Herbert Moser

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen, auch was die Verfahren anbelangt.
Ich möchte doch noch einige Worte zum barrierefreien Bauen sagen. Ich verweise auf die Drucksache 12/5769 und bitte Sie, den Bericht zu lesen. Es ist nämlich ein sehr interessanter Bericht, der eine ernsthafte Diskussion wiedergibt, bei der, wie ich glaube, alle Beteiligten nicht danach geschielt haben, ob morgen der Wahlkampf beginnt oder nicht. Wir haben alle gesagt, und dabei bleiben wir auch, dass wir barrierefreies Bauen generell wollen und dass wir in den nächsten Jahren eine spürbare Anhebung der Zahl barrierefreier Wohnungen erreichen wollen. Wir wollen dies aber mit einem vernünftigen Preis verbinden.
Die Landesregierung hat unsere Anregung aufgenommen, einmal einen Wettbewerb auszuschreiben, um endlich da
hin zu kommen, dass man beweisen kann – ich glaube, man kann es –, dass man im Grunde genommen mit den gleichen Kosten, die der Bau einer „normalen“ Wohnung erfordert, auch barrierefrei bauen kann.
Dies muss möglich sein; das ist unser Ziel. Dann kommen wir auch viel schneller zu einem größeren Anteil barrierefreier Wohnungen als bisher. Dass wir das brauchen, wenn etwa 10 % der Bevölkerung in irgendeiner Form gehindert ist, sich im üblichen, nicht barrierefreien Bereich zu bewegen, ist unbestritten und wird anerkannt.
Wir haben auch über Ausnahmen geredet. Ich sage es noch einmal: Eine Ausnahme muss eine Ausnahme bleiben. Das war nämlich ein Punkt, an dem viele sagten: Über die Ausnahme wird dann der Einstieg zu einem generellen Ausstieg gemacht. Das wollen wir nicht. Bei der Unterstützung Behinderter geht es insgesamt um ein Verfassungsziel. Dieses Verfassungsziel, das im Grundgesetz steht, ist klar formuliert. Wir wollen aber dort, wo es vernünftig, richtig und mit dem Einverständnis der Behindertenorganisationen möglich ist, zu Lösungen kommen, die auch finanziell vertretbar sind.
Wir haben im Ausschuss zum ersten Mal Zahlen zu diesen Ausnahmen genannt bekommen – dass der Rechtsrahmen sehr eng ist, das wissen wir auch –: 20 % der Bausumme. Das erste Mal überhaupt kam dort der Treppenlift zur Sprache. Der Treppenlift für Behinderte böte nämlich auch im Sportbereich die Möglichkeit, einiges zu tun. Dass dies jetzt einmal irgendwo steht und dass wir die technischen Möglichkeiten nutzen wollen, um auch kostengünstig weiterzumachen, halte ich für einen Fortschritt.
Wir haben auch über den gewerblichen Bereich diskutiert. Auch in kleinsten Unternehmungen, wo die Arbeitsplätze im Normalfall gar nicht mit körperlich Behinderten besetzt werden könnten, könnten zum Beispiel im Erdgeschoss Büroarbeitsplätze eingerichtet werden, die barrierefrei zugänglich sind.
Das muss eine Möglichkeit sein, aufeinander zuzugehen.
All dies wollen wir in der nächsten Legislaturperiode angehen. Deshalb habe ich dann auch zugestimmt, dass unser Gesetzentwurf auf Eis gelegt und zurückgenommen wird, weil ich immer noch daran glaube – manchmal tritt es ja auch ein; ich bin ja auch schon lange genug im Parlament –, dass Zusagen der Fraktionen für die nächste Legislaturperiode gelten.
Das ist festgehalten, wir haben uns das zugesichert. Ich gehe davon aus, dass dem so sein wird. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen und den anderen Gesetzentwurf konsequenterweise ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegin Lazarus! Die Kirchen sind an uns alle herangetreten und haben uns gebeten,
dieses zu vollziehen. Auch wir Sozialdemokraten sind den Kirchen sehr wohl gesonnen,
weil die Kirchen niemandem gehören. Deswegen werden auch wir, obwohl das Ganze dem Land 160 Millionen DM an Steuermindereinnahmen verursacht – das ist ja ein Brocken, man muss das ja dazusagen –, dieses Gesetz positiv mitberaten. Wir werden, so hat es den Anschein, bei der Zweiten Beratung dem Haus einen gemeinsamen Entwurf vorlegen und diesen auch gemeinsam verabschieden.
