a) Ist die EU-Richtlinie 93/43 EWG in Baden-Württemberg in allen durch die Verordnung erfassten Betrieben umgesetzt und gegebenenfalls seit wann?
b) Wird durch den Wirtschaftskontrolldienst in allen einschlägigen Betrieben kontrolliert, ob auch die Eigenkontrollen gemäß § 4 (betriebseigene Maßnahmen und Kon- trollen) stattfinden und gegebenenfalls inwieweit?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich diese Anfrage wie folgt:
Zum einen: In Baden-Württemberg werden die Lebensmittelbetriebe ja im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung regelmäßig überprüft, gerade auch im Hinblick auf die Einhaltung der lebensmittelhygienerechtlichen Bestimmungen. Mit der Verordnung über Lebensmittelhygiene vom August 1997 wurde die EU-Richtlinie 93/43 in nationales Recht umgesetzt. Mit diesem Inkrafttreten, kann man sagen, sind damals bestehende landesrechtliche Anforderungen zur Hygiene in Bäckereien, Konditoreien und Fleisch verarbeitenden Betrieben auf alle Lebensmittelbetriebe ausgedehnt worden. Seit diesem Zeitpunkt werden alle erfassten Betriebe regelmäßig durch die amtliche Lebensmittelüberwachung überprüft.
Zur Konkretisierung der teilweise allgemein gehaltenen und oft auch unbestimmt scheinenden Anforderungen der Lebensmittelhygieneverordnung werden zurzeit branchenspezifische Anforderungskataloge durch die Verbände erstellt, und zwar in einer Arbeitsteilung im Bundesgebiet von Land zu Land. Diese Richtlinien werden dann unter Beteiligung der Lebensmittelüberwachung erarbeitet.
Die Erstellung solcher Leitlinien, die ein wichtiger Bestandteil der einheitlichen Umsetzung der EU-Richtlinie sind, läuft derzeit noch. Sie ist noch nicht abgeschlossen. Wenn ich nicht abgeschlossen sage, dann bedeutet das: Zwölf sind fertig, zehn sind im Notifizierungsverfahren. Für das Ganze muss man wissen: Das ist ein fortwährender Prozess. Das heißt, auch Abgeschlossenes, Notifiziertes wird wieder an die neuen Bedürfnisse angepasst. Die Dinge sind im Gang, und zwar bundeseinheitlich und bundesweit. Sie sind in der Arbeit der Verbände und der Lebensmittelüberwachung.
Ich möchte Ihnen zur zweiten Frage sagen: Die Betriebe werden, wie gesagt, in Zusammenarbeit mit Lebensmittelüberwachungsbehörden und natürlich auch mit dem Wirt
schaftskontrolldienst ständig überwacht. Wenn man einen besonderen Anlass dazu hat, ist es keine Frage, dass man dann auch Tierärzte oder Lebensmittelchemiker dazunimmt. Auch Humanmediziner werden als Sachverständige hinzugezogen, aber nur bei konkretem Anlass, bei konkreter Fragestellung.
Nach § 4 der Verordnung ist natürlich auch geboten, dass diese Betriebe Maßnahmen und Kontrollen eigener Art beschreiben und vorlegen. Diese Vorlagen oder Beschreibungen sind sicherlich problemlos. Sie sind ein geradezu integrativer Bestandteil bei größeren industriellen Betrieben. Dort werden betriebseigene Qualifizierungssysteme aufgebaut, die das beinhalten. Bei kleineren handwerklichen Betrieben müssen solche Eigenkontrollsysteme häufig selbst erarbeitet werden. Wir stehen dann beratend zur Verfügung, insbesondere die Lebensmittelüberwachung steht beratend zur Verfügung. Um aber für solche kleinen Betriebe solche Eigensysteme aufzubauen, bedarf es eines entsprechenden Zeitaufwands.
Wir haben immer wieder Schwerpunkte, gerade auch im Hinblick auf § 4. Das aktuelle Schwerpunktprogramm der Lebensmittelüberwachung ging in den Bereich der Großküchen und der Fruchtsaftbetriebe. So wird immer wieder überprüft, inwieweit die selbst gefundenen Maßnahmenkataloge auch eingehalten werden.
Herr Minister, wie erklärt sich dann oder ist das nur ein Zeitproblem? , dass von mehreren WKD-Beamten zu hören war, dass sie diesen § 4, also diese Selbstkontrolle, eigentlich nicht richtig durchführen können, weil ihnen jegliche Vorgabe, jeglicher Leitfaden und Ähnliches, jetzt noch fehle? § 4 ist umgesetzt. Das ist klar, das weiß ich. Aber die Länder sollen den Kontrollierenden auch einen Leitfaden dazugeben. Habe ich Sie richtig verstanden, dass dieser Leitfaden unmittelbar vor der Vollendung steht? Oder ist er schon fertig? Dann frage ich mich: Warum wissen das die WKD-Beamten nicht?
Ich sagte es schon: Die Eigenkontrollen gemäß § 4 funktionieren in großen Betrieben. Die kleineren Betriebe haben Schwierigkeiten. Wir sind bundesweit in ständiger Zusammenarbeit, um solche Leitlinien zu erarbeiten.
