Birgit Kipfer

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst ein paar Worte zu dem CDU-Antrag sagen, der ja unter dem Betreff läuft: „Maßnahmen zur Zukunftssicherung der Landwirtschaft in Baden-Württemberg“. Wenn man sich die Forderungen anschaut, dann muss man zur Kenntnis nehmen, dass die CDU nichts begriffen hat. Zu 90 % wird die Verantwortung der Bundesregierung zugeschoben.
Die Landesregierung scheint nur für das Herkunfts- und Qualitätszeichen verantwortlich zu sein. Kein Wort vom notwendigen Umsteuern in der Agrarpolitik, kein Wort von den herausragenden Chancen für die kleinräumige Landwirtschaft in diesem Land. Ich sage Ihnen: Wenn Sie nicht den Schulterschluss mit der Bundesregierung vollziehen, dann wird das mit ganz großer Sicherheit zulasten der Bauern in diesem Lande gehen.
Sie vermeiden alle Schritte, die der Landwirtschaft – –
Ich spreche vom Umsteuern der Landwirtschafts- und der Verbraucherpolitik auf Bundesebene, und das müssen Sie nachvollziehen. Das erwarten auch die Verbraucher.
In Ihrem Antrag steht kein Wort über einen verbesserten Verbraucherschutz
und über mehr Verbraucheraufklärung und auch kein Wort über den Aufbau regionaler Vermarktungsstrukturen, die dringend notwendig sind, kein Wort über eine effizientere Organisation der Lebensmittelkontrolle sowohl bei den Ursprungsprodukten als auch bei den Erzeugern oder der Ernährungsindustrie – auf allen Stufen der Erzeugung. Alles kalter Kaffee von gestern nach dem Motto: Schuld sind die anderen, nur wir sind schuldlos, wir haben alles richtig gemacht.
Dabei hat die CDU sinnigerweise von den Problembereichen überhaupt nicht gesprochen und diese in ihrem Antrag auch nicht nachgefragt, zum Beispiel die bisherige Kontrollpraxis bei der Tierfutterproduktion für Nutz- und Haustiere. Unsere Anfrage – Herr Kollege Schäfer hat es zitiert – hat Erstaunliches zutage gefördert, nämlich dass in den vergangenen vier Jahren mit nur einer halben Stelle, rechnerisch einer halben Referentenstelle, die Futtermittel kontrolliert wurden. Dabei gibt es 148 Tierfuttermittelhersteller und 680 Tierfuttermittelhändler, ganz zu schweigen von den Landwirten, die auch noch Tierfuttermittel einlagern, um sie dann zu verfüttern. Diese sind nach Aussage der Landesregierung nur „vereinzelt“ überprüft worden. Die Landesregierung hat ihre gesetzliche Pflicht zur Kontrolle sträflich vernachlässigt.
Aber sicher.
Aber es ist nichts gemacht worden.
Welche Kompetenz? Die Kompetenz für die Kontrolle von Futtermitteln liegt beim Land, und das ist mit einer halben Stelle gemacht worden.
Diese Kontrollen ergaben noch etwas ganz anderes: Nur bei einem Drittel wurde die Beimengung von Tiermehl definitiv ausgeschlossen. Bei über 10 % wurden eindeutig widerrechtliche Tiermehlanteile festgestellt, und bei fast zwei Dritteln war man sich nicht sicher, hat es aber nicht weiterverfolgt, weil man gesagt hat, man könne Hühnerknochen nicht von Rinderknochenteilen unterscheiden – bei unserer heutigen Laborfähigkeit ist das absolut lächerlich.
In den Augen der Landesregierung ging es nur um ganz wenige Prozent, unter anderem um ein halbes Prozent, aber das sind immerhin 50 bis 100 Kilogramm pro Lastwagenladung. Das heißt, jeder Lastwagen voller Tierfuttermittel, Herr Kollege Hauk, beinhaltete 50 bis 100 Kilogramm Verunreinigungen. Das sind Mengen, bei denen Sie sich schon überlegen müssen, wohin das führt.
Aber nicht nur das. Die Landesregierung ist auch unfähig, dazuzulernen. Frau Staiblin hat immer behauptet, die Erzeugung von Tierfuttermitteln in Baden-Württemberg sei sicher – von der Sicherheit einmal ganz zu schweigen: Fachleute sprechen da eine andere Sprache –, aber sie unterschlägt dabei, dass das meiste des in Baden-Württemberg hergestellten Tierfutters exportiert wurde und die Tierfuttermittelhändler ihrerseits Tierfuttermittel importiert haben, und zwar in einer Qualität, die höchst zweifelhaft war.
Als Ergebnis muss man feststellen: Die Landesregierung hat die Landwirte in Sicherheit gewiegt. In Wahrheit aber hat sie sie betrogen.
Die Landwirte haben sich sicher gefühlt, aber sie wussten über die mangelnde Kontrolltätigkeit im Land überhaupt nicht Bescheid.