Ich möchte den Kirchen und allen Menschen, die es brauchen, fröhliche Weihnachten wünschen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kollegin Dr. Brenner, Sie haben zwar den Nagel auf den Kopf getroffen, aber der Weg ist nicht das Ziel, sondern das Ziel ist Artikel 3 des Grundgesetzes, und in Artikel 3 des Grundgesetzes geht es um das Diskriminierungsverbot auch im Zusammenhang mit dem barrierefreien Bauen. Da, muss ich sagen, ist die Vorlage der Regierung schwach. Die Zusagen sind nicht erfüllt worden. Baden-Württemberg bleibt bei den baurechtlichen Regelungen in Bezug auf das barrierefreie Bauen Schlusslicht. Insofern würde ich nicht vom Weg und vom Ziel reden, sondern ich würde schlicht und ergreifend sagen, obwohl Sie eine mutige Rede gehalten haben: Freunde, so etwas hättet ihr eigentlich leichter haben können; hättet ihr es im Wirtschaftsministerium gleich richtig gemacht, hätten wir hier eine einvernehmliche Regelung im Zusammenhang mit dem barrierefreien Bauen finden können.
Was das unbefristete Wahlrecht zwischen dem so genannten Kenntnisgabeverfahren und dem so genannten Genehmigungsverfahren anbelangt, so sind wir in der Fraktion übereingekommen – das kann ich Ihnen auch zusagen –, die geplante Gewährung des dauerhaften Wahlrechts un
eingeschränkt mit zu unterstützen. Wir haben ja hier eine breite Front aller möglichen Verbände, Vertreter der Wirtschaft, der Kommunen, der Sparkassen, der Bausparkassen usw. Insofern ist es richtig, obwohl es auch manche gibt, die die reine Lehre vertreten, in der Bauordnung ein unbefristetes Wahlrecht zu verankern.
Ich habe es schon einmal gesagt: Beim barrierefreien Bauen schließe ich mich in Teilen dem an, was die Kollegin Dr. Brenner gesagt hat. Trotzdem muss ich noch darauf hinweisen, dass es wirklich notwendig wäre, den Grundsatz, den wir ja alle haben, nämlich dass wir barrierefrei bauen wollen, auch vernünftig durchzuziehen. Die Vernunft fängt dort an, wo selbst Behindertenverbände sagen: Im Normalfall ist dort kein Aufzug erforderlich – übrigens auch bei kommunalen Bauten und nicht nur bei Bauten privater Investoren –, weil dort nur drei, vier oder fünf Leute arbeiten, aber ein Behinderter dort gar nicht arbeiten kann, weil die Arbeit für ihn nicht geeignet ist. Für solche Fälle muss man vernünftige Regelungen finden, beispielsweise dadurch, dass man Vorkehrungen fordert, damit man gegebenenfalls später noch einen Aufzug oder etwas Ähnliches einbauen kann.
Es gibt inzwischen Petitionen. Ich verweise auf den Fall Stühlingen. Wenn Sie sich die Aktenlage genau anschauen, werden Sie feststellen, dass Sie dort ein Paradebeispiel dafür haben, wie man vernünftig miteinander umgeht und die Interessen eigentlich ausgleichen könnte. Das Problem ist, dass wir inzwischen eine unterschiedliche Verwaltungspraxis haben, weil das Wirtschaftsministerium immer den vorgedruckten Antwortbrief verschickt und sagt, es gehe nicht. Diejenigen, die damit zu tun haben, sagen: Natürlich würde es gehen, wenn wir uns vernünftig treffen würden.
Das barrierefreie Bauen ist einer der Punkte, wo man wirklich sagen muss: Da hätte das Wirtschaftsministerium das Ermessen, das es zurzeit gibt, vernünftig ausüben können. Das Ministerium tut es nicht. Ihr wollt es nicht! Vielleicht bekommen wir im Wirtschaftsausschuss eine gemeinsame Regelung hin, um euch zu zwingen, dass ihr es tut.
Es gibt immer wieder bei den Privaten den Vorwurf, die Wohnungen würden zu teuer. Ich glaube das schlicht und ergreifend nicht. Baden-Württemberg ist ein Land, das sagt: Wir haben in Baden-Württemberg viele gescheite und studierte Leute; wir haben die meisten Universitäten in der ganzen Bundesrepublik. Warum soll es dann nicht möglich sein, ein paar vernünftige Leute zu finden, die barrierefreies Bauen so konzipieren, dass es nicht teurer wird? Es muss nicht teurer sein.
Die Wohnungsbaugesellschaften und andere sind bereit. Schon etwa 10 % der Leute sind auf Barrierefreiheit angewiesen, weil sie aus irgendeinem Grund in ihrer Bewegungsfreiheit durch Alter, Sehbehinderung oder körperliche oder sonstige Behinderungen eingeschränkt sind. Verdammt noch mal, ist es wirklich teurer, einen breiteren Türrahmen oder anstatt einer Wanne eine Sitzdusche einzubauen oder zumindest so zu planen, dass dies geht? Das muss doch möglich sein.
Die Bauunternehmungen, auch die öffentlichen, haben gesagt: Wir müssen nur einen Weg finden, dass diese Wohnungen dann auch verwertbar sind. Das scheint mir ein
Problem zu sein. Wir sind bereit, mit Ihnen einen Kompromiss einzugehen. Also machen Sie das endlich, und kommen Sie wirklich mit dieser Geschichte zu Stuhle, damit nicht der Vorwurf bestehen bleibt, dass Baden-Württemberg beim barrierefreien Bauen den Grundgesetzauftrag des Artikels 3, das Diskriminierungsverbot, nicht erfüllt und Schlusslicht in der Bundesrepublik Deutschland bleibt. Es gibt viele Bundesländer, die in diesem Bereich besser sind als Baden-Württemberg.
