Hermann Mühlbeyer
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorweg zwei Feststellungen treffen:
Erstens: Wir haben eine gefestigte freiheitliche und demokratische Grundordnung. Die pluralistische Gesellschaft und der freiheitliche Staat überlassen jedem seine eigene Entscheidung in der privaten Lebensgestaltung. Homosexuelle Menschen und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften dürfen daher nicht diskriminiert und auch nicht ausgegrenzt werden. Auch in solchen Beziehungen können Werte gelebt werden, die für unsere Gesellschaft wichtig sind. Es macht auch keinen Sinn, denjenigen, für den Ehe und Familie aufgrund seiner sexuellen Orientierung nicht infrage kommen, die Chance für eine bürgerliche Existenz oder für ein erfülltes Leben zu erschweren.
Zweitens: Ehe und Familie sind die Keimzelle unserer staatlichen Gemeinschaft.
Nur in einer auf Dauer angelegten ehelichen Gemeinschaft kann Partnerschaft zwischen Mann und Frau gepflegt und Verantwortung für die Erziehung der Kinder übernommen werden. Deshalb hat Artikel 6 unseres Grundgesetzes Ehe und Familie unter besonderen Schutz gestellt. Diese Grundentscheidung der Verfassung darf auch nicht zur Disposition gestellt werden.
Nun zum Sachverhalt: Defizite im alltäglichen Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften sind in der Gesellschaft oft festzustellen. Hier geht es darum, Zurücksetzungen und Benachteiligungen zu verhindern. Wir könnten uns auch Änderungen zum Beispiel im Mietrecht, in der Fürsorgepflicht, im Zivil- und Strafprozess, beim Zeugnisverweigerungsrecht, beim Auskunfts- und Besuchsrecht, im Krankenstand usw. durchaus vorstellen.
Problematisch wird es jedoch dort, wo gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften der Ehe in den Rechtswirkungen weitestgehend gleichgestellt werden.
Deshalb hat Bundesminister Schily im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens und im Kabinett nachdrücklich verfassungsrechtliche Bedenken gegen einige Passagen geltend gemacht. Denn, meine Damen und Herren, die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist durch die besondere Wertentscheidung in Artikel 6 des Grundgesetzes beschränkt. Der federführende Rechtsausschuss des deutschen Bundesrats hat in seiner Sitzung am 15. November auf Antrag der Länder Baden-Württemberg u n d Rheinland-Pfalz
mit klarer Mehrheit beschlossen, dem Bundesrat zu empfehlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Es werden insbesondere zwei Dinge geltend gemacht: Das Erste ist, dass man im zweiten Verfahren diesen Gesetzentwurf in einen zustimmungs- und einen nicht zustimmungspflichtigen Teil spaltet. Das signalisiert auch, dass RotGrün in Berlin schon kalte Füße bekommen hat. Das Zweite sind verfassungsrechtliche Bedenken. Danach sprechen – so mehrheitlich der Rechtsausschuss des Bundesrats – gegen den Gesetzentwurf, ich zitiere, „ein Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes – besonderer Schutz der Ehe – und die Verletzung des geschlechtsbezogenen Diskriminierungsverbots, Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes“, weil der Gesetzentwurf nur gleichgeschlechtliche Paare besser stellt. Insbesondere hält der Rechtsausschuss einige gravierende Fehler und Ungereimtheiten in diesem Gesetzgebungsvorhaben für bedenklich.
Meine Damen und Herren, eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe ist nicht aus Gründen der Gleichbehandlung geboten, sondern ist unangemessen und verstößt gegen die Verfassung.
Der Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 gebietet, gleich zu behandeln, was wesentlich gleich ist. Ungleiches kann nicht gleich, sondern gerechtermaßen nur ungleich behandelt werden. Zum Wesenskern der im Grundgesetz vorhandenen Institution Ehe gehört die Geschlechterverschiedenheit der Eheleute. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Ehe nach Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft ist.
