Heinrich Haasis
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 1999 haben sich mit dem Vertrag von Amsterdam die Mitgliedsstaaten der EU die Entwicklung einer gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik auf die Fahnen geschrieben. Sie wollten das künftig gemeinsam regeln – das halte ich auch für richtig –, weil erkannt wurde, dass dieser Bereich nicht mehr nur national geregelt werden kann, sondern dass es europaweite Regelungen geben muss. Das ist richtig, aber ich bin der Auffassung, dass das, was bis jetzt das Licht der Welt erblickt hat, vielleicht noch gut gemeint, auf jeden Fall aber schlecht gemacht ist.
Die Kommission hat nämlich als Erstes die Gesetzesinitiative für eine Richtlinie betreffend das Recht auf Familienzusammenführung entworfen. Sie wurde auch bereits in einer ersten Beratung mit dem Parlament besprochen, und sie hat insbesondere auch bei uns in der Bundesrepublik be
reits zu gravierenden Einwendungen geführt. Das Land Baden-Württemberg hat bereits am 9. Juni eine Bundesratsinitiative gestartet, weil wir die Tendenz der Ausweitung der Familienzusammenführung für falsch halten. Nach unserer Meinung ist der Kreis der nachzugsberechtigten Familienangehörigen viel zu weit gefasst.
Deshalb hat die Landesregierung – übrigens mit Unterstützung aller anderen Länder – im Bundesrat gefordert, die Bundesregierung solle eine qualifizierte mittelfristige Prognose abgeben, mit welcher Zuwanderung durch diese Richtlinie zu rechnen ist. Leider ist eine solche Prognose von der Bundesregierung bis heute nicht vorgelegt worden, obwohl diese Richtlinie bereits am 30. November bei der EU verabschiedet werden soll.
Bisher fehlt jegliche Äußerung, mit wie viel Zuwanderung durch den Nachzug von Familienangehörigen zu rechnen ist,
und es ist auch nicht absehbar, aus welchen Generationen und vor allem mit welchen Qualifikationen Menschen aus Drittstaaten in die Bundesrepublik kommen werden – weil wir in der Bundesrepublik die höchste Quote an Ausländern aus Drittstaaten haben, werden wir natürlich am meisten davon betroffen sein – und insbesondere welche Folgen das für das Renten-, Sozial- und Steuersystem der Mitgliedsstaaten haben wird.
Wir sind für Familienzusammenführung. Die CDU hat das auch schon immer verfolgt, aber in dem Sinne, wie Familienzusammenführung seither gegolten hat: dass Eltern zu ihren Kindern und Kinder zu ihren Eltern kommen können. Das ist immer unter Familienzusammenführung verstanden worden. Das heißt, diese Familienzusammenführung hat sich auf die so genannte Kernfamilie beschränkt. Jetzt soll ausgeweitet werden, und zwar nicht nur auf die Ehepartner, sondern auch auf Lebenspartner bei unverheirateten Paaren. Der Begriff wird faktisch ausgehöhlt. Außerdem glaube ich, dass wir damit, dass wir Menschen aus allen Drittstaaten auf der Welt die Möglichkeit geben, als Partner in unverheirateten Lebensgemeinschaften einzureisen,
dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Wie soll das nachgewiesen, wie soll das bewiesen werden?
Neu ist auch, dass Verwandte in aufsteigender Linie nachziehen können. Das heißt, die Eltern und Großeltern derer, die seit einem Jahr hier leben, könnten in die Bundesrepublik oder andere Staaten der EU kommen. Wenn also ein hier lebender Ausländer nach einem Jahr seinen Ehegatten oder Lebenspartner nachziehen lässt, dann dürfen auch dessen Eltern und Großeltern einreisen. Das ist neu. Das hat es seither in keinem Land in dieser Form gegeben – und dies bereits nach einem Jahr Aufenthalt. Deswegen meinen wir, dass es völlig unkalkulierbar ist, wer kommt.
Nicht nur bei Ausländern, die zum Arbeiten in die Bundesrepublik kommen, sondern auch für Studenten soll dasselbe gelten – nach einem Jahr Aufenthalt!
Zum Dritten – das halten wir für besonders gravierend –: Der Kindernachzug soll bis zum 18. Lebensjahr möglich sein.
Eine solche Änderung berücksichtigt überhaupt nicht, dass Kinder integriert werden sollen und wollen, wenn sie in ein fremdes Land kommen, und dass das immer schwieriger wird, wenn ein solcher Zuzug nach dem Ende der Schulpflicht oder gar nach dem Ende der Ausbildung erfolgt. Ich weiß auch gar nicht, was man dabei unter Familienzusammenführung versteht, wenn beispielsweise die Eltern in Deutschland oder im übrigen Europa sind und die Kinder im Kleinkind- oder Schulalter oder als junge Erwachsene, bis sie 16, 17, 18 Jahre alt sind, im fernen Ausland bleiben und die Familienzusammenführung mit den Eltern erst dann erfolgt, wenn sie 18 Jahre alt und volljährig sind. Eigentlich bedeutet Familienzusammenführung doch genau das Gegenteil, nämlich dass die Kleinkinder bei den Eltern sein können.
Deshalb meinen wir, das maximale Lebensalter beim Zuzug von Kindern müsste von jetzt 16 Jahren heruntergesetzt werden, sodass die Kinder wirklich die Chance haben, in Deutschland – ich spreche vor allem von uns, aber es sind ja alle EU-Staaten betroffen – integriert zu werden, eine Schulbildung zu erwerben und die Sprache zu lernen.
Wir sind ein offenes Land. Wir sind ein tolerantes Land. Aber gerade deshalb müssen wir dafür Sorge tragen, dass diejenigen, die aus Drittländern außerhalb Europas zu uns kommen, die Chance haben, sich hier zu integrieren, sich entsprechend zu bilden und danach auch über eine Berufstätigkeit einzugliedern. Das wird mit diesen Richtlinien nicht erreicht. Genau das Gegenteil geschieht.
Deshalb fordern wir die Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den Grünen auf, auf die Bundesregierung und auf ihre Abgeordneten im EU-Parlament einzuwirken, damit sie gegen diese Richtlinie stimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Innenminister hat ja deutlich aufgezeigt, dass es Frau Thon nicht gelungen ist, hier zu vernebeln,
was ja auch Herr Heiler versucht hat.
Natürlich haben Sie vernebelt! Ich komme nachher noch darauf zurück. Sie haben auf die Tränendrüse gedrückt mit dem Hinweis auf behinderte Kinder, als ob es darum ginge,
und haben die Frage gestellt, was denn an der heutigen Debatte aktuell sein solle. Aber dass Herr Schlierer dann auch die Frage aufgeworfen hat, was heute aktuell sein solle, verstehe ich überhaupt nicht, Herr Schlierer.
Die Veränderung besteht doch – es ist gerade gesagt worden – darin, dass zwischen unserer letzten Debatte und der jetzigen Debatte am 6. September eine Abstimmung im Europäischen Parlament stattgefunden hat. Dort haben die SPD-Abgeordneten – und zwar alle anwesenden deutschen SPD-Abgeordneten, Herr Heiler – für die Richtlinie gestimmt. Auch alle Grünenabgeordneten haben dies getan. Der Unterschied zwischen Ihnen beiden ist nur, dass Frau Thon es zugibt, dass sie das will, Sie aber hier so tun, als wären Sie zusammen mit der CDU dagegen. Das ist Vogt’sche Linie pur: in allem einig, was hier im Land geht, aber in Berlin genau das Gegenteil machen.
Deshalb ist die Debatte aktuell: Sie soll aufzeigen, was Sie tatsächlich wollen. Sie müssen hier den Wählerinnen und Wählern sagen, was Sie tatsächlich wollen. Wollen Sie diese Familienzusammenführung, wie es in der Richtlinie steht? Wollen Sie sogar ein Stück weiter gehen?
Ich lese Ihnen zur Aktualität einfach einmal vor, wie die Abstimmung war. Die Berichterstatterin aus dem zuständigen Ausschuss hat den Antrag gestellt, unverheirateten Paaren und deren Kindern keinen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung einzuräumen. Der Rechtsanspruch solle der Kernfamilie vorbehalten bleiben. Abstim
mung: Ablehnung dieses Antrags durch alle anwesenden deutschen PSE-Mitglieder, also SPD, und alle anwesenden deutschen Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen.
