Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Frau BurkertEulitz! Ihnen ist ja bekannt, dass das Thema Kitaausbau seit meiner Amtszeit für mich Priorität hat. Deswegen gibt es auch das Landesprogramm. Zurzeit haben wir 173 000 Kitaplätze, und seit 2011, seitdem wir das Landesprogramm haben, aber auch mit Bundesprogrammen, sind insgesamt 45 000 Kitaplätze entstanden. Ich möchte mich an der Stelle recht herzlich bei den freien Trägern und Eigenbetrieben bedanken, die in den vielen Jahren mit uns an einem Strang gezogen haben. Das war aufgrund des Anstiegs der Kinderzahlen in den letzten Jahren auch notwendig.
Ihnen ist auch bekannt, dass wir das Landesprogramm in den letzten Haushaltsverhandlungen weitergeführt und hierfür Gelder zur Verfügung haben, auch über SIWANA und andere Programme, sodass wir bis 2022 durch unsere Maßnahmen weitere 15 000 Kitaplätze schaffen wollen, gemeinsam mit den Trägern. Ich glaube, dass es sehr beachtlich ist, wenn uns dies gelingt. Dafür sind Ressourcen auf den Weg gebracht worden. Einige Projekte laufen
jetzt schon, Kitas sind im Bau, und ich bin ganz gespannt, ob uns das gelingen wird. In den letzten Jahren ist uns dies aber gelungen.
Es freut mich sehr, dass wir jetzt auch zusätzliche Bundesmittel zur Verfügung gestellt bekommen haben, nämlich 48 Millionen Euro für das Jahr 2021. Hier ist ja ein spezielles Programm in Zeiten von Corona auf den Weg gebracht worden. Wir sind in der guten Situation, dass wir Anträge auf Halde vorliegen haben, die schon geprüft sind, auch qualitativ gute Anträge, sodass wir, wenn die Förderrichtlinien herausgegeben werden und wir starten können, auf diese Mittel zugreifen können. Über dieses Bundesprogramm wollen wir allein 2 400 Kitaplätze schaffen – das ist eine ganz große Menge –, rund die Hälfte davon über vorliegende Anträge. Dann wollen wir aber auch noch einmal neu ausschreiben.
Insgesamt teile ich die Meinung der Träger, dass wir nicht nachlassen dürfen, was den Kitaausbau angeht. Es liegt uns ja auch die neue Bevölkerungsprognose vor. Unsere Planungen beruhten auf der alten Bevölkerungsprognose. Was sich verändert hat: In der alten Bevölkerungsprognose hatten wir für die nächsten Jahre stagnierende Kinderzahlen, und die neue Bevölkerungsprognose sieht bis 2025/26 wieder einen Anstieg der Kinderzahlen. Deswegen passen wir die Kitaentwicklungsplanung an. Das haben wir aber auch schon im Senat besprochen. Wir hatten das Thema eigentlich auch im Fachausschuss, das haben wir vertagt. Es ist ganz klar, wir dürfen nicht nachlassen und wir benötigen weiter zusätzliche Ressourcen, um dann auch in den nächsten Jahren den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz umsetzen zu können.
Können Sie vielleicht noch etwas dazu sagen, dass sich keine neuen Projekte mehr anmelden können? Oder besteht da noch eine gewisse Offenheit?
Sehr geehrte Frau Burkert-Eulitz! Ich glaube, ich habe das gerade beschrieben, und es ist ja auch keine neue Information. Dazu gab es schon im Juni kleine Anfragen, die wir beantwortet haben. Der Haushaltsgesetzgeber hat
uns im Rahmen des Landesprogramms Gelder zur Verfügung gestellt, die haben Sie hier im Parlament beschlossen. Uns war es wichtig, ganz schnell Zusagen zu erteilen, dass wir loslegen können, dass diese Gelder im Rahmen des Landesprogramms schnell umgesetzt werden. Und ja, wir haben sehr viele Bewerbungen im Rahmen des Kitaausbauprogramms. Das freut mich sehr.
Ich kann mich noch an Debatten mit den Trägern erinnern, die mir gesagt haben: Warte einmal ab! Nächstes Jahr wird es keine Anträge mehr geben. Das Interesse wird nicht da sein, die Finanzierungen sind zu gering. Hier wird sich keiner mehr bewerben, und der Senat wird nicht vorankommen mit dem Ausbau der Kitaplätze. – Das ist, Gott sei Dank, nicht eingetreten. Wir haben die Förderungssummen in den letzten Jahren erhöht, sodass wir jetzt mit dem zusätzlichen Bundesgeld eben auf Anträge zurückgreifen können, die uns schon vorliegen, und einen Teil werden wir auch neu ausschreiben. Denn es geht ja auch darum, dass wir qualitativ gute Anträge auswählen und nicht irgendwelche und dass die Kitaplätze dort ankommen, wo sie definitiv am dringendsten benötigt werden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie oft gibt es in der Senatsbildungsverwaltung Sprechstunden für Kitagründer oder Menschen, die eine Kita bauen möchte? Werden die regelmäßig angeboten?
