Friedlinde Gurr-Hirsch

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13/102 13/104

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung beantwortet die Fragen wie folgt:
Die gemachte Aussage, Herr Abg. Haas, trifft nicht zu.
Die EU-Verordnung 1593 aus dem Jahr 2000 verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, zur Identifizierung der landwirtschaftlichen Parzellen ein computergestütztes geografisches Informationssystem, genannt GIS, einzuführen. BadenWürttemberg hat deshalb zum 1. Januar 2005 das geografische Informationssystem Entwicklung Landwirtschaft, abgekürzt GISELA genannt, eingerichtet. In GISELA werden die aktuellen Geodaten wie Katasterdaten, Orthofotos – das sind Luftbilder – und sonstige Karten, in einer Anwendung zusammengeführt. Die Geodaten werden im Wesentlichen von der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Die Daten werden jährlich dem MLR in aktualisierter Form übermittelt und entsprechen somit dem Stand der Vermessungsverwaltung. Die Orthofotos sind entsprechend der Befliegung der Vermessungsverwaltung maximal fünf Jahre alt. Dazu ist zu sagen, dass im jährli
chen Turnus 20 % der Landesfläche abgeflogen werden und damit aktuelle Orthofotos gemacht werden. Entsprechend den EU-Vorgaben hat die Landwirtschaftsverwaltung im Herbst und Winter 2004/2005 den Antragstellern, also den Landwirten, Karten zum gemeinsamen Antrag mit den persönlichen Antragsdaten aus dem Jahr 2004 und den dazu gehörenden Orthofotos und Katasterdaten aus der Vermessungsverwaltung zur Verfügung gestellt. Die Antragsteller haben ein Paket mit diversen Karten bekommen. Ich zeige es gerade einmal.
Die Landwirte beantragen seit 1993 ihre Flächenbeihilfen, zum Beispiel die EU-Direktzahlungen oder MEKA, mit den flurstücksbezogenen Angaben und tragen für die Richtigkeit der Antragstellung auch selbst Verantwortung.
Nun ist durch die Bereitstellung der Karten mit der Antragstellung 2005 für den Antragsteller eine, so möchte ich sagen, besonders wertvolle Hilfe gegeben worden. Die Karten sind ein zusätzliches Hilfsinstrument, mit dem der Antragsteller seine Liegenschaften ganz genau erkennen und die Flächengrößen richtig angeben kann.
Durch das Zusammenspiel und die grafische Überlagerung verschiedener Datenbestände – ich habe sie genannt: Katasterdaten und diese Orthofotos – kann es aufgrund technisch bedingter Unterschiede zu geringen Differenzen in der Darstellung einzelner Parzellen kommen. Da hat man eine Toleranz von 2 %. Das hängt damit zusammen, dass die Katasterverwaltung ihre Angaben mit Zeichenstift eingetragen hat. Das ist aber, in der Summe gesehen, unschädlich.
Dieser Sachverhalt ist der Verwaltung bekannt, und auch den Antragstellern wurde in diesem Material mitgeteilt, dass es hier zu geringen Differenzen kommt. Das hat aber nichts mit den unterschiedlichen Softwaresystemen in der Vermessungsverwaltung und der Landwirtschaftsverwaltung zu tun. Bei der Flächenermittlung im Rahmen von Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen werden deshalb die technisch möglichen Toleranzmargen genutzt, sodass dem Landwirt in der Regel keine Nachteile entstehen.
Jährlich werden – das wissen Sie – bei 5 % der Antragsteller Vor-Ort-Kontrollen in den landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt. Dabei wird unter anderem die Flächengröße der Parzellen, für die eine Förderung beantragt wurde, ermittelt. Das seit Jahren bestehende System der VorOrt-Kontrollen wurde im Jahr 2005 erstmals von GISELA unterstützt. Die bei der Vor-Ort-Kontrolle festgestellte mögliche Flächenabweichung wird, wenn sie über diese 2 % Toleranz hinausgeht, bei der Auszahlung der Flächenbeihilfen berücksichtigt.