Zweite Abstimmung: Die Berichterstatterin wollte, dass Verwandten aufsteigender Linie kein Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung eingeräumt wird. Das hat Herr Heiler hier vorgeschlagen: kein Rechtsanspruch. Abstimmung: Zustimmung aller anwesenden deutschen PSE-Mitglieder und aller anwesenden deutschen Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen zum Ursprungsentwurf.
Ist es da aktuell oder nicht aktuell, wenn am 30. November die Regierung entscheiden soll, ob sie dem zustimmt oder nicht,
wenn Ihre Abgeordneten – alle Ihre Abgeordneten – im Europäischen Parlament für diese Richtlinie gestimmt haben?
Die Grünen gingen ja dann noch einen Schritt weiter. Die Fraktion der extremen Linken wollte nach drei Jahren einen eigenen Aufenthaltstitel derer, die zuziehen, und die Grünen sind noch weiter gegangen. Die Fraktion der Grünen ist sogar der Ansicht, dass dieser Rechtsanspruch für diejenigen, die zuziehen, bereits nach einem Jahr bestehen soll.
Liebe Frau Thon, lieber Herr Heiler, wir sind für Familienzusammenführung. Doch unter Familienzusammenführung – ich wiederhole mich – verstehen wir, wenn Eltern und minderjährige Kinder zusammenziehen. Das ist Familienzusammenführung; so war es gedacht, und das haben auch Sie seither so gesehen. Liebe Frau Thon, es ist doch ein Unterschied, ob Sie unseren Familienbegriff hier in Deutschland nehmen oder den Familienbegriff derer, die aus Asien oder Afrika kommen und bei denen dann, wenn ein einziger Teil dieser Großfamilie in Deutschland lebt, der gesamte Anhang – auch in aufsteigender Linie – hierher kommen können soll, auch der des Partners.
Das ist doch ein Riesenunterschied, und das hat mit dem Familienbegriff, wie wir ihn haben, überhaupt nichts zu tun.
Dann stellen Sie sich hier hin und erwecken den Eindruck, wir wären dagegen, wenn im Ausnahmefall ein behindertes erwachsenes Kind zu den Eltern will.
Natürlich! Entschuldigung, Sie wissen offenbar selbst nicht mehr, was Sie vor einer halben Stunde hier gesagt haben.
Sie bekommen ja nachher das Protokoll Ihrer Rede; dann können Sie es noch einmal nachlesen.
Sie haben hier den Eindruck erweckt, als wäre die CDU dagegen, dass behinderte erwachsene Kinder zu ihren Eltern ziehen können. Das ist jetzt möglich, und das wird zukünftig möglich sein. Wir wehren uns dagegen, dass unser Familienbegriff aufgegeben wird. Was ist denn das für eine Familie, bei der ein Elternteil in Deutschland ist, die Kleinkinder, die Kinder im Schulalter, im jungen Erwachsenenalter, im Alter von 15 oder 16 Jahren im fernen Land sein können, die Kinder aber dann, wenn sie 18, 20 oder 21 Jahre sind, zur Familienzusammenführung nach Deutschland kommen sollen? Erklären Sie mir mal, wie da Familienzusammenführung dahinter stehen soll.
Zweiter Punkt: Hier ist ja von den Schätzungen der Bundesregierung berichtet worden – auch der Herr Innenminister hat sie wiederholt –: etwa 500 000 pro Jahr. Das hat doch gar nichts mit dem zu tun, was wir im Augenblick über ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz diskutieren. Dort geht es doch darum, dass bestimmte Leute mit einer bestimmten Qualifikation in die Bundesrepublik kommen können oder auch geholt werden, siehe Greencard-Diskussion. Das soll geregelt werden. Aber hier reden wir doch davon, dass zu den etwa 100 000 Personen, die seither ungeregelt kommen, etwa 500 000 weitere dazukommen. Hinzu kommen jene, die nach Deutschland kommen, um Asyl zu suchen. Dazu kommt der Teil, der durch die Zuwanderungsbegrenzungsgesetze nach Deutschland kommen soll, diejenigen, die wir holen und deren Zuzug wir wollen. Das müssen Sie im Gesamtzusammenhang sehen. Deshalb habe ich zumindest bei den Grünen den Eindruck, hier soll die Gesellschaft umgebaut werden und dazu nutzt man diesen Weg.
Herr Heiler, Sie müssen mir sagen: Was tut die SPD Baden-Württembergs?
Was Sie hier gesagt haben, sollten Sie auch zum Durchbruch bringen, damit Ihre Regierung in Berlin nicht dasselbe tut, was die deutschen SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament getan haben, nämlich zustimmt. Darauf hätte ich gerne eine klare Antwort. Am 30. November werden Sie daran gemessen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 23. Mai wurde der Bericht der Weizsäcker-Kommission der Bundesregierung, dem Bundeskanzler und dem Bundesverteidigungsminister, übergeben. Aus diesem Anlass hat Bundeskanzler Schröder erklärt – ich darf mit Genehmigung des Präsidenten zitieren –:
Die Entscheidungen müssen von vornherein auf ein möglichst breites und gesellschaftliches Fundament gestellt werden. Es geht um die Zukunft Hunderttausender Menschen in der Bundeswehr und ihrer Familien. Das erlaubt uns, nun endlich Planungssicherheit zu schaffen.
Das war am 23. Mai. Es ging darum, endlich Planungssicherheit zu schaffen. Es war dann im Juni eine Regierungserklärung des Bundesverteidigungsministers vorgesehen, die aber ausgefallen ist. Dafür gab es auf Antrag der CDU eine Debatte.
Weitere vier Wochen später, jetzt im Juli, ist weder Sicherheit geschaffen, noch gibt es klare Aussagen, sondern die Unsicherheit über die Zukunft der Bundeswehr ist weiter gestiegen. Viele Soldaten und auch viele zivile Mitarbeiter sorgen sich, wo und wie sie künftig bei der Bundeswehr beschäftigt sein werden. Das heißt, das Gegenteil von dem, was angekündigt wurde, ist eingetreten; Verunsicherung greift immer mehr Platz.
Es wird auch zum Teil mit unsachlichen Argumenten gegen die Bundeswehr argumentiert, wie schlecht die Aus
stattung sei, wie übel die Bundeswehr dastehe. Ich meine, das hat sie nicht verdient. Natürlich sind Reformen notwendig, wie immer und überall. Aber es ist auch in den letzten Jahren viel geschehen, und die Bundeswehr hat immer ausgezeichnete Arbeit geleistet,
sei es bei den Einsätzen auf dem Balkan oder auch bei uns während der Oderflut und nach dem Sturm Lothar. Auch bei solchen Ereignissen hat die Bundeswehr immer ihre Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft gezeigt.
Deshalb, so meine ich, sollte man nicht durch übereifrige politische Debatten die Bundeswehr als marodes Gebilde darstellen oder sie für unfähig erklären, ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Soldaten und auch die Führung genießen ob ihrer Professionalität und ihrer hohen Einsatzbereitschaft zu Recht ein entsprechendes Ansehen in der Bevölkerung, und wir wissen, dass auf sie Verlass ist. Wir danken ihnen auch für ihre Pflichterfüllung.
Nun haben viele schon nach der letzten Strukturreform entdeckt, welch wichtigen Beitrag, auch aus wirtschaftspolitischer Sicht, die Bundeswehr für die einzelnen Standortgemeinden darstellt. Das gilt auch für diejenigen, die sich vorher nicht so sehr zur Bundeswehr bekannt haben. Deshalb hoffen wir, dass auch mit der rot-grünen Koalition in Berlin doch noch eine sachliche Debatte darüber möglich ist, wie wir die Bundeswehr neu strukturieren können.
Aber dabei darf es nicht nur ums Geld und das Diktat des Bundesfinanzministers gehen. Es ist schon komisch, wenn gerade aus dem Lager der SPD kritisiert wird, es sei in den letzten Jahren viel zu wenig investiert worden, und dann in der mittelfristigen Finanzplanung, die die alte Regierung vorgelegt hat, bis zum Jahr 2004 20 Milliarden DM bei der Bundeswehr gestrichen werden. Es sind 20 Milliarden DM weniger vorgesehen.
