Meine Damen und Herren, Herr Dr. Ohnewald, den der Landtag am 13. November 1997 zum ordentlichen Mitglied des Verwaltungsrats des Südwestrundfunks gewählt hat, hat mir mit Schreiben vom 18. Mai dieses Jahres mitgeteilt, dass er dieses Amt mit Wirkung vom 31. Juli 2000 niederlegt.
Gemäß § 22 Abs. 3 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk ist innerhalb von zwei Monaten nach Ausscheiden eines Verwaltungsratsmitglieds für den Rest der Amtszeit ein Nachfolger zu bestimmen. Wegen der bevorstehenden Sommerpause wurde die Wahl des Nachfolgers bereits für die heutige Plenarsitzung vorgesehen. Die Wahl gilt mit Wirkung vom 1. August 2000.
Sie finden auf Ihren Tischen einen Wahlvorschlag der CDU-Fraktion, in dem Herr Abg. Mühlbeyer als Nachfolger für den Rest der Amtszeit zur Wahl vorgeschlagen wird. Außerdem wurden Stimmzettel auf gelbem Papier vorbereitet, auf denen der Wahlvorschlag der CDU-Fraktion vermerkt ist. Sie sind an diesen Vorschlag nicht gebunden und können den Namen streichen und durch einen anderen ersetzen.
Meine Damen und Herren, wenn kein Abgeordneter oder keine Abgeordnete widerspricht, gibt es aber auch die Möglichkeit, die Wahl per Akklamation offen durchzuführen. Ich frage daher: Ist jemand der Damen und Herren Abgeordneten gegen eine offene Abstimmung?
Wer für die Wahl des Kollegen Mühlbeyer als Mitglied des Verwaltungsrats des Südwestrundfunks ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist Herr Abg. Mühlbeyer einstimmig gewählt.
(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der SPD, des Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP/ DVP – Abg. Dr. Salomon Bündnis 90/Die Grünen: Guter Mann!)
Da Herr Kollege Mühlbeyer dem Rundfunkrat des Südwestrundfunks angehörte und nun aus diesem Gremium ausscheidet, müssen wir als Ersatz für ihn ein Mitglied in den Rundfunkrat wählen. Hierzu liegt der Vorschlag der CDU-Fraktion vor, Herrn Kollegen Clemens Winckler als Nachfolger zu wählen.
Auch bei dieser Wahl ist es möglich, offen abzustimmen, wenn kein Widerspruch erhoben wird. – Ich stelle fest, dass ein solcher Widerspruch nicht erhoben wird, und lasse daher offen abstimmen.
Wer für die Wahl des Kollegen Winckler zum Mitglied des Rundfunkrats ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen ist Herr Abg. Winckler gewählt.
a) Große Anfrage der Fraktion der SPD mit der Antwort der Landesregierung – Politische Konsequenzen aus dem Familienbericht 1998 der Landesregierung – Drucksache 12/3322
b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Sozialministeriums – Novellierung des Landeserziehungsgeldes – Drucksache 12/5196
Dazu rufe ich den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Novellierung des Landeserziehungsgeldes –, Drucksache 12/5366, auf.
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion bei gestaffelten Redezeiten, für das Schlusswort zur Großen Anfrage fünf Minuten.
Entschuldigung, Frau Kollegin Wonnay. Ich darf hierzu noch einen weiteren Antrag aufrufen, den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 12/5369, der gerade verteilt wird.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die heutige familienpolitische Debatte mit einem Zitat beginnen.
Die gleichzeitige Berufstätigkeit beider Partner ist das heute mehrheitlich gewünschte Lebensentwurfsmodell.
Heute sind mehr als zwei Drittel aller Mütter mit Kindern und mehr als die Hälfte aller Mütter mit Kleinkindern berufstätig. Die meisten jungen Menschen wollen nicht vor die Alternative Beruf oder Familie gestellt werden. Gefragt ist heute die möglichst reibungslose Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Meine Damen und Herren, eigentlich hätte jetzt rauschender Beifall vonseiten der CDU kommen müssen. Er kommt leider nicht. Genau hier liegt das familienpolitische Problem der CDU.
(Abg. Haasis CDU: Das steht ja schon in Ihrem Manuskript! Was hätten Sie jetzt gemacht, wenn wir geklatscht hätten?)
Denn obwohl diese beiden Zitate aus dem familienpolitischen Leitantrag der Bundes-CDU stammen, entspricht die Familienpolitik der Landesregierung leider in keiner Weise diesem Leitbild.
Im Gegenteil, die Familienpolitik der Landesregierung ist konzeptionslos und nicht mehr zeitgemäß. Daran ändert auch der Kabinettsbeschluss zum Landeserziehungsgeld nichts. Er ist ein halbherziger Schritt, zu dem die Landesregierung erst getrieben werden musste.
hat nun das beharrliche Nachbohren der SPD dazu geführt, dass sich zumindest in kleinen Schritten etwas bewegt hat.
(Beifall bei der SPD – Abg. Brechtken SPD: Sehr richtig! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Sehr rich- tig! Das ist die Wahrheit!)
Wir begrüßen diese kleinen Schritte. An entscheidenden Stellen, meine Damen und Herren, fehlt Ihnen jedoch der Mut zu einer zeitgemäßen Familienpolitik.
Die SPD hat die heutige Debatte beantragt, weil wir der unzeitgemäßen und konzeptionslosen Familienpolitik der Landesregierung konkrete Alternativen entgegensetzen wollen. Wir wollen die Familien in Baden-Württemberg unterstützen und fördern. Wir wollen bereits im nächsten Jahr und nicht erst im Jahr 2003 die Einkommensgrenzen beim Landeserziehungsgeld anheben.
Davon profitieren Familien mit 14 000 Kindern hier in unserem Land. Diese Familien gehen nach Ihrem Konzept