Protocol of the Session on October 17, 2002

gar keinen Anlass dafür sähen, eine solche Regelung vorzusehen.

(Demonstrativer Beifall bei der CDU – Abg. Blenke CDU: Siehe Ergebnis der Landtagswahlen!)

Und erneut selbstgefällig klatscht hier die CDU. Dabei müssten Sie sich hier einmal die Frage stellen: Warum gibt es in Bayern Volksbegehren und Volksentscheide, wovon eine ganze Anzahl sehr erfolgreich sind? Ist dies Ausdruck des Misstrauens der Bevölkerung gegenüber der CSUStaatsregierung?

(Zuruf von der CDU: Wir sind in Baden-Württem- berg!)

Wenn man alles vernünftig betrachtet, sieht man, dass die jeweiligen Hürden eine entscheidende Rolle spielen.

(Unruhe)

In Bayern gab es viele Volksentscheide. Ich will Ihnen nur einmal ein paar wichtige Volksentscheide aus Bayern ins Gedächtnis rufen: 1968 wurde anstelle der Bekenntnisschule die christliche Gemeinschaftsschule eingeführt. 1973: Rundfunkfreiheit. 1991 wurde das Abfallrecht novelliert. Dann wurden die kommunalen Bürgerentscheide eingeführt. Und zuletzt, 1998, wurde der Senat unter dem Motto „Schlanker Staat ohne Senat“ abgeschafft.

(Unruhe)

Alle diese in Bayern erfolgreichen Volksentscheide wären nach baden-württembergischem Recht nicht zustande gekommen, weil sie alle im Abstimmungsquorum unter 33 % gelegen sind. Deshalb ist es notwendig, die Hürden, die wir in unserer Landesverfassung haben, zu überprüfen und zu verändern.

(Zuruf des Abg. Mack CDU – Unruhe)

Deshalb schlagen wir Ihnen in dieser Legislaturperiode mit unserer Initiative in Anlehnung an die Bundesinitiative vor, das Institut der Volksinitiative einzuführen. 50 000 Unterschriften von Stimmberechtigten sollen dazu ausreichen. Wir schlagen vor, dass ein Volksbegehren dann zustande kommt, wenn anstelle des bisherigen dreimal so hohen Quorums ein solches von 5 % erreicht wird. Wir schlagen weiter vor, dass eine Gesetzesvorlage durch einen Volksentscheid angenommen ist, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zustimmt und eine Beteiligungsquote, ein Beteiligungsquorum von mindestens 20 % erreicht wird, bei Verfassungsänderungen Zweidrittelmehrheit und Beteiligungsquorum von 40 %.

Unser Appell an Sie – insbesondere an die Damen und Herren Kollegen von der CDU – ist: Nehmen Sie die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg ernst! Vertrauen Sie auf deren Entscheidungsfähigkeit,

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

vertrauen Sie auf die Entscheidungswilligkeit! Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu!

(Beifall bei der SPD und den Grünen – Zuruf des Abg. Blenke CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Herrmann.

(Abg. Zeller SPD: Die CDU hat Angst!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In jeder Legislaturperiode kommt der im Grundsatz gleiche Gesetzentwurf der SPD wieder, Volksbegehren und Volksentscheide zu verändern.

(Abg. Schmiedel SPD: Bis er angenommen wird!)

Aber weder in der Begründung des Gesetzentwurfs – die im Übrigen fast wortgleich ist wie die Begründung vor vier Jahren –

(Abg. Fischer SPD: Weil sie richtig ist!)

noch in den Ausführungen des Kollegen Birzele sind neue Argumente vorgetragen worden.

(Abg. Schmiedel SPD: Die stimmen halt!)

Sie haben – auch schon vor vier Jahren – Bayern angesprochen. Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie auch bei anderen politischen Themen so interessiert nach Bayern schauen würden wie bei Volksentscheiden und Volksbegehren.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

Sie sprechen an, was in Bayern durch Volksbegehren oder Volksentscheid geändert wurde. Beispiel: Die christliche Gemeinschaftsschule wurde eingeführt. Das haben wir in Baden-Württemberg ohne Volksentscheid gemacht.