Ich denke, dass dies der falsche Ansatz ist. Aber wir wissen zwischenzeitlich natürlich auch, weshalb es nicht weitergeht. Es geht nicht weiter, weil sich die Regierung in Berlin über die Zukunft der Bundeswehr nicht einig ist. Man hat sich darauf geeinigt, dass nur noch 255 000 Soldaten und 80 000 bis 90 000 Zivilbeschäftigte vorhanden sein sollen, gegenüber 130 000 Zivilbeschäftigten im Moment.
Aber der Knackpunkt ist eigentlich, dass zwischen SPD und Grünen wohl noch keine Einigung zum Thema allgemeine Wehrpflicht erzielt wurde. Dazu vertritt die SPD dieselbe Meinung wie wir, die Grünen aber wohl eine andere. Deswegen bitte ich Sie, für Klarheit zu sorgen, damit die Reform der Bundeswehr weitergeht und auch an unseren Standorten hier in Baden-Württemberg die Menschen wissen, woran sie sind.
Ich kann als Beispiel meinen eigenen Wahlkreis anführen: In Meßstetten ist das Luftwaffenkommando Süd stationiert, für dessen Erhalt wir natürlich eintreten. Es gibt nur zwei
Luftwaffenkommandos, nämlich das Luftwaffenkommando Nord in Kalkar und das in Meßstetten, das nach dem Strukturbericht zwar aufgelöst wird, aber es wird Ersatz geschaffen.
Sehr viele Menschen sind ungeheuer verunsichert, wie es nun weitergeht. Nachdem der Bundesverteidigungsminister erklärt hat, alle Standorte würden erhalten, haben das am Anfang vielleicht auch viele geglaubt. Jetzt merken sie, dass das eigentlich nicht sein kann, wenn man von 330 000 Soldaten auf 255 000
und von 130 000 Zivilbeschäftigten auf 80 000 bis 90 000 zurückgeht. Es ist nicht klar, wie man dann alle Standorte erhalten will.
Wir appellieren an die Kollegen von der SPD und von den Grünen, in Berlin mit dafür zu sorgen, dass Baden-Württemberg fair behandelt wird, denn wir haben schon bei der letzten Strukturreform Standorte eingebüßt, und wir bitten, insbesondere auch daran zu denken, was es bedeutet, wenn im ländlichen Raum Standorte geschlossen werden, was es nicht nur für die Wirtschaftskraft, sondern was es auch für die Zeitsoldaten bedeutet, wenn ihre Standorte konzentriert werden. Denken Sie einmal daran, was Soldaten, die in der Nähe von München stationiert sind, und was Soldaten, die auf der Schwäbischen Alb sind, bei dem niedrigen Gehaltsniveau, das die Bundeswehr hat, für Miete und Lebenshaltungskosten ausgeben müssen.
Doch. Denken Sie doch daran: Insbesondere bei der Wehrbereichsverwaltung spielt es natürlich eine Rolle, ob sie in München sein wird oder ob sie, wie bei uns, in Stuttgart oder in Sigmaringen angesiedelt ist.
Wir bitten Sie: Machen Sie Ihren Einfluss geltend. Das ist jetzt ein Bereich, in dem SPD und Grüne einmal etwas für das Land tun können.
Doch, da können Sie etwas für das Land tun, wenn Sie in Berlin darauf einwirken, dass wir rasch Klarheit bekommen und dass zentrale Standorte in Baden-Württemberg nach Möglichkeit erhalten bleiben und wir in dem Bereich nicht benachteiligt werden, wie die rot-grüne Regierung in Berlin das ja in vielen anderen Feldern zurzeit mit BadenWürttemberg versucht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass ich jetzt manche in ihrer Unterhaltung störe. Ich möchte aber trotzdem zu diesem Tagesordnungspunkt reden, den die CDU für heute beantragt hat.
Wir haben im Land Baden-Württemberg über 110 000 ehrenamtliche Feuerwehrleute, über 110 000 Personen, die sich ausbilden, die sich weiterbilden und die jährlich vielfach im Einsatz sind, zum Teil auch ihr Leben riskieren, die im Einsatz sind, um Menschenleben oder auch Sachmittel zu retten. Deshalb wollen wir diese Debatte auch zum Anlass nehmen, um ihnen allen und auch deren Familien Dank zu sagen für ihre Arbeit und ihren Einsatz für andere.
Umso mehr sind wir verärgert über das, was die rot-grüne Koalition in Berlin mit dem 630-DM-Gesetz angerichtet hat, mit dem sie auch diese über 110 000 ehrenamtlichen Feuerwehrleute trifft. Es ist wirklich Hohn – als solchen bezeichnen wir das –, wenn man diesen Leuten dafür, dass sie diesen ehrenamtlichen Dienst leisten, jetzt auch noch sagt, dass ihr Einsatz wie ein Arbeitsverhältnis mit vollem
Lohn behandelt wird und deshalb diese geringen Entschädigungen, die sie für Einsätze oder Übungen bekommen, sozialversicherungspflichtig sind, ohne dass dafür in Teilen überhaupt eine Leistung entsteht.
Soweit sie in einem Beschäftigungsverhältnis sind, sind sie krankenversichert. Es werden zusätzlich Krankenversicherungsbeiträge abgeführt, ohne dass sich die Leistung erhöht. Das heißt, es ist eine reine Gesetzesvorschrift, um abzukassieren, höhere Beiträge einzunehmen und die Sozialversicherungspflicht auf möglichst viele Schultern zu verteilen, und das auch noch bei Ehrenamtlichen, die sich für unsere Gesellschaft einsetzen.
Wenn wir einmal überschlagen – 110 000 freiwillige Feuerwehrleute und im letzten Jahr 145 000 Einsätze –, dann können wir für 24 Stunden, sieben Tage die Woche gerechnet, sagen, dass etwa alle dreieinhalb Minuten Tag für Tag, Nacht für Nacht in diesem Land Feuerwehrleute im ehrenamtlichen Einsatz sind, ohne Übungen, ohne Ausbildung, alle dreieinhalb Minuten, und dafür jetzt sozialversicherungspflichtig.
Wenn wir die Zahlen anschauen, sehen wir, dass die Zahl der freiwilligen Feuerwehrleute in den letzten Jahren leider schon zurückgegangen ist, zwar nicht stark, aber doch kontinuierlich. Wir spüren ja auch in anderen Bereichen, dass die Bereitschaft für die Übernahme eines Ehrenamts leicht abnimmt. Deshalb muss die Politik alles tun, zu erreichen, dass die Menschen bereit sind, sich für andere zu engagieren, und darf sie dafür nicht noch bestrafen.
Ich darf mit Genehmigung des Präsidenten aus dem Schreiben des Landesfeuerwehrverbands vom 16. Juni, das Sie alle erhalten haben, zitieren:
Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg lehnt die Sozialversicherungspflicht entschieden ab. Die Feuerwehren sehen darin eine außerordentliche Beeinträchtigung des Ehrenamts. Wer das beispielhaft günstige, von ehrenamtlich tätigen Menschen getragene Feuerwehrwesen in unserem Land auch künftig will, muss die Rahmenbedingungen hierfür verbessern und darf sie nicht dramatisch verschlechtern.
Dem können wir nur in vollem Umfang zustimmen.
Das Land Baden-Württemberg hat in den letzten Jahren immer wieder versucht, die steuerfreien Beträge für ehrenamtlich Tätige zu erhöhen. 300 DM sind auch steuerfrei. Leider haben diese Bemühungen des Landes in den letzten Jahren, die steuerfreie Entschädigung zu erhöhen, keine Früchte getragen. Aber die neue Lage nach dem 630-DMGesetz bedeutet eben nun, dass neben der Steuerpflicht auch Sozialversicherungspflicht besteht, und zwar ab 300 DM bis 630 DM 22 % pauschale Sozialversicherungsbeiträge.
