Wolfgang Rückert

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben heute Vormittag den Herrn Innenminister noch in Aktion erlebt. Er musste anschließend zur Innenministerkonferenz abreisen. Ich habe es übernommen, in seiner Vertretung für die Landesregierung zu sprechen. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich bei dieser ressortübergreifenden Vertretung nicht garantieren kann, dass ich nachher auf jede zusätzliche Einzelfrage eingehen kann; aber das werden wir dann sehen.
Zur Frage a darf ich Folgendes antworten: Ein Zusammenhang zwischen dem Aufruf des Bundeskanzlers zu einem „Aufstand der Anständigen“ am 4. Oktober – das war die erste Frage – und linksextremistisch motivierten Gewalttaten gegen „Rechte“ ist nicht erkennbar.
Die Aussagen des Vizepräsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz in der „Sindelfinger Zeitung“ vom 14. November 2000
beziehen sich auf die Entwicklung von Gewalttaten von Links- und Rechtsextremisten gegeneinander – im vergangenen Jahr und bis einschließlich August dieses Jahres – und auf die öffentliche Resonanz auf diese Taten.
Zu b: Im Zusammenhang mit einer Demonstration am 9. November 2000 zum Thema „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ in der Mannheimer Innenstadt wurden zwei Passanten, eine 29-jährige Frau und ihr 33-jähriger Mann, von mehreren jungen Männern aus dem Demonstrationszug heraus, der ungefähr 150 Teilnehmer umfasste, angegriffen. Dabei erlitten die Angegriffenen Prellungen, Schnitt- und Platzwunden sowie Blutergüsse und Hautabschürfungen. Die Körperverletzung erfolgte offensichtlich deshalb, weil der Geschädigte aufgrund seines äußeren Erscheinungsbilds von den Tätern als „Rechter“ angesehen wurde. Die Ermittlungen der Polizei zur Aufklärung dieser Straftat dauern noch an.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen wie folgt:
Zu Frage a: Die Landesregierung spricht sich in Übereinstimmung mit allen anderen Bundesländern grundsätzlich für Verhaltensempfehlungen aus, die als aktive Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen, die Eigensicherung und den Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu erhöhen.
Im Zuge einer bundesweiten, unter der Federführung von Baden-Württemberg vorbereiteten Kampagne für die gezielte Öffentlichkeitsarbeit wurden solche Verhaltensempfehlungen erarbeitet. Hierzu gehört auch die Empfehlung, bei Kontrollen nach dem Anhalten zunächst die Hände gut sichtbar auf dass Lenkrad zu legen. Weitere Verhaltensempfehlungen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit transportiert werden, sind: „Befolgen Sie genau die Anweisungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Schalten Sie bei Dunkelheit die Innenbeleuchtung Ihres Fahrzeugs ein. Weisen Sie unbedingt auf mitgeführte Waffen oder andere gefährliche Gegenstände hin. Kündigen Sie eigenes Verhalten an, zum Beispiel den Griff nach Ausweispapieren.“
Zu Frage b: Gesetzlich normierte Verhaltenspflichten lehnt die Landesregierung grundsätzlich ab. Solche Regelungen sind zu starr.
Sie können nicht alle denkbaren polizeilichen Kontrollsituationen erfassen. Darüber hinaus können gesetzlich normierte Mitwirkungspflichten die Möglichkeit einer schnellen und flexiblen Reaktion in unterschiedlichen Einsatzsituationen beeinträchtigen oder erheblich erschweren. Letztlich kann auf diesem Weg der Zweck einer derartigen Norm, die Sicherheit für die Beamten zu erhöhen, nicht erreicht werden.
Die Landesregierung spricht sich also dafür aus, dass Verhaltensempfehlungen für die Bürgerinnen und Bürger über gezielte Öffentlichkeitsarbeit in Form von Appellen transportiert werden. Diese Position entspricht auch der Auffassung der anderen Bundesländer.
Ich darf sagen, dass gegenwärtig im Innenministerium solche öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten in Vorbereitung sind: Plakataktionen, Handzettel, Videospots über Medien und auch ein Wirken hinein in die Fahrschulen, weil wir
meinen, dass gerade Neulinge, die sich für den Straßenverkehr vorbereiten, in dieser Phase am ehesten aufnahmebereit sind.
Ja, das ist vorgesehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu a: Die Landesregierung hat in ihren Stellungnahmen zu zahlreichen parlamentarischen Initiativen der Republikaner zum Einsatz des Verdeckten Ermittlers bereits berichtet. Aus diesen Stellungnahmen ergibt sich im Einzelnen, welche Erkenntnisse die Landesregierung über den Einsatz des Verdeckten Ermittlers hat. Aus der Sicht des Innenministeriums sind alle aufgeworfenen Fragen erschöpfend beantwortet worden.