Meine Damen und Herren, nachdem auch das SPD-regierte Rheinland-Pfalz ebenso wie Baden-Württemberg Bedenken hat, bitte ich Sie, auf Rot-Grün in Berlin einzuwirken, wenn der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, damit die verfassungsrechtlich bedenklichen Bereiche aus diesem Gesetzentwurf herausgenommen werden.
Denn wenn Sie dies nicht tun, werden Sie der Sache keinen guten Dienst erweisen.
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Herr Abg. Deuschle, Ihre familienpoliti
schen Überlegungen haben Sie am 15. November in einer ganz dünnen Pressemitteilung dargelegt.
Zwei Dinge fehlen darin: Erstens fehlt die Aussage, wie Sie es finanzieren wollen – das ist in höchstem Maße unseriös –, zweitens ist auch die inhaltliche Ausgestaltung dürftig. Mit den plumpen Worten, wie Sie es gebracht haben, ist das viel zu dünn und zu wenig. Wir stellen uns eine andere aktive Familienpolitik vor als die, die Sie kurzfristig, vielleicht im Blick auf die heutige Debatte, gebracht haben.
Nun aber zurück zum Thema, meine Damen und Herren. Die Entscheidung einzelner Menschen, in bestimmten Formen der Partnerschaft ihren Lebensentwurf selbst zu gestalten, wird voll respektiert. Ich sage noch einmal: Der rechtliche Schutz gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften ist dort zu verbessern, wo dieser Schutz unvollkommen ist. Ich habe schon eine Reihe von Maßnahmen angeschnitten, die durchaus machbar wären, wo auch ein Konsens unter den demokratischen Parteien zu finden wäre.
Im Augenblick rede ich. Herr Dagenbach soll zusehen, dass seine Nominierung wasserdicht ist, die schon zweimal angegriffen wurde.
Meine Damen und Herren, eine schematische Übernahme von Regelungen des Eherechts in das Rechtsinstitut gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften verstößt gegen die Verfassung. Das sagen nicht nur CDU/CSU und FDP, sondern dies hat auch der Bundesinnenminister deutlich gesagt. Ähnliches, Herr Kollege Bebber, ist auch im federführenden Rechtsausschuss
des Bundesrats zum Ausdruck gebracht worden. Andernfalls hätte doch nicht Rheinland-Pfalz mit Baden-Württemberg einen entsprechenden Antrag
auf Anrufung des Vermittlungsausschusses eingebracht.
Nun möchte ich Ihnen eines sagen: Wenn Sie sagen, Politik dürfe nicht auf dem Rücken von Minderheiten ausgetragen werden,
stimme ich Ihnen voll zu. Dann ist es aber erforderlich, ein solch sensibles Thema gewissenhaft vorzubereiten, und zwar so, dass es auch verfassungsrechtlich wasserdicht ist. Wenn Sie von Rot-Grün in Berlin stur bleiben und eventuell eine Verfassungsklage eingereicht wird
und Ihr Gesetzentwurf, der erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, aufgehoben wird, schaden Sie dem Personenkreis, dem Sie angeblich helfen wollen. Dies kann doch keine Politik sein.
Man muss doch mit den Dingen sensibel umgehen.
Ich sage Ihnen abschließend noch einmal: Die Vorgabe von Artikel 6 des Grundgesetzes ist klar eine Wertentscheidung. Hier hat der Gesetzgeber keinen Spielraum. Vielmehr hat er Ehe und Familie unter einen besonderen Schutz zu stellen. Für uns sind Ehe und Familie auch das Leitbild für die Zukunft in der Gesellschaft.
Wenn Sie sagen, den Familien werde nichts weggenommen, so stimmt das wohl nicht. Denn überall dort, wo Sie Leistungen zusätzlich ausweiten – etwa im Sozialrecht oder auf anderen Gebieten – und nicht zusätzliche Einnahmen sichern oder Erhöhungen vornehmen, geht das automatisch zulasten der Familien.
