Das lassen wir Ihnen an der Stelle nicht durchgehen. – Herr Vallendar! Wir sind hier nicht auf dem Kasernenhof. Wir sind hier im Parlament. Parlament kommt von parler und nicht von Herumschreien. Benehmen Sie sich mal!
Wissen Sie, was ich Ihnen hier unterstelle? Ich unterstelle Ihnen, dass Sie mit diesem Sonderausschuss eigentlich etwas ganz anderes bezwecken, nämlich das, was Sie im Bundestag auch schon versucht haben. Sie versuchen, einen Pseudo-Untersuchungsausschuss zu installieren, den Sie versuchen, für Ihre Filterblase zu einer Art Tribunal gegen die jeweilige Regierungspolitik zu machen und bei begleitenden Prozessen sozusagen Untersuchungsgegenstände ans Licht zu zerren. Das lassen wir Ihnen auch nicht durchgehen. Dazu können Sie sich mal verhalten.
Wir haben eine sachgerechte Arbeitsteilung in diesem Parlament. Der Rechtsauschuss ist es gewesen, der übrigens einstimmig auf Initiative der Koalitionsfraktionen zur Gewährleistung der Religionsfreiheit und des Versammlungsgrundrechts eine eindeutige Beschlussempfehlung an den Senat abgegeben hat. Sich hier hinzustellen und zu behaupten, dass dieses Parlament nicht in der Lage ist, Grundrechtsabwägungen vorzunehmen, ist einfach nur frech. Dieser Antrag gehört in die Tonne. Dahin werden wir ihn auch gleich befördern. Wir werden stattdessen auf dem seriösen und sachgerechten Weg weiterschreiten, den wir mit den demokratischen Oppositionsfraktionen zusammen gehen, nämlich schauen, wie wir ein Landesgesetz zur Umsetzung der Coronamaßnahmen hinbekommen, wo es sowohl um die Parlamentsbeteiligung als auch um die wesentlichen Grundrechtsabwägungen geht. Das ist der richtige Weg und nicht diese Pseudoanträge, die Sie hier stellen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen der AfD! Ihr Antrag spricht ein Problem an, welches inzwischen durch Maßnahmen, die dieses Parlament aus sich selbst heraus ergriffen hat, substanziell gelöst ist. Ich erspare uns hier die Aufzählung der ganzen Verbesserungsvorschläge, die wir in Fragen der Rechte des Souveräns in den letzten Wochen aufs Tapet gebracht haben, und der Schwierigkeiten, die durch uns, das Parlament, in den letzten Wochen gelöst worden sind, und verweise nur
auf den heutigen Tag, da wir heute eine wichtige Änderung der Verfassung von Berlin verabschiedet haben, die die Arbeits- und Beschlussfähigkeit dieser Volksvertretung auch in schwerer Zeit sicherstellt. Ihr Antrag ist daher inzwischen weit überholt, und die FDP-Fraktion wird ihn ablehnen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Also: Es gibt ja wenige Anträge der AfD, die man überhaupt ernsthaft diskutieren kann, diesen hier halten wir allerdings für besonders ungeeignet.
Die AfD möchte einen Sonderausschuss zu Corona, und zwar mit der Begründung: Sie wolle das Parlament stärken. Soweit so gut. Für Parlamentsbeteiligung sind wir ja alle, dagegen spricht sicher niemand.
Schaut man sich den AfD-Antrag allerdings genauer an, stellt er sich als völlig unpraktikabel heraus. Der von der AfD gewünschte Sonderausschuss soll nicht einmal mit eigenen Befugnissen ausgestattet sein, er soll nicht mal grundsätzlich eine Empfehlung abgeben müssen. Der Antrag verweist insoweit nur auf § 32 Abs. 5 GO unserer Geschäftsordnung, eine Vorschrift die wir ohnehin schon längst haben. Danach kann das Abgeordnetenhaus – wie ja bekannt ist – auch jetzt schon Rechtsverordnungen aufheben, abändern, es kann ein Ersuchen an den Senat richten oder eine Sache an sich ziehen und ein eigenes Gesetz erlassen. Zudem soll der von der AfD gewünschte Antrag einen Sonderausschuss mit 22 Mitgliedern statuieren und neben den regulären Ausschüssen tagen – regelmäßig und dann auch noch bei Bedarf.
Dies wäre aus unserer Sicht ein völlig ineffektiver Mehraufwand, der im Ergebnis nicht mal etwas bringen würde, denn der Ausschuss müsste ja aus Abgeordneten bestehen, die ohnehin schon in den Fachausschüssen tätig sind und sich permanent mit Coronamaßnahmen befassen.
Dazu kommt noch: Der Sonderausschuss soll nach den Vorstellungen der AfD auch nicht etwa in ein Coronalandesgesetz gegossen oder eingebettet werden. So ein Gesetz braucht die AfD offensichtlich gar nicht erst.