Ihre Frage b, in der Sie die Auszahlung ansprechen, darf ich auch verneinen. Diese Aussage trifft ebenso nicht zu. Die Auszahlung der Flächenbeihilfen erfolgt gemäß den EUVorgaben auf der Grundlage der tatsächlich festgestellten Flächengrößen des Orthosystems. Je nach Schwere der ermittelten Flächenabweichung bzw. eventuell auch einmal Unregelmäßigkeiten erfolgen dann zusätzlich Kürzungen und Ausschlüsse.
Für die im Jahr 2005 eingeführte Betriebsprämie wird den Antragstellern im Dezember 2005 – das wurde vereinbart – bundesweit eine Teilzahlung auf der Basis der bis dahin korrekt ermittelten Fläche gezahlt. Berücksichtigt werden dabei auch Antragsteller, bei denen Flächenabweichungen festgestellt wurden. Die werden also nicht ausgeschlossen.
Das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat sich für das System GISELA entschieden, und zwar in Kartenform, weil das von Ihnen angesprochene GISELA-System von Nordrhein-Westfalen und Bayern noch große Schwächen hat. Unser System ist, das habe ich mir gestern von den Fachleuten noch erklären lassen, viel genauer; das wird auch in der Praxis anerkannt.
Wir werden im Jahr 2007 auf digitale Flächenermittlung umstellen. Aber bis jetzt ist auch dieses System praxisgerecht. Sie selbst kommen aus einem sehr ländlich geprägten Raum mit einer besonderen Herausforderung, wo tatsächlich große Liegenschaften vorhanden sind, zu denen die einzelnen Schläge zuzuordnen sind. Sie haben auch sicher Verständnis dafür, dass viele landwirtschaftliche Betriebe mit der digitalen Version noch gar nichts anfangen könnten, weil sie noch nicht in jedem Fall in PC-tauglicher Weise arbeiten können. Aber da die diesbezügliche Kompetenz der Landwirte fortschreitet, gehen wir davon aus, dass man ab dem Jahr 2007 mit einem GISELA-System digital arbeiten kann.
Zu Ihrer Frage: Es trifft zu, dass bis zum Februar alle dieses Kartenmaterial zur Verfügung hatten. Dieser Zeitpunkt stellte auch kein Problem dar, denn die Antragstellung musste ja erst bis zum 17. Mai erfolgt sein. Es war uns wichtig, eine solide und saubere Grundlage zu haben. Soweit mir bekannt ist, hat man diese Karten in vielen Orten bereits Ende 2004 ausgeliefert. Parallel dazu lief dann ein sehr aufwendiges Winterprogramm. Sämtliche Landwirtschaftsämter waren hierfür unterwegs und haben in Kursen detailliert Informationen gegeben. Hier war die Landwirtschaftsverwaltung flächendeckend gefordert. Ich darf Ihnen sagen, in Gesprächen mit den Landwirten kam zum Ausdruck, dass man diese Einführung und Unterweisung als sehr zielführend empfunden hat.
Dass es dennoch in Einzelfällen Schwierigkeiten bei der Zuordnung gegeben hat, lag nicht in erster Linie an uns. Das hängt vielleicht auch damit zusammen, dass es nicht jedem der Landwirte, die die Anträge ausfüllten, vor allem, da es sich dabei um so viele real geteilte Liegenschaften handelte, leicht fiel, diese zuzuordnen. Da bedurfte es oft fachlicher Unterstützung.
Danke.
Ich habe mich informiert und habe Ihnen gesagt, dass Ihre Feststellung nicht zutrifft. Das wird auch nicht wahrer, wenn man es zum zweiten Mal betont.
Sie haben hier einen speziellen Fall angesprochen. Der ist mir nicht bekannt.
