Protocol of the Session on December 1, 2005

Das Wort erteile ich Frau Abg. Haller-Haid für eine Zusatzfrage.

Frau Staatssekretärin, ist Ihnen bekannt, dass die Gesundheitsämter in den Landratsämtern erst durch die Pressekonferenz der Landesregierung informiert wurden?

(Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Oh!)

Dann kamen natürlich auch sofort zu Recht die Anfragen der Bürgerinnen und Bürger, die sich ängstigten. Sie mussten sich zunächst einmal sehr umständlich informieren, wie die Lage überhaupt ist. Auch die Beprobung in Überlingen hat erst nach der Pressekonferenz stattgefunden und hat natürlich auch zu erheblicher Verunsicherung beigetragen.

(Abg. Alfred Haas CDU: Wo bleibt die Frage?)

Frau HallerHaid, ich denke, dass hier einige Daten vertauscht werden. Das Vorkommnis, das bereits am 18. Oktober durch den Drohbrief dem Landesgesundheitsamt bekannt war, wurde bis zum 27. Oktober zwischen den Akteuren BodenseeWasserversorgung, Landesgesundheitsamt – sprich Regierungspräsidium – und Polizei gehandelt. Man hat ganz ausdrücklich seitens der Polizei und der Staatsanwaltschaft gebeten, dieses Vorkommnis vertraulich zu behandeln, um eine Strafverfolgung nicht zu gefährden. Man hat dies in der Informationspolitik so zu behandeln versucht, bis das am 14. November eben nicht mehr unter der Decke zu halten war. Sie können sich vorstellen, dass es hier nicht darum geht, irgendwelche Versäumnisse – diese hat es in keiner Weise gegeben – zu decken. Es ist ein hohes Gut eines Staates, dass man darauf vertrauen kann, dass das Trinkwasser in Ordnung ist.

Die Stadt Überlingen hat am 27. Oktober die Beprobung für sich durchgeführt. Es ergaben sich keine Hinweise auf Pflanzenschutzmittel. Ich habe die Ergebnisse da. Übrigens darf ich feststellen, dass die Grenzwerte bei 0,1 Mikrogramm pro Liter Wasser liegen. Wir reden hier also über ein Zehntel von einem Millionstel Gramm. Dieser Wert ist der EU-Grenzwert und in keiner Weise gesundheitsbedenklich. Man hat eben einen Wert festgelegt, an dem man sich dann beim weiteren Vorgehen orientiert. Es ist also nicht so, dass die Stadt Überlingen erst nach dem 14. November informiert worden wäre.

Damit ist diese Anfrage beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s O e l m a y e r G R Ü N E – V e r k e h r s a n b i n d u n g d e s C o n t a i n e r b a h n h o f s U l m - N o r d a n d i e A u t o b a h n

Bitte sehr, Herr Abg. Oelmayer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Ist der Landesregierung das von der Stadt Ulm in Auftrag gegebene Gutachten zur verkehrstechnischen Überprüfung des Containerbahnhof-Anschlusses an die A 8 bekannt, das die Einrichtung eines so genannten Doppelanschlusses an die A 8 empfiehlt, und schließt sie sich diesem Votum gegebenenfalls an?

b) Wird die Landesregierung dem Bund, dessen Zustimmung zur Realisierung des Doppelanschlusses an der A 8 erforderlich ist, die Realisierung der von den Gutachtern empfohlenen Lösung vorschlagen?

(Auf der Zuhörertribüne schreit ein Baby. – Ver- einzelt Beifall)

Danke. Das hätte nicht sein müssen.

(Heiterkeit – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Wir haben dem Kind Beifall gespendet! – Abg. Blenke CDU: Das galt jemandem ohne Bart!)

Das Wort erteile ich Herr Staatssekretär Köberle zur Beantwortung der Anfrage.

Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage, Herr Kollege Oelmayer, wie folgt:

Im Zusammenhang mit der Erschließung des Gewerbegebiets Ulm-Nord und des Containerbahnhofs wünscht die Stadt Ulm einen neuen, leistungsfähigen Anschluss an das überörtliche Straßennetz. Deshalb hat die Stadt ein Ingenieurbüro damit beauftragt, einen Anschluss des Gewerbegebiets an die A 8 verkehrstechnisch zu untersuchen.

Die vorläufigen Ergebnisse der Überprüfung wurden dem für die Planung zuständigen Regierungspräsidium Tübingen im November zugestellt. Das Gutachten wird voraussichtlich bis Mitte 2006 fertig gestellt sein.

Sollte der Doppelanschluss tatsächlich die verkehrlichen Vorteile bringen, die sich die Stadt erhofft, wird das Land dem Bund diese Lösung vorschlagen.

(Abg. Rückert CDU: Gut! Danke!)

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Oelmayer. Bitte sehr.