Herr Kollege Oelmayer, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass ich Sie in einem Zwischenruf fälschlicherweise dazu verleitet habe, zu behaupten, die Landesregierung habe den Reiterhof an den Steuerschuldner verpachtet. Dies ist unrichtig. Ich nehme also diesen Zwischenruf zurück. Im Übrigen fällt das ohnehin unter das Steuergeheimnis.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte keine Zahlen wiederholen, sondern nur noch einmal ein paar Grundsätze von unserer Seite sagen.
Von der Seite der SPD, aber das ist Ihnen ja bekannt, werter Kollege.
Die Versorgungsrücklage ist nach unserer Auffassung eine Rücklage, die wir treuhänderisch zu verwalten haben. Daraus folgt, dass man mit diesem Geld mit aller Vorsicht umgehen muss. „Treuhänderisch“ sagt in erster Linie aus, dass das Geld auch vermehrt werden muss, und zwar optimal für diejenigen, denen es eigentlich gehört. Das sind die Beamten, die es eingezahlt haben.
Das Land will nun durch die Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes ermöglichen, dass etwa 50 % des Vermögens und der Erträge in Aktien angelegt werden können. Das ist ein ordentlicher Brocken. Ich glaube, wir müssen uns im Ausschuss schon noch einmal intensiv darüber unterhalten, welchen Prozentsatz wir wählen, obwohl wir – das ist wichtig für Sie – vom Grundsatz her nicht abgeneigt sind, einer Erweiterung der Anlagemöglichkeiten zuzustimmen.
Das Interessante an Aktien ist ja, dass der Kursanstieg – das haben Sie richtig ausgedrückt, Herr Finanzminister – mittelfristig fast nicht zu schlagen ist, wenn wir die Geschichte der letzten 50 oder 55 Jahre betrachten. Über den langen Zeitraum gerechnet darf man damit wohl auch für die Zukunft rechnen, obwohl natürlich sämtliche Aktienanlagen immer spekulativ sind. Wenn der Aktienwert steigt – und nur darum geht es, nicht um die Dividende, die man vernachlässigen kann –, dann hat dieser Erfolg natürlich viele Väter und auch Mütter. Wenn der Aktienwert aber fällt, war es keiner.
Daraus entnehmen wir – und das ist eine der Forderungen –, dass es eine Kurssicherung geben muss. Das wird zwar den Ertrag etwas mindern, aber eine Kurssicherung wollen wir haben.
Das Zweite ist: Sie haben in dem Gesetz angekündigt, dass es Anlagerichtlinien geben wird. Ich gehe davon aus, dass Sie uns in der nächsten Finanzausschusssitzung diese Richtlinien vorlegen, denn nur über die Anlagerichtlinien können wir beurteilen, nach welchen Grundsätzen angelegt werden soll. Da das Teil des Gesetzes ist, bitte ich darum, uns diese Richtlinien, die in Ihrer Hoheit sind, bei der nächsten Finanzausschusssitzung vorzulegen. Ich hoffe, Sie sind dazu in der Lage.
Sie haben in dem Gesetz auch vorgesehen, dass das Finanzministerium jährlich einen Bericht über die Verwaltung der Mittel des Sondervermögens bekommen soll. Ich bitte darum – und ich sehe dabei auch die Mehrheitsfraktionen an –, in das Gesetz aufzunehmen, dass nicht nur das Finanzministerium, sondern auch der Landtag unterrichtet wird. Wir müssen nachvollziehen können, ob eine Anlage erfolgreich war oder nicht, und wir müssen daraus gegebenenfalls auch bestimmte Konsequenzen ziehen dürfen.
Das Gehalt des Ministers daran koppeln? Da gibt es vielleicht noch andere, die man daran koppeln könnte.
Zum Schluss möchte ich Ihnen sagen, dass wir unsere Zustimmung von den Daten, die Sie uns im Ausschuss vorlegen werden, abhängig machen, dass wir dann auch entscheiden werden, welcher Anlagehöhe wir zustimmen werden. Unser grundsätzliches Einverständnis habe ich Ihnen mitgeteilt.
Ich möchte Ihnen aber doch noch eine wichtige Erkenntnis von Mark Twain mit auf den Weg geben.
Ja. Sie sind wahrscheinlich der Einzige, der ihn gelesen hat.
Werter Kollege Wieser, Mark Twain hat geschrieben:
Der Oktober ist ein besonders gefährlicher Monat für die Börse.
Wir sind gerade im Oktober.
Die anderen sind Juli, Januar, September, April, November, Mai, März, Juni, Dezember, August und Februar.