Frau Ministerin, noch einmal zur Futtermittelüberwachung. Darf ich annehmen, dass Sie Ihre eigene Stellungnahme zu unserem Antrag nicht gelesen haben? Ich möchte zitieren:
Für die Überwachungstätigkeit stand den Regierungspräsidien in der Zeit seit 1997 bis Ende 2000 folgendes Personal zur Verfügung, das strukturbedingt unterschiedlich eingesetzt war:
Wir haben vier Regierungspräsidien. –
je ein Referent mit 10 bis 20 %...
10 bis 20 % Arbeitskapazität. Das macht rechnerisch nicht einmal eine ganze Stelle aus. Würden Sie dem zustimmen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Zukunft baden-württembergischer Agrarpolitik liegt künftig nicht allein in Brüssel, nicht in Labors biotechnischer Unternehmen und nicht in Großmetzgereien oder Viehzentralen, sondern sie liegt zuallererst in den Händen der Verbraucher. Diese Verbraucher aber wollen heute eine andere Politik.
Ich kann Ihnen sagen, heute steht bei uns in der Lokalzeitung: „Biolandwirte können Nachfrage nicht befriedigen.“ Sie wollen eine andere Produktion, eine Produktion, bei der sie sicher sein können, dass sie davon keine gesundheitlichen Schäden bekommen, eine Produktion, die die Umwelt schont und Respekt vor den Nutztieren hat. Auch die Bauern wollen dies. Die Bauern wollen nicht produzieren, um Subventionen zu bekommen, sondern um gerechte Preise für gute Produkte zu erzielen.
Das ist der schlichte Kern dessen, was sich in den Köpfen der Bundesregierung und im Übrigen auch in Bayern vollzogen hat, wenn auch in Bayern
mit Hängen und Würgen. Nur in Baden-Württemberg vollzieht es sich nicht in den Köpfen.
Ich zitiere, was der Ministerpräsident am 13. Dezember, also vor wenigen Wochen, hier in diesem Haus gesagt hat: „Die Landesregierung hat in der Vergangenheit und in der aktuellen Krisensituation alle Maßnahmen getroffen, die notwendig und möglich waren, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu schützen.“
Aber, Herr Kollege Haas, weil man sieben Wochen vor der Wahl nicht ganz tatenlos vor das Volk treten will, beruft
man einen Staatsrat für Lebens- und Gesundheitsschutz mit weitreichenden Aufgaben und eine Task Force.
Ich fühle mich schier an 007 erinnert, Herr Kollege. Da stellt sich unwillkürlich die Frage, Herr Ministerpräsident: Wer hat Sie eigentlich bisher beraten? Oder haben Sie sich überhaupt beraten lassen?
Es gibt in unserem Land eine Fülle von kompetenten Personen an Instituten und an der Akademie für Technikfolgenabschätzung, die ihren Rat gerne an Sie weitergeben wollten, wenn Sie denn bereit wären, ihnen zuzuhören. Aber es kann sein, denke ich mir, dass Sie vor lauter Klopfen auf die eigene Schulter und vor lauter Reden über die eigenen Ruhmestaten gar nicht mehr zum Zuhören, zum Rat-Annehmen und zum Nachdenken gekommen sind.
Der Herr Staatsrat – so steht es in der Pressemitteilung – soll koordinieren, informieren, Initiativen entwickeln,
Ideen geben, beraten, entwickeln, in Gang setzen, Verbraucher aufklären und Risiken abschätzen.
Ich frage mich: Was hat eigentlich das Staatsministerium bisher getan? Es wäre doch die ureigenste Aufgabe des gesamten Staatsministeriums, so etwas zu tun.
Allmählich erklärt sich auch, warum Sie den Rechnungshof nicht gerne da hineinlassen wollen.
Entweder ist diese Operation, Herr Ministerpräsident, als Beruhigungspille für die Öffentlichkeit wenige Tage vor der Wahl gedacht –
dann kann einem der Herr Staatsrat, der sicherlich ein sehr kompetenter Mensch ist, Leid tun –, oder die Berufung ist ernst gemeint. Aber dann ist es eine schallende Ohrfeige für die gesamte Ministerialbürokratie dieses Landes und auch eine Ohrfeige für Ihre Minister.
Was wir brauchen, ist ein Kurswechsel in der Agrar- und Verbraucherschutzpolitik. Die SPD-Landtagsfraktion hat schon vor zehn Jahren ein Bündnis zwischen Bauern, Ökologen und Verbrauchern haben wollen, wir haben schon
vor zehn Jahren eine naturnahe Landwirtschaft gefordert, wir haben schon vor zehn Jahren eine integrierte Produktion kritisiert, weil damit Verbraucher überhaupt nichts anfangen können,
wir haben schon vor zehn Jahren schärfere Qualitätskriterien für das Herkunfts- und Qualitätszeichen eingefordert, und wir haben auch bereits vor zehn Jahren eine bessere Vermarktungsstrategie und eine bessere Unterstützung der Verbraucherschutzorganisationen gefordert.
