Für die Wahl des berufsrichterlichen Mitglieds zum Staatsgerichtshof sind 110 Stimmzettel abgegeben worden. Es entfielen auf Herrn Hans Strauß 109 Stimmen, auf andere Namen keine Stimmen; ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Damit ist Herr Strauß zum Richter beim Staatsgerichtshof gewählt worden.
Für die Wahl des Präsidenten des Staatsgerichtshofs sind 111 Stimmen abgegeben worden. Es entfielen auf Herrn Eberhard Stilz 111 Stimmen, auf andere Namen keine Stimmen. Damit ist Herr Eberhard Stilz zum Präsidenten des Staatsgerichtshofs gewählt worden.
Aktuelle Debatte – Für einen besseren Schutz vor gefährlichen Sexual- und Gewaltverbrechern – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP
(Abg. Bebber SPD: Der Antragsteller ist gar nicht da! – Gegenruf des Abg. Fischer SPD: Doch, er ist hier!)
Was die Redezeiten betrifft, möchte ich auf die vereinbarten Kontingente verweisen und die Mitglieder der Landesregie
Schließlich darf ich auf § 60 Abs. 3 der Geschäftsordnung verweisen, wonach im Rahmen der Aktuellen Debatte die Aussprache in freier Rede zu führen ist.
Wem von der FDP/DVP-Fraktion darf ich das Wort erteilen? – Herr Abg. Theurer, Sie erhalten das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich hier in die leeren Reihen schaue, stelle ich fest, dass es wohl vor allem einzig und allein der FDP/DVP-Fraktion darum geht, den Schutz vor Sexual- und Gewaltverbrechern zu verbessern.
(Beifall bei der FDP/DVP – Widerspruch bei der SPD – Abg. Schmiedel SPD: Wir sind nicht mehr beim Projekt 18! – Zuruf des Abg. Capezzuto SPD)
Wir sehen akuten Handlungsbedarf; und ich finde es schon niederträchtig und erschütternd, für wie wenig diskussionswürdig unsere Kolleginnen und Kollegen dieses Thema halten, meine Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Schmiedel SPD: Sag mal! Wir sind nicht mehr beim Projekt 18, verehrter Herr Kollege! – Weitere Zurufe – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, tragische Verbrechen haben in den vergangenen Wochen und Monaten die deutsche Bevölkerung aufgewühlt, sie haben uns erschüttert. Die Namen Jakob, Jennifer und Natalie stehen stellvertretend für die Opfer von schrecklichen Gewaltverbrechen.
Meine Damen und Herren, wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, sind der Auffassung, dass der Schutz vor Sexual- und Gewaltverbrechern deutlich verbessert werden muss.
Damit wir uns in dieser Frage nicht falsch verstehen, meine Damen und Herren: Der Schutz unveräußerlicher Persönlichkeits- und Menschenrechte darf natürlich nicht an Einzelfällen oder Einzelbeispielen diskutiert werden. Selbstverständlich steht die FDP/DVP als Bürgerrechts- und Verfassungspartei
zu dem Grundsatz, dass es in unserem Land keinen Entzug der Freiheitsrechte ohne eine Verurteilung durch ein ordentliches und unabhängiges Gericht geben darf.
Hierzu stehen wir auch in Zukunft, meine Damen und Herren. Allerdings zeigt der Umgang mit gefährlichen Sexualund Gewaltverbrechern doch gewisse Schutzlücken und Schwächen des derzeitigen Rechtssystems auf. Dabei müssen wir uns von der Gesellschaft, von den Bürgerinnen und
Bürgern fragen lassen, ob wir wirklich alle uns zu Gebote und zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft haben, um unschuldige Menschen, vor allem Kinder und Jugendliche, Frauen und Mädchen, vor sexuellen Übergriffen und Gewaltverbrechen zu schützen.
Deshalb verstehen wir nicht, meine Damen und Herren, warum es Widerstände gibt, warum hier zögerlich gehandelt wird. Wir sagen dies an die Adresse von Rot-Grün gerichtet: Wenn Schröder fordert: „Wegschließen für immer!“ und das rechtlich nicht umgesetzt wird, bedeutet dies, dass man nicht den Mut zum Handeln hat, meine Damen und Herren.