Ich habe es schon zu Beginn erwähnt: Noch unsinniger ist die Regelung, dass bei all denen, die im Hauptberuf sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, diese Entschädigung als Arbeitsentgelt gewertet und deshalb dem Gesamtlohn bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zugeschlagen wird.
Dies ist nicht nur unsozial, es ist ungerechtfertigt,
und wenn gelegentlich das Wort Abzockerei benutzt wird, dann stimmt das in diesem Fall.
Es muss die ehrenamtlich Tätigen auch etwas merkwürdig berühren, wenn man ihre Tätigkeit als abhängiges Beschäftigungsverhältnis bezeichnet, für das Lohn bezahlt würde, und wenn sie sich in der Öffentlichkeit so darstellen lassen müssen.
Am letzten Sonntag war der Bundeskanzler in Augsburg beim Deutschen Feuerwehrtag, hat dort
wohl den Unmut der Feuerwehrleute zu spüren bekommen und hat in seiner Rede versucht, etwas zu retten, indem er erklärt hat, dass es möglicherweise eine Neuregelung geben wird. Dann wörtliches Zitat:
Die zukünftige wird besser sein als die bisherige Regelung.
Leider hat er nicht gesagt, wie das „besser“ aussehen soll, und er ist zu Recht dort von einigen Feuerwehrleuten als Nachbesserungskanzler bezeichnet worden, der nur ankündige, dass nachgebessert werde.
Derweil könnte die Sache eigentlich längst geregelt sein. Es gibt im Bundestag einen Antrag der CDU/CSU, und die SPD und die Grünen brauchen diesem Antrag der CDU/ CSU nur zuzustimmen, dann ist die Sache erledigt. Oder sie stimmen dem Antrag von Bayern im Bundesrat zu – die Bayern haben einen Entschließungsantrag eingebracht, Baden-Württemberg unterstützt ihn –, die Sozialversicherungspflicht für ehrenamtlich Tätige wieder aufzuheben.
Ich kann die Kolleginnen und die Kollegen von der SPD und von den Grünen nur bitten: Nehmen Sie Ihren Einfluss wahr – Sie haben welchen in Berlin –,
zugunsten der freiwilligen Feuerwehrleute, aber auch all der anderen, die ehrenamtlich in Vereinen tätig sind, die
sich jetzt sagen lassen müssen, dass ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis sei und dass deshalb Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen seien. Dies kann nicht sein. Deshalb kämpfen Sie an unserer Seite dafür, dass dieser Unsinn beseitigt wird.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Brechtken hat sich hier lautstark mit dem Thema auseinander gesetzt. Wenn ich es richtig verstanden habe, Herr Brechtken, haben Sie anfangs auch gesagt, ich hätte die Unwahrheit oder Halbwahrheiten verbreitet. Halbwahrheiten, glaube ich, haben Sie gesagt.
Ich weiß jetzt nicht, was Sie als Wahrheit ansehen. Aber das, was Sie gesagt haben, kann ich nicht als die lautere Wahrheit betrachten. Sie haben sich da zu ein paar Behauptungen verstiegen, von denen ich annehme, dass Sie damit ein bisschen verkleistern wollten, wie die tatsächliche Lage ist.
Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, es seien ja nur Führungskräfte gemeint, und anschließend Frau ErdrichSommer sogar noch sagt, da bekomme einer 2 500 DM und man müsse sehen, ob das auch noch Ehrenamt sei,
dann wird hier doch bewusst der Eindruck erzeugt, als ob es bei den 110 000 Feuerwehrleuten um ein paar wenige ginge,
die Tausende von Mark an Aufwandsentschädigung kassieren.
2 500 DM sind doch wohl Tausende von Mark.
Ich kenne den Fall aus Esslingen, den Sie genannt haben, nicht selbst. Wenn ich ihn kennen würde, wäre ich nicht befugt, denke ich, hier darüber zu reden.
Aber ich schließe gar nicht aus, Frau Erdrich-Sommer, dass es ein paar hauptamtliche Kreisbrandmeister im Land gibt und dass es ein paar Ingenieure als Kreisbaumeister gibt, die nebenher die Funktion eines Kreisbrandmeisters wahrnehmen und die eine solche Entschädigung bekommen. Das sollen 10 oder 15 im Land Baden-Württemberg sein. Nur: Über die diskutieren wir hier nicht.
Um die geht es auch nicht, sondern es geht um die Masse der Feuerwehrleute. Es geht nicht nur um die Führungskräfte; den Eindruck wollten Sie, Herr Brechtken, ja erwecken. Was ist denn ein Maschinist in einer Ortsteilfeuerwehr bei 1 000 oder 1 500 Einwohnern, der eine Aufwandsentschädigung bekommt, wenn er freitags abends und samstags die Maschinen pflegt?
Wenn er dafür eine Aufwandsentschädigung von 350 DM oder 400 DM bekommt,
dann ist er sozialversicherungspflichtig. Da stehen Sie hin und tun so, als gehe es nur um ein paar Führungskräfte. Das sind viele Feuerwehrleute, einfache Leute mit geringem Hauptverdienst, die jetzt so behandelt werden.
Ja, bitte.
Ist das noch eine Frage gewesen, Herr Präsident?
Herr Kollege Brechtken, Sie haben jetzt versucht, Ihre Redezeit zu verlängern. Das war das Einzige, was erfolgreich war.
In der Sache ist das, was Sie gesagt haben, falsch. Es stimmt schlichtweg so nicht. Genau mein Fall stimmt. Natürlich steht darin, dass die Sozialversicherungsträger das so handhaben. Aber wer hat denn das Gesetz gemacht? Das haben doch nicht die Sozialversicherungsträger gemacht.
Das ist ja das Allerletzte! Jetzt schimpfen wir wieder auf die, die das Gesetz ausführen, das Sie in Berlin beschlossen haben.
Nein, der Teil war eben nicht so. Sie waren bei 630 DM eben nicht sozialversicherungspflichtig.
Ich betrachte es als Unverschämtheit, Herr Kollege Brechtken, wenn Sie sich hier hinstellen und am Ende sagen – unter großem Beifall Ihrer Fraktion –: Bei der 630-DM-Regelung ist Missbrauch getrieben worden. Natürlich hat es den Missbrauch gegeben, aber es hat auch viele gegeben, die sich als einfache Arbeiter mit geringem Einkommen etwas als Zeitungsausträger dazuverdient haben, und Studenten, die zum Bedienen gegangen sind.
Alle die haben Sie in einen Topf geworfen und unter großem Beifall Ihrer Fraktion gesagt: Endlich hat man das abgestellt.
Es war von niemandem bestritten worden, auch hier nicht, dass bei den 630-DM-Arbeitsverhältnissen etwas zu regeln war, aber nicht so, wie Sie es gemacht haben. Das geben Sie nur nicht zu. Frau Erdrich-Sommer hat ja eine gute Rede gehalten, bis sie zum Schluss in die Linkskurve verfallen musste, um das, was in Berlin an Unsinn beschlossen worden ist, noch zu retten.
Herr Brechtken, Sie sind dann in den üblichen Fehler verfallen und haben gesagt – unter großem Gejohle Ihrer Fraktion ist da wieder Beifall aufgebrandet –: „Sie haben 16 Jahre nichts getan.“
Damit liegen Sie falsch.
Natürlich liegen Sie falsch. Herr Finanzminister MayerVorfelder hat über Jahre hinweg versucht – das können Sie nachlesen –, die steuerfreie Aufwandsentschädigung zu erhöhen. Er ist gescheitert. Wer hat in den letzten Jahren die Mehrheit in der Finanzministerkonferenz gehabt?
Nicht die CDU/CSU! Da nützt Ihnen kein Lachen
und auch nicht der allgemeine Spruch. Ihre Kollegen, die SPD-Finanzminister, haben über Jahre verhindert,
dass die Steuerfreigrenze für Entschädigungen erhöht worden ist, und dann stehen Sie hin und sagen, die CDU habe 16 Jahre nichts getan.