Im Rechtsausschuss hat die AfD zu ihrem Antrag gesagt: Der Antrag befasse sich gerade nicht mit der Schaffung eines parlamentarischen Coronagesetzes, sondern damit,
was das Parlament momentan schon machen könnte, und das sei nun ein Coronasonderausschuss, der dann die Grundrechtsabwägungen vornehmen solle. – So also stellt sich die AfD Parlamentsbeteiligung vor, während sie gleichzeitig – gerade heute früh und hier – als einzige Fraktion gegen die Änderung der Verfassung gestimmt hat, die eine Beschlussfähigkeit unseres Parlaments sichern soll.
Während alle Fraktionen einhellig für die Absenkung der Beschlussfähigkeit in Notlagen votierten, um das Parlament am Laufen zu halten, falls viele krank werden, hielt die AfD es nicht für nötig, eine solche mit vielen Sicherungen versehene Regelung vorzunehmen; so, als ob es die Pandemie nicht mal gäbe. Dafür nun aber ein Sonderausschuss, wo man ja mal debattieren kann. Das halten wir für einen völlig falschen Weg.
Aus gegebenem Anlass weise ich jetzt einmal darauf hin, dass unheimlich wenig Leute im Parlament sind, und als nächstes hier die Abstimmung kommt, und bitte, mal entsprechend zu verfahren. Ich bin nämlich gleich fertig. Dann kommt die Abstimmung.
Danke schön! – Frau Kollegin, Sie hätten auch eine Minute Zeit, diese zu beantworten. Können Sie sich an eine ernsthafte Initiative der AfD in dem Rechtsausschuss zum Thema Coronaverordnungen erinnern? Ich habe jetzt die ganze Zeit nachgedacht, mir ist bisher nichts eingefallen.
Danke! Das wurde von den Vorrednern ja auch schon angesprochen. Ich kann mich, da ich ja ständiges Mitglied im Rechtsausschuss bin und da gut zuhöre, leider an keine einzige Initiative der AfD erinnern. Die haben zu Corona schlichtweg überhaupt nichts eingebracht.
Sehr gut erinnern kann ich mich dagegen an unsere Initiative als Koalition, wo es um die Versammlungs- und die Religionsfreiheit ging.
[Frank-Christian Hansel (AfD): Das ist doch lächerlich! Sie haben doch überhaupt nichts eingebracht! – Sven Kohlmeier (SPD): Lüg doch nicht! – Zurufe von der AfD]
An die AfD gerichtet: Wenn Sie zuhören würden, hätten sie gehört, dass ich gerade gesagt habe: Es war eine Koalitionsinitiative, und da ging es um die wichtigen Grundrechte der Versammlungs- und der Religionsfreiheit, die wir dann anschließend im Ausschuss mit einer entsprechenden Beschlussempfehlung besprochen haben.
Vielen Dank, Frau Kollegin Vandrey für das Zulassen der Frage und die einminütige Beantwortungsmöglichkeit! Ich stelle Ihnen die Frage, ob Sie mir zustimmen, dass die Äußerungen des Kollegen Vallendar in seiner Rede, die er vorhin gehalten hat, bezüglich des Notverordnungsregimes und seinem Sprachgebrauch von Ermächtigungsgrundlagen, scharf zurückzuweisen ist, und dass die Geschichte gezeigt hat, dass Rechtsradikale und Nazis diejenigen sind, die man auf keinen Fall in die Nähe der Grundrechte lassen sollte, geschweige denn durchgehen lassen sollte, sich als Verteidiger derselben aufzuspielen.
Ich brauche dafür zwar nicht eine Minute, was ich gerne angesichts der leeren Ränge machen würde, aber ich möchte Ihnen sagen: Natürlich haben Sie recht, und die Frage kann man nur mit einem klaren Ja beantworten, Herr Schlüsselburg!
Jetzt würde ich gerne fortfahren. – Parlamentsbeteiligung ist uns wichtig, auch und gerade in Coronazeiten. Daher hat der Bundesgesetzgeber dafür gesorgt, dass das Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene ausgebaut wurde. Es wurden im Bundesinfektionsschutzgesetz konkrete Regelungen erlassen. Wir haben nicht mehr nur die Allgemeinklauseln, die wir vorher hatten. Daher sind wir jetzt in der Lage, die Verordnungen auf demokratischlegitimierte, konkrete Grundlagen zu stützen.
Jetzt zu uns in Berlin: Auch in Berlin werden wir ein Landescoronagesetz auf den Weg bringen. Dazu diskutieren wir bereits in den Fraktionen. Und – ganz anders als Ihr Antrag zum Sonderausschuss – hat die FDP einen sinnvollen Antrag eingebracht, den man zumindest gut diskutieren sollte, weil es in dem Antrag darum geht, ein Landescoronagesetz auf den Weg zu bringen. Das ist eine Gesetzesvorlage, über die wir in den Fraktionen debattieren werden. Wir wollen durch ein Landescoronagesetz differenzierte Regelungen erreichen hinsichtlich der demokratischen Legitimationen der Regeln.
Im Fazit: Der Antrag der AfD zu einem CoronaSonderausschuss ist weder praktikabel noch würde er zu einer differenzierten Beteiligung des Parlaments führen. Alles in allem kann der Antrag nur abgelehnt werden. – Vielen Dank!
[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Bernd Schlömer (FDP)]