Protocol of the Session on October 16, 2002

(Abg. Drexler SPD: Das weiß sie alles nicht!)

Wissen Sie nicht, dass es auch Eltern gibt, die ihre Kinder schlagen? Wenn Sie angesichts dieser Fakten so tun, als käme das nicht vor und als hätten wir uns nicht damit auseinander zu setzen, dann leben Sie nicht in dieser Welt.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Es geht überhaupt nicht darum, hier Misstrauen zu streuen. Es geht darum, die Verantwortung, die wir Politikerinnen und Politiker in dieser Gesellschaft haben, die Kinder bestmöglich zu fördern, wahrzunehmen. Das ist der entscheidende Punkt. Das hat nichts mit Misstrauen zu tun. Manchmal muss man die Eltern entsprechend beraten und den Kin

dern, die eine Förderung benötigen, diese ermöglichen und sie zur Inanspruchnahme verpflichten.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen wollen wir Sprachförderung nicht allein im Freiwilligkeitsbereich belassen. Warum stimmen Sie zu, dass es ab dem sechsten Lebensjahr die Pflicht zum Schulbesuch gibt? Wer legt dies eigentlich fest? Ist es gottgewollt, dass man diese Pflicht nicht schon ab dem fünften Lebensjahr einfordern kann? Das ist doch einfach eine Festlegung. Wenn Sie hier einen Popanz von Misstrauen aufbauen, liegen Sie wirklich neben der Sache.

(Beifall bei der SPD)

Ich bin mit Ihnen der Meinung, dass wir mit den anderen Bundesländern in einen gesunden Wettstreit eintreten sollten.

(Abg. Drexler SPD: Sehr gut!)

Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Baden-Württemberg hier eine Vorreiterrolle spielt. Die anderen Bundesländer sollen dann eben nachziehen. Das ist unsere Aufgabe.

(Beifall bei der SPD – Abg. Drexler SPD: Sehr gut!)

Eines war ja interessant, Frau Schavan: Zum Thema Landesstiftung und dem, was ich Ihnen dazu gerade vorgehalten habe, haben Sie – wahrscheinlich in vollem Wissen um die Problematik – keinen Ton gesagt. Sie haben nichts dazu gesagt, was nach drei Jahren geschieht, wenn diese Förderung überhaupt möglich sein sollte. Was passiert nach drei Jahren mit einer entsprechenden Förderung?

(Beifall bei der SPD – Unruhe – Abg. Drexler SPD: Jetzt geht sie nicht mehr raus! Jetzt sagt sie nichts mehr! Jetzt ist sie platt! – Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe bitten.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Fraktionen sind offenbar übereingekommen, die Anträge Drucksachen 13/1220 und 13/1035 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Schule, Jugend und Sport zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.

Punkt 1 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle noch unseren früheren Justizminister Dr. Rudolf Schieler aus Freiburg recht herzlich unter uns begrüßen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren, wir müssen nun entscheiden, wie wir fortfahren. Wenn wir Punkt 2 der Tagesordnung noch aufrufen, wird die Mittagspause nicht vor 13:30 Uhr beginnen. Ich schlage vor, die Mittagspause vorzuziehen und jetzt noch Punkt 3 – Nachwahl zum Staatsgerichtshof – abzuhandeln, danach in die Mittagspause einzutreten und die Sitzung um 13:45 Uhr fortzusetzen. Besteht hiergegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.

(Präsident Straub)

Dann rufe ich Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Nachwahl zum Staatsgerichtshof

a) Wahl eines berufsrichterlichen Mitglieds

b) Wahl eines Präsidenten

(Große Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich bitte doch um Ruhe.

Herr Lothar Freund hat mir mit Schreiben vom 6. September 2002 mitgeteilt, dass er aus gesundheitlichen Gründen gezwungen sei, von seinem Amt als Präsident des Staatsgerichtshofs zurückzutreten. Diese Rücktrittserklärung wird gemäß § 5 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof mit Ablauf des Monats Oktober 2002 wirksam.

Ich habe die Fraktionen davon mit Schreiben vom 9. September 2002 unterrichtet. Gemäß Artikel 68 Abs. 3 Satz 4 der Landesverfassung in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof muss der Landtag für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Herrn Freund innerhalb von drei Monaten einen Nachfolger wählen. Die Amtszeit des Herrn Freund wäre am 20. Juli 2003 zu Ende gegangen.

Herr Freund ist seinerzeit auf Vorschlag der CDU-Fraktion zum Mitglied des Staatsgerichtshofs gewählt worden. Die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP/DVP schlagen zur Wahl eines berufsrichterlichen Mitglieds zum Staatsgerichtshof Herrn Hans Strauß vor.

Da Herr Freund Präsident des Staatsgerichtshofs war, ist es notwendig, in einem weiteren Wahlgang den Präsidenten des Staatsgerichtshofs zu wählen. Die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP/DVP schlagen Ihnen Herrn Eberhard Stilz zur Wahl vor.

Ein entsprechender Wahlvorschlag sowohl für die Wahl des berufsrichterlichen Mitglieds als auch für die Wahl des Präsidenten des Staatsgerichtshofs liegt Ihnen vervielfältigt vor.

Meine Damen und Herren, gemäß § 97 a Abs. 3 der Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Staatsgerichtshofs ohne Aussprache in geheimer Wahl gewählt. Ein Stimmzettel, auf dem der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP/DVP abgedruckt worden ist, liegt Ihnen vervielfältigt vor: a) für die Wahl des berufsrichterlichen Mitglieds auf blauem Papier, b) für die Wahl des Präsidenten des Staatsgerichtshofs auf weißem Papier.

Bitte verwenden Sie für die beiden Wahlgänge die Ihnen vorliegenden Stimmzettel. Wenn Sie die Stimmzettel unverändert abgeben, haben Sie entsprechend dem Wahlvorschlag gewählt. Selbstverständlich sind Sie nicht an die Wahlvorschläge gebunden.

Ich bitte Sie, die beiden Stimmzettel in den Ihnen ausgehändigten blauen Umschlag zu stecken und abzugeben.

Sind überall Stimmzettel ausgeteilt?

(Abg. Theurer FDP/DVP: Nein! Hier fehlt einer!)

Verfügt jetzt jeder über einen Stimmzettel?

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Dann bitte ich die Schriftführer, die Umschläge mit den Stimmzetteln einzusammeln.

(Einsammeln der Stimmzettel)

Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der abzustimmen wünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung.

Das Wahlergebnis wird festgestellt und zu Beginn der Nachmittagssitzung bekannt gegeben.

Ich unterbreche die Sitzung. Fortsetzung der Sitzung um 13:45 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:27 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 13:45 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe zunächst noch einmal Punkt 3 der Tagesordnung

Nachwahl zum Staatsgerichtshof

a) Wahl eines berufsrichterlichen Mitglieds

b) Wahl eines Präsidenten