Protocol of the Session on November 23, 2000

Im Zuge einer bundesweiten, unter der Federführung von Baden-Württemberg vorbereiteten Kampagne für die gezielte Öffentlichkeitsarbeit wurden solche Verhaltensempfehlungen erarbeitet. Hierzu gehört auch die Empfehlung, bei Kontrollen nach dem Anhalten zunächst die Hände gut sichtbar auf dass Lenkrad zu legen. Weitere Verhaltensempfehlungen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit transportiert werden, sind: „Befolgen Sie genau die Anweisungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Schalten Sie bei Dunkelheit die Innenbeleuchtung Ihres Fahrzeugs ein. Weisen Sie unbedingt auf mitgeführte Waffen oder andere gefährliche Gegenstände hin. Kündigen Sie eigenes Verhalten an, zum Beispiel den Griff nach Ausweispapieren.“

Zu Frage b: Gesetzlich normierte Verhaltenspflichten lehnt die Landesregierung grundsätzlich ab. Solche Regelungen sind zu starr.

(Abg. List CDU: Richtig!)

Sie können nicht alle denkbaren polizeilichen Kontrollsituationen erfassen. Darüber hinaus können gesetzlich normierte Mitwirkungspflichten die Möglichkeit einer schnellen und flexiblen Reaktion in unterschiedlichen Einsatzsituationen beeinträchtigen oder erheblich erschweren. Letztlich kann auf diesem Weg der Zweck einer derartigen Norm, die Sicherheit für die Beamten zu erhöhen, nicht erreicht werden.

Die Landesregierung spricht sich also dafür aus, dass Verhaltensempfehlungen für die Bürgerinnen und Bürger über gezielte Öffentlichkeitsarbeit in Form von Appellen transportiert werden. Diese Position entspricht auch der Auffassung der anderen Bundesländer.

Ich darf sagen, dass gegenwärtig im Innenministerium solche öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten in Vorbereitung sind: Plakataktionen, Handzettel, Videospots über Medien und auch ein Wirken hinein in die Fahrschulen, weil wir

(Staatssekretär Rückert)

meinen, dass gerade Neulinge, die sich für den Straßenverkehr vorbereiten, in dieser Phase am ehesten aufnahmebereit sind.

(Abg. Ruder CDU: Bravo!)

Zusatzfrage, Herr Abg. Wilhelm.

Herr Staatssekretär, werden diese Verhaltensempfehlungen an den deutschen Fahrlehrerverband weitergegeben mit der Empfehlung, Fahrschüler diesbezüglich auszubilden?

Ja, das ist vorgesehen.

Keine weiteren Zusatzfragen.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. U l r i c h D e u s c h l e R E P – B e r i c h t e r s t a t t u n g i m „ F O C U S “ - M a g a z i n 4 7 / 2 0 0 0 ü b e r B e s c h a f f u n g s e x t r e m i s m u s i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g

Das Wort zur Verlesung der Anfrage hat Herr Abg. Deuschle.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Inwieweit hat die Landesregierung weitere, über die vom Magazin „FOCUS“ am 20. November 2000 berichteten Aktivitäten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg hinausgehende Erkenntnisse?

b) In welchem Umfang hat sich die politische und administrative Leitung im Innenministerium im Zeitraum 1993 bis 1996 bei persönlichen Begegnungen mit dem vom Magazin „FOCUS“ genannten Verdeckten Ermittler des Landeskriminalamts von dessen Einsatzaktivitäten berichten lassen?

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage erhält Herr Staatssekretär Rückert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu a: Die Landesregierung hat in ihren Stellungnahmen zu zahlreichen parlamentarischen Initiativen der Republikaner zum Einsatz des Verdeckten Ermittlers bereits berichtet. Aus diesen Stellungnahmen ergibt sich im Einzelnen, welche Erkenntnisse die Landesregierung über den Einsatz des Verdeckten Ermittlers hat. Aus der Sicht des Innenministeriums sind alle aufgeworfenen Fragen erschöpfend beantwortet worden.

