der unter Haushaltsvorbehalt steht. Deshalb war es für die Partner immer klar, dass die Zielvorgabe von 80 % nur in Stufen zu erreichen sein wird,
wobei zunächst die Förderung derjenigen, die von den 80 % existenzbedrohend weit entfernt sind, also vor allem der beruflichen Schulen, angehoben werden muss.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung verweist in der Stellungnahme zum SPD-Antrag zu Recht auf die Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen. Die Antwort für die CDU-Fraktion kann deswegen auch ich geben. Ich habe schon gesagt, dass die Aufstellung des Berechnungsmodells für das allgemein bildende Schulwesen bereits in der letzten Legislaturperiode abgeschlossen worden ist. Die Berechnungsgrundlagen für das berufliche Schulwesen sind, wie gesagt, wegen des Ordnungsprinzips – der Frage, wie man die beruflichen Schulen überhaupt aufgliedert: gewerbliche Schulen, nichtgewerbliche Schulen, Fachschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs usw. – etwas schwieriger zu erstellen. Aber dies ist einvernehmlich gelungen, sodass diese Berechnung kurz vor ihrem Abschluss steht.
Es ist ein ungewöhnliches Verfahren, wenn Fraktionen die Vorarbeit für eine Gesetzesnovellierung durchführen,
(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Mit Mitarbeitern des Ministeriums! – Abg. Kleinmann FDP/DVP: So sind wir halt! Stärkung des Parlaments!)
und vielleicht noch ungewöhnlicher, wenn das die Koalitionsfraktionen sind. Dies ist einfach aus vielen vorangegangenen Gesprächen entstanden. Die Berechnungsgrundlagen sind also nun zu Papier gebracht. Es wird Sache der Fraktionen und Sache der Landesregierung sein, Schlüsse daraus zu ziehen. Deshalb bin ich sicher, dass die politische Diskussion und Beratung dieser Ergebnisse 2003 ein Schwerpunkt in der Schulpolitik sein werden. Die CDU-Fraktion wird sich dieser Aufgabe stellen; da können Sie sicher sein.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Rudolf, die Geschichte, die Bedeutung und der Stellenwert des Privatschulwesens in Baden-Württemberg gehen zurück bis mindestens auf das Jahr 1953.
Wenn Sie es genau wissen wollen: auf den 16. Juni 1953, auf die damalige Beratende Versammlung des Landes Baden-Württemberg. Dort gab es eine Diskussion und eine Wortmeldung des CDU-Abgeordneten Rack. Dieser CDUAbgeordnete Rack hat einen bedenkenswerten Satz gesprochen. Er hat nämlich gesagt: „Ein Staatsmonopol in der Erziehung gefährdet die Freiheit an ihrer Quelle.“
(Beifall der Abg. Kleinmann und Dr. Noll FDP/DVP sowie Kretschmann GRÜNE – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Gut!)
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich auch von dieser Überzeugung leiten lassen, als sie in Artikel 7 des Grundgesetzes die Gründung und den Betrieb freier Schulen ganz bewusst abgesichert haben.
Dies ist eine Position, die die FDP/DVP-Fraktion seit vielen Jahren, seit vielen Legislaturperioden immer mitgetragen hat, weil wir der Überzeugung sind, dass Vielfalt und Wettbewerb nicht nur in anderen Lebensbereichen, sondern insbesondere im Bildungsbereich die wichtigsten Voraussetzungen dafür sind, mehr Qualität und Leistungsfähigkeit zu erhalten.
Weil wir dies wissen, halten wir an diesem Wettbewerb fest. Dieser Wettbewerb spielt sich natürlich nicht nur zwischen staatlichen Schulen ab – das ist die Botschaft von PISA, mehr Wettbewerb zwischen den staatlichen Schulen zu generieren –, sondern dieser Wettbewerb muss sich auch im Interesse von mehr Qualität und im Interesse eines vielfältigen Bildungswesens zwischen Schulen in freier Trägerschaft, die übrigens auch einen öffentlichen Auftrag haben, und öffentlichen Schulen abspielen. Meine Damen und Herren, wenn Sie sich die Geschichte des Privatschulwesens in Baden-Württemberg anschauen, dann werden Sie leicht zu dem Ergebnis kommen, dass gerade frei getragene Schulen immer in hohem Umfang innovativ waren und von ihnen in hohem Umfang Impulse für das gesamte Schulwesen ausgegangen sind.
Wir wollen selbstverständlich auch in der Zukunft gewährleisten, dass Eltern die Möglichkeit haben, solche freien Schulen zu wählen. Wir wollen selbstverständlich, dass die Wahl einer solchen Schule nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein darf.
Das ist auch eine konkrete Vorgabe der Verfassung. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen: Das Grundgesetz spricht von einem Sonderungsverbot nach Besitzverhältnissen der Eltern. Die konkretisierende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht in genau diese Richtung.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, ich bin froh, dass es jetzt endlich gelungen ist, diese Arbeitsgruppe einzusetzen, an der übrigens nicht nur die Koalitionsfraktionen beteiligt waren, sondern ausdrücklich auch die Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft
und natürlich das Finanzministerium und das Kultusministerium. Alles andere hätte ja auch keinen Sinn gehabt.
Was hätte es uns genützt, wenn wir uns als Koalitionsfraktionen oder möglicherweise im gesamten Parlament über Bemessungsgrundlagen einig geworden wären, aber die freien Schulen uns gesagt hätten: „Wir akzeptieren diese Bemessungsgrundlage nicht“ oder der Finanzminister oder die Kultusministerin gesagt hätte: „Wir akzeptieren das nicht“? Deshalb, Frau Kollegin Rudolf – das sage ich in aller Ruhe –, kann ich auch Ihre Kritik und Ihr Herumgemäkele an dieser Arbeitsgruppe überhaupt nicht verstehen.
dass in der Frage der Akzeptanz von Bemessungsgrundlagen jetzt endlich ein Knopf an die Sache gemacht worden ist.