Zu b: Es gehört unter Fürsorgeaspekten zu den Aufgaben der Führungskräfte der Polizei, sich auch im unmittelbaren Kontakt mit operativ tätigen Angehörigen der Polizei über deren Einsatzbedingungen und Einsatzbelastungen zu informieren. Hierzu finden auch Gespräche der Führungskräfte des Innenministeriums, also zum Beispiel des Landespolizeipräsidiums, mit Polizeibeamtinnen und -beamten statt, die in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt sind.
Bei einem dieser Gespräche im September 1994 mit Verdeckten Ermittlern des Landeskriminalamts war auch der im „FOCUS“-Magazin 47/2000 genannte Verdeckte Ermittler anwesend. Gegenstand dieses Gespräches waren die persönlichen Einsatzbelastungen der Verdeckten Ermittler und Aspekte der Fürsorge, nicht jedoch einzelne Einsatzaktivitäten.
Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass auch hierzu bereits in den Stellungnahmen des Innenministeriums auf Ihre Anfragen, die in den letzten Monaten erfolgten, erschöpfend Auskunft gegeben worden ist.
Herr Abgeordneter, ich darf an meine Eingangsaussage erinnern. Sie können sich vorstellen, dass ich persönlich davon keine Kenntnis habe. Wenn Sie es wünschen, bin ich bereit, das Innenministerium aufzufordern, dazu schriftlich Stellung zu nehmen.
Das sage ich Ihnen zu.
Danke, Herr Präsident.
Herr Abgeordneter, das ist wieder so eine Einzelfrage, die ich als Staatssekretär im Finanzministerium nicht beantworten kann.
Wenn Sie wollen, bekommen Sie dazu eine schriftliche Antwort.
Das ist eine Behauptung, die Sie in den Raum stellen. Ich kann sie so nicht bestätigen.
Ja.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident Frank! Die Kernaussage des Rechnungshofberichts in der diesjährigen Denkschrift, nämlich die, dass die Landesregierung mit ihrer Finanzpolitik, die Neuverschuldung sukzessive abzusenken, auf dem richtigen Weg sei, nehmen wir gern zur Kenntnis.
Wenn wir uns heute fragen, wo wir mit dieser Zielvorgabe stehen, ist festzuhalten, dass das Land Baden-Württemberg mit seiner Verschuldung zum Ende des Jahres 1999 die zweitniedrigste Kreditmarktverschuldung aller Länder hatte – das ist Fakt –
und dass wir mit unseren 5 300 DM pro Einwohner deutlich unter dem Durchschnitt aller Bundesländer liegen, die schon bei knapp 8 000 DM angekommen sind. Damit nehmen wir eine Ausnahmestellung ein, obwohl wir, wie Sie wissen, durch den überaus nivellierenden Länderfinanzaus
gleich für unsere Bürger in unserem Land nicht mehr Geld pro Einwohner zur Verfügung haben als andere Länder. Wir beweisen damit auch, dass wir dieses Geld im Vergleich zu anderen recht gut einsetzen.
Ich bin mit dem Rechnungshof der Meinung, dass die Konsolidierung des Landeshaushalts weiterhin oberste Priorität haben muss. Das geht natürlich in zwei Richtungen. Da geht es zunächst einmal um die Frage: Wie schaffen wir es, Ausgabenbegrenzung so gut wie nur irgend möglich zu realisieren?
Da müssen wir uns unsere Ausgabenblöcke anschauen. Das Land hat im Gegensatz zum Bund und zu den Kommunen, bedingt durch die Aufgabenstellung, den größten Personalkostenblock. Dieser Personalkostenblock liegt gegenwärtig bei 40,6 % der bereinigten Ausgaben. Das sind 52,9 % der Steuereinnahmen. Diesen Personalausgabenblock müssen wir weiterhin ganz direkt im Visier behalten.
Wir haben in der Vergangenheit, und zwar in den Jahren 1993 bis 1996 unter der großen Koalition, erste 3 000 Stellen abgebaut, diese 3 000 Stellen aber dafür aufgebraucht, bei Lehrern, bei der Polizei, bei der Justiz entsprechend Stellen aufzustocken. Wir setzen in der jetzigen Legislaturperiode seit 1997 ein Konzept um, mit dem wir weitere über 4 000 Stellen einsparen. Wir haben es darüber hinaus mit der Verlängerung der Arbeitszeit für Beamte und mit der Flexibilisierung der Arbeitszeit insgesamt geschafft, dass zwischen 1998 und 2002 nochmals 2 300 Stellen in Verwaltung und Ministerien abgebaut werden können.
Wenn wir sehen, meine Damen und Herren, dass in den Bereichen, die wir alle als besonders förderungswürdig erachten – die Bildung mit Schulen und Hochschulen, die innere Sicherheit mit der Polizei und die Justiz –, schon 80 % unserer Personalkosten fest gebunden sind,
dann folgt daraus, dass wir bei den restlichen 20 % Personalkosten in allen anderen Ressorts in der Zwischenzeit gewaltige Einschnitte vorgenommen haben.
Auch.