Sehr geehrter Herr Fresdorf! Wir haben regelmäßig Sprechstunden und Seminare. Auch DaKS, der Dachverband der Kinder- und Schülerläden, berät. Wir haben auch gemeinsam mit den Trägern entsprechende Broschüren erarbeitet.
Die aktuellen Termine der Sprechstunden weiß ich jetzt nicht. Ich glaube, sie fanden einmal in einer Zeitspanne von vier Wochen statt, aber das weiß ich jetzt nicht. Da müsste ich einmal nachfragen, wann die aktuellen Beratungsterminen sind. Es gibt aber regelmäßige Beratungstermine, und das ist uns auch wichtig, weil wir ein Interesse daran haben, qualitativ gut aufgearbeitete Anträge vorliegen zu haben. Sonst zieht das immer einen Rattenschwanz hinter sich her, und dann müssen immer wieder Dinge nachgefordert werden. – Das ist uns sehr wichtig,
und an dieser Stelle auch vielen Dank an den DaKS, der insbesondere Elterninitiativen berät, die noch einmal ganz anders, ehrenamtlich, aufgestellt sind und denen es auch nicht allzu leicht fällt, solch einen Antrag zu stellen.
Frau Präsidentin, herzlichen Dank! – Ich frage den Senat: Welche Erwägungen liegen dem zugrunde, dass die Justizverwaltung plant, dass die Ausstellung „Im Namen des deutschen Volkes – Justiz und Nationalsozialismus“ aus dem Gebäude des Oberverwaltungsgerichts ausziehen soll, damit sechs Personen der Ombudsstelle nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz dort einziehen können?
Dann kommen wir doch noch zu dem Thema. Schön! – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie wissen, ist es eng in der Berliner Justiz. Wir haben erfreulicherweise sehr viele Neueinstellungen aufgrund der von Ihnen verabschiedeten Haushaltspläne vornehmen können, mehrere Hundert.
Das hätte ich auch Herrn Dregger gesagt. Auch bei der Staatsanwaltschaft haben wir sehr viele Neueinstellungen vorgenommen, ich glaube, in meiner Amtszeit mehr als in der Amtszeit meines Vorgängers. Und weil es in der Justiz enger wird, müssen wir uns natürlich angucken, wofür wir unsere Räumlichkeiten nutzen und was für die Erbringung unseres Auftrages unerlässlich ist und was nicht.
Da ist unser Blick auf die Räume – 200 Quadratmeter – im Oberverwaltungsgericht gefallen. Dort befindet sich eine Wanderausstellung des Bundesministeriums der Justiz zu dem von Ihnen angesprochenen Thema. Sie ist von 1989, wandert aber nicht mehr, sondern ist seit 2007 oder 2008 fest vor Ort. Deswegen haben wir mit dem BMJV gesprochen, ob man diese Ausstellung wieder wandern lassen könnte. Das würde ihr vermutlich auch mehr Besucher bescheren. Mit dem BMJV sind wir übereingekommen, dass man sie aus diesen Räumlichkeiten herausnimmt, die dem BMJV bisher mietfrei zur Verfü
gung gestellt wurden. Wie Sie wissen, ist die Linie hier im Haus immer, dass wir auf Flächenoptimierung gucken müssen.
Ich hoffe, dass diese Ausstellung noch ganz viele Besucher bekommt. An der einen oder anderen Stelle könnte man sie auch aktualisieren. Gott sei Dank ist in den letzten 31 Jahren einiges passiert, was die Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts in der Bundesrepublik angeht. Von daher ist die Situation so, wie ich sie beschrieben habe, dass wir die Räumlichkeiten für eigene Mitarbeitende benötigen und mit dem BMJV im guten Austausch sind, dass diese Ausstellung an anderer Stelle gezeigt wird, wie gesagt, von mir aus gerne mit noch viel mehr Publikum, denn die Anzahl der Besucherinnen und Besucher dort ist verbesserungswürdig. – Danke!
Da die Ausstellung ja auch für die Ausbildung von Juristinnen und Juristen genutzt wird, würden Sie meiner Auffassung folgen, dass man, um Platz für andere Dinge zu schaffen, nicht auch eine historisch wertvolle Gedenkstätte im Land Berlin auflösen würde, sondern da schon eine Abwägung zwischen einem historischen Auftrag, den die Justizverwaltung hat, und Räumlichkeiten für sechs Personen einer Ombudsstelle nach dem LADG vornehmen würde?
