Protocol of the Session on April 13, 2000

Herr Kollege Bender, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Hat sich die Landesregierung um Mittel im stark erweiterten Haushaltstitel der Gedenkstättenarbeit des Beauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung beworben?

b) Mit welchen Gedenkstätten in Baden-Württemberg und gegebenenfalls mit welchen Erfolgsaussichten versucht das Land, in die Förderung hineinzukommen?

Wem darf ich das Wort zur Beantwortung erteilen? – Das Wort hat Herr Minister Dr. Palmer.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Hans-Michael Bender wie folgt:

Zu a: Die Landesregierung hat sich schon frühzeitig darum bemüht, dass Gedenkstätten in Baden-Württemberg in die

ständige Förderung des Bundes aufgenommen werden. Mit Schreiben vom 16. Juni und 17. August 1999 an den Bundesbeauftragten für Angelegenheiten der Kultur und der Medien hat das Staatsministerium auf die Gedenkstättensituation in Baden-Württemberg hingewiesen und zum Ausdruck gebracht, dass wenigstens vier Gedenkstätten, die an die Gewaltherrschaft der nationalsozialistischen Machthaber erinnern und von herausragender historischer Bedeutung sind, in die Bundesförderung einbezogen werden sollten.

Am 25. Februar 2000 hat die Landeszentrale für politische Bildung, die innerhalb der Landesverwaltung für die Gedenkstättenarbeit zuständig ist und die bekanntlich beim Staatsministerium ressortiert, in Abstimmung mit meinem Hause offiziell beim Bund beantragt,

(Abg. Moser SPD: Wieso ist das Ihr Haus? – Abg. Zeller SPD: Wieso Ihr Haus?)

diese vier Gedenkstätten, auf die ich gleich zu sprechen komme, aus Mitteln des Bundes zu fördern.

Zu b: Die Landesregierung hat Fördermittel für folgende Gedenkstätten beantragt:

Erstens für die Gedenkstätte Grafeneck für die Opfer der Euthanasie. Grafeneck steht für den Beginn der planmäßigen Vernichtung so genannten lebensunwerten Lebens. Es handelt sich um den ersten Ort in Deutschland, an dem die „Aktion T 4“ ab Januar 1940 durchgeführt wurde.

Zweitens für die Erinnerungs- und Forschungsstätte Georg Elser in Königsbronn. Die Erinnerungs- und Forschungsstätte wurde in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte Deutscher Widerstand in Berlin eingerichtet. Es handelt sich um eine Gedenkstätte für den mutigen Hitler-Attentäter, einen der großen Söhne unseres Landes, die vor allem das frühzeitige und individuelle Widersetzen gegen die nationalsozialistischen Machthaber dokumentiert.

Drittens für das Dokumentationszentrum Oberer Kuhberg – KZ-Gedenkstätte Ulm. Das KZ Oberer Kuhberg war ein Schutzhaftlager der frühen Phase des NS-Regimes. Dort war unter anderem der spätere SPD-Vorsitzende Kurt Schumacher inhaftiert.

Viertens für die Gedenkstätten für die Lager Bisingen und Eckerwald, die in den Jahren 1944/45 im Rahmen der Aktion „Vernichtung durch Arbeit“ der Erdölgewinnung dienten. Es handelte sich um Außenlager des Konzentrationslagers Natzweiler Struthof.

Entscheidungen über die Berücksichtigung dieser von uns vorgeschlagenen Gedenkstätten im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption des Bundes werden vermutlich Mitte des Monats Mai fallen, also in gut einem Monat. Die Beratungskommission der Bundesregierung hat jedoch in ihrer Sitzung am 24. März 2000 die Förderung des Dokumentationszentrums Oberer Kuhberg befürwortet, für Grafeneck noch Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Förderung anderer Euthanasiegedenkstätten festgestellt und für die Erinnerungs- und Forschungsstätte Georg Elser noch Modifikationen vorgeschlagen.

(Minister Dr. Palmer)

Lediglich die Förderung der Gedenkstätten Bisingen und Eckerwald wurde nicht befürwortet, weil es sich um „regionale Gedenkstätten“ handle. Damit zeichnet sich heute schon ab, dass einzelne Gedenkstätten in Baden-Württemberg in die Bundesförderung einbezogen werden könnten. Über die Höhe der Förderung, Herr Kollege Bender, kann ich noch keine Auskunft geben, weil zunächst der Grundsatzbeschluss erfolgen muss. Dann erfolgt die Dotierung. Ich bin aber gegebenenfalls gern bereit, dem Ausschuss oder dem Plenum über die Dotierung zu berichten.

Bitte, Frau Abg. Kipfer.

Herr Minister, beabsichtigt die Landesregierung für den Fall, dass der Bund die von Ihnen genannten Stätten fördert, ihrerseits aus der Förderung zurückzutreten?

Ich kann es Ihnen noch nicht sagen – wir haben ja jetzt im Doppelhaushalt den Gedenkstättentopf deutlich ausgeweitet; wir haben also etwa für Grafeneck einiges getan, aber auch für andere Gedenkstätten –, weil ich die Dotierung durch den Bund noch nicht kenne. Sie können versichert sein, dass wir uns diesem sensiblen Thema mit großem Interesse stellen und dass wir auch verantwortungsbewusst entscheiden, wenn klar ist, was der Bund uns an Mitteln zur Verfügung stellt.

Frau Abg. Solinger.

Herr Minister, gibt es seitens des Bundes irgendwelche Vorschriften hinsichtlich der Komplementärförderung?