Ich bitte Sie von Rot-Grün noch einmal herzlich: Arbeiten Sie in Berlin daran, dass ein verfassungskonformer Gesetzentwurf zustande kommt, dass das Thema juristisch sauber über die Bühne geht, damit den Leuten, denen Sie angeblich helfen wollen, wirklich geholfen wird – aber auf einer verfassungskonformen Grundlage.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch die Ergänzung, die der Sozialausschuss bei seiner Beschlussempfehlung ans Plenum vorgenommen hat, sind noch folgende redaktionelle Folgeänderungen vorzunehmen: In Artikel 1 Nr. 2 bis 7 und Nr. 9 sowie in Artikel 3 werden jeweils die Worte „Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ durch das Wort „Landespsychotherapeutenkammer“ ersetzt. Ich bitte das Plenum, die Beschlussempfehlung mit dieser Änderung anzunehmen.
Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der heutigen Debatte ist schon eine eigenartige Situation. Die von CDU, CSU und FDP geschaffene Rentenreform, von Fachleuten als der richtige Weg zur langfristigen Zukunftssicherung der Renten bezeichnet, wurde nach der Regierungsübernahme von RotGrün 1998 aufgehoben. Bis jetzt liegt von der Bundesregierung kein schlüssiges Konzept vor. Herr Kollege Dr. Müller, sie hat – im Gegensatz zu Ihrer vorherigen Behauptung – bis jetzt auch noch keine Fremdleistungen abgebaut, aber in den Debatten verwickelt sie sich ständig in Widersprüche. Und dann stellen Sie sich hier hin und beschimpfen uns. Sie haben sich mit Ihrer Politik doch selbst in diesen Schlamassel hineinmanövriert.
Deshalb sind die baden-württembergischen Vorschläge ein wichtiger Beitrag zu langfristigen Überlegungen zur Sicherung unserer Renten. Wir wollen Ihnen im Interesse der Rentner helfen, alsbald eine tragfähige Lösung zu finden.
„Aufbruch und Erneuerung – Deutschlands Weg ins 21. Jahrhundert“,
so steht es im Koalitionsvertrag von Rot-Grün. Wo sind denn der Aufbruch und die Erneuerung in der Rentenversicherung?
Wo ist denn der entscheidende Reformwille? Die Rentenpolitik der rot-grünen Koalition gleicht einer Glaskugel vor einer Wahrsagerin:
laufend falsche Vorhersagen über die Wirklichkeit, ständig andere Ankündigungen, aber nichts Konkretes!
Meine Damen und Herren, ich will nur noch eines sagen: Ich will Sie nicht beschimpfen, weil ich meine, dass wir irgendwo zueinander finden müssen.
Aber Herr Kollege Dr. Müller und Frau Kollegin Bender, Fakt ist doch: Der Bundeskanzler hat nach der Regierungsübernahme erstens immer gesagt, die bruttolohnbezogene Rente bleibe erhalten. Dann haben Sie erklärt, Sie würden die Renten in Höhe der Inflationsrate anpassen.
Zweitens passen Sie die Rente in den Jahren 2000 und 2001 nicht in Höhe der Inflationsrate an, sondern bleiben erheblich darunter.
Drittens hat der Bundesarbeitsminister Riester fest verkündet, nach 2001 kehrten wir zur nettolohnbezogenen Rente zurück. Auch dies relativieren Sie jetzt.
Das Schlimmste in dieser Auseinandersetzung ist die Tatsache: Sie haben uns bekämpft, als wir den demographischen Faktor in der Rentenreform einführten.
Nein, Sie haben uns mit übelster politischer Polemik bekämpft!
Mit der Aussetzung der Nettoanpassung in den Jahren 2000 und 2001 senken Sie das Rentenniveau erheblich stärker, als das bei unserem demographischen Faktor nach 15 Jahren der Fall gewesen wäre.
Damals haben Sie uns soziale Ungerechtigkeit vorgeworfen, und jetzt sprechen Sie bei der Rechtfertigung der von Ihnen vorgesehenen höheren Absenkung von einer Frage der Zukunftssicherung. Den Vorwurf dieser politisch falschen Ausdrucksweise erhebe ich gegenüber der SPD und in gleicher Weise gegenüber dem DGB. Er hat Ihnen in übler Kampagne dazu noch 11 Millionen DM Wahlkampfhilfe geleistet, und heute schweigt er, wenn die Rentner so abgezockt werden.