Es mag sein, dass so etwas passiert ist. Mir ist das im Detail nicht bekannt. Aber bei allen Umstellungen im Leben, überhaupt wenn es um EDV geht, kann es durchaus unterschiedliche persönliche Kompetenzen geben, Herr Kollege Teßmer.
Der eine versteht es schneller, und der andere braucht etwas länger.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrte Frau Haller-Haid! Ich beantworte Ihre Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Die zuständige Trinkwasserüberwachungsbehörde für die Bodensee-Wasserversorgung ist das Regierungspräsidium Stuttgart, weil dort auch das Landesgesundheitsamt angesiedelt ist. Das Regierungspräsidium Stuttgart, also das Landesgesundheitsamt, wurde am 18. Oktober 2005, an dem Tag, an dem der Drohbrief bei der Bodensee-Wasserversorgung eingegangen ist, zunächst telefonisch von der Bodensee-Wasserversorgung über den Drohbrief informiert. Außerdem wurde mitgeteilt, dass die Polizei bereits informiert sei. Alle weiteren Maßnahmen wie eine verstärkte Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel und Informationen wurden ab diesem Zeitpunkt ständig abgesprochen und veranlasst.
Das Landratsamt Bodenseekreis wurde am 27. Oktober 2005 im Rahmen einer Lagebesprechung über die Falldetails und über die Befunde bei der Bodensee-Wasserversorgung unterrichtet. Die Stadtwerke Überlingen wurden im Verlauf dieser Lagebesprechung ebenfalls informiert.
Zum zweiten Teil Ihrer Anfrage: Die Stadt Überlingen wie auch die Bodensee-Wasserversorgung entnimmt kein Trinkwasser direkt aus dem Bodensee. Vielmehr wird Seewasser entnommen. Dieses wird als so genanntes Rohwasser bezeichnet. Dieses wird dann in einer Trinkwasseraufbereitungsanlage behandelt und von dort als Trinkwasser – fachlich unter dem Begriff Reinwasser – abgegeben.
Das Wasser der Bodenseeentnahmestelle der Stadtwerke Überlingen wurde im Zusammenhang mit der aktuellen Bedrohung der Bodensee-Wasserversorgung erstmals am 27. Oktober – an dem Tag, an dem die Stadt Überlingen auch informiert wurde – zur Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel beprobt.
So weit meine Antwort.
Frau HallerHaid, ich denke, dass hier einige Daten vertauscht werden. Das Vorkommnis, das bereits am 18. Oktober durch den Drohbrief dem Landesgesundheitsamt bekannt war, wurde bis zum 27. Oktober zwischen den Akteuren BodenseeWasserversorgung, Landesgesundheitsamt – sprich Regierungspräsidium – und Polizei gehandelt. Man hat ganz ausdrücklich seitens der Polizei und der Staatsanwaltschaft gebeten, dieses Vorkommnis vertraulich zu behandeln, um eine Strafverfolgung nicht zu gefährden. Man hat dies in der Informationspolitik so zu behandeln versucht, bis das am 14. November eben nicht mehr unter der Decke zu halten war. Sie können sich vorstellen, dass es hier nicht darum geht, irgendwelche Versäumnisse – diese hat es in keiner Weise gegeben – zu decken. Es ist ein hohes Gut eines Staates, dass man darauf vertrauen kann, dass das Trinkwasser in Ordnung ist.