Deshalb fordern wir eindeutig, die Initiativen unseres Justizministers und die Initiativen der Justizminister von der FDP und der CDU/CSU, die sich in der vergangenen Woche in Heidelberg zusammengefunden haben, hier breit zu unterstützen.
Es geht vor allem um die Frage, was mit Tätern passiert, die nicht therapierbar sind. Es gibt hier keine andere Wahl als die Sicherungsverwahrung. So stellt es auch Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 5./6. Oktober 2002 fest, meine Damen und Herren.
Deshalb treten wir für die Sicherungsverwahrung von besonders rückfallgefährdeten Ersttätern ein. Meine Damen und Herren, ein Rechtsstaat darf nicht warten, bis ein Täter das zweite oder dritte Mal zuschlägt. Die schrecklichen Fälle in den vergangenen Wochen – etwa in Kuchen – zeigen, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –, sprach sich für die Schließung der Schutzlücken aus und sagte am 4. Oktober 2002 hierzu:
Natürlich haben auch die Beschuldigten in den letzten grausamen Mordfällen bis zum Abschluss der Strafverfahren als unschuldig zu gelten. „Tickende Zeitbomben“ dürfen gleichwohl nicht sehenden Auges – auch nicht nach Vollverbüßung ihrer Strafe – entlassen werden.
Das Instrument der Führungsaufsicht ist ein stumpfes Schwert, weil es die Entlassung selbst nicht verhindert.
auch die Vertreter von SPD und Grünen auf, sich voll und ganz hinter die Initiativen unseres Justizministers zu stellen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Theurer hat in die Problematik, um die es geht, eingeführt. Er hat auch das Kanzlerwort zitiert, wonach in solchen Fällen „weggeschlossen“ werden müsse. Allerdings wurde lange nicht gehandelt. Erst wenige Wochen vor der Bundestagswahl – im August – wurde von der Bundesjustizministerin
ein Gesetzentwurf eingebracht, welcher dann auch verabschiedet wurde. Wir haben aber auch bei diesem Gesetzentwurf große Bedenken, in Übereinstimmung mit den Kollegen von der FDP. Wir erachten ihn weiterhin für lückenhaft. Zu Recht hat Kollege Theurer darauf hingewiesen, dass es Täter gibt – das müssen wir immer bedenken –, die nicht therapierbar sind. Vor diesem Hintergrund muss man auch die Problematik sehen, dass der Gesetzentwurf, der im August von der Bundesregierung verabschiedet wurde, Lücken hat und die Fälle der Täter, die bereits einsitzen, nicht erfasst. Das ist die erste Kritik.
Hervorheben möchte ich die Stellung des Landes BadenWürttemberg im Kreis der Länder. Herr Justizminister, Sie sind dort federführend und haben wegweisende Arbeit geleistet. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auch ein Kompliment machen, weil Sie das Problem thematisiert haben, und zwar hinsichtlich der wirklichen Herausforderungen, die mit diesem Thema verbunden sind. Da genügen nicht nur Schlagworte in der „Bild“-Zeitung. Wir müssen diese Herausforderungen sehr ernst nehmen.
Das betrifft zum einen in der Tat die Problematik, meine Damen, meine Herren, dass der Bund das Gesetz zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung erlassen hat. Dieses Gesetz fordert aber bei der Verurteilung einen Vorbehalt hinsichtlich einer nachträglichen Sicherungsverwahrung. Das betrifft nicht die bereits vor der Neuregelung in Haft befindlichen Straftäter. Das ist unsere erste Kritik: Sie sind bisher nicht umfasst.
Wir wissen, dass das Land Baden-Württemberg dem unter Polizeirechtsgesichtspunkten – präventiv und damit nicht repressiv, nicht mit Bundesstrafrecht, sondern unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr mit polizeirechtlichen Maßnahmen – begegnen möchte.