Dies ist parteipolitisches Verhalten und keine Vertretung der Rentner und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Lassen Sie uns zur Sache kommen. Ich will Ihnen Folgendes vorschlagen, wo wir uns auf ein Konzept zubewegen können und die Sache bald in trockenen Tüchern haben.
Erstens: Sie sollten endlich einmal bekannt geben, nach welcher Formel ab 2002 die Renten erhöht werden, weil das die Grundlage für die weitere Berechnung ist.
Zweitens muss in diesem Zusammenhang erkennbar sein, wie sich der Beitragssatz und das Rentenniveau entwickeln.
Drittens: Die Rentenversicherung wird langfristig eine Regelsicherung sein. Sie wird die Grundsicherung darstellen. Dazu brauchen wir einen privaten Teil, entweder betriebliche Altersversorgung oder private Altersvorsorge.
Das heißt im Klartext: Wir müssen die Menschen darauf vorbereiten, dass sie auf der einen Seite die umlagefinanzierte Rente als Grundsicherung haben und auf der anderen Seite jeder verpflichtet ist, eine zusätzliche Vorsorge zu treffen. Ob das über eine betriebliche Altersversorgung oder eine private Vorsorge geht, muss jeder selber entscheiden. Wenn Sie aber in Zukunft die private Lebensversicherung besteuern wollen, handeln Sie kontraproduktiv, wenn Sie den Leuten sagen: „Du musst eine zusätzliche Vorsorge betreiben.“ Auch dies sollten Sie bedenken.
Hier ist der baden-württembergische Vorstoß richtig, weil er Perspektiven eröffnet, wie man mittelfristig auf mehreren Füßen die Alterssicherung tragen kann, und weil er Generationengerechtigkeit beinhaltet, indem die Rentner ihren Teil kriegen, aber auch die Beitragszahler nicht zu hoch mit Beiträgen und Abgaben belastet werden.
In dem Zusammenhang bitte ich Sie sehr herzlich, von Ihrer ideologiebefrachteten Idee einer Grundsicherung aus Steuermitteln abzusehen. Wenn Sie dies einführen, legen Sie die Axt an die zukünftige Sicherung unserer Rentenversicherung, weil Sie ganz einfach in einem Sozialsystem
die Verpflichtung zur Leistung und zur eigenen Vorsorge aufheben. Es ist doch klar: Wenn die Kassiererin bei Aldi nach 25 Jahren 1 200 DM Rente kriegt und Sie demgegenüber jedem eine Grundsicherung von 1 200 DM garantieren, wäre die doch blöd, wenn sie zukünftig noch schaffen würde.
Damit schaffen Sie keine Beitragszahler mehr. Damit schaffen Sie nichts für die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft, nichts für die Zukunftssicherung unseres Wirtschaftsstandorts und unseres Sozialsystems in Deutschland.
Leistung muss auch in der Rentenversicherung zum Ausdruck kommen. Wer viel arbeitet und viel bezahlt, soll eine höhere Leistung bekommen als derjenige, der keine Vorsorge betreibt.
Altersarmut ist über die Sozialhilfe abzusichern, und hier hat, meine ich, der rheinland-pfälzische Sozialminister Gerster Recht, der sagt: Keine Grundsicherung, sondern Absicherung der Altersarmut über die Sozialhilfe, wo zunächst einmal das eigene Einkommen und das Vermögen angerechnet werden, und es muss ein Unterschied bleiben zwischen dem, der arbeitet und vorsorgt, und dem, der nicht arbeitet und nicht vorsorgt. Ich bitte Sie, dieses zu beachten. Dann kommen wir auch weiter.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der vergangenen Woche haben wir den Etat des Sozialministeriums verabschiedet. Dabei hat der Sprecher der SPD hier nur Kürzungen beklagt, obwohl der Sozialetat um 4 % steigt und wir bei wichtigen sozialpolitischen Maßnahmen deutliche Aufstockungen vorgesehen haben.