Ich werde veranlassen, dass wir seitens des WKD in Erfahrung bringen, inwieweit Handreichungen fehlen. Denn uns liegt natürlich sehr daran, dass man die Umsetzung garantieren kann.
Vielleicht noch eine Zahl: Wir haben im Jahr 2001 rund 50 000 Betriebe überprüft. Dabei gab es 10 000 Beanstandungen. Allerdings muss man wissen weil ich im ersten Moment, wie Sie vielleicht auch, aufgemerkt habe oder erschrocken war , dass das Beanstandungen von ganz kleinen bis zugegebenermaßen auch einmal ganz großen Fällen
sind. Das ist ein regelmäßiger Vermerk in unserem Lebensmittelüberwachungsbericht, den ich zur Mitte des Jahres immer vorlege. Die ganz kleinen Beanstandungen beginnen, wenn irgendwo in einer Kücheneinrichtung ein Zigarettenstummel gefunden wird oder in einem Kleiderschrank die Betriebskleider zusammen mit Zivilkleidern aufbewahrt sind. Das sind also Beanstandungen, die wirklich von ganz kleinen bis zu ganz großen reichen, die wir dann auch ausdrücklich im Bericht vermerken.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Bau einer Biodieselanlage am Energiestandort Obrigheim Drucksache 13/159
Mit aufgerufen ist der Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP Energiestandort Obrigheim , Drucksache 13/993.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In unserem Antrag geht es nicht um irgendetwas, was mit Kernkraft zu tun hätte deswegen kann ich zu dem Ergänzungsantrag recht wenig sagen , sondern um neue Konditionen für agrarische Produkte und Industrieund Gewerbeansiedlungen in Baden-Württemberg.
Aus Gründen, die ich bei der Antragstellung noch gar nicht so genau beurteilen konnte, ist der Antrag hochaktuell. Seit wenigen Wochen ist klar, dass die Bundesregierung von dem Angebot der Europäischen Kommission, auf Mineralölsteuer für biogene Kraftstoffe zu verzichten, Gebrauch macht. Das ist eine wichtige Bedingung, wenn man überhaupt an das Wort Biodiesel denkt.
Als Weiteres gibt es einen Kommissionsbericht, der demnächst dann auch Richtlinie wird, dass bis zum Jahr 2010 5,75 % des gesamten Kraftstoffs aus nachwachsenden Rohstoffen und biogenen Stoffen kommen sollen. Wenn ich mich habe richtig informieren können, dann ist das bei Benzin über Methanol fast nicht zu leisten, sondern nur über Biodiesel. Das ist jetzt natürlich nicht die Revolution auf dem Dieselmarkt, sondern das ist eine Marktnische. Aber wir sollten da hellhörig werden, weil die Zeit für diejenigen arbeitet, die jetzt schnell reagieren, und gegen die, die jetzt schlafen. Es herrscht also Handlungsbedarf.
Dazu kommt noch, dass sich die Bundesrepublik verpflichtet hat, den CO2-Ausstoß deutlich zu reduzieren. Man kann sich ruhig einmal Folgendes merken: Aus vier Kilogramm Saatgut kann man 1 600 Liter Biodiesel machen. Das würde helfen, 5,4 Tonnen CO2 pro Jahr gegenüber bisherigem Diesel zu verhindern.
Deswegen haben wir heute deutlich zu machen: Wir haben zwei wichtige Aspekte. Der erste Aspekt ist der agrarische Aspekt. Deswegen freue ich mich natürlich, dass der Landwirtschaftsminister darauf antworten wird. Er hat ja seine
Stellungnahme zu dem Antrag in Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium abgegeben.
Erstens ist der Anbau von Raps für Landwirte relativ leicht. Es geht jetzt nicht nur um Non-Food-Raps auf stillgelegten Flächen, sondern es geht um Rapsanbau als solchen. Wir liegen ganz im Trend der Landwirte. Wer sich informiert, der kennt den Satz von Herrn Sonnleitner. Das ist kein Sozialdemokrat, sondern der Präsident des Deutschen Bauernverbands. Er hat gesagt: Die Landwirte müssen zu Energiewirten werden. Das heißt jetzt nicht, dass alle Raps anbauen, sondern dass man überall da, wo man in der Fruchtfolge Raps etwa vierjährlich anbauen kann, es auch tun sollte. Also keine Angst, wir wollen den Boden nicht verdüngen, indem wir sagen: Jetzt müssen alle Raps in Monokultur anbauen. Man hat mir vielmehr sehr deutlich gemacht, dass es ohne Probleme möglich ist, Raps bevorzugt in die Fruchtkette mit einzubauen. Damit würden wir eine zuverlässige Einnahmequelle für unsere Landwirte gewinnen. Das muss man sich einfach einmal merken.