In diesem Sinn wünsche ich eine fröhliche Beratung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Trifft es zu, dass das Land beabsichtigt, den privaten Fernsehsender SAT.1 mit bis zu 4 Millionen DM für Produktionen in Baden-Württemberg zu subventionieren?
b) Hat es eine Ausschreibung für diese landesbezogene „Produktionsförderung“ gegeben, oder wurde die Absicht der Landesregierung ohne Prüfung der Gefahr wettbewerbsverzerrender Subventionen zugunsten eines Privatsenders entwickelt?
Herr Minister, könnten Sie uns mitteilen, aus welchen Haushaltsmitteln dies finanziert werden soll?
Wie ich der Presse entnehme, soll das Ganze über die MFG abgewickelt werden. Könnten Sie uns mitteilen, warum die Landesregierung den zweiten Partner der Medien- und Filmgesellschaft, nämlich den Südwestrundfunk, bei der Vertragsgestaltung und bei der Gestaltung des Abwicklungsprozesses insgesamt nicht unterrichtet hat? Sind Sie bereit, uns den Vertrag zur Verfügung zu stellen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion wird der Regelung zur Bildung einer Finanzverteilungskommission zur Gewährleistung des prozeduralen Schutzes der kommunalen Selbstverwaltung zustimmen.
Herr Kollege Wabro, Sie sprechen von einer Sternstunde. Ich glaube, man muss schon ehrlich miteinander umgehen. Sie haben ein Urteil gebraucht, um so weit zu kommen. Die SPD-Landtagsfraktion hat über Jahre hinweg gesagt: Wir müssen die Kommunen stärker einbeziehen, weil sie ein eigenständiges Verfassungsrecht haben. Wir finden es richtig, dass es jetzt so weit gekommen ist.
Ich möchte das nicht weiter kritisieren, möchte Ihnen aber sagen: Wir müssen uns trotz alledem weiter auf Konflikte vorbereiten, denn in der Zukunft wird es heißen: Wer nimmt wem was weg? Wir werden keine Verteilungskommissionen brauchen, wenn wir viel zu verteilen haben und wenn wir etwas drauflegen können. Bleiben Sie einfach auf dem Teppich, und gehen Sie davon aus, dass die Kommunen ihre Rechte wahren werden und diese im Zweifelsfall wieder, wenn es darauf ankommt, einklagen werden.
Sie haben darauf hingewiesen, dass die Regelung, zu der die Landesregierung die Zustimmung des Landtags wünscht – Sie bekommen sie von uns –, durch eine Regelung ergänzt worden ist, die wir für den Landtag treffen.
Wir können keine Kommission bilden. Wir können auch nicht dieses Verfahren wählen. Wir sind frei in unseren Entscheidungen, wie wir dies machen.
Die kommunalen Landesverbände selbst haben vorgeschlagen, dass sie den Status von Sachverständigen bekommen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass sie nicht Sachverständige im herkömmlichen Sinne sind, sondern dass sie schon etwas anders einzustufen sind und höher angesiedelt werden müssen. Deswegen haben wir für die Geschäftsordnung auch nicht die Formulierung „können gehört werden“ gewählt, sondern „werden gehört“. Wir wollen dadurch sicherstellen, dass sie in den Ausschüssen, soweit es sie betrifft, Gehör finden. Es geht hier um wesentliche Punkte. Die Wesentlichkeit hat eine Rolle gespielt, und die Landesregierung hat uns zugesagt, dass dem Landtag die Kommissionssitzungsthemen mitgeteilt werden, sodass wir auch wissen, was den Kommunen wesentlich erscheint, und wir uns dementsprechend abstimmen können. Wir werden dadurch sicherstellen, dass sie von Anfang bis Ende bei den Sitzungen dabei sind und dass sie sich selbstständig zu Wort melden können, und wir werden als Abgeordnete auch sicherstellen, dass wir sie zu Wort bitten können. Wir werden dies auch tun.
Wir werden so verfahren, dass dieser Status ab sofort hergestellt ist. Er unterscheidet sich gegenüber dem Status des Landesrechnungshofs und des Datenschutzbeauftragten darin, dass jene gehört werden können und für die Kommunen die Formulierung „werden gehört“ gewählt wurde. Wir unterstreichen dadurch die Bedeutung der kommunalen Landesverbände und der Kommunen sowie ihren Verfassungsrang.
Wir haben zugesagt, diese Regelung jetzt auszuprobieren. In der mehrstündigen Besprechung, die übrigens in einem sehr guten Klima stattgefunden hat, wurden auch Grenzfälle diskutiert, und es wurde dort nicht ausgeschlossen, dass man sich im Zweifel auch wieder etwas wärmer anziehen muss, wenn es unterschiedliche Auffassungen gibt.
Klar ist natürlich, dass sich der Landtag sein ureigenstes Recht, dass er letztendlich über den Etat und die Rechtslage bestimmt, nicht nehmen lassen kann.