Heute stellt sich wieder ein Sprecher der SPD hierher und überzieht maßlos.
Meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wer nur negativ redet, kann niemanden begeistern.
Und wer ständig Behauptungen aufstellt, ohne den Beweis dafür zu erbringen, ist unglaubwürdig.
Zum Bündnis für Arbeit brauchen wir drei Gruppen: die Politik – in diesem Fall die Landesregierung –, die Arbeitgeber und die Gewerkschaften. Wenn Sie jetzt einen konstruktiven Beitrag gebracht hätten, dann hätten Sie eine Aktuelle Debatte mit dem Titel „Wie kann man erreichen, dass der DGB wieder im Bündnis für Arbeit in BadenWürttemberg mitwirkt?“ beantragt.
Dass sich der DGB da oder dort schwer tut, kann ich verstehen. In einem Bündnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen unterschiedliche Interessen zum Ausdruck. Das ist ja nicht neu.
Ich will nur ein Beispiel nennen: Am 22. Februar 1996 hat der damalige Landesbezirksvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes an den Ministerpräsidenten geschrieben und gebeten, das vorgesehene Bündnis für Arbeit zu vertagen. Damals haben Sie keine Aktuelle Debatte nach dem Motto „Versagen der Landesregierung beim Bündnis für
Arbeit“ beantragt. Damals saßen Sie in der Regierung und haben das Thema nicht so behandelt,
obwohl wir damals eine höhere Arbeitslosigkeit und weniger Ausbildungsplätze hatten und im Sozialbereich zum Teil kürzen mussten. Gott sei Dank gab es in diesem Land Baden-Württemberg verantwortliche Gruppen, die sich dieser Frage gestellt haben. Ich nenne stellvertretend die Einzelgewerkschaften, die Tarifverträge abgeschlossen haben, mit denen Standortsicherung betrieben worden ist, damit die Produktion nicht ins Ausland verlagert werden musste. Betriebsräte und örtliche Gewerkschaftssekretäre haben Betriebsvereinbarungen getroffen, in denen mehr Arbeitsplätze geschaffen worden sind. Deshalb will ich ausdrücklich danke schön sagen für die verantwortungsbewusste Arbeit von Einzelgewerkschaften und Betriebsräten vor Ort. Sie haben einen wichtigen Beitrag zu mehr Beschäftigung und zur Standortsicherung in Baden-Württemberg geleistet.
Das möchte ich Ihnen sagen: Nachdem sich diese Entwicklung so vollzogen hat und der DGB damals gemerkt hat, dass er ins Hintertreffen kommt und alles an ihm vorbei läuft, ist er erfreulicherweise wieder zurückgekehrt und hat das Thema „Bündnis für Arbeit“ sogar zu seinem Thema gemacht. Dann hat man sich auf ein Bündnis für Bildung und Beschäftigung geeinigt. Man hat fünf Arbeitsgruppen gebildet und unter Mitwirkung des DGB 59 Einzelmaßnahmen beschlossen, die jetzt vor der Umsetzung stehen.
Nun, muss ich Ihnen sagen, will der DGB aussteigen. Da muss ich vorab einmal zwei Beispiele nennen.
Erstens: Wir haben auf Bundesebene ein Bündnis für Arbeit. Können Sie mir sagen, was im Bündnis für Arbeit auf Bundesebene bisher herausgekommen ist – außer publizistischen Erklärungen von Bundeskanzler Schröder?
Beim letzten Treffen, sonntags, hat er bereits eine Woche vorher, zwei Stunden nach der Festsetzung des Termins die Bundespresse eingeladen und hat verkündet, es sei endlich ein Durchbruch gelungen. Die Arbeitgeber und die Gewerkschaften haben am Tag darauf genau das Gegenteil gesagt.