Die Stadt Überlingen hat am 27. Oktober die Beprobung für sich durchgeführt. Es ergaben sich keine Hinweise auf Pflanzenschutzmittel. Ich habe die Ergebnisse da. Übrigens darf ich feststellen, dass die Grenzwerte bei 0,1 Mikrogramm pro Liter Wasser liegen. Wir reden hier also über ein Zehntel von einem Millionstel Gramm. Dieser Wert ist der EU-Grenzwert und in keiner Weise gesundheitsbedenklich. Man hat eben einen Wert festgelegt, an dem man sich dann beim weiteren Vorgehen orientiert. Es ist also nicht so, dass die Stadt Überlingen erst nach dem 14. November informiert worden wäre.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegin Kipfer, liebe Kollegen und Kolleginnen! In Baden-Württemberg wurde ein Betrieb über eine niedersächsische Firma mit Produkten der Rottaler Geflügelprodukte GmbH unter dem Namen „Gelha Hühnerklein“ beliefert. Der betreffende Betrieb hat alle Produkte „Gelha Hühnerklein“ aus dem fraglichen Produktionszeitraum zurückgerufen, auch nicht betroffene Chargen. Mit diesen Produkten aus dem fraglichen Produktionszeitraum, die von dem Rückruf erfasst waren, wurden rund 130 Betriebe in ganz Baden-Württemberg beliefert.
Zu dem zweiten Teil Ihrer Frage: Nach den ersten Hinweisen aus Bayern auf widerrechtliches Verbringen von umdeklariertem Material der Kategorie III in Lebensmittelbetrieben wurden die unteren Verwaltungsbehörden gebeten, Firmen in Baden-Württemberg, die möglicherweise als Abnehmer der Ware infrage kommen, auf mögliche Lieferungen von tierischen Nebenprodukten zu überprüfen. Vonseiten der Verwaltungsbehörden konnten dabei keine direkten Lieferungen von umdeklariertem Material der Kategorie III sowie keine Handelsbeziehungen zu der betreffenden bayrischen Firma ermittelt werden.
Nachdem das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz darüber informierte, dass auch die Firma „Rottaler Geflügelprodukte GmbH“ mit umdeklariertem Material der Kategorie III beliefert worden war und dass ein Betrieb in Baden-Württemberg Lieferungen von Geflügelprodukten dieser Firma über eine niedersächsische Firma erhalten hatte, wurden durch die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde die weiteren Vertriebswege ermittelt. Restbestände waren nicht mehr vorhanden.
Durch das Regierungspräsidium wurden die für die Abnehmerbetriebe zuständigen Regierungspräsidien und die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden unterrichtet. Durch diese wurde der Rückruf der Produkte dann auch überwacht. Noch vorhandenes Material wurde aus dem Verkauf genommen.
Die genauen Daten kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Da müsste ich noch einmal kurz Rücksprache halten. Unmittelbar nach Bekanntwerden dieses Vorkommnisses in Bayern ist man in Baden-Württemberg tätig geworden. Vorher konnten wir das ja gar nicht tun.
Das verstehe ich. Und ich muss gestehen, dass ich Ihnen dies hier im Moment nicht sagen kann. Ich müsste schnell nachfragen.
Ja, ich sichere eine schriftliche Beantwortung zu.
Ja. Es gab sofort Reaktionen von uns, weil wir uns überlegt haben, welche möglichen Abnehmer es geben könnte. Da kommen im Prinzip eigentlich nur Gelatine- und Kollagenbetriebe infrage. In Baden-Württemberg gibt es eigentlich nur zwei zugelassene Gelatinehersteller und einen zugelassenen Kollagenhersteller. Einen Hersteller von Geflügelseparatorenfleisch gibt es in Baden-Württemberg nach Kenntnis unserer Abteilung 3 nicht.
Die Stabsstelle für Ernährungssicherheit in Tübingen hat eine Schwerpunktaktion zur Überprüfung dieser so genannten Zwischenhandelsbetriebe veranlasst. Wir haben bislang keinerlei Rückmeldung bekommen, sodass wir – da die Sache dringlich ist – davon ausgehen können, dass es keine Verteilung gibt.
Uns ist keine gegenteilige Erfahrung bekannt.
