Weil die Umweltsituation angesprochen worden ist: Ich erinnere mich an viele Gespräche mit Abgeordneten aus den Regierungsfraktionen im Zusammenhang mit der Region Naturpark Südschwarzwald. Großflächige Naturschutzkonzeptionen, Ausweisung von Wasserschutzgebieten, Erkundung, Sanierung von Altlasten, alleine dieser Bereich – für viele ein Randbereich – wurde mit 21 Millionen € unterstützt.
Das heißt, dass wir in allen Bereichen, die Sie vorhin angesprochen haben, bei denen nach Ihrer Aussage Handlungsbedarf bestehe, längst gehandelt haben und dies auch in Zukunft machen werden. Wir werden es aber mit denen machen, die konstruktiv für diese Region arbeiten, und nicht mit denen, die destruktiv hier hinstehen und alles nur schlechter reden wollen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Schmiedel SPD: Wieso beschimpfen Sie eigentlich die Region?)
Wir sehen natürlich auch, Herr Kollege Schmiedel, dass eine solche attraktive Region wie die Region Südlicher Oberrhein Zuwanderung zu verzeichnen hat. Deswegen haben wir in den letzten Jahren allein 17 000 Wohneinheiten in dieser Region gefördert,
(Abg. Schmiedel SPD: Viel zu wenig! – Gegenruf des Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Alles ist immer zu we- nig!)
Bei Ihnen könnte man machen, was man will. Sie würden ständig „zu wenig!“ schreien, aber keine konstruktiven Lösungen aufzeigen. Das ist die verheerende Politik von SPD und Grünen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben die Region Südlicher Oberrhein in den letzten Jahren mit 370 Millionen € aus der Städtebauförderung flächendeckend unterstützt. Ca. 66 Millionen € können davon noch abgerufen werden, weil wir natürlich auch die Attraktivität der innerstädtischen Bereiche der Kommunen in dieser Raumschaft steigern wollen. Sie müssen weit laufen, bis Sie eine andere Region finden, die in dieser Größenordnung unterstützt worden ist. Wir haben nämlich ein Interesse daran, das positiv zu begleiten, was positiv in dieser Region geleistet wird.
Wir haben auch – Kollege Fleischer, Kollege Hofer, die auch immer wieder Wert darauf legen, dass wir im Zusammenhang mit Tourismus einiges machen – daran gedacht, den Tourismus zu unterstützen, und haben den Bereich Tourismus seit 1998 mit rund 10 Millionen € gefördert.
Sie können die gesamte Bandbreite durchgehen. Sie werden nicht einen einzigen Bereich entdecken, ob das Städtebau, Wohnungsbau, Existenzgründungen, Meister-BAföG, Gewerbegebietsförderung ist, den wir vonseiten des Wirtschaftsministeriums in irgendeiner Weise vernachlässigt oder nicht mindestens angemessen gefördert hätten.
Wir haben in vielen Bereichen überdurchschnittlich gefördert, weil wir diejenigen unterstützen, die selbst besonders engagiert und besonders erfolgreich sind.
Deswegen bekommen diese eine besondere Unterstützung des Landes. Das wird auch in den nächsten Jahren so sein, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Caroli SPD: Er ist immer so aggres- siv!)
Wir haben mit unserem Engagement dazu beigetragen, dass dies eine bedeutende Region geworden ist, dass dies auch eine bedeutende Region, eine Stütze des ganzen Landes bleiben wird. Diese Region ist ein wichtiger Mosaikstein in der europäischen Modellregion Baden-Württemberg, und das werden wir in den nächsten Jahren konsequent fortsetzen, meine Damen und Herren.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes BadenWürttemberg – Drucksache 13/1246
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sind aus Anlass des 50-Jahr-Jubiläums des Landes Baden-Württemberg nach Freiburg gekommen. In den Ver
anstaltungen zum Landesjubiläum wird zu Recht – und der Landtagspräsident hat dies gestern zu Beginn der Plenarsitzung wie auch gestern Abend beim Bürgerempfang getan – auf die besonderen Umstände eingegangen, die zur Gründung des Landes Baden-Württemberg wie auch zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland geführt haben. Deshalb ist es sinnvoll, sich auch mit den Verfassungen zu beschäftigen.
Die Verfassungen des Bundes und der Länder sind von den negativen Erfahrungen der Nazidiktatur geprägt. Sie haben deshalb eine sehr starke Betonung der repräsentativen demokratischen Strukturen vorgesehen, der parlamentarischen Demokratie, und sind von einer Skepsis gegenüber plebiszitären Elementen, gegenüber unmittelbarer Bürgermitwirkung gekennzeichnet. Dennoch steht in Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Gesetzesvorlagen werden von der Regierung, von Abgeordneten oder vom Volk durch Volksbegehren eingebracht.
Sie ersehen daraus, dass Grundgesetz wie Landesverfassung solche unmittelbaren Mitwirkungsmöglichkeiten vorsehen. Der Bund hat leider über diese allgemeine Bestimmung hinaus keine spezifischen Regelungen für die unmittelbare Mitbestimmung des Volkes.
Vor etwas mehr als einem halben Jahr hat die Koalition in Berlin einen Vorstoß zur Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden in das Grundgesetz unternommen.
Leider hat sich insbesondere die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei der Diskussion im Bundestag ablehnend verhalten,
obwohl – bemerkenswert! – Kanzlerkandidat Stoiber, bevor diese Initiative kam, eine entsprechende Regelung gefordert und auf das gute Beispiel der bayerischen Landesverfassung hingewiesen hatte.
Wir haben in der baden-württembergischen Landesverfassung Volksbegehren und Volksentscheid vorgesehen. Dennoch gibt es kein einziges Beispiel eines erfolgreichen Volksbegehrens, eines erfolgreichen Volksentscheides in unserem Land. Deshalb muss man sich überlegen, worauf dies zurückzuführen ist.
Die CDU-Vertreter – ich schaue besonders Herrn Herrmann an – haben in der vergangenen Legislaturperiode dies selbstgefällig damit erklärt, die Bürgerinnen und Bürger des Landes seien mit der Politik der CDU so zufrieden, dass sie