Sie sagen, wir müssten zum Beispiel noch Grundlast haben, weil das Windrad nicht immer laufen würde. Ich sage Ihnen Herr Kollege Scheuermann hat zu Recht darauf hingewiesen : Wir brauchen mehr Kraft-Wärme-Kopplung. Was hat die Landesregierung in dieser Hinsicht getan? So gut wie gar nichts.
Biomasse, ja. Wir können da auch zum Thema Biogas kommen. Dazu habe ich heute gehört, dass das Land Anträge zu lange bearbeite oder ganz ablehne. Also, Herr Kollege, da können Sie auch im ländlichen Raum einmal etwas tun.
Der nächste Punkt, meine Damen und Herren: Kernkraft. Dazu möchte ich noch etwas sagen, weil immer von Kernkraft, CO2-frei die Rede ist. Ich empfehle Ihnen einmal dringend, die beiden Studien Nachhaltiges Deutschland des Umweltbundesamts zu lesen. In beiden Studien wird darauf hingewiesen, dass der Ausbau der Kernenergie auch in Sachen CO2 kontraproduktiv sei. Denn der Ausbau der Kernenergie ist der Weg der Energieverschwendung. Das hat schon 1986 die Enquetekommission des Bundestags zum Thema Zukünftige Energienutzung festgestellt. Bis heute sind diese Erkenntnisse nicht bei Ihnen angekommen. Bitte lesen Sie wenigstens die aktuellen Studien.
Herr Kollege Walter, ist Ihnen bekannt, dass sich das Umweltbundesamt in diesem Zusammenhang auch sehr kritisch mit der kleinen Wasserkraft auseinander gesetzt hat und vor einem weiteren Zubau der kleinen Wasserkraft gewarnt hat?
(Abg. Dr. Reinhart CDU: Haben Sie eine selektive Wahrnehmung, Herr Kollege Walter? Gegenrufe von der SPD)
Oh, Herr Kollege Reinhart! Ich habe das gelesen. Aber das ist dort auch sehr differenziert aufgeführt.
Aber für diesen hat hier weder Kollege Witzel noch sonst jemand gesprochen. Das müssen Sie schon ein bisschen genauer nachlesen.
(Abg. Dr. Reinhart CDU: Das ist aber unter dei- nem Niveau! Abg. Seimetz CDU: Das ist das Subniveau!)
Ich komme zum letzten Punkt, meine Damen und Herren: Sie haben die Wärmedämmung angesprochen. Herr Kollege Scheuermann, da hat der Bund mit dem CO2-Minderungsprogramm wieder gezeigt, wie es geht. Sie sind hier mit dieser schrägen Konstruktion der Stiftung einen Weg gegangen, der verhindert, dass man es ähnlich macht wie im Bund. Dort hat man gesagt: Mit den Geldern, die man durch den Verkauf der UMTS-Lizenzen eingenommen hat, werden Schulden getilgt. Mit dem, was man an Zinsen spart, tätigt man zukunftsträchtige Investitionen unter anderem das CO2-Minderungsprogramm. So etwas Ähnliches hätten wir in Baden-Württemberg auch machen können. Damit wäre der Umwelt gedient worden. Damit zeigt auch die Bundesregierung einmal mehr, wo es langgeht, meine Damen und Herren.
Noch ein allerletzter Punkt: Hier wurde mein früherer Kollege Helgo Bran zitiert. Da muss ich ja schon lachen, wenn er zitiert wird. Aber wenn in Ihren Zitatenschatz zukünftig
Eingang finden soll, was mein früherer Kollege Bran sagt, dann kann ich Ihnen ein altes Zitat von ihm nennen, das mir eingefallen ist. Das hat zwar mit diesem Thema nichts zu tun, aber Sie können es gern immer verwenden. Das lautete: Psychodelische Pilze sind besser als Sex.
(Heiterkeit Abg. Dr. Reinhart CDU: Kann man das erklären? Abg. Hofer FDP/DVP: Unbegrenz- te Redezeit! Beifall bei den Grünen und Abge- ordneten der SPD)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die neuen Regelungen zur Redezeit geben auch die Möglichkeit zu einem ungeplanten Redebeitrag. Das hat den Vorteil, dass man gezwungen ist, sich kurz zu fassen und sich hart an der Sache zu orientieren.