Ich komme darauf. Ich bin gerade bei der Ausgabenbegrenzung und will Ihnen deshalb Folgendes sagen: Wir vom Finanzministerium meinen es ernst damit, dass die Personalausgabenbegrenzung ganz oben auf der Tagesordnung in den Haushaltsplanberatungen auch künftiger Jahre stehen muss. Aber dazu brauchen wir auch Sie, das Parlament. Nur wenn Sie das mittragen, können wir in der Haushaltskonsolidierung erfolgreich sein.
Nun zur Einnahmeseite. Herr Moser, wir sind nach wie vor dabei, mit aller Macht an einer wichtigen Stellschraube zu drehen, bei der wir meinen, dass wir innerhalb des Bundes im Wettbewerb unter den Ländern gegenwärtig zu schlecht behandelt werden, nämlich beim Länderfinanzausgleich. Fakt ist dort, dass das Land Baden-Württemberg in der Zwischenzeit über 60 Milliarden DM in den Länderfinanzausgleich an andere Länder bezahlt und damit die Hälfte des Länderfinanzausgleichs insgesamt finanziert hat. Dem stehen fast 60 Milliarden DM gegenüber, die wir in der Zwischenzeit als Schulden aufgebaut haben.
Weil es hier um ein gemeinsames Landesinteresse geht, bitten wir Sie eindringlich, dass alle Gruppierungen dieses Hauses auf Ihre Partner in den anderen Bundesländern einwirken, damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ernsthaft als Vorgabe für eine Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs akzeptiert wird und wir nicht weiter Gefahr laufen, dass zwölf Nehmerländer die vier Geberländer mit Mehrheitsentscheidungen blockieren.
Wir meinen, dass hier ein echter Ansatzpunkt ist, in einem neu gestalteten, anreizgerechteren Länderfinanzausgleich unsere Einnahmesituation Schritt für Schritt zu verbessern.
Das Land Baden-Württemberg will auch weiterhin solidarisch andere Bundesländer verantwortungsbewusst unterstützen. Aber wir meinen auch, dass nicht alles gleichmacherisch nivelliert werden darf. Es muss ein Anreiz für diejenigen da sein, die sich erfolgreich darum bemühen, durch eine gute Strukturpolitik mehr Steuereinnahmen zu erzielen, nämlich dass sie davon auch einen entsprechenden Anteil in den eigenen Kassen zur eigenen Verfügung für ihr Land und ihre Bürger behalten dürfen.
Wir machen das so zum Beispiel im kommunalen Finanzausgleich. Dort werden die kommunalen Steuereinnahmen – zum Beispiel die Gewerbesteuer – nur bis zu einem Hebesatz von 290 vom Hundert in den Ausgleich einbezogen, und alle „Märker“, die die Gemeinden darüber hinaus mit höheren Steuersätzen vereinnahmen, haben sie dann auch voll zur eigenen Verfügung. So viel zu diesem Thema.
Jetzt schauen wir uns mal die Entwicklung der Steuereinnahmen an, wie wir sie gegenwärtig erleben. Die November-Steuerschätzung ist, wie Sie haben feststellen können, durchaus erfreulich, aber sie ist für uns nicht etwas sensationell Neues. Wir dürfen im Jahre 2000 Mehreinnahmen von 636 Millionen DM erwarten. Wir haben im Nachtrag, den Sie ja schon verabschiedet haben, für 2000/2001 bereits 465 Millionen DM davon veranschlagt, zum einen zur Finanzierung der Aufarbeitung der Orkanschäden im Wald. Den größeren Teil haben wir aber nicht einfach ausgegeben, sondern Sie haben im Nachtrag mit uns 350 Millionen DM dafür in Anspruch genommen, um die Nettoneuverschuldung nach unten zu schrauben.
Das bedeutet, dass in dem jetzt gültigen Nachtrag nur noch 1,55 Millionen DM Nettoneuverschuldung da sind. Immerhin ist das die niedrigste Nettoneuverschuldung seit 1987.
Bitte? Entschuldigung. Natürlich Milliarden.
Das ist die niedrigste Nettoneuverschuldung seit 1987.
Das ist Ergebnis einer guten Zusammenarbeit von Parlament und Landesregierung. Dafür danke ich Ihnen. Ich meine, wenn wir da miteinander an einem Strang ziehen – Ausgabenbegrenzung und Sicherstellung, dass wir auf der Einnahmeseite zu unserem Recht kommen –, dann werden wir auch unser Ziel, in einigen Jahren zu einer Nettonullverschuldung zu kommen, nicht aus den Augen verlieren.
Im Blick nach vorn: Im Jahr 2001 – das wissen Sie – werden uns wegen der Steuerreform 2 Milliarden DM fehlen. Wir haben miteinander vorgesorgt, dass im Jahr 2001
die Rücklagen eingesetzt werden können, und deswegen wird im Jahr 2001 unser Haushalt nicht in Schieflage geraten. Aber, meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Das gilt für das Jahr 2001.
Wenn wir an den nächsten Doppelhaushalt gehen, werden wir diese jetzt von allen Gruppierungen signalisierte Ernsthaftigkeit der Konsolidierung des Haushalts einfordern müssen. Herr Dr. Hägele wird froh sein, wenn er bei der Erarbeitung des Haushaltsentwurfs sich Ihrer Unterstützung sicher sein darf. Wir wollen es mit Ihnen gemeinsam erreichen.
