Ich frage mich natürlich, was Sie eigentlich zu dieser Diskussion beitragen wollen, wenn Sie auf der einen Seite wie vorhin darüber philosophieren, wie man das in Zukunft mit dem möglichen Verzicht auf Spenden juristischer Personen machen soll, wenn sich auf der anderen Seite Ihre Partei am letzten Wochenende dazu schon festgelegt hat. Dann müssten Sie doch hier die Position Ihrer Partei vertreten. Sie können doch jetzt nicht wieder etwas anderes auf den Markt tragen, weil Sie meinen, das könnte vielleicht gerade in der Diskussion sein.
Nein, nein, Herr Kuhn, ich habe genau zugehört. Und im Unterschied zu Ihnen kenne ich genau die Bestimmungen, die da novelliert werden sollen.
Ich sage Ihnen eines: Wenn Sie den Katalog des § 25 des Parteiengesetzes erweitern, wird er noch unübersichtlicher, noch weniger handhabbar. Das Einzige, was hier eine Lösung bringt, ist eine klare Bestimmung. Der klare Schnitt heißt: keine Spenden von juristischen Personen für Parteien. Das ist die einzige Möglichkeit, die handhabbar ist.
Zweitens: Wir sind der Ansicht, dass eine notwendige Konsequenz sein sollte, dass in Zukunft für die Parteien, die falsche Rechenschaftsberichte abgeben, klar sein muss: In dem Jahr, für das dieser falsche Rechenschaftsbericht abgegeben wird, haben Sie überhaupt keinen Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung.
Wenn Sie diese Konsequenz im Parteiengesetz haben, können Sie auch sicher sein, dass die Parteien selbst darauf achten werden, dass ihre Berichte korrekt sind.
Zum Schluss: Wir haben hier ja schon einen Vorschlag eingebracht, von dem ich hoffe, dass wir ihn in einer der nächsten Sitzungen diskutieren können. Wir haben einen ganz konkreten Novellierungsvorschlag. Wir haben auch einen konkreten Vorschlag, wie die Strafbestimmung in einem neuen § 39 aussehen sollte.
Ich kann Ihnen nur eines sagen: Für mich war schon von Interesse, dass es die Landesregierung und im Moment auch die anderen Parteien offensichtlich nicht für nötig befinden, die Diskussion hierüber voranzutreiben. Man wartet auf den Sankt-Nimmerleins-Tag – sprich auf das Ende eines Untersuchungsausschusses. Jetzt sind alle Parlamentarier gefordert, hier klare Vorschläge zu bringen, damit die Bürger wieder Vertrauen in die Demokratie finden.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aktuelle Debatte ist damit beendet und Punkt 1 der Tagesordnung erledigt.
Aktuelle Debatte – Zuwanderung steuern und begrenzen durch ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP
Das Präsidium hat die üblichen Redezeiten festgelegt: 50 Minuten Gesamtdauer ohne Anrechnung der Redezeit der Regierung, fünf Minuten für die einleitenden Erklärungen und fünf Minuten für die Redner in der zweiten Runde.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedaure sehr, dass sich die Debatte in der Bundesrepublik Deutschland über ein Ausländerzuwanderungsrecht eigentlich in Teilaspekten erschöpft hat. Das jüngste Beispiel hierfür ist der Vorstoß des Bundeskanzlers – Stichwort Greencard. Ich verstehe auch, dass der Oberbürgermeister der Stadt Singen sagt: Warum bitten wir eigentlich ausländische Ingenieure ins Land, aber gleichzeitig bosnische Flüchtlinge hinaus, obwohl diese in der Gastronomie und in der mittelständischen Wirtschaft genauso gebraucht werden?
Ich bedaure auch, dass diese Debatte mit Schlagworten geführt wird. Bundesinnenminister Schily sagt bisweilen: „Das Boot ist voll“, und die Grünen sehen Deutschland am liebsten offen wie ein Scheunentor.