Ich glaube, wir sollten da einfach mit offenen Karten spielen. Wir probieren es aus. Es gibt die Zusage, dass wir die Regelung in die Geschäftsordnung der nächsten Legislaturperiode übernehmen. Wir haben die Regelung nicht mehr in die alte Geschäftsordnung aufgenommen, weil wir nur noch ein Jahr zusammen sind und wegen dieser kurzen Geltungsdauer der Neuregelung nicht extra Druckkosten entstehen lassen wollten. Wir haben jetzt also eine reine Praktikabilitätsregelung getroffen. Wir bitten die Ausschussvorsitzenden, so zu verfahren. Was wir ausgemacht haben, hat den Rang einer Festlegung in der Geschäftsordnung des Landtags, und das ist das, was die kommunalen Landesverbände gewünscht haben. Sie haben gesagt, dies sei ein Weg, und diesen Weg wollen wir gemeinsam beschreiten.
Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
a) Trifft es zu, dass Städte und Gemeinden, die ihre Anteile an der EnBW verkaufen wollen, dies zum gleichen Preis wie das Land tun können, und wie sieht eine solche Preisgarantie gegebenenfalls aus?
b) Sind Kaufinteressenten vorhanden, die für einen solchen Preis kommunale Anteile erwerben wollen, und welche sind dies?
Zusatzfrage, Herr Minister: Trifft es zu, dass die Stadt Stuttgart ihre Anteile zu einem anderen – sprich besseren – Preis verkaufen kann als die Städte und Gemeinden, die sich bis zum April 2000 zum Verkauf entscheiden wollen, und wie begründen Sie, dass es offensichtlich Sonderkonditionen für die Stadt Stuttgart gibt?
Ich bitte um Entschuldigung. Herr Minister, könnten Sie mir noch sagen, wie Ihrer Vorstellung nach die Formulierung „angemessene Bedingungen“ zu interpretieren ist?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerhard Mayer-Vorfelder, den die Kultusministerin gestern als den „genialen“ Minister bezeichnete, hat am 15. Januar 2000 in den „Stuttgarter Nachrichten“ erklärt, man könnte den Sparkurs konsequen
ter fortsetzen, jetzt sprudelten die Steuern wieder, und man habe Hemmungen, das Ziel einer Nullverschuldung zu verkünden.
Wenn zu meiner Zeit die Steuereinnahmen nicht so weggebrochen wären, hätten wir die Nullverschuldung erreicht. Ein Großteil der Steuermehreinnahmen müsste jetzt zur Absenkung der Neuverschuldung verwendet werden.
Sie haben auch eine schöne Brille, Herr Minister. Wo haben Sie die denn gekauft?
Ich zitiere weiter:
Unsere Auffassungen stimmten zum Schluss nicht mehr überein. Ich war für einen schärferen Sparkuss – Sparkurs.
Er glaubte – wo ist er denn? –, dass der Sparkurs mehr schade als nutze. Er redete über den Ministerpräsidenten Teufel.
Sie werden mir wohl abnehmen, dass ich den Herrn Ministerpräsidenten nicht küssen würde.
Wo Gerhard Mayer-Vorfelder Recht hat, hat er Recht. Und er hat in diesem Zusammenhang Recht.
Wenn Sie es noch einmal sehen wollen: Hier ist es. Ich lasse es allen noch einmal veröffentlichen.
Dieser Haushalt ist kein Sparhaushalt. Er führt weiter auf dem Weg des Schuldenmachens. Ich füge hinzu: Sie versuchen wieder wie schon bei der Verabschiedung des letzten Doppelhaushalts mit Formulierungen wie „Konsolidierung“ und „weniger Schulden“ der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen. Ist nun die Erhöhung der Kreditaufnahme um 1,9 Milliarden DM und 1,8 Milliarden DM in den kommenden zwei Jahren eine Konsolidierung oder eine Neuverschuldung? Als ich zur Schule gegangen bin, war es noch eine Neuverschuldung, denn es sind mehr Schulden.
Auch zu der Zeit, als Mayer-Vorfelder noch Kultusminister war, waren Schulden Schulden. Er hat sich immer gegen diese komischen neuen Rechenarten gewandt, ich übrigens auch.
Über diese Neuverschuldung erhöhen Sie den Schuldenstand und die Zinsbelastung für das Land. Man gewinnt den Eindruck, dass Sie diese Schulden eigentlich in der Absicht machen, sie nie zurückzuzahlen. Wir bewegen uns, wenn es nach Ihrer Regierung geht, auf die 64-MilliardenDM-Grenze bei den Schulden zu. Diesen Kurs machen wir nicht mit. Wir machen ihn ganz einfach nicht mit. Ich wundere mich übrigens, dass Sie, Herr Kiel, ihn mitmachen. Sie waren früher auch immer unserer Meinung.
Da helfen auch keine Versprechungen, im Jahr 2006 oder 2007 oder noch später zur Nullneuverschuldung zu kommen. Wer heute Neuschulden verhindern kann – und dieses Mal könnten wir es – und es trotzdem nicht tut, der lässt den Karren weiter in die Schuldenfalle schlittern.
Dass Sie den Mut nicht haben, die Neuverschuldung nach unten zu drücken, zeigt sich auch in der mittelfristigen Finanzplanung. Dort eröffnen Sie wieder einen neuen Schuldenkorridor, und ich habe bis heute noch nicht verstanden, warum Sie dies tun.