Ich glaube, keiner in dieser Stadt erwägt ernsthaft – mir ist jedenfalls keine Planung der Kulturverwaltung oder anderer bekannt –, dass wir historische Erinnerungsorte auflösen. Davon haben wir sehr viele in Berlin, und das auch gut und richtig, und die sind auch ordentlich ausgestattet. Dieses hier ist aber kein historischer Ort. Diese Räumlichkeiten im OVG spielen in dieser Ausstellung gar keine Rolle. Das Kriminalgericht in Moabit und selbstverständlich das Gebäude des Kammergerichts, wo bekanntlich der Volksgerichtshof getagt hat, kommen in der Ausstellung vor. Da hat auch keiner ernsthaft Erwägungen, die Erinnerung daran irgendwie aufzulösen.
Es handelt sich, wie gesagt, um eine Wanderausstellung, und der Charakter einer Wanderausstellung ist, dass sie von A nach B, nach C und D wandert. Das ist gut und
richtig. Das hat sie auch über viele Jahre gemacht. Jetzt ist das zum Erliegen gekommen. Es geht darum, dass man das wieder aufnehmen könnte.
Die Anzahl der Mitarbeitenden, die da arbeiten, finde ich nicht entscheidend, aber ich erinnere auch gerne an die eine oder andere Debatte im Hauptausschuss in diesem Haus, was die Anmietung externer Flächen – das wäre hier die Alternative – angeht. Da ist immer wieder gesagt worden, auch von den Vertretern der Regierungskoalition und den anderen – das ist im Grundsatz auch richtig –: Guckt bitte erst einmal in euren eigenen Räumlichkeiten, ob ihr da Kapazitäten habt und findet, bevor wir extern etwas anmieten! – Deswegen haben wir gesagt: Dann können wir eben für die Ombudsstelle nichts extern anmieten, sondern müssen gucken, dass wir einen eigenen Raum dafür nutzen. – Das ist der Hintergrund.
Inspiriert durch die Einschätzung des Senats, dass die Justiz besonders eng untergebracht sei, und in Anbetracht der Tatsache, dass wir zuhauf Anmietungsvorlagen zugunsten der Justiz gemacht haben,
würde mich mal die konkrete Zahl, orientiert an der AllARaum, elf Quadratmeter pro Mitarbeiter, in der Justizverwaltung interessieren, wie es dort darum bestellt ist. Das können Sie mir auch gerne schriftlich nachreichen, bevor Sie hier was Falsches sagen.
Sehr geehrter Herr Kollege Schneider! Zu den Anmietvorgängen ist es richtig, wir haben den einen oder anderen Anmietvorgang, aber da ging es um eine vorübergehende Unterbringung. Das möchte ich schon sagen, dass wir gesagt haben: Wir wollen zum einen die Staatsanwaltschaft, die eben wegen der starken Personalzuwächse – Herr Dregger, ich sage es noch einmal –, starken Personalzuwächse bei der Staatsanwaltschaft die Arbeit dort nicht mehr erledigen kann – – Deswegen haben wir das Air-Berlin-Gebäude in der Nähe des Flughafens Tegel – der eine oder andere wird das vom Vorbeifahren kennen – für einen bestimmten Zeitraum angemietet, weil wir in dem Zeitraum andere Planungen haben. Das ist
Wir haben auch das Kathreiner-Haus für das Verwaltungsgericht. Das ist eine andere Vorlage. Das war keine externe Anmietung, sondern das ist ein Gebäude des Landes Berlin. Ich bin sehr froh, dass Sie das mitgemacht haben, weil das Verwaltungsgericht dann aus einer Mietimmobilie in Moabit auszieht, wo es seit vielen Jahren zu recht hohen Mietpreisen residiert, und nach der Sanierung in eine landeseigene Immobilie einzieht. Von daher sind wir da ganz auf der Linie des Hauptausschusses und des Landes Berlin, Anmietungen nicht zu verbreitern.
Die genaue Anzahl der Quadratmeter nach AllARaum, die in der Senatsverwaltung für Justiz jedem Mitarbeitenden zur Verfügung steht, habe ich jetzt nicht im Kopf, aber Sie wissen auch, wie das mit den historischen Gebäuden ist. Da sind wir nicht die Einzigen. Da kann man den Grundriss nicht so einfach verändern. Ich möchte das ganz deutlich sagen, wir müssen, insbesondere jetzt bei Corona, Restriktionen hinnehmen, dass wir nicht zwei oder drei Menschen in einem Büro – und seien es auch mehr als elf Quadratmeter, nämlich im Schnitt 19 – unterbringen können. Das geht unter Coronabedingungen nicht.
Den Gebäudegrundriss zu verändern, das ist kompliziert. Und die Großraumbüros, die wir früher mal in der Justizverwaltung hatten, wollen wir aus verschiedenen Gründen auch nicht wieder zurückhaben, aber wir können gerne darüber im Gespräch bleiben,