Alles haben Sie in den Wind geschlagen, weil Sie auf den falschen Rat gehört haben, auf den Rat von Lobbyisten, von Schmeichlern, auf den Rat von jenen, denen das parteipolitische Hemd näher ist als der Rock, und jetzt plötzlich, kurz vor Toresschluss, soll ein neutraler Professor alles wieder richten. Sie glauben doch nicht im Ernst, Herr Ministerpräsident, dass Ihnen die Menschen dies noch abnehmen.
Die Politik muss ein Paradigmenwechsel sein; darauf gehe ich nachher noch ein.
Danke.
Ich hätte lieber nach der Ministerin gesprochen, aber da mir gesagt wurde, dass sie am Ende reden will, ist es uns nicht möglich, auf ihre Ausführungen zu reagieren.
Herr Kiefl, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass wir miteinander die Aufbruchstimmung nutzen müssen, die jetzt im Lande vorherrscht; gar keine Frage. Aber man kann sie nur nutzen, wenn man Produkte vermarkten kann, bei denen man total davon überzeugt ist, dass sie auch die Anforderungen erfüllen, die die Verbraucher an diese Produkte stellen. Da haben wir noch eine Menge Nachholbedarf. Sie werden uns an Ihrer Seite finden, bzw. wir werden Sie an unserer Seite finden,
wenn wir das MEKA verschärfen und weiterentwickeln.
Wir brauchen dazu aber auch eine konsequente Lebensmittelkontrolle, eine konzentrierte Lebensmittelkontrolle, die all die Kompetenz, die gegenwärtig verstreut ist, in einem Amt vereint.
Herr Kollege, warten Sie ab. Ich höre hier schon überall Ihr Pfeifen im Walde.
Das werden wir in kurzer Zeit sehen.
Wir brauchen ein Amt, das auch die Produktion und die Verarbeitungsschritte in den verarbeitenden Betrieben besser kontrolliert.
Die Betriebe sind zwar verpflichtet, eine Eigenkontrolle durchzuführen, aber die Kompetenz, Herr Kollege Reddemann, die Betriebe und die Fachleute dort in ihrer Eigenkontrolle zu kontrollieren, kommt bisher zu kurz und ist in einem Amt zu konzentrieren.
Wenn ich sage, wir müssen von unseren eigenen Produkten überzeugt sein, dann muss ich an die Grüne Woche denken. Herr Reddemann, Sie haben angesprochen, dass wir vor zwei Wochen dort waren. Ich muss Ihnen gestehen, dass ich über den Auftritt Baden-Württembergs dort etwas
betrübt war. Dort war von HQZ überhaupt keine Rede. Alles geschah unter dem Motto „Schmeck den Süden!“, und das in einer Halle, wo sowohl der Westen, der Osten als auch der Norden ihre Produkte anbieten. Wie soll ich den Verbrauchern erklären, dass ausgerechnet der Süden besser schmeckt?
Es waren Betriebe dort, die überhaupt keine Qualitätsprodukte bestimmter Herkunft hatten.
Noch etwas: Es gab einen Baden-Württemberg-Tag. Auf der Hauptbühne fand nicht Baden-Württemberg statt, sondern Mecklenburg-Vorpommern, und unser guter Waldarbeiterchor aus Zwiefalten hatte Mühe, sich in der Menge überhaupt akustisch durchzusetzen. Das war beschämend. Wenn ich dann daran denke, wie Daimler-Chrysler auf dem Frankfurter Automobilsalon auftritt, dann haben wir da noch eine Menge zu lernen, Herr Reddemann.
Ja, aber Herr Dietz Werner Steck konnte bei diesem Auftritt auch nichts besser machen.
Wir brauchen eine bessere Vermarktungsstrategie, meine Damen und Herren Kollegen. Die Marketinggesellschaft Baden-Württemberg MBW sollte nur dieses eine Qualitätskennzeichen vermarkten, und das mit aller Konsequenz, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit den Großküchen und in der regionalen Verantwortung. Wenn Sie daran denken, welche Kopfstände es gekostet hat, im Zentrum der Verbraucher, nämlich in der Region Stuttgart, nur eine einzige Markthalle für bäuerliche Vermarktung aufzustellen, dann können Sie sehen, wie schwierig das war. Das muss verbessert werden.
Wir brauchen auch eine bessere Ausstattung der Verbraucherschutzorganisationen. Ich habe da große Hoffnung. Herr Wirtschaftsminister Döring, der die Verbraucherzentrale hauptsächlich finanziert, ist im Hause. Herr Döring, Sie haben da große Sprüche geklopft.
Ich würde Sie bitten, hier einmal klar darzustellen, dass Sie bereit sind, tatsächlich, wie Sie angekündigt haben, die Kürzungen der Mittel für die Verbraucherzentrale BadenWürttemberg zurückzunehmen. Sie haben gesagt, darüber gebe es im Februar Gespräche. Darauf wartet man jetzt in der Verbraucherzentrale. Erklären Sie, dass Sie Ihre Sprüche ernst meinen und auch wahr machen werden.