Verhindert haben Sie es. Sie haben ein falsches 630-DMGesetz gemacht und treffen Ehrenamtliche; Sie strafen sie
ab, anstatt ihnen zu helfen und sie zu belohnen. Bekennen Sie sich dazu, und ändern Sie diesen Unsinn.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abg. Walter hat ja für die Grünen, die diese Aktuelle Debatte beantragt haben, gesprochen, aus meiner Sicht aber nur sehr kurze Schritte zu dieser Debatte über Bürgerkriegsflüchtlinge und Rückführungen in die Heimat gemacht.
Wir haben es hier mit einem sehr komplexen und zweigeteilten Thema zu tun, zweigeteilt für die Bürgerkriegsflüchtlinge, aber auch für uns.
Es ist ein gesellschaftliches Problem für uns, in unserem Staat.
Es ist aber auch, denke ich, ein moralisches Problem für uns in der Politik, wie wir mit solchen Dingen umgehen, in der Verantwortung, die wir für unser Land haben, für die Menschen, die hier leben, aber auch in der Verantwortung, die wir ein Stück weit für das Land haben, aus dem die Bürgerkriegsflüchtlinge gekommen sind. Denn wir haben sie hier aufgenommen, und Deutschland und Baden-Württemberg haben sie in großer Zahl aufgenommen.
Zum Dritten ist es auch ein Problem, das eine wirtschaftliche Dimension hat, und auch hier wieder eine wirtschaftliche Dimension für unser Land, aber auch für das Land, aus dem die Flüchtlinge gekommen sind, in dem es um Wiederaufbau geht, in dem der Krieg vorbei ist und die, die geblieben sind und den Krieg mitgemacht haben, jetzt allein aufbauen sollen, während die anderen hier vielleicht noch abwarten und erst dann kommen, wenn der Aufbau weiter fortgeschritten ist. Auch das ist eine Dimension, die wir meines Erachtens berücksichtigen müssen.
Sie haben angeführt, dass es Probleme auf dem Arbeitsmarkt gibt. Das ist sicher richtig und aus der Sicht der Betroffenen natürlich auch wichtig. Derjenige, der hier einen Arbeitsplatz gefunden hat, ein gutes Einkommen und ordentliche Lebensverhältnisse hat, das ist eine Seite. Betroffen sind auch die Handwerker und die Gastronomen, die hier keine entsprechenden Arbeitskräfte finden. Aber ich denke, die Politik muss auch das Gesamte sehen, und zum Gesamten gehört das, was ich vorhin gesagt habe, und zum Gesamten gehört auch Kontinuität in der Politik.
Ihre Aktuelle Debatte betrifft das Thema Bosnier. Ihnen ist wahrscheinlich nicht unbekannt, dass nahezu 50 000 Bosnier in Baden-Württemberg waren und dass davon über 40 000 zurückgeführt sind. Das heißt, im Augenblick geht es noch um etwa 5 000, von denen etwa 2 000 arbeitsfähig
sind und einen Arbeitsplatz haben. Bei den 40 000, die zurückgegangen sind, waren aber doch mindestens 10 000 oder 15 000 dabei, die auch in einem Arbeitsverhältnis waren. Politik muss ja auch ein Stück Kontinuität haben. Das heißt, die, die schon zurückgegangen sind, haben sich darauf verlassen, dass unsere Aussage richtig ist: Bürgerkriegsflüchtlinge sollen wieder gehen, wenn ihr Heimatland befriedet ist. Und auch ihre Arbeitgeber haben sich darauf verlassen, dass ihre Arbeitskräfte wieder zurückgeschickt werden.
Es ist total falsch, Herr Walter, wenn Sie das Thema mit der Greencard vergleichen, also mit einem Ausbildungsproblem. Es geht doch nicht um Facharbeiter, sondern um angelernte Arbeitskräfte,
die in weiten Teilen eine gute Arbeit machen und die vor allem eine Arbeit machen, die kein einziger Arbeitsloser, ob er Deutscher oder Ausländer ist und in der Bundesrepublik lebt, machen will.
Wenn ein Bürgerkriegsflüchtling, der vor vier oder fünf Jahren nach Deutschland kam, kein Wort Deutsch konnte, unsere Industrie nicht kannte, diese Art von Handwerk nicht kannte, hier angelernt wird und arbeitet, dann kann man doch nicht von einem Ausbildungsproblem in Deutschland reden. Diese Kenntnisse kann sich jeder Arbeitslose in Deutschland, ob Deutscher oder Ausländer, auch aneignen.
Er muss es nur wollen. Deshalb ist es ein Thema unseres Arbeitsmarkts und der starren Gesetzgebung. Statt hier diese Rede zu halten, sollten Sie einmal in Berlin dafür sorgen, dass wir den Arbeitsmarkt aufbrechen. Wir können doch nicht einfach so tun, als ob die 4 Millionen, die hier arbeitslos sind, nicht mehr arbeitsfähig wären und für die Vermittlung nicht zur Verfügung stünden.
Ich teile nicht die Meinung, die der Präsident des Landesarbeitsamts auf die Anfrage der FDP/DVP wiedergibt, dass, statistisch gesehen, die Unternehmerklage unrichtig sei und arbeitsmarktpolitisch zu widerlegen sei und dass man genügend Leute bei uns finde. Ich habe genauso wie Sie alle viele Handwerker, viele Gastronomen, die niemanden finden, der die entsprechenden Arbeiten machen würde.
Aber ich habe in meinem Wahlkreis 5 000 arbeitslose Leute. Ähnlich wird es bei jedem von Ihnen in seinem Wahlkreis sein. Deshalb dürfen Sie das nicht mit der Greencard verwechseln, wo es um Leute geht, bei denen man in der Bundesrepublik, zumindest in manchen Ländern, die Ausbildung vernachlässigt hat, sodass keine ausgebildeten Akademiker, Fachhochschulabsolventen und Facharbeiter zur Verfügung stehen, sondern es geht um angelernte Kräf
te, die Lücken in unserer Wirtschaft füllen, weil leider kein einziger Arbeitsloser in Deutschland die entsprechende Arbeit annimmt, ob er Deutscher oder Ausländer ist.
Das ist das Thema. Da dürfen wir nicht darum herumreden, sondern wir müssen das benennen. Das Problem ist nicht so einfach zu lösen, dass wir sagen: Bisher mussten alle gehen, und jetzt dürfen alle bleiben. Es darf doch auch nicht der der Dumme sein, der freiwillig gegangen ist, oder der Arbeitgeber, der geglaubt hat, dass unsere Politik so bleibt, dass wir die Bürgerkriegsflüchtlinge also zurückschicken. Der wäre dann der Dumme, und derjenige, der sich widersetzte, wäre dann der Gewinner. Denn die Lage hat sich nicht geändert.
Das gleiche Problem, das wir heute auf dem Arbeitsmarkt haben, hatten wir auch vor einem Jahr. Auch vor einem Jahr waren diese Arbeitnehmer in der Gastronomie und im Handwerk genauso begehrt. Ich habe doch deutlich gesagt: Wir sehen das Problem genauso wie Sie, aber es ist nicht so einfach zu lösen, wie das hier dargestellt wird: Bis jetzt mussten alle gehen, und der Rest, der noch hier ist, darf jetzt hier bleiben. So kann man keine Politik machen. So ist es nicht zu lösen, wie Sie es hier angedeutet haben. So einfach ist die Sache nicht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen von der SPD, statt der dummen Zwischenrufe mit Befangenheit würden Sie sich lieber – –
Doch, das halte ich für einen dummen Zwischenruf, weil es im Landtag keine Befangenheit gibt.
Was vertreten Sie? Vertreten Sie Ihre Sparkasse nicht, Herr Drexler? Sie sind, glaube ich, im Verwaltungsrat der Sparkasse in Esslingen.
Herr Drexler, ich halte Ihren Zwischenruf „Interessenvertreter, Befangenheit“, den Sie jedes Mal, wenn ich im Plenum ans Podium gehe, machen, für eine Unverschämtheit, die ich mit allem Nachdruck zurückweise.
Ich werde hier zum öffentlich-rechtlichen Bankensystem reden. Jedermann weiß hier, welchem Beruf ich nachgehe. Wir haben in diesem Landtag das System des Teilzeitabgeordneten, wonach der Abgeordnete neben seinem Mandat noch einen Beruf hat. Es ist offen gelegt, als was ich beruflich tätig bin.