Es gibt einen politischen Willen, der von unserem Haus ausgeht und der von den unteren Verwaltungsbehörden nach dieser Vorgabe dann auch ausgeführt wird. Hier gibt es ja keinen Spielraum.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Kollege Bayer, liebe Kollegen und Kolleginnen! Seit Mitte der Siebzigerjahre wandert der einstmals ausgerottete Biber ohne menschliches Zutun wieder in die Flusslandschaften Baden-Württembergs ein.
Ich habe fast schon vermutet, dass es hier zum allgemeinen Gelächter kommt, weil das ein ebenso putziges wie intelligentes Tier ist.
Dennoch muss ich dem Kollegen Recht geben, dass es eine sehr ernst zu nehmende Frage ist, die uns auch in Zukunft noch weiter beschäftigen wird.
Es ist nämlich zu erwarten, dass die geeigneten Lebensräume des Bibers in Baden-Württemberg sukzessive von Biberfamilien besetzt werden. Um die damit zwangsläufig einhergehenden Konflikte zwischen Mensch und Biber weitgehend zu entschärfen, hat unser Ministerium frühzeitig ein landesweites Bibermanagement geschaffen.
Dieses Bibermanagement umfasst eine landesweite zentrale Koordination durch die Landesanstalt für Umweltschutz. Es umfasst auch die Wahrnehmung landkreisübergreifender Managementaufgaben durch die von Ihnen angesprochenen Biberfachleute der Regierungspräsidien sowie kreisbezogene Vor-Ort-Managements durch die Verwaltungsbehörden. Von da aus gibt es dann ehrenamtliche Biberbeauftragte.
Sie müssen sich mit den Dingen etwas gründlicher beschäftigen. Dann lässt Ihr Gelächter sehr schnell nach.
Die Gemeinden sind wie das Land zum Biotop- und Artenschutz verpflichtet. Das wissen Sie nicht erst, seit wir die FFH-Gesetzgebung haben. Im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums gilt dies auch für die privaten Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken. Diese Eigenverantwortung soll den von den Biberaktivitäten betroffenen Grundstückseigentümern und Kommunen durch das Bibermanagement des Landes keineswegs genommen werden, sondern sie sollen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe bewusst gestärkt werden.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Seit etwa zwölf Jahren besiedelt der Biber ganz konkret das Gewässersystem der Rottach. Er ist vermutlich von Bayern gekommen.
Inzwischen dürften die Rottach und deren Nebenflüsse nahezu vollständig von Biberrevieren besetzt sein.
Um Störungen und Schäden durch die Biberaktivitäten vorzubeugen, sie zu mindern und eventuell auch zu beseitigen, wurde von den ehemaligen BNL Stuttgarts – heute ist es das Referat 56 im Regierungspräsidium – ein von der Stiftung Naturschutzfonds gefördertes Projekt ins Leben gerufen, in dessen Rahmen ab 1999 gewässernahe Grundstücke an der Rottach gekauft worden sind.
Im Zuge der Flurbereinigung auf der Gemarkung Fichtenau konnten dann in Zusammenarbeit mit der Gemeinde unter Einsatz von Naturschutzmitteln des Landes der Mühlweiher und das Mühlweiher-Ried an der Rottach erworben werden. Das sind 6,1 Hektar. Sie sind Teile der Flusslandschaft Rottach und als Naturschutzgebiet für das FFH-Gebiet Rottach geplant. Das sind immerhin fast 600 Hektar.
Da wird derzeit ein Pflege- und Entwicklungsplan im Sinne von FFH ausgeschrieben, in dem dann natürlich der Biber als tierischer Bewohner dieses Habitats im Mittelpunkt steht. Die wenigen seitherigen Konflikte im Rottachtal konnten mithilfe der Biberfachleute beim Regierungspräsidium Stuttgart entschärft werden.
Zu einem Problem entwickelte sich die Zuwanderung einer zweiten Biberfamilie am Mühlweiher-Ried. Die Dammbauaktivitäten dieser Familie führten zu einem Rückstau der Rottach bis an die erwähnte Ölmühle.