Im Jahr 2002 1,5 bis 2,3 Milliarden DM, im Jahr 2003 1,2 bis 2 Milliarden DM pro Jahr Neuverschuldung. Wie Sie später überhaupt davon herunterkommen wollen, verstehe ich nicht, und ich verstehe auch die Begründung nicht. Sie ist nämlich eine Begründung, die gegen Ihre eigenen Argumente spricht.
Wenn wir zu einer Steuerreform kommen und Unternehmen entlasten sowie Steuerschlupflöcher schließen – übrigens: wir haben jetzt schon die ersten Erfolge, was die Mehreinnahmen anbelangt –, dann würden nach der Argumentation der CDU und auch nach der Argumentation des Finanzministers die Steuern eher noch stärker steigen, als sie es bislang getan haben. Das heißt, auch das Absenken des Steuerniveaus wird zu einem Ausgleich bei den Einnahmen führen.
Diese Argumentation ist aber plötzlich nicht mehr da, nur weil es Ihnen in den Kram hineinpasst, weiterhin den Schuldenkorridor zu öffnen.
Im Übrigen halte ich das auch psychologisch für das absolut Falsche, und ich glaube auch, dass wir uns als Parlament überlegen müssen, ob wir, obwohl wir in vielen Etatbereichen für eine Budgetierung sind, bei den Schulden eine so genannte Schuldenbudgetierung mitmachen. Wir werden nämlich immer weniger Möglichkeiten haben, in allen Einzelfällen zu kontrollieren, ob das Geld sinnvoll ausgegeben wird oder nicht, und wir werden als Parlament nur noch wenige Hebel haben, um die Regierung auf den richtigen Weg zu bringen. Zu den wenigen Möglichkeiten, die wir dazu haben werden, gehört die Schuldenbegrenzung und die Frage, ob jede Neuverschuldung jedes Mal – auch bei einem Nachtragshaushalt – hier im Parlament abgeholt werden muss.
Deshalb haben wir uns stringent und strikt dagegen gewandt, jetzt mit solchen Pauschalzahlen zu arbeiten, Rücklagen zu bilden, Schuldenspreizungen zu machen, überhöh
te Ansätze zu machen und stille Reserven zu bilden. Das hat sich bei diesen Haushaltsplanberatungen alles vermengt, und es gibt Leute, die gesagt haben: Ich blicke gar nicht mehr durch; denn ihr von der CDU bringt einen Haushalt ein, der schon dann, wenn er eingebracht ist, gar nicht mehr stimmt, weil Ausgaben der Kultusministerin gar nicht angesetzt sind. Da wird dann gesagt: Wir liefern euch die Finanzierung nach.
Dann entdecken Sie während der Beratungen selbst, dass Sie bei bestimmten Ansätzen die Mehreinnahmen etwas zu niedrig angesetzt haben. Als Sie gemerkt haben, dass Ihnen das Geld da nicht ausreichen würde, haben Sie plötzlich die zusätzlichen Einnahmen aus der Steuerschätzung, zum Teil aus der Novemberschätzung, erhöht und haben dadurch bestimmte Dinge finanziert.
Es war ein großes Durcheinander, was an Zahlen geliefert worden ist, und damit haben Sie begründet, dass Sie eine neue Schuldenspreizung in der mittelfristigen Finanzplanung brauchen. Sie haben erklärt, dass nicht sicher sei, welche Einnahmen kämen, und dass man deswegen bei der ganzen Sache flexibel sein müsse.
Ich sage es noch einmal: Ich halte das psychologisch für den falschen Weg, weil man damit den Kampf, Neuverschuldung zu verhindern, aufgegeben hat. Das Geschwätz, es gehe um die Zukunft unserer Kinder und die Kinder müssten später die Lasten tragen usw., können wir alles vergessen, wenn wir jetzt, wo die Wirtschaft anspringt, wo die Bundesregierung eine ordentliche Politik macht, die Neuverschuldung nicht vermeiden.
Darauf habe ich gewartet! Wo ist denn der Herr Kollege Winckler? So, wie Sie vorhin zu uns geredet haben, kann ich nur sagen: So reden die – –
Wollen Sie es wissen? – Sie reden wie die Vereinigung der Freunde der italienischen Oper. Wissen Sie, wer das ist? Das sind diejenigen, die mit Geld umgehen können, und diejenigen, die mit Schulden umgehen können.
Ich wäre jetzt etwas vorsichtiger. In der jetzigen Situation wäre ich etwas vorsichtiger, und zwar schlicht und ergreifend deswegen, weil wir ja noch ein paar Institutionen brauchen, in die diese Bevölkerung noch Vertrauen hat.
In die Opposition in Baden-Württemberg und in die Regierung in Berlin, die ebenfalls sozialdemokratisch und grün ist, hat die Bevölkerung von Baden-Württemberg schlicht und ergreifend mehr Vertrauen als zu Ihnen.
Ich sage Ihnen auch, was die Frage der Schuldenbekämpfung anbelangt,
sind wir zusammen mit den Grünen besser.