Im Übrigen rede ich zu einem Thema, bei dem es breite Übereinstimmung aller Parteien in der Bundesrepublik gibt.
Insofern glaube ich, dass ich durchaus in der Lage bin, das Thema objektiv hier darzustellen. Wenn Sie in allen Fällen Kollegen – –
Ich halte die Äußerung des Kollegen Drexler, die jedes Mal kommt, wenn ich hier stehe, deshalb für eine Unverschämtheit,
weil das dann auch gelten müsste für jeden Lehrer, der zur Bildungspolitik redet,
für jeden Landwirt, der zur Landwirtschaftspolitik redet.
Aber natürlich! Ich rede hier nicht – –
Das muss ein für alle Mal klargestellt sein.
Ich kann Ihnen auch zur WestLB etwas sagen, wenn Sie das wollen.
Ich bin vorher von Ihren Kollegen gebeten worden, mich kurz zu fassen. Ich stelle fest, dass von fünf Minuten Redezeit drei vorbei sind. Es ist mir noch nicht gelungen, einen Satz zum Thema zu sagen. Deshalb, Herr Präsident, werde ich mich von Ihnen nachher unterbrechen lassen, wenn ich kräftig überziehe.
Ich habe genügend Zeit, offenbar mehr als die SPD.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in Deutschland ein bewährtes Bankensystem in der Dreigliedrigkeit zwischen den Sparkassen und Landesbanken im öffentlich-rechtlichen Bereich, den Geschäftsbanken im privaten Bereich und den Genossenschaftsbanken. Ich denke, es haben immer alle Gruppen in der Republik erklärt, dass sich das bewährt hat. Es haben vor allem in den letzten Monaten zunehmend auch die Wirtschaft, die Industrie, das Handwerk erkannt, dass wir mit dieser Dreiteilung richtig liegen.
Wir haben in den vergangenen Jahrzehnten damit in der Strukturentwicklung dieses Landes gute Erfahrungen gemacht, und wir haben vor allem nie Bankenpleiten oder Systempleiten bzw. Zusammenbrüche von ganzen Bankensystemen gehabt, wie das in anderen Ländern der Fall war, auch in Europa, bei denen der Staat mit zwei- bis dreistelligen Milliardenbeträgen eingesprungen ist, um das System zu retten. Siehe Japan: Hier waren für das private System mehr als dreistellige Milliardenbeträge erforderlich. Siehe Frankreich: Um einen Großen zu retten, mussten vor ein paar Jahren über 40 Milliarden DM aufgebracht werden. Siehe Skandinavien: Vor einigen Jahren sind einzelne Bankensysteme zusammengebrochen. Immer hat der Staat dafür garantiert, dass das Bankensystem aufrechterhalten werden konnte, und er hat in vielen Fällen riesige Milliardensummen bezahlt.
In Deutschland hat der Staat in der Nachkriegszeit nie dafür geblutet, dass unser Bankensystem überlebt. Der Staat hat nie einen Pfennig dafür bezahlt, dass wir ausgeglichene
Bankensysteme haben und dass der Kunde dann, wenn Banken zusammenbrechen, seine Sparguthaben wiederbekommt. Im Gegenteil: Nach der Herstatt-Pleite 1964 haben wir Sicherungssysteme eingeführt, nach denen jeder Kunde bei uns geschützt ist. Wir haben eine wirtschaftliche Dynamik und Entwicklung, durch die mittelständische Industrie mit Kredit versorgt wird.
Wir haben nicht die Klage, wie eine neue Untersuchung in Großbritannien ergibt, nach der der Mittelstand und das flache Land nicht mehr mit Kredit versorgt werden. Vor zwei Wochen gab es einen Bericht an die britische Regierung mit der Überlegung, lokal gebundene Kreditinstitute einzuführen, die die Versorgung der mittelständischen Wirtschaft und des ländlichen Raums wahrnehmen. Genau dies ist bei uns in der Breite in unserem Land durch Sparkassen und auch durch Volksbanken gewährleistet, in Teilen auch durch die Geschäftsbanken ergänzt.
Deshalb wollen wir an diesem System festhalten,
und wir von der CDU-Fraktion begrüßen, dass der Wirtschaftsausschuss dieses Landtags dies einstimmig beschlossen und übernommen hat, wie dies von allen Landesregierungen und auch von der Bundesregierung gefordert wird.
Ich will nach den Zwischenrufen der SPD noch sagen, dass ich im Wirtschaftsausschuss die Ziffer 3 Ihres Antrags, der Gott sei Dank abgelehnt wurde, nicht verstanden habe, in der Sie fordern, „die Landesregierung zu ersuchen, zu berichten, welche Vorteile sich für die öffentlichen Banken in den letzten fünf Jahren aus der Gewährträgerhaftung ergeben haben“. Es haben die Bundesregierung und alle anderen Landesregierungen stets festgestellt, dass sich aus der Gewährträgerhaftung keine Vorteile ergeben.
Auch Bundeskanzler Schröder hat letzte Woche in seiner Regierungserklärung zu diesem Thema festgestellt:
Angesichts der Globalisierung auf den Finanzmärkten und entsprechender nicht immer gelingender Strategien der privaten Banken auf diesem Feld
das war letzten Donnerstag, also zwei Tage nach der zweiten Bombe von Deutscher Bank und Dresdner Bank –
glaube ich, dass es eine Renaissance insbesondere der Sparkassen in Deutschland geben kann, weil sie kundennah agieren und weil sie von alters her die Versorgung insbesondere der kleinen und mittleren Gewerbetreibenden, aber auch der privaten Kunden in durchaus optimaler Form geleistet haben.
Ich halte das für gut und auch für richtig. Das ist die Position, die auch die frühere Bundesregierung vertreten hat.
Die Gewährträgerhaftung ist auch deshalb keine Beihilfe, weil bei der Eigenkapitalausstattung der Sparkassen und der Landesbanken die Gewährträgerhaftung mit null ge
wichtet wird. Das heißt, bei der Feststellung, welches Eigenkapital für eine Bank notwendig ist, spielt die Gewährträgerhaftung keine Rolle. Sie würde dann eine Rolle spielen, wenn eine Sparkasse oder eine Landesbank liquidiert werden müsste, das Vermögen verbraucht wäre, der Sicherungsfonds verbraucht wäre und dann nach außen ein Kunde, ein Gläubiger auf das Vermögen des jeweiligen Gewährträgers zugreifen wollte, weil das des Instituts nicht ausreicht. Diesen Fall, wie gesagt, hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben.
Monti, der zuständige Kommissar, hat jetzt auch erklärt, dass er „den Sparkassen nicht ans Leder“ wolle, im Gegenteil, man sehe die Berechtigung der Sparkassen. Er hat aber dann darauf hingewiesen, dass man aufgrund der Eingaben der Europäischen Bankenvereinigung natürlich prüfen müsse, ob nicht doch eine Beihilfe vorliegen könnte.
Ich möchte an dieser Stelle für die CDU-Fraktion nochmals darauf hinweisen, dass wir das System im öffentlich-rechtlichen Bereich insgesamt verteidigen wollen, das heißt Sparkassen wie Landesbanken. Sie haben wie die Genossenschaftsbanken mit ihren Zentralbanken eine Arbeitsteilung mit dem Institut vor Ort und mit dem jeweiligen Zentralinstitut. Das heißt, man kann die Zentralbank weder bei den Genossenschaftsbanken noch bei den Sparkassen von den Volksbanken oder Sparkassen trennen, denn sonst funktioniert das System nicht mehr.
Das ist auch nicht vergleichbar mit dem aktuellen Fall der WestLB, bei dem das Land Wohnungsbauvermögen eingebracht hat. Dies gibt es nur bei fünf Landesbanken. Das gab es nie bei der SüdwestLB, und das gibt es nicht bei der Landesbank Baden-Württemberg. Deshalb dürfen wir in diese Debatte die Probleme bei Bereichen der WestLB nicht mit einbeziehen, und das ist auch im Wirtschaftsausschuss so dargestellt worden.
Insoweit sind wir von der CDU dankbar, dass die anderen Fraktionen unserem Antrag zugestimmt haben, und wir fordern die Landesregierung auf, auf diesem Weg weiterzufahren.