Wir haben kompetente Fachleute im Verbraucherschutz. Aber Sie haben die Verbraucherzentrale massiv zurückge
drängt. Sie musste ihre Tätigkeit einschränken. Das ist kein Verbraucherschutz, den sich dieses Land leisten kann.
Danke.
Frau Ministerin, können Sie mir erstens erklären, was die Einrichtung von Ernährungszentren mit der Lebensmittelkontrolle und deren Aufgaben zu tun hat?
Und zweitens: Können Sie mir bestätigen, dass wir bereits zu Zeiten der großen Koalition das Ministerium aufgefordert hatten, endlich eine flächendeckende Zusammenfassung der Lebensmittelkontrollinstitute der Chemischen Landesuntersuchungsanstalten vorzunehmen?
Das haben Sie erst sehr viel später überhaupt umgesetzt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Ich möchte als Berichterstatterin der SPD-Fraktion unser Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass es nicht zu einem gemeinsam getragenen Bericht oder auch zu einer Formulierung einer – jedenfalls in Teilen – gemeinsam getragenen Bewertung des Sachverhalts gekommen ist.
Noch in der Untersuchungsausschusssitzung vom 7. November 2000 erklärte Herr Kollege Hauk:
Frau Abg. Kipfer und er
Hauk –
seien bemüht, bei den Bewertungen für den Bereich des Verwaltungsvollzugs zumindest einen gemeinsamen Nenner zu finden, den alle mittragen könnten, und einen abgestimmten Entwurf mit einer einigermaßen einheitlichen Struktur zu erreichen.
In den beiden Besprechungen, die wir daraufhin hatten, gab es durchaus übereinstimmende Punkte in der Bewertung. Lassen Sie mich beispielhaft aus einem Entwurf des dann vorgelegten CDU-Papiers zitieren:
Festzustellen ist zunächst, dass die Richtlinie zur Förderung der ländlichen Sozialberatung insbesondere im Hinblick auf die Frage der Abrechenbarkeit des Verwaltungsstellenaufwands nicht eindeutig war. Die Administration des Landwirtschaftsministeriums wie auch der Regierungspräsidien muss sich insoweit vorwerfen lassen, dass im Hinblick auf die Verwaltungsstellen
tätigkeit der Bauernverbände für die landwirtschaftliche Sozialversicherung offenbar Ahnungslosigkeit herrschte. Die Kenntnis über diese Tätigkeit und darüber, dass die Verbände auch von der LSV einen Teil ihrer Kosten im Rahmen ihrer Tätigkeit als Verwaltungsstelle erstattet bekommen, hätte sicherlich zu einer trennschärferen Richtlinie geführt.
Darüber hätte man sich verständigen können, meine Damen und Herren. Aber dann gab es plötzlich einen Schwenk bei Herrn Kollegen Hauk. Nunmehr sollten diese gemeinsam getragenen Bewertungen in einem Text der Mehrheitsfraktionen aufgehen, in dem wir uns allenfalls mit Fußnoten hätten kenntlich machen können. Das haben wir aber abgelehnt.
Wundersamerweise kam dann aber plötzlich ein Text der CDU-Fraktion auf den Tisch, der in seinen über 20 Seiten mit dem ursprünglichen Entwurf überhaupt nichts mehr zu tun hatte. Es drängt sich bei mir der Verdacht auf, dass bei der Formulierung dieses Berichts völlig andere Hilfsschreiber am Werk waren als die Fraktionsmitarbeiterin Frau Hellstern-Missel, die den ursprünglichen Entwurf entwickelt hatte.
Der Bewertungsteil wurde mit abenteuerlichen politischen Bemerkungen durchmischt, die mit Seriosität überhaupt nichts mehr zu tun haben. Ich zitiere aus der Vorbemerkung der Bewertung des Sachverhalts der Mehrheitsfraktionen; dort heißt es:
Durch die Auswirkungen der Agenda 2000 und weitere Belastungen durch die Politik der rot-grünen Bundesregierung, wie sie etwa in der Steuerreform zum Ausdruck gekommen ist, wird es in den nächsten Jahren verstärkt zu Betriebsaufgaben, Hofübergaben oder zu einem Wechsel vom Haupt- in den Nebenerwerb kommen.
Aufgabe des Landes ist es, diesen erheblichen Strukturwandel zu begleiten. Dies geschieht nicht zuletzt durch die ländliche Sozialberatung.
Diese Aussage ist aber grotesk, Herr Kollege Hauk. Hier wird nämlich mit einer politischen Bewertung aus der Gegenwart die Begründung für eine Politik der Vergangenheit konstruiert. Das ist so, als wollte man sagen: Weil es heute regnet, haben wir im Jahr 1975 den Regenschirm aufgespannt.
Es ist im Übrigen auch nicht die Aufgabe einer seriösen Bewertung, die Arbeit der Oppositionsfraktionen abfällig zu kommentieren, wie es am Ende dieser Bewertung geschieht.
Was den Berichtsteil anbelangt, wurde von der CDU völlig unnötigerweise unsere Begründung für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses bestritten.
