Protocol of the Session on October 1, 2020

[Beifall bei der FDP – Beifall von Dirk Stettner (CDU)]

Wir haben nachher noch einen anderen Punkt zum Datenschutzgesetz. Wenn es nicht gelingt, dass alle Senatorinnen und Senatoren in ihren Fachbereichen den Datenschutz verstehen, ernst nehmen und gestalten, werden wir nicht weiterkommen. Man kann den Datenschützerinnen und -schützern oder der Beauftragten für Datenschutz immer aufgeben, uns diesen Bericht zu schreiben, und dann wird jeder Einzelfall behandelt, aber so kommen wir nicht weiter. Alle Verwaltungen müssen in ihrem Fachbereich den Datenschutz mitgestalten; ich sage deswegen „mitgestalten“, weil Datenschutz immer eine Abwägung verschiedener Interessen ist. Wir haben es bei der Schule – das Thema wurde angesprochen – miteinander auszuhandeln: Wie kann das in der Schule funktionieren? Wo sind die Grenzen des Datenschutzes? Was sind die Bedingungen, dass Schule funktioniert? – Das muss mit der Bildungssenatorin und den Datenschützern zusammen besprochen werden.

[Beifall bei der FDP – Beifall von Dirk Stettner (CDU) und Daniel Wesener (GRÜNE)]

Das kann man für alle Senatsverwaltungen durchdeklinieren. Ich will da keine Farbe irgendwie bevorzugt behandeln, aber wir kommen beim Datenschutz nur weiter, wenn wir dort Fortschritte machen.

Wir haben den 2019er-Bericht vorgelegt bekommen. Da fehlt jetzt noch die Stellungnahme des Senats. Ich bin gespannt, ob daraus zu erkennen ist, ob ein Teil des Umdenkprozesses bereits begonnen hat. Ich glaube, wir müssen da deutlich vorankommen.

Ich will auf zwei Punkte eingehen, die Sie in Ihrer Rede genannt haben. Ich finde, die Frage von KI und all diesen Algorithmen in der öffentlichen Verwaltung, ist eine Zukunftsfrage, der wir uns stellen sollen. Ich bin überzeugt, dass wir ein Recht auf menschliche Überprüfbarkeit in irgendeiner Form brauchen und möglicherweise auch an Gesetze, Grundsätze heran müssen oder wir sogar gucken müssen, ob wir etwas in unserer Landesverfassung dementsprechend verankern. Wir sollten insgesamt noch einmal darüber diskutieren, wie wir dieses Recht in der digitalisierten Verwaltung wahrnehmen können.

Ich glaube, der Arbeitsauftrag in Richtung Präsidium – ich weiß gar nicht, ob ich das darf, dem Präsidium Arbeitsaufträge geben –,

[Heiterkeit bei der LINKEN]

aber dass wir uns diese Datenschutzverordnung noch einmal anschauen. Meine Fraktion hat im Arbeitskreis zuletzt einen Entwurf für eine Datenschutzordnung für das Berliner Abgeordnetenhaus diskutiert. Dafür gibt es Vorbilder beispielsweise in Schleswig-Holstein. Ich würde mich freuen, wenn wir, gern vom Präsidium organisiert, fraktionsübergreifend gemeinsam zu dem Schluss kommen, dass wir so etwas brauchen und dass wir möglicherweise so etwas noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen. Ich würde mich freuen, wenn so ein Prozess vielleicht auch aufgrund dieser Debatte angestoßen wird. Vielen Dank fürs Erste. Wir diskutieren nachher ja noch das andere Gesetz. – Danke!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Tino Schopf (SPD)]

Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Abgeordnete Schlömer.

Ich fange mal mit Frau Smoltczyk an. – Sehr geehrte Frau Smoltczyk! Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der regelmäßige Bericht der Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt uns, wie in jedem Jahr, sehr deutlich die beeindruckende Bandbreite datenschutzrelevanter Handlungsfelder und Themen auf und er dokumentiert, wenn man sich mal die letzten Passagen, Abschnitte im Bericht 2018 anschaut, dass das Wirksamwerden der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung seit Mai 2018 einen ungeheuren Mehraufwand für Beratung von Berliner Menschen und Unternehmen zur Folge hatte. Auch die fachlichen Anforderungen – Sie sprachen es an – sind angesichts des europäischen Kontextes, Rechtsrahmen, nicht einfacher geworden, sondern sie sind mit vielen anderen Aufsichtsbehörden auf nationaler und europäischer Ebene abzustimmen. Das ist kein einfaches Un

(Stefan Ziller)

terfangen. Haben Sie daher herzlichen Dank, Ihnen persönlich, Frau Smoltczyk, aber auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern!

[Beifall bei der FDP – Beifall von Tobias Schulze (LINKE)]

Sie leisten eine gute Arbeit.

Wenn Sie an einer Stelle des Berichts aus dem Jahr 2018 sogar die FDP erwähnen mit dem Produkt „Wähleransprachen mit Parteiaffinität“ als moderne Form des Wahlkampfes und uns attestieren, wir würden uns datenschutzkonform verhalten, dann freut uns das umso mehr.

[Beifall bei der FDP]

Wir werden später in einer anderen Rederunde über Datenschutz sprechen. Deshalb möchte ich das Augenmerk zunächst auf ein ganz anderes Themenfeld legen, meine Kollegen haben es auch schon kurz angerissen: die Informationsfreiheit. Denn Sie berichten uns auch nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes regelmäßig im Abgeordnetenhaus von Berlin. Sie sind die Informationsfreiheitsbehörde. Informationsfreiheit bedeutet, dass jede Berliner Bürgerin und jeder Berliner Bürger prinzipiell in die Lage versetzt sein muss, die Arbeitsweise aller öffentlichen und öffentlich finanzierten Stellen im Detail zu verstehen und bewerten zu können. Zwar gibt es seit dem Jahr 1999 für Berlin ein Informationsfreiheitsgesetz, das den Berliner Bürgerinnen und Bürgern dieses Recht gewährt, aber es ist jetzt im Jahr 2020 an der Zeit, diese Gesetz weiterzuentwickeln.