Entschuldigung!
Ich darf ja verantwortliche Mitarbeiter auch einmal mit einbeziehen, Herr Moser.
Ich fasse zusammen: Wir werden uns mit den vom Finanzausschuss nach erfolgter gründlicher Beratung verbleibenden und zur Wiedervorlage vorgemerkten Einzelpunkten nochmals gründlich auseinander setzen, und wir werden dann dem Finanzausschuss zu gegebener Zeit berichten.
Für heute, verehrte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich namens der Landesregierung – unabhängig von den Irritationen der tagesaktuellen Ereignisse – Herrn Präsident Frank und seinem Team für die geleistete Arbeit, für die kritische, für uns nicht immer angenehme, aber sehr wohl konstruktive Begleitung unseren Respekt aussprechen und Dank sagen. Wir nehmen für die ganze Regierung, insbe
sondere für das Finanzministerium, mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Denkschrift 2000 im Ergebnis der Landesregierung weitestgehend gutes und solides Haushaltsgebaren bescheinigen konnte.
Dabei möchte ich nicht verheimlichen, dass wir auch stolz auf eine besondere positive Äußerung des Rechnungshofs sind. Er hat nämlich in seinem Beitrag „Staatlicher Hochbau – Kostensenkung im Hochschulbau“ der Vermögensund Hochbauverwaltung bescheinigt, dass sie das von ihm Jahre zuvor vorgegebene Ziel der Kostensenkung erreicht hat und dass damit seine Anstöße über differenzierte, alternative Ausschreibungsverfahren so umgesetzt worden sind, dass sie zu einem guten Ergebnis geführt haben.
Meine verehrten Damen und Herren, Sie haben sich im Finanzausschuss intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt. Ich möchte mich auch bei Ihnen für eine konstruktive Beratung bedanken und bitte Sie, den Vorschlägen zur Beschlussfassung zuzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte die Haltung der Landesregierung in vier Punkten zusammenfassen.
Erstens: Die Landesregierung unterstützt diesen Gesetzentwurf, der eine Erhöhung der reisekostenrechtlichen Wegstreckenentschädigung im öffentlichen Dienst zum Inhalt hat, und zwar in vollem Umfang, da bei der Wegstreckenentschädigung angesichts der gestiegenen Kraftfahrzeugkosten auch aus unserer Sicht ein dringender Anpassungsbedarf gegeben ist.
Es sei nochmals festgehalten: Die reisekostenrechtliche Wegstreckenentschädigung ist als Auslagenersatz des öffentlichen Arbeitgebers für Dienstfahrten dazu bestimmt, die dienstlich veranlassten Kraftfahrzeugkosten abzugelten.
Auf einer ganz anderen Ebene ist das Thema Kilometerpauschale oder Entfernungspauschale abzuhandeln; das steht jetzt nicht zur Diskussion.
Zweitens: Nach dem Landesreisekostengesetz ist eigentlich das Finanzministerium ermächtigt, die reisekostenrechtliche Wegstreckenentschädigung durch Rechtsverordnung den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Nun aber gibt es zwischen Bund und allen Ländern eine Absprache, die alle Beteiligten verpflichtet, vor einer solchen Veränderung eine förmliche Abstimmung vorzunehmen.
Dieses förmliche Abstimmungsverfahren haben wir angestoßen. Die Bund-Länder-Kommission hat am 6. Juni 2000 getagt und hat auch festgestellt, dass eine solche Veränderung, wie Sie sie jetzt vorsehen und die von uns auch gewollt ist, eigentlich sachlich gerechtfertigt ist. Aber der Vertreter des Bundesfinanzministeriums musste erklären, dass er einer entsprechenden Erhöhung der Wegstreckenentschädigung im Bundesbereich aus Kostengründen nicht zustimmen könne, und das hatte wiederum die Folge, dass nunmehr wir als Finanzministerium daran gehindert sind, die Wegstreckenentschädigung durch Rechtsverordnung entsprechend anzupassen.
Da also auf der Bund-Länder-Ebene bisher kein Einvernehmen vorhanden ist, ist es völlig richtig – und wir begrüßen das –, dass die Regierungsfraktionen die Initiative ergriffen haben und nunmehr mit diesem eingebrachten Gesetzentwurf ein Zeichen setzen wollen.
Drittens: Bei diesem Gesetzentwurf handelt es sich aus unserer Sicht um eine Zwischenlösung bis zum Vorliegen der Ergebnisse auf Bund-Länder-Ebene. Wenn es bundesweit zu vorteilhafteren Entwicklungen für die Bediensteten
kommen sollte, sollen diese nachvollzogen werden, auch für die baden-württembergischen Bediensteten. Wir müssen abwarten, was sich auf Bundesebene bewegt und was dort entschieden wird.