Jetzt haben wir ein Berechnungsmodell für die Kosten des „staatlichen“ Schülers auf dem Tisch liegen. Dieses Bemessungsmodell ist in der Tat geeignet, diesen jahrzehntelangen Streit endlich zu beenden. Denn dass es bei den Novellierungen des Privatschulgesetzes vielleicht nicht in dem Umfang vorangegangen ist, wie der eine oder andere sich das wünscht, hängt damit zusammen, dass man sich über Jahre und Jahrzehnte hinweg nicht über die Bemessungsgrundlagen einigen konnte. Jetzt haben wir sie auf dem Tisch.
Wir haben auch etwas anderes auf dem Tisch. Ich erinnere mich noch ganz genau an eine Privatschuldebatte, die im Jahr 1989 in diesem hohen Hause stattgefunden hat. Damals hat die Staatssekretärin im Kultusministerium, Frau Dr. Marianne Schultz-Hector, zum ersten Mal die 80-%-Marke für die Landesregierung für verbindlich erklärt.
Es ging um 80 % der Kosten eines „staatlichen“ Schülers. Aber dabei war natürlich, wie gesagt, immer die Frage: Was ist die Bemessungsgrundlage? Was sind 100 % der Kosten eines „staatlichen“ Schülers? Das war der ewige Streit unabhängig davon, dass man sich im Jahr 1989 politisch im Grunde auf die 80-%-Förderung geeinigt hatte.
Wenn man jetzt die Bemessungsgrundlage, die gefunden worden ist, etwa bei den allgemein bildenden Schulen zugrunde legt, kommt man zu dem Ergebnis, dass die Förderhöhe bei den Hauptschülern im Augenblick bei 60,2 % liegt. Das sind, wohlgemerkt, anerkannte Zahlen, die jetzt nicht mehr strittig sind. Die Förderhöhe beträgt bei den Hauptschülern 60,2 %, bei den Grundschülern 65,8 %, bei den Realschülern 74,2 % und bei den Gymnasiasten – sie sind am besten dran – 78,9 %. Bei den beruflichen Schulen sind wir – Sie haben es gehört – noch nicht ganz so weit. Aber auch ich befürchte, Frau Kollegin Lazarus, dass die Förderhöhe eher unter als über 60 % liegt.
Ich habe in vielen Gesprächen mit Schulen in freier Trägerschaft den Verbänden der freien Schulen gesagt, dass es völlig ausgeschlossen sein wird, die 80-%-Marke in einem Schritt zu erreichen. Daraus haben wir nie ein Geheimnis gemacht. Wir haben immer gesagt: Wir müssen diese Marke in Schritten erreichen.
Deshalb haben wir unseren Vorschlag eines Zweistufenmodells vorgelegt – ich wiederhole ihn gerne –, der vorsieht, dass zu Beginn des Haushalts 2004 ein erster Schritt getan wird, in dem wir die Förderung auf mindestens 70 % anheben, und dass zum Haushalt 2006 ein zweiter und abschließender Schritt auf 80 % folgt.
In diesem Zusammenhang ein klares Wort von meiner Seite: All dies steht, wie es auch die Koalitionsvereinbarung be
sagt, im Zusammenhang mit der Haushaltkonsolidierung; das darf man an dieser Stelle nicht verschweigen. Im ersten Schritt geht es um eine Größenordnung von 3,2 Millionen €. Diese 3,2 Millionen € für den ersten Schritt sind ein Haufen Geld – das gebe ich zu –; aber wenn ich mir überlege, dass er, gemessen am Haushalt des Kultusministeriums, gerade einmal 0,6 Promille – ich wiederhole: 0,6 Promille – ausmacht, komme ich zu der Meinung, dass dieser erste Schritt bei gutem Willen finanziert werden kann, ohne dass zusätzliche Schulden gemacht werden. Das kommt nicht infrage, sondern die Mittel müssen durch Umschichtungen bereitgestellt werden können.
Wir stehen jedenfalls dazu, dass die Schulen in freier Trägerschaft unser Schulwesen insgesamt ergänzen und bereichern. Wir stehen dazu, dass die Schulen in freier Trägerschaft für unsere Bildungspolitik einen Glücksfall darstellen: einen Glücksfall insofern, als sie geeignet sind, unser gesamtes Bildungswesen zu befruchten.
Meine Damen und Herren, wir werden in den nächsten Wochen und Monaten über diese Fragen sowie auch über die schwierigen Fragen der Finanzierung zu sprechen haben. Das werden wir in aller Ruhe tun.
Ich will aber nicht von diesem Pult gehen, ohne noch einmal zu sagen: Es hat lange gedauert, seit sich die Landesregierung im Jahr 1989 zum ersten Mal zur 80-%-Marke bekannt hat, bis sich alle Beteiligten endlich auf eine einvernehmliche Bemessungsgrundlage geeinigt haben. Gestatten Sie mir deshalb, dass ich geradezu leidenschaftlich dafür plädiere, dass wir jetzt die Chancen und die Möglichkeiten nutzen, in absehbarer Zeit zu einer Novellierung des Privatschulwesens zu kommen. Ich würde das jedenfalls sehr begrüßen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich sage vorweg: Das Kultusministerium und ich für meine Person sind, glaube ich, nicht dafür bekannt, Geld, das dieses hohe Haus zur Verfügung stellen möchte, nicht annehmen zu wollen.