In Berlin gibt es einen Gerhard Schröder und einen Hans Eichel.
Der ist auch besser als Sie, weil er nämlich wirklich einmal die Frage der Schulden in Angriff genommen hat.
Sie machen strategisch einen sehr großen Fehler. Es war mindestens 45 Jahre Mode und allgemeiner Zeitgeist – lieber Franz Wieser, hören Sie zu –, dass man über Schulden vorwärts marschiert und dass Schulden nichts Schlimmes sind und dass man weiter Schulden machen kann und dass das überhaupt keine Rolle spielt. Seit einigen Jahren hat die Mehrheit der Bevölkerung begriffen, dass wir bei den Schulden vorsichtig sein müssen.
Da haben Sie eine große Verantwortung zu tragen, denn die Hauptschulden in der Bundesrepublik Deutschland hat die alte Regierung aus CDU und FDP gemacht.
Und Sie machen hier weiter.
Sie hätten die Chance gehabt, bei diesen Haushaltsplanberatungen diesen Weg nicht mitzugehen. Ich sage Ihnen, das hätte Ihnen mehr Anerkennung in der Bevölkerung gebracht, als wenn Sie wieder die Spendierhosen anziehen, Landesvermögen verkaufen und den Erlös in gemeinnützige Stiftungen oder GmbHs stecken, um damit irgendwelche Kleckerlesbeträge unter dem Volk zu verteilen. Das bringt doch auf lange Sicht nichts. Deswegen haben wir gesagt: Wir sind dafür, dass wir jetzt versuchen,
die Grenze zu ziehen und gegen Nullneuverschuldung zu gehen.
Herr Winckler, selbst wenn es manchmal etwas schwierig ist – –
Hören Sie doch mit dem „unsolide“ auf. Das einzige Unsolide, das wir in Baden-Württemberg tun können, ist, dass wir mehr Schulden machen. Das ist doch das einzige Unsolide bei der ganzen Geschichte.
Ich mache noch zwei, drei Bemerkungen, weil es auch um die Innenverwaltung und um andere Dinge geht. Wir haben bei den Haushaltsplanberatungen festgestellt, dass Fettpolster angesetzt werden bei der Asylunterbringung, bei den Gutachten, bei den Untersuchungen, bei den Fernmeldegebühren, bei den Bewirtschaftungen und, und, und.
Überall habt ihr euch dick gemacht und hattet nicht den Mut, der Regierung das wegzustreichen. Mayer-Vorfelder habt ihr immer etwas weggestrichen. Auch die eigene Fraktion hat ihm immer wieder gezeigt, wer der eigentliche Meister ist. Minister Stratthaus kann sich die Hände reiben, weil ihr ihm nichts weggestrichen habt.
Stichwort Steuergerechtigkeit: Wir haben gesagt: Hört endlich auf, beim Personal in den Finanzämtern zu streichen,
weil Finanzverwaltung Einnahmenverwaltung ist und weil das ein wichtiger Teil ist. Alle sagen: Mayer-Vorfelder hat uns immer noch etwas gegeben, er hat für uns gekämpft.
Die Innenverwaltung hat nicht das Gefühl, dass jetzt zu ihr gestanden wird.
Ich bin gut befreundet mit Gerhard Mayer-Vorfelder.
Ich kannte Gerhard Mayer-Vorfelder schon, als Sie noch gar nicht wussten, dass man auf dem Sportplatz Runden drehen kann.
Jetzt gehen Sie einmal hin und fragen Sie, was die Steuerfahndung noch macht. Sie ist immer noch mit den Fällen von vor sechs, sieben, acht Jahren – Luxemburg, Bankenbetrug usw. – beschäftigt. Fragen Sie einmal nach, was in der ganz normalen Veranlagungsverwaltung inzwischen an Belastungen da ist. Deswegen haben wir gesagt: Hört auf mit dem Streichen beim Personal in diesem Bereich, und ihr erzielt Mehreinnahmen! Wir stehen dazu und bleiben dabei. Die eigentlich großen Betrügereien, die zurzeit bei der Mehrwertsteuer oder sonst wo gemacht werden, können Sie ja gar nicht mehr verfolgen.
Also: Das hat mit Steuergerechtigkeit und mit Gerechtigkeit insgesamt zu tun. Ein Staat ohne Steuergerechtigkeit ist eine große Räuberbande. Das wissen Sie. Das ist nicht von mir, sondern viel älter.
Augustinus, genau. Sie kennen ihn sehr gut, Herr Kuhn. Sie sind auch katholisch; das freut mich.