Erst die Tatsache – erinnern Sie sich gut, Herr Kollege Hauk –, dass der Vergleich der Landesregierung mit den Bauernverbänden noch während des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft abgeschlossen wurde, gab nämlich den Ausschlag für den Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Hätte die Landesregierung mit dem Vergleich gewartet, bis die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abgeschlossen waren, hätte es keinen Untersuchungsausschuss gegeben. Dies ist vielfältig dokumentierbar. Lesen Sie die Rede meines Kollegen Junginger nach,
die er vortrug, als dieser Ausschuss eingesetzt wurde.
Ferner wurde es von der Mehrheit abgelehnt, die Bemerkung des Oberstaatsanwalts Pflieger aufzunehmen, mit der er den Versuch der Ministerin kommentierte, mit einem Brief auf die Staatsanwaltschaft einzuwirken. Dazu stand nämlich im Protokoll zu lesen: Auf die Frage, welchen Charakter dieses Schreiben für ihn hatte, erklärte der Zeuge, das sei „eine Art Empfehlungsschreiben gewesen der Ministerin für den Landesbauernverband und seine Tätigkeit“.
Wir denken, es ist schon bedeutsam, wenn eine Ministerin die Bauernverbände zunächst bei der Staatsanwaltschaft anzeigt und wenig später – offenbar wegen ihres schlechten Gewissens – einen Brief hinterherschickt, der für die Bauernverbände gut Wetter machen soll.
Ein Kernstück der Aufklärung wurde von den Mehrheitsfraktionen als Anlage überhaupt nicht zugelassen, nämlich der Bericht der Kommission zur Überprüfung der landwirtschaftlichen Beratung vom 30. Juni 1977, in dem deutlich zu lesen ist, dass die Geschäftsstellen der Bauernverbände sowohl ländliche Sozialberatung durchführten als auch Beratungsstellen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung waren. Dies ist nach unserer Auffassung ein wesentliches Dokument und beweist, dass die Tatsache der Doppelförderung im Ministerium bekannt gewesen sein musste. Nunmehr finden Sie den Bericht als Anlage des Minderheitenvotums, das heute endlich, wenigstens in einigen Exemplaren, auf den Tischen liegt. Wir gehen davon aus, dass es als Anlageband noch gedruckt wird.
Im Verlauf der Ausschussarbeit musste sich uns außerdem der Eindruck aufdrängen, dass die Landtagsverwaltung nicht immer die gebotene Neutralität gegenüber allen Fraktionen des Landtags beherzigt hat. Die Verwaltung sah sich trotz beharrlichen Drängens unsererseits nicht in der Lage, dem Untersuchungsausschuss und seinem Mitarbeiter, Herrn Jesse-Allgöwer, zumutbare Arbeitsbedingungen bereitzustellen. Das Büro des Untersuchungsausschusses mit den Akten befand sich räumlich ca. sieben Minuten Fußweg vom Landtag entfernt, sodass eine spontane Akteneinsichtnahme in der Zeit zwischen Sitzungen nicht möglich war. Weder der Ausschussvorsitzende noch der Präsident des Landtags waren bereit, die Suche nach einem Raum im Haus des Landtags für den Ausschuss und die Akten erfolgreich zu beenden.
Dies ist ein einmaliger Vorgang. Mir wurde gesagt, dass bisher Untersuchungsausschüsse immer ihre Arbeitsräume im Haus des Landtags hatten. Dies ist auch notwendig, weil Sie genau wissen, dass man abseits seiner üblichen Abgeordnetentätigkeit nicht immer weit entfernte Räume aufsuchen kann, um diese zusätzliche Arbeit zu leisten.
Es darf nicht sein, dass das Minderheitenrecht auf Aufklärung auf diese Weise mit scheinheiligen Argumenten unterminiert und erschwert wird.
Als Fazit möchte ich festhalten: Es ging der CDU nicht im Entferntesten darum, den Untersuchungsgegenstand seriös aufzuarbeiten. Dies wird im Übrigen auch deutlich, wenn man sich die Strategie, die in der mehrheitlich beschlossenen Reihenfolge der Zeugenbefragung zum Ausdruck kam, vergegenwärtigt. Immerhin hat die CDU 27 Zeugen selbst benannt. Diese wurden dann zunächst angehört. Von ihnen hatte etwa ein Drittel zur Aufklärung kaum etwas beizutragen, und sie finden im Bericht auch keine Erwähnung. Wenn es nach uns gegangen wäre, hätten wir sehr viel zielstrebiger arbeiten können, wenn die entscheidenden Zeugen zu Beginn geladen worden wären. Dann hätte man vermutlich auch zügiger die Untersuchung zum Abschluss bringen können.
Der Ausschuss hat gleichwohl erstaunliche Erkenntnisse zutage gefördert, die meine Kollegen Teßmer und Junginger gleich erläutern werden.
Es bleibt mir am Schluss namens der SPD-Fraktion vor allem dem Protokolldienst zu danken, der mit großer zusätzlicher Arbeitsbelastung zu kämpfen hatte. Auch dem Mitarbeiter des Ausschusses, Herrn Jesse-Allgöwer, möchte ich danken, denn er hatte neben all den genannten auch noch mit vielen weiteren Schwierigkeiten zu kämpfen und hat sich dennoch am Ende wacker geschlagen.