In der Union werden akademische Debatten darüber geführt, ob wir ein Einwanderungsland sind oder nicht, und der Wahlkämpfer Rüttgers macht komische Sprüche: „Kinder statt Inder“ – problematische Sprüche, die im Übrigen auch falsch sind, weil wir wahrscheinlich sowohl Kinder als auch Inder brauchen.
Meine Damen und Herren, es fehlt ein klares, überschaubares Gesamtkonzept, wie in der Zukunft Zuwanderung nach Deutschland zu erfolgen hat. Dabei geht es nicht darum, die Grenzen beliebig zu öffnen, sondern ausschließlich darum, den Zuzug von Menschen in die Bundesrepublik Deutschland und auch nach Baden-Württemberg in einem Umfang berechenbar zu machen, der den Einheimischen dient. Und es geht darum, auch festzuhalten: Es ist legitim, wenn ein Staat ein Interesse daran hat, darüber zu befin
den, wie viele Menschen in sein Land kommen, und auch darüber, welche Menschen in sein Land kommen. Ich glaube, dass das Ausländergesetz, das ja bisher das Instrument für die Zuwanderung war, in der Zukunft nicht mehr als Instrument taugt. Das hängt damit zusammen, dass dieses Ausländergesetz im Wesentlichen auf Gefahrenabwehr abgestimmt ist und fürchterlich zersplittert ist. Weil es diese Aufgabe nicht mehr lösen kann, ist es notwendig,
die Zuwanderung in einem neuen Gesetz zu regeln. Dieses neue Gesetz können Sie als Einwanderungsgesetz, als Zuwanderungsgesetz oder auch als Zuwanderungsbegrenzungsgesetz bezeichnen, wie auch immer. Ich glaube jedenfalls, meine Damen und Herren, dass die Zeit für ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland reif ist.
Dafür sprechen eine ganze Reihe von demographischen Entwicklungen – Stichwort Alterspyramide –, dafür sprechen wirtschaftspolitische Gründe – Stichwort Fachkräftemangel –; dafür sprechen sich aber auch renommierte Fachinstitute und Forschungsinstitute und seit gestern in großer Deutlichkeit auch der Städtetag Baden-Württemberg aus. Auch das Ergebnis des Innovationsbeirats der baden-württembergischen Landesregierung 1998 ist ein eindeutiges Ja auch zur Zuwanderung aus ökonomischen Gründen. Meine Damen und Herren, ich bin sehr dafür, dass wir Innovationsbeiräte und Zukunftskommissionen im Land Baden-Württemberg mit den hellsten Köpfen bilden, aber ich bitte dann auch darum, dass die Ergebnisse, die von diesen gezeitigt werden, auch beachtet und politisch umgesetzt werden.
Ich will also für die Bundesrepublik Deutschland eine geregelte und steuerbare Zuwanderung, weil diese ökonomisch notwendig ist, aber auch, weil Wohnen, Schule, Infrastruktur, das gesamte gesellschaftliche Umfeld bei einer weiteren unkontrollierten Zuwanderung an Grenzen geraten und überfordert werden könnten und auf diese Art und Weise auch der Nährboden für gefährlichen sozialen Sprengstoff gebildet werden könnte. Dies muss verhindert werden, meine Damen und Herren.
Wir brauchen ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz. Ein solches Gesetz muss für alle maßgeblichen Zuwanderungsgruppen gelten: für die Arbeitszuwanderer, Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber, Familiennachzügler. Wir brauchen ein solches Gesetz, das eine jährliche Gesamthöchstzahl festlegt und entsprechende Teilquoten bildet. Wir brauchen übrigens auch dringend eine klare Festlegung, dass derjenige, der einen Asylantrag stellt, in der Zukunft keinen Antrag auf Zuwanderung mehr stellen kann. Auf diese Art und Weise wird die Anzahl der Asylbewerber zurückgehen,
Natürlich, meine Damen und Herren, müssen wir auch darauf setzen, dass eine europäische Harmonisierung kommt. Wir haben den Amsterdamer Vertrag. Dieser Amsterdamer Vertrag enthält klare politische Zielvorstellungen, in welche Richtung das zu gehen hat, und in diesem Amsterdamer Vertrag ist auch geregelt, dass für die Bundesrepublik Deutschland eine Entlastung durch eine europäische Lastenverteilung zu erfolgen hat. Nur, meine Damen und Herren, wir sollten das eine tun, aber das andere nicht lassen. Wir brauchen aktuell nicht nur eine Debatte, sondern auch eine Entscheidung darüber, dass ein solches Zuwanderungsgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und auch für Baden-Württemberg notwendig ist.