Herr Kiefl, ich nehme an, Sie nicken da innerlich, weil das beim Rapsmethylester, also beim Biodiesel, bedeutet, dass der Landwirt direkt an die Mühle liefert und der Zwischenhändler fehlt. Das bedeutet ein bis zwei Euro mehr pro Dezitonne. Das ist nicht viel. Aber wenn Sie die Mengen pro Landwirt hören, dann stellen Sie fest, dass sich das sehr wohl lohnt. Es muss dem Minister wie Öl, nur eben wie Rapsöl runtergehen,
wenn man einfach sagt: Wir schaffen da ohne jede Steuerunterstützung eine zusätzlichen Einnahme, wenn wir diese Dieselanlage auf Rapsbasis bei uns in Baden-Württemberg auch fördern.
Das Ganze ist etwa vergleichbar mit dem Zuckerbereich. Dort haben wir auch keinen, der ohne Vertrag mit irgendeinem Zuckerwerk Zuckerrüben anbaut. Ein Vertragsanbau scheint mir sehr wichtig zu sein.
Der zweite Punkt ist, dass Biodiesel umweltfreundlich ist, weil Raps beim Verbrennen nur den CO2-Gehalt ausgeben kann, den die Pflanze vorher der Luft entnommen hat ein so genannter geschlossener Kreislauf. Seit etwa zwei Jahren fällt es mir leichter, das zu sagen, weil inzwischen die Energiebilanz verbessert worden ist. Diese hat nämlich vor fünf Jahren noch nicht gestimmt. Oder, wie man neudeutsch sagt: Der Output entspricht wirtschaftlich dem Input wenn Sie das lieber so hören wollen.
Warum wollen wir das so forcieren? Ich bitte da um Unterstützung. Ziffer 1 des CDU-FDP/DVP-Antrags schließt das ja nicht nur nicht aus, sondern sogar direkt ein. Warum möchten wir das in Baden-Württemberg forcieren und warum gerade in Obrigheim?
Wir haben eine kleine Anlage im Schwarzwald-Baar-Kreis. Sie kennen das unter dem Schlagwort Baar-Gold. Das ist völlig richtig. Das ist eine relativ kleine regionale, in Zukunft wohl auch gut arbeitende Anlage mit Mühle. Die Mühle steht. Die RME-Anlage gibt es noch nicht. Im Augenblick kommt bei uns der Rapsdiesel aus dem Elsaß, aus Italien und aus Ochsenfurt, das bekanntlich in Bayern liegt.
Da muss man halt einmal sagen Herr Minister, Sie können sagen, daran seien Sie nicht schuld; da haben Sie Recht : Da kommt ein Baden-Württemberger, ein Tüftler, vor etwa sieben Jahren ins Ministerium und sagt: Ich habe die Möglichkeit und die Intuition. Ich möchte aus Raps Biodiesel machen. Da wurde er ausgelacht und wieder nach Hause geschickt. Dann hat er drei Jahre gegrübelt und weitergemacht es war übrigens ein Schwabe aus Nürtingen , ist wieder ins Ministerium gegangen inzwischen war Frau Staiblin Ministerin und ist wieder abgeblitzt. Vier Wochen später leider habe ich das nicht erfahren ist er nach Bayern gegangen und hat dort eine Investitionshilfe in Höhe von 6 Millionen DM gekriegt. Diese Anlage steht jetzt hervorragend funktionierend in Ochsenfurt.
Jetzt will dieser Betrieb, will dieser Baden-Württemberger wieder nach Hause ins Land Baden-Württemberg. Er kommt aber nur, wenn wir ihm etwas anbieten. Deswegen brauche ich einfach die Unterstützung aller Parteien und der Regierung, sonst baut er die zweite Anlage in Ochsenfurt neben die erste.
Jetzt werden Sie etwas überrascht sein, warum man da Obrigheim nennt. Herr Hauk wartet jetzt darauf, dass ich sage: wegen des Kernkraftwerks. Da muss ich ihm wehtun.
Also zuhören tun wir uns schon. Ich muss Sie da enttäuschen. Das hat mit dem Kernkraftwerk Obrigheim nur ganz gering zu tun. Die einzige Gemeinsamkeit ist der Name Obrigheim.
Warum wollen wir nach Obrigheim? Erstens: Es darf nicht zu weit von Ochsenfurt weg sein, weil dort die Stammfirma ist.
Das Zweite ist: Der Betreiber möchte den gesamten Anund Abtransport auf dem Wasserweg machen. Deswegen musste er an den Main. Ich habe ihm gesagt: Auch wir haben einen Fluss. Das ist der Neckar, und er ist schiffbar. Gehen Sie da hin.
Drittens: Wir brauchen auch den Raps. Also muss ich mitten ins Rapsanbaugebiet gehen. Das ist auch der mittlere bis untere Neckarraum, das ist auch Obrigheim.
Das Vierte ist: Dort hat das Land Baden-Württemberg nämlich die EnBW, früher Badenwerk vor ewigen Jahren einmal einen Hof gekauft. Dieser liegt da herum. Der frisst zwar kein Brot, aber er bringt auch nichts. Das ist eine Anlage, die an einem genehmigten Energiestandort brach rumliegt. Wenn die EnBW die überlegt im Augenblick noch Interesse hat, etwas, was nichts wert ist, ihr aber gehört, zu vergolden oder zumindest zu versilbern, dann sollte sie mitmachen.