Vielen Dank.
Herr Kollege Hauk, haben Sie damals, als es einen Strukturwandel in der Textilindustrie und in der Uhrenindustrie im Lande gab, Ähnliches unternommen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion – das haben wir schon in der ersten Lesung gesagt – stimmt dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu. Kein Mensch ist begeistert, wenn Gebühren erhöht werden, aber man muss auch sehen, dass die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk etwa 1 DM pro Tag betragen. Dafür bekommt der Bürger eine Menge an Hörfunk- und Fernsehprogrammen, an Information und Unterhaltung. Wir halten das für angemessen.
Auch wir sind nicht für die Automatisierung. Herr Rech, Sie wissen ganz genau, dass hier überhaupt nie von einer Automatisierung die Rede sein kann, denn das Haushaltsgebaren der Rundfunkanstalten wird von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs intensiv geprüft. Auch diese Kommission geht ja beileibe nicht auf die Anträge der Rundfunkanstalten ein, sondern kürzt sie erheblich, sodass gar nicht die Erwartungen erfüllt werden können, die die Rundfunkanstalten selber anmelden.
Ich möchte noch auf Ihren Einwand eingehen, die Landesparlamente seien keine Notare. Das sind sie sicherlich nicht. Aber sie haben nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil, wie Sie wissen, nicht die Möglichkeit, politisch einzugreifen, sondern sie können die Gebührenerhöhung, die von der KEF vorgeschlagen wurde, nur nach sozialen Gesichtspunkten beurteilen. Dies hat Herr Palmer in der ersten Lesung hervorgehoben.
Auch wir sind der Auffassung, dass sich in dieser medienpolitischen Landschaft so viel erheblich ändern wird, dass wir in der kommenden Legislaturperiode enormen Diskussionsbedarf darüber haben werden, wie die Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer modernen Medienlandschaft zu sichern ist.
Ich möchte aus einem Vortrag von Werner Lauf von der Firma Bertelsmann zitieren – –
Bei einer Rede anlässlich eines Workshops der Firma Bertelsmann zu Überlegungen zu Konvergenz und Konkurrenz sagte Werner Lauf:
Die Nutzung von Inhalten wird anders sein. Das Aussehen von Inhalten wird anders sein. Die Produktion von Inhalten wird anders sein. Die Endgeräte, die In
halte zu uns bringen, werden anders sein. Die Orte, wo wir die Inhalte nutzen, werden anders sein. Publizieren von Inhalten wird auch anders sein.
Kurz: Es wird sich alles ändern, und es wird wichtig sein, die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in dieser neuen Medienlandschaft zu definieren, aber auch ihre Entwicklung und ihren Standort in einem neuen Rundfunkstaatsvertrag festzumachen. Es gibt bereits Kommissionen der Landesregierungen, die sich damit auseinander setzen.
Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen, der in der Zukunft erheblich an Bedeutung gewinnen wird: Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration hat kürzlich einen Bericht abgegeben und darauf hingewiesen, dass es bei den neuen Medien bereits zu erheblichen Konzentrationen kommt. Es ist von einer multimedialen Meinungsmacht die Rede, die beileibe nicht so ist, wie viele den Eindruck haben, dass jetzt die Vielfalt der Meinungen in unserer Medienlandschaft offene Tore habe, sondern es ist so, dass die Konzentration besorgniserregend ist. Auch deshalb hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig eine entscheidende Rolle zu spielen.
Zunächst so weit. Wir werden ausreichend Gelegenheit haben – so hoffe ich –, uns – auch außerhalb von Kommissionen – hier im Parlament, wo eine solche Diskussion hingehört, und im Ständigen Ausschuss mit diesen Entwicklungen auseinander zu setzen.
Herr Minister, Sie haben eben geschildert, wie viele Arbeitsplätze durch die 650-DM-Regelung entfallen seien. Können Sie mir auch sagen, wie viele Arbeitsplätze neu geschaffen wurden, die sozialversicherungspflichtig sind?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Lieber Herr Oettinger, wir sind hier nicht in der Verwaltungsratssitzung oder im Rundfunkrat des Südwestrundfunks. Was Sie eben hier dargestellt haben, hat Ihr Gremienmitglied im Rundfunkrat geäußert. Vielleicht erkundigen Sie sich einmal nach der Antwort des Intendanten hierauf.
Im Übrigen ist dies, wie ich denke, in den Gremien zu beraten, aber nicht im Landtag von Baden-Württemberg.
Ich bitte Sie, das ist eine autonome Anstalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Aber über das Haushaltsgebaren dieser Anstalt entscheiden die Anstalt selbst und die Gremien dieser Anstalt, aber nicht dieser Landtag.
Die Rundfunkgebühren, meine Damen und Herren, sind sicherlich das zentrale Thema dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Auch die SPD, Herr Kollege, wird diesen Gebührenerhöhungen zustimmen.