Hier haben wir ein Ergebnis mit 59 Einzelleistungen, die umgesetzt werden sollen. Jetzt muss ich die SPD und vor allen Dingen den DGB schon einmal fragen, warum sie bei der Bundesregierung nicht aussteigen. Da liegt doch der Verdacht nahe, dass man ohne Ergebnis einfach weitermacht: aus Rücksicht auf den Genossen Schröder.
Wenn der DGB in Baden-Württemberg, wo 59 konkrete Einzelmaßnahmen umgesetzt werden sollen, aussteigen will, dann steckt etwas Politisches dahinter,
weil man Angst hat, dass der Ministerpräsident mit den 59 Einzelleistungen Erfolg haben könnte.
Wenn dies so ist, meine Damen und Herren, dann muss ich sehr bedauern, dass der DGB Parteipolitik höher stellt als sachliche Überlegungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Baden-Württemberg.
Nun hat der DGB nicht gesagt, er ginge hinaus oder bliebe darin, sondern er hat erklärt, die Teilnahme ruhen zu lassen. Damit bringt er im Grunde genommen zum Ausdruck, er sei nicht dabei, wolle aber auch nicht ganz aus dem Bündnis ausscheiden. Er stellt jetzt Bedingungen, zum Beispiel, was alles zusätzlich gemacht werden müsse.
Ich möchte Herrn Kollegen Maurer daran erinnern: Als wir letzte Woche den Haushalt beraten haben, hat Herr Kollege Maurer lauthals erklärt, diese Landesregierung mache weiter Schulden und spare nicht. Dies hat er auch alles draußen über seine Partei erklären lassen. Er behauptete, wir seien die Schuldenmacher in Baden-Württemberg. Jetzt fordert der DGB eine Fülle von Dingen, für deren Realisierung wir erheblich mehr Schulden machen müssten.
Dann müssen Sie schon erklären, was Sie wollen. Wollen Sie sparen oder mehr Schulden machen? Sie können nicht jeden Tag etwas anderes sagen. Das ist keine solide Politik.
Jetzt will ich Ihnen eine zweite Frage stellen: Wenn der DGB die Teilnahme ruhen lässt, sollen wir dann die 59 Maßnahmen nicht umsetzen? Ich bin dafür, dass sie umgesetzt werden. Ich will Ihnen einmal die Frage stellen: Sind Sie etwa dagegen, dass wir einen gemeinnützigen Fonds für Bildung und Beschäftigung einrichten? Sind Sie dagegen, dass wir den Europäischen Sozialfonds aufstocken, um mehr Mittel für Langzeitarbeitslose, für die Qualifizierung und für Frauen zu haben? Sind Sie gegen das Programm für junge Innovatoren und Gründerverbünde auf dem Campus? Sind Sie gegen die Verstetigung der überbetrieblichen Ausbildungsstätten? Sind Sie gegen den Ausbau von Studienplätzen im Bereich Medien- und Informationstechnologie?
Sind Sie gegen die beschlossene Einstellung von mehr Lehrern und Nebenlehrern? Sind Sie gegen einen flächendeckenden Einsatz des Projekts „Jugendberufshelfer“, bei dem es darum geht, junge Leute nach der Schule nicht in die Arbeitslosigkeit, sondern in den Beruf zu bringen?
Sind Sie gegen die Förderung von lebenslangem Lernen, wo es gerade darauf ankommt, dass sich die Arbeitnehmer behaupten können, oder sind Sie gegen die Erhöhung der Flexibilität des Arbeitsmarktes oder gegen die Steigerung und Verbesserung der dualen Ausbildung?
Noch zwei Sätze. – All dies sind Teile der 59 Einzelmaßnahmen, die wir haben.
Deshalb bitten wir den Deutschen Gewerkschaftsbund, Landesbezirk Baden-Württemberg, in das Bündnis zurückzukehren und wieder mitzuwirken. Nur wer dabei ist, kann mitwirken und kann mitgestalten. Wer sich als Mauerblümchen außen ziert, verliert an Autorität und Einfluss.
Unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sagen letztlich: Streitet nicht herum, sondern setzt euch zusammen, damit ihr zu einer Lösung kommt.