Viertens: Es ist darauf hinzuweisen, dass die im öffentlichen Dienst gezahlte Wegstreckenentschädigung – auch nach der Erhöhung auf 58 Pfennig – in vollem Umfang steuerfrei erstattet wird. Demgegenüber kann der private Arbeitgeber bei Geschäftsreisen pauschal wie bisher nur höchstens 52 Pfennig pro Fahrtkilometer steuerfrei ersetzen. Die Steuerfreiheit der Reisekostenentschädigung in der Privatwirtschaft ist nämlich an die höchste Wegstreckenentschädigung des Bundesreisekostengesetzes gebunden, die derzeit eben noch bei 52 Pfennig liegt. Die Landesregierung wird sich deshalb nach dieser heutigen gesetzgebenden Beschlussfassung im Interesse der Gleichbehandlung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass auch die Beträge für die Privatwirtschaft entsprechend angehoben werden. Die Erfolgsaussichten für einen solchen Vorstoß sind offen.
Ich möchte zusammenfassend Folgendes als Erwartung artikulieren: Ich hoffe, dass dieser Alleingang des Landes Baden-Württemberg mit dieser Änderung des Landesreisekostengesetzes Bewegung und positive Reaktionen auf Bundesebene auslösen wird.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Zeller wie folgt:
Zu a: Die Fragestellung betrifft eine Angelegenheit der Bundeszollverwaltung. Die Landesregierung hat nach Artikel 108 Abs. 1 des Grundgesetzes keine eigene Entschei
dungsbefugnis über den Sitz der Zollämter. Vielmehr steht es ausschließlich dem Bundesminister der Finanzen zu, über die Verwaltung der Zölle und damit auch über den Sitz der vollziehenden Ämter zu bestimmen.
Die Landesregierung betrachtet die Überlegungen des Bundes, die ihren Niederschlag in den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Strukturplanung zu einer neuen Struktur der Bundesfinanzverwaltung gefunden haben, auch und gerade deshalb mit großer Sorge, weil eben in dieser Sache kein eigener Entscheidungsspielraum besteht.
Zum aktuellen Sachstand der Überlegungen des Bundes steht lediglich in quantitativer Hinsicht fest, in welchem Umfang bundesweit beabsichtigt ist, Standorte bei der Zollverwaltung aufzugeben.
Es handelt sich zusammengefasst um über die Hälfte der Hauptzollämter, um rund zwei Drittel der Hauptzollämter für Prüfungen und der Zollfahndungsämter sowie über ein Drittel der Zollämter.
Es bestehen jedoch nach Informationen des Bundesministers der Finanzen noch keine konkreten Überlegungen, ob und, wenn ja, welche Standorte in Baden-Württemberg im Einzelnen betroffen sein werden. Wir haben hierzu aus dem Bundesministerium der Finanzen die Information, dass man sich bemüht, zu den Standortüberlegungen Ende August/Anfang September konkrete Aussagen vorliegen zu haben.
Die Landesregierung wird – solange der Bund ausdrücklich keine baden-württembergischen Standorte von sich aus infrage gestellt hat – keinesfalls gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen für ein bestimmtes Strukturmodell im Land werben und auf diese Weise, jedenfalls mittelbar, einzelne Standorte ohne Not zur Disposition stellen. Die bisher vorliegenden Überlegungen des Bundes stellen lediglich einen Kriterienkatalog dar, aus dem sich für den Bund eine Zielvorgabe für die künftige Anzahl der Zollämter ableiten lässt.
Es ist daher die vordringlichste Aufgabe des Bundes, jetzt offen zu legen, welche Standorte in Baden-Württemberg konkret betroffen sind.
Die Landesregierung hat nicht die Absicht, es dem Bund bei den anstehenden Standortentscheidungen dadurch leichter zu machen, dass über die Ländergrenzen hinweg Gespräche über die Zusammenlegung von Behörden in der Ortsinstanz – wie vorgeschlagen – geführt werden. Dies hätte nämlich möglicherweise die Folge, dass der Bund diese Anregung aufnimmt und zulasten Baden-Württembergs eine weitere Konzentration der Zollämter anstrebt.
Die möglichen Auswirkungen einer solchen Initiative des Landes im Benehmen mit der Bayerischen Staatsregierung sind unkalkulierbar und beinhalten dazuhin die Gefahr, vom Bund gegeneinander ausgespielt zu werden.
Zu b: Aus den vorgenannten Gründen steht es derzeit nicht im Landesinteresse, offizielle Gespräche mit der Bayerischen Staatsregierung über eine Zusammenlegung zu einem länderübergreifenden gemeinsamen Hauptzollamt im Raum Bodensee/Allgäu aufzunehmen. Andernfalls würde die Landesregierung die Dimension der Strukturplanungen
des Bundes für die Bundesfinanzverwaltung verkennen, deren Auswirkungen sich nicht auf einzelne Regionen beschränken lassen, sondern sich vielmehr zu einem Landesinteresse verdichten. Aus diesem Grunde hat sich der Finanzminister des Landes bereits im Mai dieses Jahres an den Bundesfinanzminister gewandt und ihn eindringlich gebeten, die strukturpolitischen Interessen unseres Landes, das als einziges Flächenland der Bundesrepublik auch nach der vorgesehenen EU-Osterweiterung eine echte EU-Außengrenze besitzt, angemessen zu berücksichtigen. Darüber hinaus hat der Finanzminister darum gebeten, dass der Bundesminister der Finanzen die Planungen des Bundes zur Strukturreform der Bundesfinanzverwaltung den Ländern in einer der nächsten Sitzungen der Finanzministerkonferenz detailliert vorstellt und erläutert.