Es gibt Leute, die behaupten, es handle sich bei diesen 3,33 DM um eine Erhöhung von über 10 %. Das ist eine böswillige Verdrehung. Dies wurde zwar nicht hier, aber draußen im Land und auch in Sachsen behauptet. In Wahrheit ist es eine Gebührensteigerung von jährlich 2,9 %, wenn man dies auf die kommenden vier Jahre umlegt.
Wir sagen dazu Ja, und zwar aus folgenden Gründen: Diese von der KEF als notwendig ermittelte Erhöhung ist angemessen, weil sie noch nicht einmal die medienspezifische Kostensteigerung in Höhe von 5,1 % berücksichtigt. Die Anstalten selbst hätten am liebsten 5,7 % zusätzlich gehabt. Wir haben es mit erheblichen Kostensteigerungen zu tun, insbesondere bei dem Erwerb von Spielfilmrechten und Sportrechten.
Es ist sehr interessant, dass Herr Oettinger hier immer seine Rede ablässt und dann den Raum verlässt. Ich halte das für einen schlechten Stil.
Wo ist er? Oh ja, er dreht mir gerade den Rücken zu. Ich sehe es.
Ich weiß es zu würdigen, dass Herr Oettinger mir wieder sein Gesicht zuwendet.
Wir haben es, um es an einem Beispiel zu demonstrieren, mit einer Kostensteigerung von durchschnittlich 15 % beim Erwerb von Spielfilmrechten zu tun. Beim Erwerb von Sportrechten waren es im Durchschnitt der letzten Jahre 35 %. Allein der Erwerb der Rechte für die Übertragung der Fußballeuropameisterschaft 2000 lag bei 140 Millionen DM. Für den Erwerb der Rechte zur Übertragung der Fußballeuropameisterschaft im Jahr 2004 wurden 950 Millionen DM gezahlt. Das ist eine exorbitante Steigerung bei dem Erwerb von Sportrechten.
Nun fragen manche: Warum soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt noch Sport übertragen, wenn er dafür so viel Geld bezahlen muss? Dazu sagen wir: Das Programm einer öffentlich-rechtlichen Anstalt muss auch Elemente enthalten, die massenattraktiven Charakter haben. Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der dies nicht mehr leisten kann, wird in eine Nische gedrängt und nicht mehr eingeschaltet. Dann stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Legitimität der Gebührenerhebung insgesamt. Das läutet das Ende des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. Deshalb muss auch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, müssen ARD und ZDF teure Sportveranstaltungen übertragen können. Dies wird unter anderem durch die Erhöhung der Rundfunkgebühr ermöglicht.
Obwohl auch die KEF dies weiß, beschränkt sie die Erhöhung der Rundfunkgebühr auf jährlich 2,9 %. Dies spricht für eine sorgfältige Abwägung bei der Gratwanderung zwischen einerseits den Wünschen der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios und andererseits der Verpflichtung für diese Anstalten, nach wie vor sparsam zu wirtschaften und Effizienzsteigerungen bei sich herbeizuführen. Dies tut auch der Südwestrundfunk.
Wir sagen Ja zur Erhöhung der Rundfunkgebühr, weil wir den SWR als größtes Medienunternehmen in Baden-Württemberg nicht schwächen wollen. Auch die Landesregierung – wir haben es gehört – setzt auf die Erhöhung der Rundfunkgebühren bei der indirekten Finanzierung der Film- und Mediengesellschaft. Wir wissen aber auch, Herr Minister Palmer, dass davon allein die MFG nicht wird leben können, dass auch das Land noch seinen Beitrag wird zahlen müssen. Dies sage ich im Hinblick auf die vollmundigen Angaben,
die Sie in Ihrem jüngsten Bericht zur Filmförderung gemacht haben, wo Sie davon sprechen, dass die Mittel für die MFG bei der Filmförderung auf 20 Millionen DM aufgestockt werden müssen. Darüber können wir uns an anderer Stelle unterhalten.
Wir sagen Ja zur Gebührenerhöhung, weil wir uns entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einer politischen Bewertung der Gebühren enthalten wollen. Auch nach sozialen Gesichtspunkten ist diese Gebührenerhöhung zumutbar.
Immerhin sind heute schon über 3 Millionen Haushalte in der Bundesrepublik aus sozialen Gründen von der Rundfunkgebühr befreit. Schließlich bedeutet eine Gebühr von künftig 31,58 DM 1 DM pro Tag für ein öffentlich-rechtliches Rundfunkprogramm, das vielfältig ist, das Unterhaltung bietet und sehr viele Informationen und Bildungsangebote bereithält.
Der politisch interessante Teil in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist in der Tat das Abschmelzen des ARD-Finanzausgleichs. Ich habe noch im Ohr, wie die CDU noch vor wenigen Jahren die totale Abschaffung des Finanzausgleichs forderte. Herr Palmer, Sie haben mit einem treuen Augenaufschlag behauptet, das habe überhaupt nichts zu tun mit den jeweiligen politischen Mehrheitsverhältnissen in den Ländern.