Dies ist unsere gemeinsame Aufgabe: Sicherung der Beschäftigung, damit unsere Leute einen Arbeitsplatz haben, weitere Qualifizierung,
bessere Ausbildung, und die Chancen von Arbeitslosen zu erhöhen.
Ich bitte alle, daran mitzuwirken und nicht im Abseits zu stehen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines ist unstrittig – das haben die Redner der Opposition auch zum Ausdruck gebracht –: dass wir die niedrigsten Arbeitslosenzahlen haben, dass die jungen Leute bei uns die größten Chancen haben.
Es ist aber auch unstrittig, dass uns das nicht entpflichtet. Wir brauchen jetzt nicht einfach nichts mehr zu tun, sondern im Gegenteil,
wir müssen noch mehr tun: beim technologischen Wandel für die Qualifizierung der Arbeitnehmer, dass sie mitmachen können; für die Langzeitarbeitslosen, dass sie eine Chance haben; für die, die nicht qualifiziert sind, denen wir eine Perspektive geben müssen.
Sie finden in diesen 59 Punkten eine Reihe von Aspekten,
die uns eine Chance geben, dies umzusetzen.
Zum Ersten: Wenn wir vom Europäischen Sozialfonds jetzt jährlich 64 Millionen DM kriegen, dann werden wir diese Mittel komplettieren.
Die Mittel sind für die Langzeitarbeitslosen, für die Qualifizierung und insbesondere für bessere Chancen für Frauen – um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Dies müssen wir dann regional umsetzen.
Da haben wir eine gemeinsame Verantwortung, egal, ob Regierung oder Opposition, ob Gewerkschaft oder Arbeitgeber. Es geht um die Sache, und es geht um die Menschen. Das muss uns doch zur Gemeinsamkeit zurückführen.
Ein Zweites, was ich Ihnen sagen will, ist noch einmal mein Wunsch an den Deutschen Gewerkschaftsbund, jetzt nicht abseits zu stehen. In fünf Arbeitsgruppen wurde mitgewirkt. Wer dabei ist, kann mitwirken und mitgestalten. Wer sich abseits stellt, verliert an Einfluss und Autorität. Das kann nicht in unserem Interesse sein und auch nicht im Interesse der SPD.
Erst, wenn ich fertig bin.
Da ist es bezeichnend, muss ich Ihnen offen sagen, dass vorhin, als hier die Aufforderung an den DGB erging mitzumachen, von einem SPD-Abgeordneten der Zwischenruf kam: „Was haben Sie eigentlich im Kopf?“ Destruktiver kann man nicht mehr sein.
Deshalb bitte ich auch die Kolleginnen und Kollegen von der SPD in Bezug auf das, was der Kollege Nagel in der zweiten Runde gesagt hat, dass bei Ihnen im Rahmen der Debatte über das Bündnis für Arbeit nicht ein Bündnis der Verleumdung entsteht.
Bei der Altersteilzeit geht es erstens um die Frage, wie viele Arbeitsplätze geschaffen werden, und zweitens um die Frage, was sie kostet und wie sie finanzierbar ist. Da sollten wir die vorgelegten Berechnungsmodelle durchaus einmal prüfen. Dann kann ein Vorschlag gemacht und weiter über die Frage diskutiert werden, ob unter dem Strich etwas herauskommt.
Da ist eine nüchterne Betrachtung erforderlich, um pragmatische Politik zu betreiben.
Frau Kollegin, ist Ihnen bekannt, dass wir vor wenigen Wochen im Sozialausschuss einen Antrag der Abg. Nagel u. a. SPD behandelt haben und dass die Landesregierung dabei zugesagt hat, sie werde dafür sorgen, dass dann, wenn die erhöhten Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds kämen, die Mittel durch das Land entsprechend komplettiert würden? Die SPD hat sich damit einverstanden erklärt, sodass ihr Antrag für erledigt erklärt wurde.
Deshalb muss ich Ihnen schon sagen:
Die Mittel werden bereitgestellt. Das können Sie jetzt nicht kritisieren.