Ich möchte auch noch eine Bemerkung zur Verwaltungsreform machen, die nicht vorankommt. Wir haben an einem Punkt versucht, voranzukommen, nämlich in der Frage der Zusammenarbeit zwischen Flurbereinigung und Vermessungsverwaltung. Der Wirtschaftsminister und stellvertretende Ministerpräsident Döring hat gesagt: „Ein interessanter Ansatz; den möchte ich weiterverfolgen.“ Aber im Landwirtschaftsministerium hat der Ministerialdirektor – wohlgemerkt der Ministerialdirektor – gesagt: „Nein, das machen wir nicht.“ Ja, wer regiert denn eigentlich hier im Land? Wenn wir uns mit solchen Punkten beschäftigen, werden wir feststellen, dass wir viel Doppelarbeit machen und immer noch eine zu teure Verwaltung haben. Da können wir auch sparen.
Ich hebe mir jetzt noch vier Minuten Redezeit für die zweite Runde auf. Vielen Dank.
Das muss jetzt einmal sein, Frau Netzhammer.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Finanzminister, seien Sie doch bitte nicht so empfindlich. Wenn Sie hier „lümmelhaft“, „schizophren“, „dumm“, „anonyme Alkoholiker“, „großmäulig“ und anderes sagen, dann müssen Sie auch einmal einstecken, wenn einer von uns eine Bemerkung macht. Auch da war Ihr Vorgänger besser: Er hat gut ausgeteilt, aber auch gut eingesteckt.
Weil Sie immer nur die halbe Wahrheit sagen und behaupten, wir wollten immer nur ausgeben, möchte ich Ihnen noch einmal sagen: Wir haben Ihnen klipp und klar gesagt, was wir in diesen zwei Jahren wollen. Unsere Anträge in der zweiten Lesung zur Verringerung der Landesschulden belaufen sich auf eine Reduzierung der Altschulden in Höhe von rund 3,5 Milliarden DM – Landesvermögensverkauf – sowie auf eine Verringerung der Nettoneuverschul
dung in den Jahren 2000 und 2001 in Höhe von rund 1 Milliarde DM. Insgesamt wollen wir um 4,5 Milliarden DM reduzieren.
Gleichzeitig sagen wir Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren – und das ist die wichtige Seite –: Unsere Konzeption sieht vor, auf der einen Seite zu sparen und auf der anderen Seite zu streichen – wir haben den Mut, zu streichen –
und umzuschichten. Wir schichten weniger um, als wir streichen. Deswegen könnten wir noch Schulden zurückzahlen.
Jetzt sage ich Ihnen einmal etwas zur Schülerbeförderung, liebe Frau Netzhammer.
Das ist ein tolles Thema. Fragen Sie einmal, wie viel pro Monat bezahlt wird: 50, 60, 70 DM pro Monat und Kind werden für die Schülerbeförderung bezahlt.
Wir wollen die Schuldendiensthilfe für den Flughafen Stuttgart streichen. Ich nenne Ihnen die Zahlen: 1998 7,3 Millionen Fluggäste, 1999 7,7 Millionen, 2000 8 Millionen.
2015 wollen sie etwa 12 Millionen Fluggäste erreichen. Wenn Sie es umrechnen, subventionieren Sie mit Ihrer Schuldendiensthilfe für den Flugplatz jeden Fluggast mit 6,20 DM. Gleichzeitig verlangen Sie von den Eltern, dass sie für ihre Kinder 50, 60 oder 70 DM im Monat bezahlen. Das ist doch keine Familienpolitik, die Sie machen. Packen Sie ein!
Nächster Punkt, der Schuldenabbau und die Steuerreform, lieber Herr Kiel und lieber Herr Finanzminister: Nach den neuen Zahlen der Novemberschätzung haben wir in zwei Monaten über 180 Millionen DM mehr an Steuereinnahmen, als die Ansätze vorsehen. Wenn Sie das hochrechnen, haben Sie höchstwahrscheinlich wesentlich mehr Neueinnahmen an Steuern als den Betrag, den Sie als Reserve zurückgelegt haben.
Eine Reserve, die man zurücklegt, obwohl man weiß, dass man mehr Geld einnimmt, ist keine Reserve. Es ist unver
antwortlich, dieses Geld nicht zur Schuldentilgung zu verwenden. Das Ganze ist unverantwortlich, und dabei bleiben wir.
Unsere Konzeption ist durchgerechnet. Wir hatten den Mut, zu streichen. Wir sind auch bereit, eine harte Lohnrunde zu fahren. Es ist ja hochinteressant, dass Sie inzwischen auch diesen Weg verlassen. Der größte Brocken im Landeshaushalt, nämlich die Personalkosten, wird von Ihnen zusätzlich erhöht. Sie sind nachher dann diejenigen, die hier hinstehen und heulen, es sei alles so teuer.
Liebe Frau Netzhammer, dadurch, dass Sie so laut schreien, wird das Ganze nicht besser.
Wir werden diesem Haushalt nicht zustimmen.
Frau Kollegin Blank, nachdem Sie eine positive Aussage zum Schülerwettbewerb gemacht haben, frage ich Sie: Wären Sie bereit, mit Ihren Kolleginnen und Kollegen nochmals zu sprechen, damit die Verstärkung, die im Finanzausschuss von Ihrer Seite ja abgelehnt worden ist, nun doch bald kommt, weil es nicht einzusehen ist – –
Zumal der Herr Ministerpräsident genickt hat.