Nachdem eine Gemeinderatsdrucksache der Stadt Ulm vorliegt,

(Zuruf von der CDU: Haben die auch Drucksa- chen?)

aus der sich zweifelsfrei ergibt, dass das Regierungspräsidium Tübingen und genauso das zuständige Landratsamt diesen Doppelanschluss empfehlen und auch mittragen, bin ich natürlich davon ausgegangen, dass das mit der Landesregierung abgestimmt ist. Insofern wundert mich das jetzt. Nachdem das Gutachten ja vorliegt – vielleicht sprechen wir ja von zwei verschiedenen Gutachten; vielleicht haben Sie noch ein anderes in der Tasche – und diesen Anschluss empfiehlt, frage ich mich einfach, weshalb das noch ein halbes Jahr bis Mitte 2006 dauern soll, zumal mir der Innenminister des Landes mitgeteilt hat, dass das Gutachten bis Ende des Jahres ausgewertet werden soll. Insofern gibt es da doch Widersprüchlichkeiten. Da bitte ich doch um Aufklärung.

Ich finde es immer wieder interessant, welche Themen hier thematisiert werden – meistens um den Versuch zu unternehmen, darzustellen, dass man mehr weiß als die Landesregierung, obwohl das hier eine Fragestunde ist.

(Heiterkeit der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE – Abg. Oelmayer GRÜNE: Das war aber keine Ant- wort auf meine Frage!)

Was ist mit dem Gutachten? Lieber Herr Kollege, der Bund – ich bin gerade dabei –

(Abg. Fischer SPD: Die kommt jetzt! – Abg. Rü- ckert CDU: Die kommt!)

verlangt eine Alternativplanung – nicht nur die Untersuchung der Anschlussmöglichkeit an die A 8, sondern auch der Anschlussmöglichkeit an die B 10 –, um dann im Vergleich dieser beiden Lösungsmöglichkeiten eine Entscheidung treffen zu können. Deshalb ist das vorliegende Gutachten – ob es im Stadtrat von Ulm war oder nicht – ein vorläufiges Gutachten. Das Ingenieurbüro muss sich nochmals an die Arbeit machen und diese zweite Untersuchung vornehmen, die in dem vorläufigen Gutachten nicht enthalten war. Das wird bis Mitte 2006 geschehen; das habe ich Ihnen ja gesagt. Dann liegen zwei Varianten auf dem Tisch.

Ich kann Ihnen aber auch sagen, dass die erste Einschätzung des Regierungspräsidiums als planender Behörde eher in Richtung eines Anschlusses an die A 8 geht. Man vermutet, dass dieser Anschluss der bessere ist. Aber Sie müssen einmal abwarten, was das Gutachten ergibt.

(Beifall des Abg. Rückert CDU)

Meine Damen und Herren, mit der Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage ist die Fragestunde beendet.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes – Drucksache 13/4803

b) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes – Drucksache 13/4869

c) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Kein gesetzliches Kopftuchverbot für Kindergärten – Drucksache 13/4658

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung zu a, b und c jeweils fünf Minuten, für die Aussprache zehn Minuten je Fraktion, gestaffelt.

Wem darf ich das Wort erteilen? – Herr Abg. Birzele.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Wir haben über unser verfassungsrechtliches Wertesystem, die Religionsfreiheit in öffentlichen Schulen und die Neutralitätspflicht des Staates zu Beginn des letzten Jahres bei der Novellierung des Schulgesetzes ausführlich gesprochen. Die große Mehrheit des Landtags hat sich für ein klares Neutralitätsgebot im Schulgesetz ausgesprochen.

Ausgelöst durch einen arbeitsrechtlichen Konflikt in der Stadt Ebersbach, der zwischenzeitlich erfreulicherweise durch Vergleich erledigt ist, hat sich die Frage der Neutralitätspflicht auch für und in Kindergärten gestellt.

Die SPD-Fraktion hat sich dafür entschieden, eine klare Regelung für die Kindergärten vorzulegen. Wir hatten den anderen Fraktionen angeboten, gemeinsam einen solchen Gesetzentwurf einzubringen. Dieser Versuch ist leider gescheitert.

Die Fraktion GRÜNE behauptet nun, unser Gesetzentwurf sei verfassungswidrig.

(Abg. Capezzuto SPD: Was?)

Ich muss deshalb leider noch einmal die Grundsätze erwähnen, über die bereits bei der Novellierung des Schulgesetzes ausführlich gesprochen wurde.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom September 2003 festgelegt, dass sich aus dem Grundsatz des Parlamentsvorbehalts, des Rechtsstaatsprinzips und des Demokratiegebots die Verpflichtung des Gesetzgebers ergebe, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen selbst zu treffen, und hinzugefügt, dies gelte insbesondere bei Abwägung zwischen positiver und negativer Glaubensfreiheit.

Herr Kollege Kretschmann, wir als Gesetzgeber sind also verpflichtet, diese Abwägung vorzunehmen. Nicht wir „laufen am Grundgesetz und an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorbei“, wie Sie sich auszudrücken beliebten, sondern Sie.

(Beifall bei der SPD – Abg. Capezzuto SPD: Aha!)

Professor Jestaedt hat im Übrigen bei Ihrem Fachgespräch dargelegt, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davon auszugehen sei, dass es auch für ein Verbot des Kopftuchs in Kindergärten ein Gesetz verlangen würde.