Nach alledem ist die Landesregierung der festen Überzeugung, dass es angesichts der noch offenen Hausaufgaben des Bundes in dieser Sache im Hinblick auf die bestehenden Landesinteressen kontraproduktiv wäre, zum jetzigen Zeitpunkt in bilateralen Gesprächen Teile des Bundeskonzepts gleichsam vorauseilend zu vollziehen. Dafür bitte ich Sie, Herr Abg. Zeller, namens der Landesregierung um Verständnis.
Sie dürfen sicher sein: Wir fühlen uns in dieser Frage – ähnlich wie heute Vormittag, als es um Standorte der Bundeswehr ging – mit Ihnen in einem Boot.
Wir sollten auch hier Landesinteressen auf Berliner Ebene bestmöglich gemeinsam vertreten.
Herr Abg. Zeller, es ist keine Frage, dass es auf verschiedenen Ebenen informelle Kontakte gibt.
Wir verneinen aber die Frage, ob in der jetzigen Phase – so haben wir Ihre Anfrage verstanden – offizielle Verhand
lungen mit angrenzenden Bundesländern geboten sind. Wir meinen, dass es um ein Thema geht, das die Struktur der Zollverwaltung im ganzen Land betrifft, sodass wir jetzt nicht einen Teilbereich, eine Region herausgreifen können, um darüber bereits konkrete Verhandlungen zu führen, bevor der Bund überhaupt konkrete Aussagen über seine Vorstellungen zur Veränderung der Gesamtstruktur gemacht hat.
Sie haben von mir ja gehört, dass unser Finanzminister auf den Bundesfinanzminister zugegangen ist – nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich – und ihm bedeutet hat, wie wichtig uns dieses Thema im Ganzen ist, nicht nur auf eine Region bezogen, sondern im Ganzen.
Im Übrigen liegt es in der Natur der Sache, dass Gespräche des Finanzministers auf Arbeitsebene auch vorbereitet werden.
Über das von mir Gesagte hinaus kann ich Ihnen dazu nichts vortragen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Die Leistungen nach dem Gesetz zur Einrichtung einer Stiftung „Erinnerung – Verantwortung – Zukunft“ dienen nach dem erklärten Willen des Bundesgesetzgebers nicht dem gleichen Zweck wie frühere Entschädigungsleistungen. Mit diesem Gesetz soll ein zusätzliches, in finanzieller Hinsicht abschließendes Zeichen moralischer Verantwortung gesetzt werden, mit dem jenen Geschädigten, die bisher aus verschiedenen Gründen leer ausgegangen sind, wenigstens teilweise eine Entschädigung gewährt wird. Dies ergibt sich deutlich aus dem Gesetz. Die Landesregierung hat deshalb dem Gesetz im Bundesrat zugestimmt.
Zur Frage b: Bei den Zahlungen der Wirtschaftsunternehmen handelt es sich um freiwillige Leistungen, die von den jeweils zuständigen Organen dieser Unternehmen in eigener Zuständigkeit festgelegt werden.
Im Übrigen gibt es gegen die infrage stehende Regelung des § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung – Verantwortung – Zukunft“ keine Anhaltspunkte für rechtliche Bedenken. In jenem Paragraphen wurde festgelegt, dass der Bundesanteil auch die Zahlungen der Unternehmen beinhaltet, die im Alleineigentum oder im mehrheitlichen Eigentum des Bundes sind.
Nun ist aktuell der Presse zu entnehmen, dass die Bundesregierung nunmehr auf einen Beitrag der Länder verzichtet. So wurde von der dpa am Dienstag dieser Woche eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums zitiert. Offiziell liegt diese Stellungnahme der Bundesregierung noch nicht vor. Sollte sich diese Pressemitteilung endgültig bewahrheiten, dann wäre aus unserer Sicht die Frage im Hinblick auf die Beiträge landesbeteiligter Unternehmen gegenstandslos.
Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass die gesetzliche Grundlage, die jetzt durch den Bundestag und den Bundesrat abgesegnet worden ist, letztlich das zusammenfasst, was zwischen der Wirtschaft, der Bundesregierung und ihren Gesprächspartnern im Einvernehmen ausgehandelt worden ist. Dies ist in engem Kontakt mit der US-Regierung geschehen, weshalb wohl keine Zweifel an der Seriosität der Gesprächspartner bestehen dürften.
Die Landesseite war in keiner Weise in diese Verhandlungen eingebunden. Die Landesregierung hat dem Gesetz im Bundesrat aus gesamtstaatlicher Verantwortung zugestimmt, um zu mehr Rechtssicherheit für unsere Unternehmen im Ausland beizutragen.