Deshalb möchte ich eigentlich nur zu dem uns heute vorliegenden Gesetzentwurf bzw. zu den Anträgen Stellung nehmen. Dazu darf man aber durchaus eine Vorbemerkung machen. Herr Ministerpräsident, die Reaktion auf den Ministerratsbeschluss zur Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen hat im Land wahrlich keinen Jubel verursacht. Genau das Gegenteil war der Fall. Es herrschte blankes Entsetzen, zumindest bei den potenziellen Betreibern, die dadurch eine Aushöhlung der Privilegierung nach § 35 des Baugesetzbuchs befürchteten. Es gab aber auch Kopfschütteln und Entsetzen
insbesondere zunächst einmal bei den Gemeinden und bei den Regionalverbänden, die natürlich befürchten, dass sie für ihre bisherige Arbeit keine ausreichende Rechtsgrundlage mehr haben und ihre Planungen obsolet werden.
Die Vorgabe, Vorranggebiete mit einem absoluten Ausschlusscharakter festzulegen und dann noch die Regionalund Raumbedeutsamkeit bei einer Nabenhöhe von 50 Metern und bei mehr als zwei Anlagen festzustellen, heißt, dass im Prinzip alle Windkraftanlagen durch dieses Raster fallen. Alle modernen Windkraftanlagen haben diese Höhe, insoweit wird jede erfasst. Ob es zweckmäßig ist, die Raumbedeutsamkeit in diesem Umfang festzulegen, ist rechtlich
Das hat damit nichts zu tun. Machen Sie sich einmal bei den einschlägigen Gerichtsurteilen kundig, ob das eine rechtssichere Auskunft ist. Es gibt ein Urteil eines Magdeburger Gerichts, das festgelegt hat, dass die Höhe nicht das ausschlaggebende Kriterium für die Raumbedeutsamkeit sein kann. Aber das ist jetzt nicht mein Thema.
(Abg. Dr. Reinhart CDU: Aber wollen Sie, dass überall errichtet werden kann? Sagen Sie doch ein- mal, was Sie wollen!)
Ich will auf den Punkt kommen. Alle Regionalverbände sind der Meinung, dass das Planungsinstrumentarium verbessert werden muss und dass es flexiblere Instrumente geben muss. Diese Instrumente stehen im Raumordnungsgesetz. Deshalb ist Ihr Antrag, der Landtag wolle beschließen, die Privilegierung der Windkraftanlagen nach § 35 des Baugesetzbuchs nach den Vorgaben des § 7 Abs. 4 des Raumordnungsgesetzes auf eine landesplanerisch rechtssichere Genehmigungsbasis zu stellen, in der Sache berechtigt.
Wir haben es präzisiert, weil der Absatz 4 genau die von uns im Änderungsantrag genannten Vorranggebiete, Vorbehaltsgebiete und insbesondere Eignungsgebiete expressis verbis benennt.
Damit kein Zweifel auftritt, was Sie wollen nämlich die Möglichkeit schaffen, auch Eignungsgebiete auszuweisen , haben wir dies in den Änderungsantrag hineingeschrieben, um Sie dazu zu zwingen, in diesem Fall Farbe zu bekennen.
Es muss möglich sein, Vorranggebiete, Eignungsgebiete und wie Sie gesagt haben, Herr Scheuermann; dieser Meinung bin ich auch Flächen auszuweisen, die dann nach § 35 des Baugesetzbuchs zu beurteilen sind. Genau diese Intention liegt unserem Antrag zugrunde. Sie haben es ähnlich formuliert. Es ist abenteuerlich, zu sagen: Da brauchen wir jetzt noch eine Prüfung.
Das Gesetz schauen Sie hinein sieht das ausdrücklich vor. Andere Bundesländer praktizieren es, und alle Regionalverbände, die ich kenne, fordern, dass man die Eignungsgebiete als mögliches Planungsinstrument in das Landesplanungsgesetz von Baden-Württemberg hineinschreibt.
(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Witzel GRÜNE Abg. Drexler SPD: So ist es! Zuruf des Abg. Capezzuto SPD)
Es gibt keinen Grund, dieses vom Bundesgesetzgeber vorgesehene Instrumentarium unseren Planungsträgern zu verweigern, meine Damen und Herren.