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben für unsere heutige Aktuelle Debatte ein Thema, das sich wenig für den politischen Schlagabtausch eignet,
wie er sonst bei Aktuellen Debatten üblich ist, ein sehr komplexes Thema, das aber trotz allem große Auswirkungen nicht nur auf die Politik, sondern insbesondere auf die Wirtschaft und damit auch auf die sozialen Verhältnisse haben wird, vor allem auf die gesellschaftlichen Strukturen in unserem Staat, je nachdem, wie die Regelungen sind.
Worum geht es? Seit 1988 gibt es den so genannten Baseler Akkord. Darin haben sich die größten international tätigen Kreditinstitute auf Eigenkapitalunterlegungen von Krediten geeinigt, auf Maßnahmen, die sie unter sich abgesprochen haben und die nicht automatisch für die gesamte Kreditwirtschaft auf der Welt gelten. Aber es hat sich eingespielt, dass sowohl die EU wie auch Nationalstaaten, auch wir hier in der Bundesrepublik, im Wesentlichen das übernommen haben, was in der Baseler Übereinkunft festgelegt ist. Dies hat dazu geführt, dass in vielen Fällen, gerade auch für mittelständische Kreditinstitute, die es in Deutschland in besonders hoher Zahl gibt, für die Genossenschaftsbanken und Sparkassen Richtlinien erlassen worden sind, die eher für das große internationale Geschäft gedacht waren als für das, worum es oftmals geht, nämlich die Kreditfähigkeit und die Kreditmöglichkeiten der mittelständischen Industrie.
Ganz besonders gilt das für einen neuen Entwurf, der im Juni letzten Jahres vorgelegt worden ist. Er hat zuerst die Sparkassen und Genossenschaftsbanken bei uns in der Bundesrepublik mobilisiert und mit Verspätung auch die Privatbanken. Schließlich gab es dann eine gemeinsame Stellungnahme des Zentralen Kreditausschusses, das heißt der ganzen deutschen Kreditwirtschaft, und jetzt auch des Handwerks, des Handels und der Industrie in Deutschland, weil alle gemeinsam unsere Kreditmöglichkeiten, wie sie für den Mittelstand gegeben sind, gefährdet sehen.
Es geht darum, dass im Kernstück dieser neuen Richtlinien vorgesehen ist, die Kreditnehmer künftig nach der so genannten tatsächlichen Bonität zu bewerten. Das klingt ganz gut und erweckt auch den Eindruck, als ob es ein Vorteil wäre. Tatsächlich wird das aber für unseren Mittelstand ein Nachteil sein,
weil die Kreditnehmer in einem so genannten Ratingverfahren bewertet werden und danach die Kreditunterlegung zwischen 20 und 150 % läuft. Diejenigen, die nicht extern geratet sind – und das wird die Großzahl der Betriebe des größeren Mittelstands sein –, würden dann eine große Verteuerung ihres Kredits erfahren, weil sie anders zu bewerten und mit mehr Eigenkapital zu unterlegen sind.
Dagegen wehrt man sich zu Recht, vor allem gegen das so genannte externe Ratingverfahren. Es wurde über lange Zeit in der Wirtschaft und auch in der Öffentlichkeit beinahe als Glaubensfrage dargestellt: Alles, was extern geratet ist, ist gut. Es gibt ja die großen internationalen Gesellschaften, die Banken wie auch Unternehmen geratet haben.
Das beste Beispiel ist das Rating der asiatischen Staaten gewesen. Bis kurz vor dem Zusammenbruch der fünf Tigerstaaten haben die internationalen Ratingagenturen diesen Staaten das Best Rating gegeben, was Investoren dazu veranlasst hat, erst recht in diesen Ländern bis kurz vor dem Crash zu investieren. Nebenbei gesagt: Auch die geplante Flowtex-Anleihe, die eine große deutsche Bank noch begeben wollte, war mit einem Rating von Standard & Poor’s, also dem besten Rating, das es überhaupt gibt, versehen.
Seither wird Gott sei Dank etwas kritischer über das nachgedacht, was es mit dem externen Rating auf sich hat. Die Kreditinstitute und wir von der Politik, auch die CDU in Baden-Württemberg – die Regierung hat sich dem angeschlossen –, verlangen, dass nicht nur so genannte externe Ratings gelten, sondern dass die Kreditwirtschaft auch mit internen Ratings arbeiten kann. Unsere Kreditinstitute müssen ja ihre Kunden schon jetzt einschätzen, und dafür gelten andere Maßstäbe als beim externen Rating, nämlich nicht nur objektive Tatbestände des Unternehmens, sondern auch die Kreditwürdigkeit des Unternehmers: Wie führt er sein Unternehmen? Wie sind die Produkte? Sind sie zukunftsfähig? Was traut man dem Unternehmer zu? Wie ist die Einschätzung des gesamten Unternehmens, gerade auf die Einzelperson abgestellt?
Wenn dies wegfällt, wird es zu einer erheblichen Verteuerung der Kredite kommen, und es wird gerade für den Mittelstand sehr viel schlechtere Kreditkonditionen geben. Es wird den Drang nicht nur zur Größe, sondern auch zur Internationalisierung, zum Anschluss an große Gruppen geben. Gefragt ist nicht mehr der Einzelunternehmer, der persönlich ein Risiko eingeht und seine Grundstücke beleiht; denn auch dort ist der Kredit bisher günstiger. Er müsste teurer werden, egal, ob die Grundstücke beliehen werden oder nicht. Auf die persönliche Leistungsfähigkeit des Unternehmers in seinem Unternehmen wird nicht mehr abgestellt.
Dies muss geändert werden, und deshalb verlangen die Kreditinstitute bei uns zu Recht, dass es auch so genannte Retail-Portfolios gibt. Das heißt, dass eine Menge von Kleinkrediten, die es gerade bei Volksbanken und bei Sparkassen gibt, zusammengefasst werden, weil das Risiko, dass sie ausfallen, relativ gering ist. Wenn ein Kredit auf 200 Handwerksbetriebe à 500 000 DM gestreut ist, ist das Risiko gering, dass davon 20, 50 oder gar 100 Millionen DM ausfallen.
Nach den jetzigen Richtlinien von Basel wäre es aber so, dass für jeden Kredit ein Unternehmen mit einem Rating versehen werden müsste. Das ist in der Menge der kleinen Unternehmen teurer, als wenn ein Großunternehmen einen Kredit von 10, 20, 50, 100 oder 150 Millionen DM bekommt. Dies kann nicht sein. Es besteht die Gefahr, dass Richtlinien in europäisches und nationales Recht umgesetzt werden, die den Mittelstand lähmen werden, die die Kreditmöglichkeiten des Mittelstands erschweren und die vor allem mittelständische Kreditinstitute ein Stück weit vom Geschäft wegdrängen.
Es kommt automatisch eher zu einem Übergang zu amerikanischen Verhältnissen, weil wir eine andere Wirtschaftsstruktur und eine andere Struktur der Kreditinstitute haben.
Wir haben in Deutschland insbesondere keine externen Ratings; bei uns sind bis jetzt wenige Firmen geratet.
Um nur eine Zahl zu nennen: Selbst für einen mittelständischen Betrieb würden eine einmalige Ratinggebühr von 100 000 DM und eine jährliche Gebühr von etwa 40 000 bis 60 000 DM anfallen,
wenn das externe Rating wiederholt werden müsste. Es geht also brutal um Geschäftsmöglichkeiten der Gesellschaften auf der Welt, die schon groß sind.
Leider wird auch nicht gesehen, welche Zusammenballung es bei den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gegeben hat. Eine große international tätige Versicherung in Deutschland oder eine große international tätige Bank hat eigentlich nur noch die Auswahl zwischen zwei, maximal drei Prüfungsgesellschaften in der Bundesrepublik, von denen sie sich prüfen lassen kann. In den letzten Jahren hat es hier einen schleichenden Zusammenschluss zu großen Unternehmen gegeben, zu einer Macht, die wenig kontrollierbar ist und die wenig einsehbar ist, was sich nicht in allem sehr positiv ausgewirkt hat.