Soweit mir bekannt ist, nicht. Endgültig kann ich Ihnen darüber aber noch nicht Auskunft erteilen; denn wir haben ja gerade eine so genannte Begutachtungsphase hinter uns. Jetzt sind die eingereichten Vorschläge der Bundesländer von einer wissenschaftlichen Kommission unter die Lupe genommen worden. Dabei ist herausgekommen, dass immerhin drei Gedenkstätten in Baden-Württemberg Chancen haben, in die Bundesförderung zu kommen, was beachtlich ist, da wir – gottlob; ich stelle es nur fest – kein Land der großen Vernichtungslager, der großen Konzentrationslager gewesen sind. Es ist selbstverständlich, dass etwa im benachbarten Bayern Dachau zum Zuge kommt und in anderen Ländern die vergleichbaren Lager. Insofern sind drei Gedenkstätten in Baden-Württemberg in der Förderung des Bundes im ersten Durchgang ein gutes Resultat. Jetzt müssen wir die Einzelheiten mit der Bundesregierung weiter abstimmen.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H e i n z T r o l l R E P – D i s z i p l i n a r r e c h t l i c h e V o r e r m i t t l u n g e n g e g e n V e r d e c k t e n E r m i t t l e r d e s L a n d e s k r i m i n a l a m t e s B a d e n - W ü r t t e m b e r g

Herr Abg. Troll, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, ich frage die Landesregierung:

a) Wegen welcher Sachverhalte hat das Innenministerium am 21. Januar 1999 beim Landeskriminalamt schriftlich disziplinarrechtliche Vorermittlungen gegen einen Verdeckten Ermittler veranlasst?

b) In welchem Verfahrensstand befinden sich zurzeit die vom Innenministerium diesbezüglich veranlassten Disziplinarermittlungen?

Das Wort hat der Herr Innenminister.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich diese Mündliche Anfrage wie folgt:

Zur ersten Frage: Das Innenministerium hat mit Schreiben vom 21. Januar 1999 unter Bezugnahme auf die damals der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vorliegende Strafanzeige wegen Verletzung von Privatgeheimnissen und anderem das Landeskriminialamt gebeten, wegen dieses Vorwurfs gegen einen Verdeckten Ermittler und gegebenenfalls andere Personen disziplinarrechtliche Vorermittlungen einzuleiten.

Zur zweiten Frage: Das vom Landeskriminalamt BadenWürttemberg gegen den Verdeckten Ermittler eingeleitete disziplinarrechtliche Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

(Abg. Deuschle REP: Aha! – Abg. Troll REP: Kei- ne Zusatzfrage!)

Keine weiteren Fragen. – Herr Minister, vielen Dank.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H e r b e r t M o s e r S P D – F ö r d e r u n g p r i v a t e r T V - P r o d u k t i o n e n i n B a d e n W ü r t t e m b e r g

Herr Abg. Moser, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Trifft es zu, dass das Land beabsichtigt, den privaten Fernsehsender SAT.1 mit bis zu 4 Millionen DM für Produktionen in Baden-Württemberg zu subventionieren?

b) Hat es eine Ausschreibung für diese landesbezogene „Produktionsförderung“ gegeben, oder wurde die Absicht der Landesregierung ohne Prüfung der Gefahr wettbewerbsverzerrender Subventionen zugunsten eines Privatsenders entwickelt?

Herr Minister Dr. Palmer.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Herbert Moser wie folgt:

(Minister Dr. Palmer)

Zu Frageteil a: Der Ministerrat hat am 21. März 2000 beschlossen, einen Fonds einzurichten, aus dem Produzenten, also nicht SAT.1, die Aufträge einer privaten Fernsehanstalt erhalten, bezuschusst werden können, wenn die Aufträge überwiegend an baden-württembergische Firmen gehen. Ebenfalls zugestimmt hat der Ministerrat einem Kooperationsvertrag mit dem Sender SAT.1, für den dieser Fonds erstmals Anwendung finden soll. Zuschüsse gehen allerdings, wie gesagt, nicht an SAT.1, sondern nur an die von diesem Sender beauftragten Produzenten. Die Zuschüsse sollen pro Produktion ein Drittel des Produktionsvolumens betragen. Der genannte Betrag von 4 Millionen DM Landesförderung bezieht sich auf die gesamte Laufzeit des Kooperationsvertrags, und SAT.1 gibt als Produktionsvolumen an freie Produzenten 12 Millionen DM hinzu.

Zu Frageteil b: Wie gerade schon dargelegt, fließen die Zuschüsse nicht dem Sender, sondern den einzelnen Produzenten zu. Insofern besteht kein Unterschied zu der ganz normalen Filmförderung des Landes, die grundsätzlich auch für Fernsehproduktionen anwendbar ist und wo wir ja auch in der Vergangenheit immer wieder zu Produktionen mit großen Sendern öffentlich-rechtlicher oder privater Natur gekommen sind. Eine Ausschreibung des Landes für Filmproduktionen in Baden-Württemberg kann nicht stattfinden, da das Land selbst nicht Auftraggeber dieser Produktionen ist, sondern diese von Produzenten bzw. Sendeanstalten ausgehen. Sollte ein anderer deutscher Sender unter gleichen Konditionen wie SAT.1 Produktionen in Baden-Württemberg planen, kann selbstverständlich auch hierfür der beschriebene Fonds im Rahmen eines Kooperationsvertrags eingesetzt werden. Man muss sich dann allerdings um eine entsprechende bessere finanzielle Ausstattung des Fonds bemühen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Moser.

Herr Minister, könnten Sie uns mitteilen, aus welchen Haushaltsmitteln dies finanziert werden soll?