Aber Sie sind auffällig still geworden, nachdem jetzt im Saarland die CDU die Landesregierung übernommen hat. Denn Sie wollten letztendlich nichts anderes als das Austrocknen der kleinen ARD-Anstalten,
nämlich des Saarländischen Rundfunks, von Radio Bremen und auch des Senders Freies Berlin.
Dass dies jetzt so nicht stattfindet, ist, glaube ich, nicht Ihr Verdienst, sondern dem Widerstand auch der SPD-geführten Länder und der Intendanten selber zu verdanken, die Ihnen in unglaublich scharfen Verhandlungen nachgewiesen haben,
dass das, was Sie ursprünglich vorhatten, gar nicht durchführbar ist.
Im Übrigen geht das Abschmelzen des ARD-Finanzausgleichs natürlich zulasten der kleinen Anstalten. Deren
Programmvolumen, das Sie damit hätten finanzieren müssen, geht zulasten der großen Anstalten. Das heißt, der SWR muss umso mehr produzieren, damit das, was der Saarländische Rundfunk nicht mehr produzieren kann, aufgefangen werden kann. Das passiert nicht nur in BadenWürttemberg. Sie wissen genau, dass auch in anderen Bundesländern die Filme produziert werden, die der SWR ausstrahlt.
Wir wollen die kleinen Anstalten erhalten, weil wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch als eine föderale Abbildung der unterschiedlichen Kulturen der Länder in unserem Bundesstaat betrachten. Daher brauchen wir die kleinen Anstalten.
Ich bin gleich zu Ende, Herr Präsident.
Wir hoffen jetzt, dass die Sachsen zustimmen werden – an dem Tag, an dem wir hier die zweite Lesung haben werden. Es ist immerhin bemerkenswert, dass Herr Oettinger als Vorsitzender der CDU-Medienkommission es nicht fertig gebracht hat, seine sächsischen Kollegen von der Notwendigkeit – so, wie er es eben dargestellt hat – der Gebührenerhöhung zu überzeugen.
Im Übrigen: Alles, was Herr Oettinger auf die Zukunft gerichtet gesagt hat
er ist jetzt nicht mehr da –...
... – letzter Satz –, wird zu einer spannenden Erörterung führen und kann auch in dieser interparlamentarischen Arbeitsgruppe besprochen werden. Wir sind durchaus nicht abgeneigt, einer solchen interparlamentarischen Arbeitsgruppe näher zu treten.
Vielen Dank.
Herr Kollege Jacobi, können Sie sich vorstellen, dass sich Zuschauer, deren bevorzugte Sportereignisse nicht mehr im öffentlich-rechtlichen System übertragen werden, fragen, wozu sie überhaupt noch Gebühren zahlen müssen?
Herr Minister, beabsichtigt die Landesregierung für den Fall, dass der Bund die von Ihnen genannten Stätten fördert, ihrerseits aus der Förderung zurückzutreten?
Wurde die Förderung allein nach Kriterien der Wertschöpfung im Lande entwickelt oder auch nach inhaltlichen, qualitativen Kriterien?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es liegt auf der Hand, dass es sinnvoll ist, internationale Regelungen für ein Medium zu finden, das keine Grenzen kennt. Insofern begrüßen wir, dass der Prozess stattgefunden hat, gleichartige Regelungen in Europa für die Ausstrahlung von Großereignissen im frei empfangbaren Fernsehen und für eine Liberalisierung der Werbebestimmungen zu finden.
Interessant ist bei diesem ganzen Vorgang einzig, dass sich hier die Komplexität der Mediengesetzgebung im Bund und in den Ländern offenbart. Der Bund ratifiziert dieses Abkommen unter Einbeziehung des Bundesrates, und
gleichzeitig machen wir auf Landesebene ein Gesetz dazu. Dabei stellt sich die Frage, ob es zu gesetzlichen Ungenauigkeiten kommen kann. Nachdem die Landesregierung erklärt hat, dass dies nicht der Fall sei und Rechtssicherheit auf Bundes- wie auf Landesebene entstehe, vertrauen wir in diesem Fall der Landesregierung
und stimmen dem Gesetz zu.
Herr Staatssekretär, gibt es Überlegungen, zu welchem Zeitpunkt eine solche provisorische Maßnahme durchgeführt werden könnte?
Welcher Anteil der Mittel des Bundesverkehrswegeplans wird für Erhaltungsmaßnahmen abgezweigt oder bestimmt, und wer ist dafür zuständig, diesen Anteil zu bestimmen? Habe ich mich richtig ausgedrückt? Ist es nicht die Landesregierung, die die Mittel aus dem Bundesverkehrswegeplan, die dem Land Baden-Württemberg zugeteilt worden sind, für Erhaltungsmaßnahmen abzweigt? Wie hoch ist dieser Anteil?
Sie haben meine Frage nicht richtig beantwortet. Ich frage noch einmal: Wie hoch ist der Anteil für Erhaltungsmaßnahmen aus dem Etat des Bundesverkehrswegeplans für Baden-Württemberg?