Protocol of the Session on May 16, 2002

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung. Bei dem An

trag Drucksache 13/211 handelt es sich um einen Berichtsantrag. Ich schlage vor, zu beschließen, dass er durch die Aussprache erledigt ist. Sie stimmen der Erledigterklärung zu.

Damit ist Tagesordnungspunkt 3 abgeschlossen.

Bevor ich die Sitzung unterbreche, möchte ich Sie, weil wir hier in Karlsruhe etwas andere technische Umstände haben, darauf hinweisen, dass bei Tagesordnungspunkt 7 wegen der Bedeutung des Antrags eine namentliche Abstimmung vorgesehen ist.

Ich unterbreche die Sitzung bis 14:15 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:50 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:14 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen und die Türen zu schließen. Wir fahren mit der unterbrochenen Sitzung fort.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Fragestunde Drucksache 13/980

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. H o r s t G l ü c k F D P / D V P S p r a c h k u r s e

Herr Abg. Dr. Glück, darf ich Sie bitten, Ihre Anfrage zu verlesen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Trifft es zu, dass der Bund mit dem Jahresende 2002 sämtliche Zahlungen für Sprachkurse einstellen wird?

b) Plant die Landesregierung für diesen Fall Überbrückungsprogramme?

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage erteile ich Herrn Staatssekretär Rech.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Glück, Ihr Einverständnis voraussetzend, darf ich die beiden Fragen zusammenfassen und namens der Landesregierung wie folgt beantworten:

Nach schriftlicher Aussage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung sowie nach fernmündlicher Aussage des Bundesministeriums des Innern trifft es nicht zu, dass der Bund mit dem Jahresende 2002 sämtliche Zahlungen für Sprachkurse einstellen wird. Überbrückungsmaßnahmen des Landes wären unabhängig davon auch nicht geplant, weil das Land Baden-Württemberg nicht beabsichtigt, den Bund von seiner integrationspolitischen Verantwortung zu entlasten.

(Abg. Dr. Glück FDP/DVP: Danke schön!)

Eine Nachfrage, Frau Abg. Berroth.

Ist der Landesregierung bekannt, mit welcher Begründung der Bund diese Zahlungen einstellt?

Er stellt sie nicht ein, habe ich gerade geantwortet, Frau Kollegin. Ich will auch nicht mutmaßen. Ich will nur sagen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung nach dem SGB III bislang für die Sprachkurse für Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge und für die Sprachkurse, die vom Sprachverband für ausländische Arbeitnehmer aus der EU und aus ehemaligen Anwerbestaaten durchgeführt werden, zuständig war. Jetzt ist es in der Tat so, dass diese Zuständigkeit auf das Bundesministerium des Innern übergeht. Das war wohl der Hintergrund dieser Frage.

Danke sehr.

Keine weiteren Nachfragen? Damit ist die Anfrage beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. E r n s t B e h r i n g e r C D U E r h e b u n g u n d V e r w e n d u n g d e r L k w - M a u t

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Thema „Erhebung und Verwendung der Lkw-Maut“ frage ich die Landesregierung:

a) Ist bekannt, ob und gegebenenfalls wie lange sich die zum 1. Januar 2003 geplante Einführung eines elektronischen Mautsystems zur Erhebung der Lkw-Maut verzögern wird?

b) Ist bekannt, ob der Bund dadurch entstehende Einnahmeausfälle kompensieren kann, insbesondere, ob im Bundeshaushalt entsprechende Vorsorge getroffen ist?

Ich erteile zur Beantwortung Herrn Staatssekretär Mappus das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ministerium für Umwelt und Verkehr beantwortet die Mündliche Anfrage in Abstimmung mit dem Finanzministerium wie folgt:

Zu a: Im Rahmen der jüngsten Verkehrsministerkonferenz am 23. bzw. 24. April dieses Jahres in Berlin hat der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Kurt Bodewig, ausgeführt, dass von einer Erhebung der streckenbezogenen Lkw-Maut ich zitiere „ab Frühjahr 2003“ auszugehen ist. Vergleichen Sie hierzu auch die entsprechende Niederschrift. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.

Zu b: Der Entwurf des Bundeshaushalts 2003 liegt noch nicht vor. Es ist uns dementsprechend nicht bekannt, in welcher Weise die zu erwartenden Einnahmeausfälle ausgeglichen werden sollen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass der Ausgleich über eine zeitliche

Streckung des Antistauprogramms vorgenommen werden könnte.

Eine Nachfrage, Herr Abg. Behringer.

Ich habe noch eine Frage: Trifft es zu, dass dem Straßenbau im Land durch die Schlampereien des Bundesverkehrsministers Bodewig

(Lachen der Abg. Ursula Haußmann SPD)

bei der Vergabe des Mautsystems Mittel für den Autobahnbau verloren gehen, und in welcher Höhe ist dies gegebenenfalls der Fall?

(Zuruf des Abg. Bebber SPD)

Herr Staatssekretär Mappus, bitte.

In unserem Haus ist nicht bekannt, was alles konkret zu dieser Verzögerung beigetragen hat. Tatsache ist aber, dass das BMVBW durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf gezwungen wurde, bereits ausgeschiedene Bewerber wieder in das Vergabeverfahren einzubeziehen. Tatsache ist auch, dass diese Vergabeentscheidung bis zum heutigen Tag noch nicht stattgefunden hat, obwohl sie natürlich dringlich ist, weil ansonsten nicht die entsprechenden Vorbereitungen getroffen werden können. Rein statistisch betrachtet würde jede monatliche Verzögerung praktisch 6,5 Millionen € weniger bedeuten. Ich hoffe allerdings und gehe auch davon aus, dass diese Mittel auf welchem Wege auch immer dann im Bundeshaushalt 2003 zusätzlich eingebracht werden.

Tatsache ist, dass das Ministerium für Umwelt und Verkehr weiterhin alle Projekte so vorbereitet, dass sie zum 1. Januar des kommenden Jahres gestartet werden könnten, wenn denn die entsprechenden Finanzmittel im Bundeshaushalt eingestellt wären.

Eine Zusatzfrage, Frau Abg. Berroth.

Gibt es denn eine Einschätzung der Landesregierung, wie lange es ab dem Vergabezeitpunkt dauern wird, bis die nötige Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird, das heißt, wann eigentlich der späteste Zeitpunkt für diese Vergabe sein müsste, damit es noch rechtzeitig klappen könnte?

Sicher ist klar, dass wir spätestens nach der Sommerpause das Verfahren starten können sollten, damit in den ersten Monaten des Jahres 2003, sobald die Witterung dies zulässt, mit dem Bau begonnen werden kann. Ich glaube aber, darüber hinaus ist im jetzigen Stadium alles etwas ungewiss zu beantworten. Tatsache ist: Wir bräuchten diese Entscheidung so schnell wie möglich. Ich gehe doch davon aus, dass das Vergabeverfahren auf Bundesebene jetzt in Kürze auch rechtssicher durchgeführt wird.

Keine weiteren Fragen? Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte)

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G e r d T e ß m e r S P D U m s e t z u n g d e r E U R i c h t l i n i e 9 3 / 4 3 E W G ü b e r L e b e n s m i t t e l h y g i e n e i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g

Bitte schön, Herr Abg. Teßmer.