Ich will nicht wiederholen, wie – so stand es kürzlich in einer Zeitung – die Abkürzung KPMG in vielen Bankenkreisen gedeutet wird. Ich würde nie wagen, das zu sagen; aber dort stand, KPMG, die bei großen Gesellschaften prüft, sei die Abkürzung für „Keiner prüft mehr genau“.
Dazu darf und soll es nicht kommen. Deshalb die Aufforderung an die Politik, an die Landes- und die Bundesregierung, das Anliegen zu unterstützen, dass das, was in Basel von den großen Internationalen geplant ist, auf deutsche Mittelstandsverhältnisse abgestellt und nicht unbesehen übernommen wird. In Basel wird jetzt Gott sei Dank Druck gemacht, und wir haben die Chance, dass sich noch etwas verändert.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP/DVP hat mit dem Thema heute ein wichtiges Feld der Politik aufgegriffen, aber auch ein Feld, auf dem es keine Einigkeit in der Koalition, also zwischen der CDU und der FDP/DVP, in Baden-Württemberg gibt, zumindest nicht auf der Ebene, auf der im Augenblick ein „Zuwanderungsbegrenzungsgesetz“ – so wird es ja genannt – diskutiert wird. Ich verstehe auch nicht, Herr Kollege Pfister, dass sich die FDP/DVP auf diesen Begriff eingelassen hat. Er gehört zu den merkwürdigen und wundersamen Wortschöpfungen der Politik, die über den Inhalt hinwegtäuschen oder genau die Absicht, die man hat, verschleiern. Denn ein „Zuwanderungsbegrenzungsgesetz“ erweckt beim normalen Leser den Eindruck, dass etwas begrenzt werden soll.
Tatsache ist aber, dass nach einem so genannten Zuwanderungsbegrenzungsgesetz mehr Ausländer als bisher in die Republik kommen sollen.
Die wahre Absicht wird also verschleiert. Das ist etwa so wie beim Steuerentlastungsgesetz, das ja ein Steuerbelastungsgesetz ist.
Wir haben nach wie vor einen relativ starken Zuzug in die Bundesrepublik, und ein Gesetz kann diesen Zuzug gar nicht begrenzen. Es gibt einen Punkt, in dem Sie – Gott sei Dank, sage ich einmal – anderer Meinung sind als RotGrün in Berlin; das haben Sie jetzt auch dargestellt.
Ein solcher Begriff erweckt den Eindruck, als ob es eine vom Gesetzgeber oder von der Regierung vorgegebene feste Zahl von Zuwanderern pro Jahr einschließlich Asylbewerbern gäbe, die nicht überschritten werden könne. Genau eine solche ist aber nach der jetzigen Rechtslage des Grundgesetzes nicht möglich, sondern es wird noch etwas draufgesetzt.
Wir alle wissen, dass wir in der Bundesrepublik mit der Integration eigentlich am Rande dessen sind, was wir verkraften können.
Im Augenblick kommen jedes Jahr noch nahezu 500 000 in die Bundesrepublik, die integriert werden müssen. Es gibt nach wie vor eine große Zahl – über 100 000 – von Asylbewerbern. Es reisen etwa 60 000 im Rahmen der Familienzusammenführung ein und etwa 250 000 Ausländer aus EU-Ländern, bei denen es ja eine Begrenzung nicht gibt und auch nicht geben kann; eine solche will auch niemand. Aber auch sie sind Menschen, die natürlich sprachlich zu integrieren sind, die teilweise in der Bildung zu integrieren sind und die auch bei den Arbeitsplätzen einer Integration bedürfen.
Dazu müssen wir in letzterer Hinsicht auch die Aussiedler zählen. Ich rechne sie nicht zu den Ausländern. Aber was die Integrationsfähigkeit und -notwendigkeit anbelangt, sind sie eine Bevölkerungsgruppe, die mindestens ebenso schwierig zu integrieren ist wie viele andere. Also sind jedes Jahr über 500 000 in der Bundesrepublik zu integrieren. Darauf wollen Sie noch eine zusätzliche Quote setzen.
Nun ist nicht bestritten, Herr Pfister, dass es in der Bevölkerung, wie Sie sagen, viele Gruppen gibt, die gerne zusätzliche Arbeitskräfte hier in der Bundesrepublik hätten; wir werden darüber nachher bei der Greencard sprechen. In vielen Bereichen der Wirtschaft fehlen ja nicht nur qualifizierte Arbeitskräfte, sondern es fehlen auch so genannte nicht qualifizierte Arbeitskräfte.
Ja wollen wir den Bedarf bei 4 Millionen Arbeitslosen nur so decken, wie es die Wirtschaft gern hätte? Ich bin bestimmt kein Mann, der gegen die Wirtschaft ist.
Ja, wir entscheiden es, genau. Aber wir entscheiden eben nur einen Teil, wenn Sie nicht gleichzeitig das Asylrecht ändern, Herr Pfister.
Aber das will ja Rot-Grün in Berlin nicht.
Damit haben Sie zusätzlich zur Quote eine unbestimmte Anzahl.
Der ungeregelte Zuzug von Asylbewerbern wird leider wieder größer werden, fürchte ich. Wir haben zwar beim Asylkompromiss mit festgelegt, dass die finanziellen Anreize bei Asylbewerbern gekappt werden, indem die Sozialhilfe um bis zu 20 % gekürzt wird.
Dies wurde aber auf Drängen der SPD zeitlich begrenzt, und die Frist läuft im Juli dieses Jahres aus.
Erst vor wenigen Tagen ist im Bundesrat der Antrag gescheitert, die Grenze weiter bestehen zu lassen. Das heißt, ab Juli dieses Jahres zahlen die Kommunen wieder 100 % Sozialhilfe an die Asylbewerber. Dies war bis zu diesem Jahr begrenzt. Leider ist das in weiten Teilen gar nicht bekannt.
Sie kennen die Zahlen. Wir waren bei einem Höchststand von 400 000 Asylbewerbern pro Jahr in der Bundesrepublik. Wir sind nach dem Asylkompromiss und der Kürzung der Leistungen auf etwa 100 000 herunter gekommen; bei uns waren es 10 000 pro Jahr. Wenn aber jetzt wieder unbeschränkt gezahlt wird, so wie das früher der Fall war, fürchten wir schon,
dass der Anreiz, nach Deutschland zu kommen, in vielen Ländern wieder zunimmt.
Dazu müssen Sie ein Zweites sehen, Herr Kollege Pfister. Wir haben doch eine veränderte Einbürgerungspolitik. Die neue rot-grüne Regierung hat in der Bundesrepublik eine andere Einbürgerungsmöglichkeit geschaffen, als sie vorher bestand.
Darauf werden wir nachher bei der Greencard kommen. Der Herr Bundesinnenminister hat ja schon erklärt, dass Leute – wenn auch, wie Schröder sagt, auf fünf Jahre beschränkt – ins Land geholt werden sollen.
Aber Herr Schily hat hinzugefügt: Wer in der Bundesrepublik bleiben will, dem müssen wir natürlich die Möglichkeit geben, dass er hier bleiben kann.
Sie sprechen von Zuwanderungsbegrenzung, und andere tun das auch. Aber gleichzeitig sagt man: Wer bleiben will, kann trotzdem auch über diese Frist hinaus bleiben. Das heißt, es ist eher die ungezügelte Öffnung, als dass es eine Begrenzung wäre.
Deshalb sagen wir: Man kann mit uns über eine Begrenzung reden. Aber dann muss gleichzeitig auch das Asylrecht geändert werden. Dann muss bei der rot-grünen Regierung die Bereitschaft dazu da sein. Ansonsten erweckt man den Eindruck, wir würden etwas steuern, was wir letztlich nicht steuern. Vielmehr würden wir noch etwas draufsetzen und mehr Integrationsbedarf in der Bundesrepublik haben. Deshalb sind wir bis jetzt nicht dafür, ein so genanntes Begrenzungsgesetz in dieser Form zu verabschieden, sondern nur dann – so hat es auch Herr Merz formuliert: nur dann sei er zur Debatte darüber bereit –, wenn gleichzeitig auch das Individualrecht beim Asylrecht mit geändert wird und wir einen europäischen Standard bekommen.