[Beifall bei der FDP – Beifall von Dr. Michael Efler (LINKE)]

Wir Freie Demokraten haben dazu bereits einen Vorschlag vorgelegt,

[Paul Fresdorf (FDP): Ja!]

ein neues Transparenzgesetz für Berlin. Selbst die Informationsfreiheitsbehörde nimmt in einer Pressemitteilung von Anfang September 2020 deutlich Stellung zu einem Eckpunktepapier der Koalition. Ich zitiere: „Keine halben Sachen – Berlin braucht echte Transparenz.“.

[Beifall bei der FDP – Beifall von Dr. Michael Efler (LINKE)]

Und so dürfen wir heute angesichts der Auseinandersetzung mit dem Bericht 2018 auch die Koalition aktuell fragen: Wie steht es denn bei Ihnen mit der Weiterentwicklung der Informationsfreiheit von Berlin? Wann kommt denn Ihr Entwurf für ein Transparenzgesetz?

[Paul Fresdorf (FDP): Am Sankt-Nimmerleins-Tag!]

Wieso gelingt es Ihnen nicht – – Eine Zwischenfrage, ja.

Ja, Herr Kohlmeier. – Bitte!

Da wir offenbar gerade die Stunde Abgeordnete fragen Abgeordnete der Regierungskoalitionen haben, möchte ich Sie fragen: Haben Sie eigentlich den Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün gelesen, in dem steht, dass in dieser Legislaturperiode eine Fortentwicklung des Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes erfolgen wird, und wissen Sie weiterhin, dass die Koalition noch mindestens ein Jahr

[Paul Fresdorf (FDP): Ha, ha!]

wegweisende Beschlüsse fassen und in diesem verbleibendem Jahr dann auch die restlichen noch wenigen offenen Punkte des Koalitionsvertrags umsetzen wird?

[Zuruf von Stefan Förster (FDP) – Weitere Zurufe von der AfD und der FDP]

Kurze Antwort: Ich habe das in dem Koalitionsvertrag gelesen, und ich glaube, darin steht, dass Sie eine Bemühenszusage gegeben haben, ein Transparenzgesetz zu formulieren. Sie haben keine Zusage getätigt. Angesichts des Streits in der Koalition über die vielen Bereichsausnahmen, die Sie im Eckpunktepapier genannt haben, zeigt sich auch sehr deutlich, dass es Ihnen kaum gelingen wird, einen Entwurf vorzulegen, der mit der Qualität des FDP-Vorschlags Schritt halten kann.

[Beifall bei der FDP – Heiterkeit bei Sebastian Walter (GRÜNE) und Stefan Ziller (GRÜNE)]

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Efler?

Ja, gerne!

Dann, Herr Dr. Efler, haben Sie das Wort.

Ist Ihnen bekannt, Herr Kollege, dass am Ende das Parlament entscheidet, wie ein Gesetz aussehen wird, und nicht der Senat?

Sehr geehrter Herr Efler! Sie formulieren einen sportlichen Anspruch. Ich hoffe, dass es Ihnen gelingt, einen Entwurf vorzulegen. Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Letztendlich müssen wir dann schauen, welcher Entwurf besser ist.

Sie sehen viele Bereichsausnahmen vor, gerade bei landeseigenen Unternehmen. Ich glaube, dass es ein Gebot der Transparenz ist, darüber Auskunft zu geben, wie landeseigene Unternehmen aufgestellt sind. Man kann nicht immer darauf abstellen, dass alles Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind. Da wünsche ich Ihnen Mut, Tatkraft und Energie, dass Sie sich gegenüber Ihren Koalitionspartner letztendlich durchsetzen können.

[Beifall bei der FDP – Beifall von Daniel Buchholz (SPD) und Stephan Lenz (CDU)]

Aber zurück zum Datenschutz: Sehr verehrte Frau Smoltczyk! Vielen Dank für Ihre Hinweise zu Schriftlichen Anfragen von uns Abgeordneten, die hilfreich sind in Bezug auf personenbezogene Angaben, die nicht getätigt oder doch getätigt werden dürfen bei Antworten auf unsere Fragen. Vielen Dank für Ihre Ausführungen im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Antrag der FDP auf Abwahl des Vorsitzenden des Ausschusses KTDat. Sie bestätigen das Fehlverhalten des damaligen AfDAbgeordneten bei den Vorkommnissen in Chemnitz. Vielen Dank für Ihren unermüdlichen Ehrgeiz im ständigen Ringen mit der Innenverwaltung. Die Bildungsverwaltung, das ist schon angeklungen, so auch im Bericht zu lesen, umgeht Sie ja schon. Letztlich geht es nicht um das Quälen der Kollegen in den anderen Ressorts. Sie sind die Partnerin für den Berliner Datenschutz, Garantin für die Gewährleistung unseres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Das ist ein Bürgerrecht, ein digitales Grundrecht. Haben Sie herzlichen Dank dafür!

[Beifall bei der FDP – Beifall von Daniel Buchholz (SPD) und Stephan Lenz (CDU)]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Dann darf auch ich Ihnen, sehr geehrte Frau Smoltczyk, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Namen des Hauses für die geleistete Arbeit herzlich Danke sagen.

[Beifall bei der SPD, der CDU der LINKEN den GRÜNEN und der FDP– Vereinzelter Beifall bei der AfD]

Wir kommen zur

lfd. Nr. 4:

Prioritäten

gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

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