Ich sehe mit Freude, dass etwa der neue Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Herr Merz, diese Forderung teilt, aber auch im Programm der SPD wird genau diese Forderung nicht mehr ausgeschlossen. Ich hoffe also sehr, dass am Ende dieser Debatte ein Zuwanderungsgesetz steht, wie es für die Bundesrepublik Deutschland und auch für das Land Baden-Württemberg dringend notwendig ist. Ich glaube, dass es wirklich Zeit ist, dass ein solches Gesetz endlich kommt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP/DVP hat mit dem Thema heute ein wichtiges Feld der Politik aufgegriffen, aber auch ein Feld, auf dem es keine Einigkeit in der Koalition, also zwischen der CDU und der FDP/DVP, in Baden-Württemberg gibt, zumindest nicht auf der Ebene, auf der im Augenblick ein „Zuwanderungsbegrenzungsgesetz“ – so wird es ja genannt – diskutiert wird. Ich verstehe auch nicht, Herr Kollege Pfister, dass sich die FDP/DVP auf diesen Begriff eingelassen hat. Er gehört zu den merkwürdigen und wundersamen Wortschöpfungen der Politik, die über den Inhalt hinwegtäuschen oder genau die Absicht, die man hat, verschleiern. Denn ein „Zuwanderungsbegrenzungsgesetz“ erweckt beim normalen Leser den Eindruck, dass etwas begrenzt werden soll.
Tatsache ist aber, dass nach einem so genannten Zuwanderungsbegrenzungsgesetz mehr Ausländer als bisher in die Republik kommen sollen.
(Abg. Pfister FDP/DVP: So ist es! Wir legen Quo- ten fest! Es liegt dann ausschließlich an uns, Herr Haasis!)
Die wahre Absicht wird also verschleiert. Das ist etwa so wie beim Steuerentlastungsgesetz, das ja ein Steuerbelastungsgesetz ist.
Wir haben nach wie vor einen relativ starken Zuzug in die Bundesrepublik, und ein Gesetz kann diesen Zuzug gar nicht begrenzen. Es gibt einen Punkt, in dem Sie – Gott sei Dank, sage ich einmal – anderer Meinung sind als RotGrün in Berlin; das haben Sie jetzt auch dargestellt.
Ein solcher Begriff erweckt den Eindruck, als ob es eine vom Gesetzgeber oder von der Regierung vorgegebene feste Zahl von Zuwanderern pro Jahr einschließlich Asylbewerbern gäbe, die nicht überschritten werden könne. Genau eine solche ist aber nach der jetzigen Rechtslage des Grundgesetzes nicht möglich, sondern es wird noch etwas draufgesetzt.
Wir alle wissen, dass wir in der Bundesrepublik mit der Integration eigentlich am Rande dessen sind, was wir verkraften können.
Im Augenblick kommen jedes Jahr noch nahezu 500 000 in die Bundesrepublik, die integriert werden müssen. Es gibt nach wie vor eine große Zahl – über 100 000 – von Asylbewerbern. Es reisen etwa 60 000 im Rahmen der Familienzusammenführung ein und etwa 250 000 Ausländer aus EU-Ländern, bei denen es ja eine Begrenzung nicht gibt und auch nicht geben kann; eine solche will auch niemand. Aber auch sie sind Menschen, die natürlich sprachlich zu integrieren sind, die teilweise in der Bildung zu integrieren sind und die auch bei den Arbeitsplätzen einer Integration bedürfen.