Protocol of the Session on May 17, 2000

Wir kommen zur D r i t t e n B e r a t u n g des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung der Verfassung. Abstimmungsgrundlage sind die soeben in Zweiter Beratung gefassten Beschlüsse. Sie werden Ihnen als Drucksache 12/5195 auf Ihre Tische gelegt.

Ich rufe

Artikel 1

auf und stelle Zustimmung fest.

Ich rufe

Artikel 2

auf und stelle Zustimmung fest.

Ich rufe

Artikel 3

auf und stelle Zustimmung fest.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 17. Mai 2000 unter Beachtung des Artikels 64 Abs. 2 der Landesverfassung das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

In § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist festgelegt, dass über Verfassungsänderungen in der Schlussabstimmung namentlich abgestimmt werden muss. Die namentliche Abstimmung beginnt mit dem Buchstaben G.

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen will, den bitte ich, mit Ja zu antworten. Wer das Gesetz ablehnen will, möge mit Nein, und wer sich der Stimme enthalten will, mit „Enthaltung“ antworten. Ich bitte den Schriftführer, Herrn Kollegen Fischer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Namensaufruf)

Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte, das Ergebnis festzustellen.

(Auszählen der Stimmen)

Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt:

Abgegeben wurden insgesamt 124 Stimmen.

Mit Ja haben 112 Abgeordnete gestimmt, mit Nein hat ein Abgeordneter gestimmt, enthalten haben sich 11 Abgeordnete.

Damit ist die Verfassungsänderung mit der notwendigen Mehrheit beschlossen.

Mit J a haben gestimmt:

Bebber, Behringer, Birgitt Bender, Hans-Michael Bender, Heiderose Berroth, Dr. Birk, Birzele, Ingrid Blank, Bloemecke, Braun, Brechtken, Carla Bregenzer, Dr. Carmina Brenner, Buchter, Capezzuto, Döpper, Dr. Döring, Drautz, Marianne Erdrich-Sommer, Beate Fauser, Fischer, Fleischer, Dr. Glück, Göbel, Dr. Inge Gräßle, Rosa Grünstein, Stephanie Günther, Haas, Haasis, Hauk, Hehn, Heiler, Heinz, Hofer, Jacobi, Junginger, Keitel, Kiefl, Kiel, Kiesswetter, Birgit Kipfer, Kleinmann, Kluck, Dr. Klunzinger, Köberle, Kretschmann, Kuhn, Ursula Kuri, Kurz, Ursula Lazarus, Johanna Lichy, List, Mappus, Maurer, Moser, Mühlbeyer, Veronika Netzhammer, Dr. Noll, Oelmayer, Oettinger, Ommeln, Pfister, Pfisterer, Dr. Puchta, Renate Rastätter, Rech, Reddemann, Redling, Reinelt, Dr. Reinhart, Dr. Repnik, Ruder, Christine Rudolf, Rückert, Dr. Salomon, Dr. Schäfer, Dr. Schäuble, Gerd Scheffold, Dr. Stefan Scheffold, Nils Schmid, Roland Schmid, Schmiedel, Schöffler, Schuhmacher, Rosely Schweizer, Seimetz, Seltenreich, Sieber, Helga Solinger, Staiger, Dr. Eva Stanienda, Dr. Steim, Stolz, Stratthaus, Straub, Teßmer, Renate Thon, Tölg, von Trotha, Veigel, Christa Vossschulte, Wabro, Wacker, Walter, Weimer, Weiser, Wieser, Winckler, Wintruff, Dr. Witzel, Marianne Wonnay, Zeller.

Mit N e i n hat gestimmt:

Lorenz.

Der Stimme e n t h a l t e n haben sich:

Dagenbach, Deuschle, Eigenthaler, Herbricht, Huchler, Käs, Krisch, Rapp, Dr. Schlierer, Schonath, Troll.

Mir liegen zwei Wortmeldungen zu Erklärungen zur Abstimmung vor. Ich erteile zunächst Frau Abg. Günther das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe dem Gesetzentwurf in Gänze zugestimmt, weil ich der Überzeugung bin, dass der Tierschutz in der Verfassung verankert werden muss. Allerdings bin ich aus verfassungssystematischen Gründen gegen die Aufnahme von Förderzielen in die Verfassung. Deswegen habe ich auch Bedenken gegen die Aufnahme von Sport und Kultur als Verfassungsziele.

Damit bin ich allerdings nicht der Ansicht, die mir der Herr Innenminister vorhin unterstellt hat, dass Sport und Kultur deshalb nicht gefördert werden sollten. Sie sind gesellschaftlich wichtige Elemente, haben aber meiner Ansicht nach keinen Platz als Förderziele in der Verfassung.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Abg. Günther. Ich darf Sie aber darauf aufmerksam machen, dass das nicht der Herr Innenminister gesagt hat, sondern ein Abgeordneter, Herr Oelmayer.

Das Wort hat Herr Abg. Dr. Schlierer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte für die Fraktion Die Republikaner zu der Abstimmung Folgendes erklären:

Um den üblichen Fehlinterpretationen vorzubeugen, halte ich fest, dass sich meine Fraktion in der Vergangenheit wie auch in der heutigen Debatte nachdrücklich für den Tierschutz eingesetzt hat. Wir hatten einen weiter gehenden Antrag eingebracht, der leider keine Mehrheit gefunden hat.

Wir haben selbstverständlich auch dem neuen Artikel 3 b zugestimmt. Aber wir haben aus verschiedenen Gründen, die wir auch in der Debatte vorgetragen haben, aus begründeten Bedenken heraus dem Artikel 3 c nicht zustimmen können. Deshalb – und nur deshalb – haben wir bei der Abstimmung mit „Enthaltung“ votiert. Ich halte noch einmal fest: Dies kann nicht so interpretiert werden, dass meine Fraktion gegen den Tierschutz sei.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Republikanern)

Meine Damen und Herren, damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

a) Bestellung des parlamentarischen Beirats „Neue Steuerungsinstrumente“

b) Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder

Das Präsidium hat zu diesem Punkt eine kurze Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vorgesehen.

Wem darf ich das Wort erteilen? – Das Wort hat Herr Kollege Hauk.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im vergangenen Jahr beschlossen, in der Landesverwaltung Neue Steuerungsinstrumente einzuführen. Dies ist in der Tat ein Bruch in der Geschichte der Landesverwaltung. Wenn man so will: Die alte Kameralistik wird nicht gänzlich, aber weitestgehend über Bord geworfen. Neue Steuerungsinstrumente sollen die Kameralistik ersetzen.

Damit verbunden ist zwangsläufig – das erwartet man sich davon auch – ein deutlich verbessertes Kosten- und Leistungsmanagement in der Verwaltung, das modernen Erfordernissen Rechnung trägt. Aber damit ist natürlich auch die Frage verbunden: Wie geht das Parlament als Gesetzgeber und vor allem als Haushaltsgesetzgeber mit diesen neuen Instrumenten um?

Unabhängig davon, wer in diesem Land die Regierung stellt, muss es, glaube ich, unser aller Selbstverständnis sein, dass wir als Gesetzgeber gemeinsam mit der Regierung und den beteiligten Unternehmen in dieser Einführungsphase geeignete Instrumentarien entwickeln, die einerseits der Regierung beim Haushaltsvollzug die nötigen Spielräume sowie die nötigen Effizienz- und Leistungssteigerungen ermöglichen, die andererseits aber auch das Königsrecht des Parlaments, nämlich die Aufstellung des Haushalts und die Kontrolle des Haushaltsvollzugs, nicht beeinträchtigen. Das muss uns ein gemeinsames Anliegen