Protocol of the Session on May 17, 2000

Bei der Zusammenführung der beiden bisherigen unabhängigen Fachhochschulen muss bedacht werden, dass eine Integration nur dann wirklich gelingen kann, wenn die beiden Identitäten einigermaßen gewahrt werden und beide Seiten auch für etwas Neues offen sind. Vielleicht kann zur Erreichung dieses Ziels der für die nächsten Jahre vorgesehene Neubau der Hochschule beitragen. Vielleicht könnten Sie uns, Herr Wissenschaftsminister, wenn nicht heute, dann morgen im Ausschuss oder bei der zweiten Lesung doch noch etwas Genaueres zur Finanzierung sagen.

Ich möchte nun noch auf einige Punkte des Gesetzentwurfs näher eingehen.

Erstens: § 1 regelt die Errichtung der neuen Fachhochschule und legt fest, dass das gesamte Fächerspektrum des sich stark entwickelnden Medienbereiches der neuen Fachhochschule angehören soll. Daraus ergibt sich, dass nicht nur die Fächer, die an den beiden bisherigen Fachhochschulen gelehrt wurden, zusammengefasst werden, sondern dass auch auf neue Fragestellungen, die sich durch den in diesem Wirtschaftsbereich stark entwickelnden, permanenten Wandel ergeben, neue Antworten gegeben werden können und möglich sind.

Zweitens: Wir halten es auch weiterhin für richtig, dass der für 1. September 2000 geplante Gemeinsame Hochschulrat eingerichtet wird und dass so verhindert wird, dass an beiden bisherigen Fachhochschulen für eine kurze Zeit zwei unabhängige Hochschulräte etabliert werden, wie das nach dem neuen Hochschulgesetz dann notwendig wäre. Dann ist es auch sinnvoll, dass der Gemeinsame Hochschulrat an der Planung der neuen Hochschule mitwirken kann.

Drittens: Wir halten die Regelung in § 3, wo es um den Gründungssenat und das Gründungsrektorat geht, für vernünftig. Bei der Zusammensetzung des Gründungssenats

werden ja die Interessen beider Fachhochschulen berücksichtigt. Es ist auch sicher sinnvoll, dass das Wissenschaftsministerium, um die Integration nicht zu verzögern oder zu behindern, notfalls mit einem Gründungssenat einwirken kann, Herr Minister.

Viertens: Was die Übergangsbestimmungen in § 6 betrifft, stellt sich die Frage, ob zur Wahrung der Interessen der aufgehobenen Fachhochschule für Bibliotheks- und Informationswesen für die Übergangszeit von sechs Jahren wirklich noch ein dritter Prorektor installiert werden muss. Vielleicht können Sie diese Frage morgen noch klären, Herr Minister.

Wenn man das Ergebnis der durchgeführten Anhörungen betrachtet, kann es insgesamt nur als positiv angesehen werden. Die angesprochenen Verbände haben im Großen und Ganzen keine prinzipielle Kritik geübt. Nur in Einzelfällen wurden noch einige Wünsche geäußert. Dabei wurde natürlich die Frage des neuen Namens der Fachhochschule noch etwas kontrovers gesehen. Einige Verbände wollten, dass in den Namen der neuen Fachhochschule nicht nur der Begriff „Medien“ aufgenommen, sondern auch das bisher bewährte Etikett „Druck“ eingearbeitet wird.

Der Wunsch der Hochschule für Bibliotheks- und Informationswesen, aufgrund der hohen Frauenquote die Frauenbeauftragten der beiden Fachhochschulen in den Gründungssenat aufzunehmen, ist sachlich unbegründet und wurde durch das Ministerium zu Recht abgelehnt.

Die Fraktion Die Republikaner stimmt dem Gesetzentwurf also zu.

(Beifall bei den Republikanern)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung. Beantragt ist Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst. – Sie stimmen der Überweisung zu. Damit ist Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung eingliederungsrechtlicher Vorschriften – Drucksache 12/5168

Für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung ist vom Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt worden.

Das Wort erhält Herr Innenminister Dr. Schäuble.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist sicherlich nicht epochal, aber notwendig und, wie ich meine, auch wichtig. Wir müssen vor allem auf die Verlängerung des Wohnortzuweisungsgesetzes des Bundes reagieren. Ich glaube, wir sind uns in diesem hohen Hause darüber einig: Es ist gut, dass es dieses Wohnortzuweisungsgesetz des Bundes gibt. Es ermöglicht einfach die bundesweite Verteilung von Spätaussiedlern nach dem Bundesvertriebenengesetz. Es ist auch gut, dass der Bund vor kurzem die Verlängerung dieses Zuweisungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2009 beschlossen hat.

Wir müssen darauf jetzt mit einer landesinternen Regelung reagieren und auch für unser Landesrecht eine entsprechende Frist und Fristverlängerung vorsehen. Das ist der wichtigste Bestandteil des Gesetzentwurfs. Wir haben darüber hinaus in den Gesetzentwurf auch aufgenommen, dass bei den Lastenausgleichsverfahren, die sich verständlicherweise langsam ihrem Ende nähern, an die Stelle der Beschwerdeausschüsse künftig nur noch eine Beschwerdestelle tritt. Das ist eine reine Behördenlösung und kein Organ mehr.

Selbstverständlich können auch gegen die Entscheidungen dieser Beschwerdestelle Rechtsmittel eingelegt werden.