Herr Abgeordneter, wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung bezüglich der Umsetzung dieses Gesetzes Sorge getragen hat bzw. dafür Sorge tragen wird, dass die Gelder bei denjenigen Empfängern ankommen, für die sie auf der Basis dieses Gesetzes erbracht werden.
Herr Abgeordneter, ich meine, dass Stichworte wie „Erpressung“ diesem Gesetz nicht gerecht werden.
Dieses Gesetz schafft die Basis zur Befriedung in einer sensiblen Streitfrage aus unsäglicher Vergangenheit und versucht, für die Zukunft zu einem besseren Miteinander über alle Grenzen hinweg beizutragen.
Herr Abg. König, Sie blasen in das gleiche Horn wie Ihr Vorredner.
Ich habe schon bei der Beantwortung seiner Zusatzfrage deutlich gemacht, dass ich mich nicht auf der Ebene von Unterstellungen bewegen will. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung hier in gesamtstaatlicher Verantwortung gehandelt hat.
Ich habe meinerseits darauf hingewiesen, Herr Abgeordneter, dass diese Entscheidung in der autonomen Zuständigkeit der Entscheidungsorgane der einzelnen Unternehmen liegt. Sie können selbst entscheiden, ob sie einen Beitrag leisten oder nicht. Deshalb kann man auch nicht unterstellen, dass sie unter Druck handeln.
Herr Abg. Dagenbach, wir drehen uns im Kreis.
Die Landesregierung muss nicht jede Äußerung, die in diesem Zusammenhang von anderen gemacht wurde, kommentieren. Ihnen aber passt die ganze Sache nicht. Deswegen Ihre Kritik an Personen und Institutionen. Und deshalb gehen auch die Fragen aus Ihren Reihen immer in die gleiche Richtung.
Ich habe die Fragen – so gut ich konnte – beantwortet. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Land und Kommunen speisen sich bei der Finanzierung ihrer Aufgaben in wesentlichen Teilen aus den gleichen Finanzierungsquellen. Landesregierung und
Landtag haben deswegen eine besondere Verantwortung bei der Entscheidung über die aufgabengerechte Aufteilung der Finanzierungsanteile auf die Kommunen einerseits und das Land andererseits – dies natürlich insbesondere in Zeiten der Finanznot, in denen es darum geht, den Mangel zu verwalten.
So kam es auch in unserem Land als Folge einschneidender Streichmaßnahmen zu Verteilungskämpfen und zu Dissonanzen sowie zur Anrufung des Staatsgerichtshofs von der Landkreisebene aus. Unser Staatsgerichtshof hat im Mai letzten Jahres eine Entscheidung getroffen. Er hat materiell-inhaltlich keine Veränderung der Finanzverteilung angeordnet, aber mehr prozeduralen Schutz für die kommunale Ebene im Vorfeld von Entscheidungen des Landtags über den vertikalen Finanzausgleich verfügt.
Wenn ich mich in der Bundesrepublik umschaue, stelle ich fest, dass der Verteilungskampf um die Finanzen zwischen den Ländern und ihren Kommunen längst nicht mehr nur politisch, sondern fast überall auch vor den Verfassungsgerichten ausgetragen wird.
Die Verfassungsgerichte der Länder kommen dabei trotz vergleichbarer Verfassungsbestimmungen interessanterweise zu höchst unterschiedlichen Auslegungen. Am weitesten auseinander liegen derzeit die Urteile der Verfassungsrichter in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen. Der niedersächsische Staatsgerichtshof hat das dortige Finanzausgleichsgesetz 1997 für verfassungswidrig erklärt und verlangt, dass die verfügbaren Finanzmittel symmetrisch zwischen Land und Kommunen aufgeteilt werden. Im Gegensatz dazu hat der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen dem Gesetzgeber bei der Festlegung der Finanzausstattung der Kommunen großen Gestaltungsspielraum, große Gestaltungsfreiheit bescheinigt.
Der Staatsgerichtshof in Baden-Württemberg ist nun weder den Richtern von Niedersachsen noch denen von Nordrhein-Westfalen gefolgt. Sein Urteil vom 10. Mai 1999 hat im Grunde alle überrascht. Unser Verfassungsgericht hält die Frage, ob die Finanzausstattung der Kommunen angemessen ist, für nicht justiziabel. Die verfassungsrechtliche Mindestausstattung der Kommunen – so sagt der Staatsgerichtshof – lasse sich nicht auf Maßstäbe, auf Beträge oder Quoten festlegen. Damit, meine ich, hebt sich das Urteil wohltuend ab von den materiellen Vorgaben des niedersächsischen Staatsgerichtshofs, der den Gestaltungsspielraum des Landtags praktisch auf null reduziert.
Als Ausgleich für die mangelnde gerichtliche Überprüfbarkeit verlangt unser Staatsgerichtshof nun aber einen prozeduralen Schutz im Vorfeld einer Entscheidung über den vertikalen Finanzausgleich, damit die kommunale Finanzgarantie nicht schutzlos bleibt.