Zu b: Es gehört unter Fürsorgeaspekten zu den Aufgaben der Führungskräfte der Polizei, sich auch im unmittelbaren Kontakt mit operativ tätigen Angehörigen der Polizei über deren Einsatzbedingungen und Einsatzbelastungen zu informieren. Hierzu finden auch Gespräche der Führungskräfte des Innenministeriums, also zum Beispiel des Landespolizeipräsidiums, mit Polizeibeamtinnen und -beamten statt, die in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt sind.

Bei einem dieser Gespräche im September 1994 mit Verdeckten Ermittlern des Landeskriminalamts war auch der im „FOCUS“-Magazin 47/2000 genannte Verdeckte Ermittler anwesend. Gegenstand dieses Gespräches waren die persönlichen Einsatzbelastungen der Verdeckten Ermittler und Aspekte der Fürsorge, nicht jedoch einzelne Einsatzaktivitäten.

Zusatzfrage, Herr Abg. Deuschle.

Herr Staatssekretär, inwieweit sehen Sie in den von „FOCUS“ herausgestellten, zum Freispruch des Kriminaloberkommissars Amann durch Land- und Oberlandesgericht Karlsruhe führenden Praktiken des Landeskriminalamts – ich erinnere an die den Gerichten vorgelegte, im LKA gefertigte Nazidruckschrift „Nationalsozialismus in der heutigen Zeit“ – noch rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt?

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass auch hierzu bereits in den Stellungnahmen des Innenministeriums auf Ihre Anfragen, die in den letzten Monaten erfolgten, erschöpfend Auskunft gegeben worden ist.

(Abg. Dagenbach REP: Dann würden wir jetzt nicht fragen!)

Zusatzfrage, Herr Abg. Rapp.

Herr Staatssekretär, inwieweit hat das Innenministerium Kenntnis von den bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten in Karlsruhe vorliegenden Aussagen von Polizeibeamten, wonach der Verdeckte Ermittler Reichert zugegeben habe, mehrfach und persönlich dem damaligen Innenminister über Einzelheiten des von „FOCUS“ herausgestellten Einsatzes berichtet zu haben?

Herr Abgeordneter, ich darf an meine Eingangsaussage erinnern. Sie können sich vorstellen, dass ich persönlich davon keine Kenntnis habe. Wenn Sie es wünschen, bin ich bereit, das Innenministerium aufzufordern, dazu schriftlich Stellung zu nehmen.

(Abg. Rapp REP: Da wäre ich Ihnen dankbar!)

Zweite Zusatzfrage, Herr Abg. Rapp.

Herr Staatssekretär, wann erstmals und auf welchem Wege hat das Innenministerium Kenntnis davon erlangt, dass der Amtsvorgänger von Herrn Dr. Schäuble über die persönliche Berichterstattung des Axel Reichert von dessen durch „FOCUS“ am Wochenanfang vermeldeten rechtsextremistischen Aktivitäten gewusst habe? Ich würde Sie bitten, auch das schriftlich zu beantworten, wenn Sie es heute nicht können.

Das sage ich Ihnen zu.

(Abg. Rapp REP: Danke schön!)

Mir liegen keine weiteren Zusatzfragen vor.

(Abg. König REP: Moment!)

Herr Abg. König.

Herr Staatssekretär, inwieweit trifft es zu, dass heute bei der Innenministerkonferenz in Düsseldorf zum Thema „Bekämpfung des Rechtsextremismus“ auch Sachverhalte behandelt werden, die in der Diskussion um das beabsichtigte NPD-Verbot von Bedeutung sind?

Herr Abg. König, ich kann diese Frage nicht zulassen. Sie hat mit dem Gegenstand der Mündlichen Anfrage nichts zu tun.

Danke, Herr Präsident.

Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor.

(Abg. Dagenbach REP: Stopp!)

Herr Abg. Dagenbach.

Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass das von „FOCUS“ veröffentlichte nationalsozialistische und Gewalt verherrlichende Schriftstück von dem Verdeckten Ermittler auf einem dienstlichen PC erstellt wurde?

Herr Abgeordneter, das ist wieder so eine Einzelfrage, die ich als Staatssekretär im Finanzministerium nicht beantworten kann.

(Abg. Deuschle REP: Bitte schriftlich!)

Wenn Sie wollen, bekommen Sie dazu eine schriftliche Antwort.

(Abg. Dagenbach REP: Da wäre ich dankbar!)