Zu den beiden genannten Punkten kommt ein dritter. Sie wissen sicher, dass der Bund seine Bundesaufnahmeeinrichtungen in Empfingen und Rastatt schließen wird. Wir müssen also diese Aufnahmeeinrichtungen in Empfingen und Rastatt dann auch aufgeben. Wir werden aber aus Strukturgründen eine Landesaufnahmestelle, die bisher in Tübingen war, künftig im Empfingen einrichten. Dies bedeutet aber gleichzeitig, weil Empfingen im Bereich des Regierungsbezirks Karlsruhe liegt, dass wir dann die Zuständigkeit für die zentrale Aufnahme von Spätaussiedlern und ihre anschließende Verteilung auf die Kreise dem Regierungspräsidium Karlsruhe übertragen müssen.

Dies, meine Damen und Herren, sind die wesentlichen Ziele dieses Gesetzentwurfs. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Kiel FDP/ DVP)

Wem darf ich das Wort erteilen? – Herr Abg. List, Sie haben das Wort.

(Abg. Walter Bündnis 90/Die Grünen: Jetzt könn- ten Sie mal eine Überraschung bringen!)

Langsam, langsam! – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz, das soeben vom Innenminister erläutert wurde, ist ein Vollzug dessen, was der Bund uns vorgibt. Wir halten dies für eine vernünftige Regelung, wir halten das für eine richtige Lösung, und ich möchte nicht unnötigerweise das wiederholen, was der Innenminister an Erläuterungen gesagt hat. Wir müssen dieses Gesetz umsetzen und sollten es rechtzeitig auf den Weg bringen. Deshalb werden wir diesem Gesetz zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Kiel FDP/ DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Heiler.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns zwischen den Fraktionen darauf verständigt, uns recht kurz zu fassen, weil es eine Angelegenheit ist, die sicherlich eine große Eintracht hier in diesem Haus entstehen lässt.

Das Eingliederungsgesetz hat sich in Baden-Württemberg in der Tat bewährt, und ich möchte nur darauf hinweisen,

dass die Novelle im Februar 1995 hier beraten wurde und es der damalige Innenminister Birzele und auch die SPDFraktion waren, die in diesem Zusammenhang richtungweisende Bundesratsinitiativen auf den Weg gebracht haben. Das führte dazu, dass im Februar 1996 das Bundeswohnungszuweisungsgesetz verabschiedet wurde. Dieses Gesetz – wie vieles Gute aus Berlin –

(Heiterkeit des Abg. Brechtken SPD)

wurde nunmehr bis zum Jahr 2009 verlängert. Es ist in der Tat notwendig, hier in Baden-Württemberg die landesrechtlichen Vorschriften entsprechend anzupassen. Wir werden deshalb diesem Gesetz zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Kiel FDP/DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Walter.

(Abg. Dr. Salomon Bündnis 90/Die Grünen: Noch kürzer! Noch besser!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wird hier um Kürze gebeten. Auch wir – ich kann es gleich vorneweg sagen – werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Herr List hat zu Recht darauf hingewiesen: Da kommt etwas Gutes. Das ist eine alte Tradition. Von Rot-Grün aus Berlin kommen eben gute Dinge.

(Heiterkeit der Abg. Brechtken und Heiler SPD)

Trotzdem, meine Damen und Herren, sollten wir diesen Gesetzentwurf zur Eingliederung auch zum Anlass nehmen, darüber nachzudenken, wie wir die Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger besser vorantreiben können. Ich glaube, das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das hat der Bundespräsident in der letzten Woche in einer sehr guten Rede dargestellt. In diesem Sinne sollten wir auch die letzten Monate dieser Legislaturperiode dazu nutzen, hier voranzukommen.

(Abg. Seimetz CDU: Etwas zu schieben!)

Herr Kollege Seimetz, da hat Ihre Partei und hat Ihre Fraktion erhebliche Defizite. Herr Kollege Roland Schmid wurde gestern sehr selbstkritisch in der „Stuttgarter Zeitung“ zitiert. Machen Sie so weiter! Ich denke, dann kommen wir in dieser Frage schnell zu einer guten Einigung.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei Ab- geordneten der SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Kluck.

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

(Abg. Dr. Salomon Bündnis 90/Die Grünen: Kür- zer, nicht lauter!)

Es ist ja etwas Seltenes, wenn aus Berlin etwas Vernünftiges kommt. Das ist hier der Fall. Darüber freuen wir uns.

Die Verlängerung ist notwendig, damit – der Innenminister hat es ausgeführt – bis 2009 ein Wohnsitz zugewiesen werden kann. Jetzt wird sich mancher wundern, wieso die Liberalen für die zwangsweise Zuweisung von Wohnsitzen sind. Insofern muss ich meine Vorredner korrigieren. Es wird nicht jedem einfach ein Wohnsitz zugewiesen, sondern nur denen, die auf Leistungen der öffentlichen Hand angewiesen sind. Die müssen sich an den Wohnort begeben, der ihnen zugewiesen wird. Jeder andere hat natürlich Niederlassungsfreiheit.

Diese Wohnortzuweisung ist notwendig, weil wir sonst vielleicht eine Gettobildung oder eine Massierung hätten. Deshalb haben wir auch nichts dagegen und werden zustimmen.

Ganz wichtig ist – und da muss ich dem Kollegen Walter widersprechen –: Es handelt sich nicht um ausländische Mitbürger, sondern um deutsche Landsleute.

(Abg. Walter Bündnis 90/Die Grünen: Das ist mir doch bekannt! – Abg. Heiler SPD: Er hat nur mal testen wollen, ob Sie aufpassen!)