Meine Damen und Herren, ich will das Urteil des Staatsgerichtshofs zum kommunalen Finanzausgleich nicht im Einzelnen analysieren und bewerten, sondern nur so viel sagen: Die Landesregierung kann mit dieser Entscheidung gut leben.
Wenn auch aus dem kommunalen Lager da und dort Stimmen gehört wurden, die sagen, der Staatsgerichtshof habe
den Kommunen Steine statt Brot gegeben und es stehe nun höchstrichterlich fest, dass die Höhe der kommunalen Finanzausstattung nicht gerichtlich überprüfbar sei, so meine ich, dass auch die Kommunen mit dieser Entscheidung gut leben können. Denn der Staatsgerichtshof hat ja ausdrücklich vorgegeben, dass die Kommunen dadurch eine Stärkung ihrer Position erfahren sollen, dass sie ihre Sicht der Dinge als gleichberechtigte Partner in die Meinungsbildung von Landesregierung und Landtag über die vertikale Finanzverteilung einbringen können.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat schon vor dem 10. Mai des letzten Jahres viele Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden über die Gestaltung des Finanzausgleichs geführt. Dabei ging es nicht immer nur um Eingriffe des Landes. Wie Sie wissen, stehen seit Anfang dieses Jahres 500 Millionen DM mehr im Finanzausgleich zur Verfügung. Diese Erhöhung ging auf intensive Beratungen zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden in den Jahren 1996 und 1997 zurück. Allerdings waren jene Beratungen informell. Sie waren nicht institutionalisiert. Dies hat der Staatsgerichtshof bemängelt.
Ich finde, dass es mehr als befriedigend ist, dass es uns – mit „uns“ meine ich sowohl die Vertreter des Landes als auch die der Kommunen – gelungen ist, innerhalb kurzer Zeit zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden Einvernehmen darüber zu erzielen, wie wir diesen prozeduralen Schutz konkret ausgestalten wollen. Die anstelle einer einseitigen Festlegung durch Gesetz gefundene vertragliche Regelung unterstreicht sehr wohl die gewachsene Vertrauensbasis, das praktizierte partnerschaftliche Verhältnis zwischen dem Land und seinen Kommunen.
Ich erspare es mir, im Detail auf die Vereinbarung einzugehen; sie liegt Ihnen vor. Nur drei Punkte möchte ich kurz hervorheben.
Erstens: Die paritätisch besetzte Finanzverteilungskommission wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag von zwei Mitgliedern in Aktion treten. Das bedeutet bei sechs Mitgliedern, dass zum Beispiel die kommunale Seite diesen Antrag nicht geschlossen stellen muss, sondern dass dafür schon zwei Mitglieder ausreichen.
Zweitens: Die Finanzverteilungskommission wird sich mit der Finanzverteilung zwischen dem Land einerseits und den Kommunen andererseits, also mit der vertikalen Finanzausstattung, auseinander setzen. Fragen des horizontalen Finanzausgleichs, also der internen Aufteilung der schon vorgegebenen kommunalen Finanzmasse zwischen kleinen und großen Gemeinden, zwischen kleinen und großen Städten, zwischen Landkreisen und Verbänden, sollen weiterhin der Finanzausgleichskommission vorbehalten bleiben. Auch Streitigkeiten über die finanzielle Abgeltung von Aufgabenübertragungen gehören nicht in die Finanzverteilungskommission. Hier gilt Artikel 71 Abs. 3 der Landesverfassung, der klare Vorgaben setzt und der auch voll justiziabel ist.
Ein dritter und letzter Punkt ist mir wichtig: Besonders hervorheben möchte ich, dass bei den Beratungen über die Bildung der Finanzverteilungskommission im Jahr 1999
zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden Konsens darüber bestand, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände unseres Landes gegenwärtig über eine aufgabengerechte Finanzausstattung verfügen.
Die Finanzverteilungskommission wird deshalb die Aufgabe haben, künftige Veränderungen in der Finanzentwicklung von Land und Kommunen zu dokumentieren und zu bewerten. Eine grundlegende Bestandsaufnahme von Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen zur erstmaligen Festlegung der Finanzausstattung ist nicht erforderlich.
Meine Damen und Herren, der Staatsgerichtshof hat die Entscheidung über die Ausgestaltung des prozeduralen Schutzes in die Hände des Landtags gelegt. Erst mit Ihrer Zustimmung wird die Vereinbarung wirksam und das Finanzausgleichsgesetz wieder verfassungskonform, wie es sich die Richter des Staatsgerichtshofs vorstellen. Als Vertreter der Landesregierung bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu dieser Vereinbarung vom 17. Januar 2000.
Ich darf noch anschließen: Ich freue mich darüber, dass die Fraktionen darüber hinaus signalisiert haben, den kommunalen Landesverbänden bei einer wesentlichen Änderung der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen erweiterte Anhörungsrechte im Ausschuss einzuräumen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.