Dann zu den kommunalen Bürgerentscheiden: Sie haben in unserem Land eine jahrzehntelange Tradition.

(Unruhe)

Und einen Senat brauchen wir nicht abzuschaffen, weil wir ihn gar nicht eingeführt haben.

(Beifall des Abg. Hillebrand CDU)

Die CDU-Politik in Baden-Württemberg ist also in einigen Teilen sogar besser als die CSU-Politik in Bayern.

(Beifall bei der CDU)

Da keine neuen Argumente vorgetragen worden sind, kann ich vollinhaltlich darauf verweisen, was vor vier Jahren bei der Ersten Beratung Ihres Gesetzentwurfs der Kollege Rech gesagt hat. Das war in der 45. Sitzung des Landtags am 1. April 1998.

(Zuruf des Abg. Mack CDU)

Und meine Rede bei der Zweiten Beratung in der 57. Sitzung am 9. Dezember 1998 gilt ebenfalls noch vollinhaltlich.

(Zuruf von der SPD: Donnerwetter!)

Wir haben – um das kurz zusammengefasst zu sagen – uns immer – und wir werden das auch künftig tun – zur repräsentativen Demokratie und nicht zu einer plebiszitären De

mokratie bekannt, einer repräsentativen Demokratie, die im Ausnahmefall um plebiszitäre Elemente ergänzt wird, die 1974 durch die CDU in die Landesverfassung eingeführt worden sind.

(Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

Eine letzte Bemerkung: Die Verwirklichung Ihres Gesetzentwurfs hieße im Endeffekt, dass etwa 750 000 Wahlberechtigte ein Gesetz endgültig verabschieden könnten, wenn nämlich bei einer Wahlbeteiligung von 20 % die Mehrheit einer Gesetzesänderung zustimmen würde. Wir wollen aber keine Gesetzgebungsbefugnis einer Minderheit bei uns im Land. Aus diesem Grund halten wir Ihren Gesetzentwurf für falsch. Wir werden ihn bei den kommenden Ausschussberatungen und dann auch bei der Zweiten Beratung im Plenum ablehnen.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Theurer.

(Zurufe von der SPD, u. a.: Jetzt bin ich aber ge- spannt! – Abg. Oelmayer GRÜNE: Der Liberale vom Freiburger Kreis!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin zunächst dem Kollegen Frieder Birzele dankbar dafür, dass er im Kaisersaal dieser ehemals vorderösterreichischen Stadt Freiburg auf die Verfassungstradition unseres Landes hingewiesen hat, die auch den Bestandteil der Volksabstimmungen und Volksbegehren beinhaltet. Er hat damit indirekt auf das große Verdienst der Freisinnigen und Freiheitlichen, die nach dem Krieg in Form der FDP/DVP stärker waren, hingewiesen und dies gewürdigt.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Zur Sache!)

Denn wahrscheinlich nur deshalb ist dieser Artikel in unserer Landesverfassung enthalten.

(Zuruf des Abg. Schmiedel SPD)

Dem Grundanliegen, das hier von der SPD vorgetragen wird, stehen wir als Liberale aufgeschlossen gegenüber. Wir sind der Meinung, dass die verstärkte Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern ein Mittel sein kann, um die Demokratie in unserem Land zu stärken. Deshalb stehen wir auch zu dem, was in unserer Landesverfassung steht.

Die FDP/DVP hat eigene Vorschläge unterbreitet, wie man diese Mitwirkung in Zukunft sogar stärken könnte. Diese Vorschläge gehen zum Teil noch über die Vorschläge, die die SPD gemacht hat, hinaus. Wenn man wirklich eine verfassungsändernde Mehrheit im Hause zustande bekommen möchte, sollte man nach unserer Auffassung aber versuchen, dies in Form einer interfraktionellen Initiative auf den Weg zu bringen.

(Abg. Fischer SPD: Da hättet ihr doch auch nicht mitgemacht!)