Man wollte diese lokale Information haben. Deswegen gebe ich sie auch.
Durch diesen Rückstau kam es dann im Winter 2004/05 zu feuchten Wänden und Türstöcken im Erdgeschoss dieser besagten Ölmühle. Es ist allerdings, möchte ich hinzufügen, nicht abschließend zu klären, ob die Biber die einzige Ursache für die Feuchte sind. Die Ölmühle besitzt, nebenbei bemerkt, kein Kellergeschoss, und das Erdgeschoss war bis vor 15 Jahren Arbeitsraum und wurde bis dahin nie für Wohnzwecke genutzt. Erst vor 15 Jahren wurde dieses Geschoss für Wohnzwecke umgebaut.
Nun haben die Aktivitäten dieser Biberfamilie in den vergangenen Monaten immer wieder zu einem Auf- und Rückstau des Wasserspiegels der Rottach geführt. Bedienstete der Naturschutzverwaltung und später auch Mitarbeiter des Bauhofs der Gemeinde Fichtenau versuchten nun, durch Einlegen von Drainagerohren dem Biberdamm mit dem Ziel entgegenzuwirken, eine Absenkung des Wasserspiegels zu erreichen. Wegen des sehr geringen Gefälles, das die Rottach dort hat, hat diese Maßnahme nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Vor dem Hintergrund der massiven Beeinträchtigung der Wohnsituation in der Ölmühle ist es dazu gekommen, dass ein Pflegetrupp vom Regierungspräsidium Stuttgart am 6. Oktober zusammen mit einem Baggerunternehmer die Biberdämme, die hier von der Biberfamilie innerhalb weniger Tage aufgeschüttet wurden, geräumt hat. Der Biber – das wissen Sie ja – ist ein ganz vorzüglicher Baumeister.
Auch die Installation einer Hochfrequenzbeschallungsanlage zeigte nur eine zeitweise Vertreibungswirkung. Inzwischen scheint der Biber gegen diese Geräusche immun zu sein, denn nach wenigen Tagen kam ein Teil der Tiere wieder zurück und nahm die Dammbauaktivitäten ungebremst wieder auf.
Zurzeit wird in Zusammenarbeit mit der Gemeinde ein letzter Versuch unternommen, den Wasserstand durch Eingriffe in die Biberdämme des Bachbettes zu beeinflussen und vor allem den Biber zu vertreiben. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, verbliebe in Anbetracht der Gefährdung der Gesundheit der Bewohner der Ölmühle als letzte Alternative, die Biberfamilie aus dem Aufstaubereich einzufangen und sie in einem wenige Kilometer weiter südlich gelegenen Naturschutzgebiet anzusiedeln. Den Tierschutzaspekten würde dadurch Rechnung getragen, dass der Fang außerhalb der Aufzuchtzeit der Jungen erfolgt und dass man aus Bayern Spezialfallen für den Lebendfang beschafft, weil Bayern schon länger Bibererfahrungen hat. Diese Fallen haben sich dort bewährt. Ob eine solche Maßnahme, sehr geehrter Kollege, zu einem Dauererfolg führt, bleibt noch abzuwarten.
Es ist vorgesehen, dass nach erfolgter Umsiedlung ein ehrenamtlicher Biberbeauftragter für den Bereich der Ölmühle verantwortlich eingesetzt wird,
sodass die weitere Entwicklung ständig beobachtet wird und bei erneuten Dammbauaktivitäten von Bibern im Umfeld der Mühle nach einer Möglichkeit gesucht wird, durch diesen Biberbeauftragten steuernd einzugreifen.
Die Kosten für die Beseitigung der Biberdämme – das ist Ihnen sicherlich durch die Antwort klar geworden – umfassen mehrere tausend Euro. Das ist, weiß Gott, keine lächerliche Geschichte mehr.