Protocol of the Session on August 20, 2020

Auch der alljährlich verliehene Forschungspreis für Alternativen zu Tierversuchen zeigt: Berlin ist hier auf einen guten Weg. Schließlich will und soll Berlin zur Forschungshauptstadt für Ersatzmethoden werden. Überall dort, wo dennoch Tierversuche stattfinden müssen, darf kein Zweifel daran bestehen, dass das Tierschutzrecht eingehalten wird. Das Tierschutzrecht muss nicht nur eingehalten werden, im Zweifel muss dies auch von Gerichten überprüft werden können. Dies gilt gerade bei Tierversuchen, und hier setzt unser Tierschutzverbandsklagerecht an.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Tierschutzorganisationen in Berlin erstmals mit dem Verbandsklagerecht auch gegen Genehmigungen von Tierversuchen klagen können, das ist bisher nicht möglich. Mit der sogenannten Feststellungsklage können die Verbände zukünftig gerichtlich feststellen lassen, dass die Genehmigung eines Tierversuchs rechtswidrig war. Meine Damen und Herren, auch so fördert Berlin den Tierschutz.

Der Gesetzesentwurf sieht aber nicht nur neue Klagemöglichkeiten für Verbände vor, denn neben den Klagerechten erhalten die anerkannten Tierschutzorganisationen auch Mitwirkungsrechte. Konkret geht es dabei um die Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben, beispielsweise bei der Genehmigung für das Züchten und Halten von Versuchstieren. Berlin sorgt damit auch für mehr Transparenz beim Thema Tierschutz.

Dieser Gesetzestext ist eine entscheidende Grundlage für einen wirksamen Tierschutz in Berlin. Daher hat es mich sehr gefreut, dass der Entwurf in der ersten Lesung weitreichend auf Zustimmung gestoßen ist, in den Ausschussberatungen bröckelte es dann ein bisschen. Ich bin sehr auf die Reden, gerade der Opposition, und auf das Abstimmungsverhalten gespannt. Denn mit Ihrer Abstimmung können Sie heute dazu beitragen, den Tierschutz in Berlin voranzubringen. Sie können dazu beitragen, dass das Tierschutzrecht tatsächlich umgesetzt wird, und Sie können dazu beitragen, dass Tiere in dieser Stadt weniger leiden müssen. Daher werbe ich um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Frank Zimmermann (SPD)]

Bei den Fraktionen beginnt in der Beratung die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Herr Abgeordneter

Dr. Taschner, Sie haben das Wort. Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute schlagen wir ein neues Kapitel in Sachen Tierschutz in Berlin auf. Es ist nicht irgendeins, sondern mit diesem neuen Kapitel heben wir den Tierschutz in Berlin wirklich auf ein ganz neues Level. Endlich schaffen wir auch in Berlin die rechtliche Grundlage, damit die Tiere in Berlin eine starke Stimme haben.

Wie der Senator schon ausgeführt hat, es gilt der Rechtsgrundsatz, dass immer nur der klagen kann, der auch wirklich betroffen ist. Doch Tiere können naturgemäß selbst keine Klage erheben und können sich deshalb nicht gegen rechtswidriges Handeln oder das Unterlassen seitens einer Behörde des Landes Berlin wehren. Das werden wir heute ändern. Mit der Verabschiedung des Tierschutzverbandsklagerechts können endlich anerkannte

(Senator Dr. Dirk Behrendt)

Tierschutzorganisationen stellvertretend für Hund, Katze, Maus und alle anderen Tiere endlich ihre Rechte auch vor Gericht geltend machen.

Mit diesem Gesetz ziehen wir übrigens mit sieben weiteren Bundesländern gleich, die alle mehr oder weniger so eine ähnliche Regelung schon haben. Ich kann Ihnen versichern: Nirgendswo in diesen sieben Bundesländern gab es einen Zusammenbruch des Wissenschaftsstandortes, wie das in Berlin in den letzten Monaten an der einen oder anderen Stelle kolportiert worden ist.

Ich muss aber ganz klar sagen, wir Grüne hätten uns durchaus mehr vorstellen können wie der ursprüngliche Entwurf unseres für Tierschutz zuständigen Senators Dirk Behrendt gezeigt hat. Es gibt zwar jetzt die Möglichkeit zu klagen, eine Feststellungsklage, wie der Senator schon ausgeführt hat, aber es umfasst eben nicht alle Bereiche, in denen Tiere genutzt werden. Insbesondere die Möglichkeit einer Anfechtungsklage, die auch im Bereich der Tierversuche gilt, fehlt jetzt im Gesetz. Das wäre noch einmal ein erheblicher Schritt in Richtung mehr Tierschutz gewesen.

Ich weiß, Forschungsfreiheit ist ein hohes Gut, und ich weiß auch, dass dieser Tage viele Zahlen veröffentlicht wurden, welchen wirtschaftlichen Wert auch Wissenschaft für den Standort Berlin hat. Aber bei aller Toleranz und Verständnis, für mich hat Forschung eben auch seine Grenzen. Wir sollten schon ganz genau hinterfragen, wo sind denn Tierversuche absolut notwendig, so wie wir es im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Insofern sehen wir schon, dass es notwendig gewesen wäre, bei der Genehmigung von Tierversuchen Tierschutzorganisationen zumindest die Möglichkeit einer Stellungnahme vor der Genehmigung einzuräumen und nicht erst danach. Natürlich wäre eine Anfechtungsklage noch viel wirkungsvoller gewesen.

Das nun vorgelegte Gesetz ist trotz dieser Lücke aus meiner Sicht, aus unserer Sicht dennoch fortschrittlich und auf alle Fälle sinnvoll, und ich setze darauf, dass es auch seinen Unterschied macht.

Tierschutzorganisationen können nun tierschutzrelevante Entscheidungen nicht nur hinterfragen, sie können es, wenn es nötig ist, diese auch gerichtlich überprüfen lassen. Mithilfe dieses Klagerechts können Tierschutzorganisationen Tierleid noch entscheidender bekämpfen. Für die Praxis heißt das, dass endlich effektiv gegen Qualzuchten vorgegangen werden kann, oder vielleicht auch die eine oder andere Berliner Behörde einmal in die Spur geschickt wird.

Für die Wissenschaft und die Behörden bedeutet das ganz klar: Wer dem Tierschutzgesetz Folge leistet – so wurde das immer aus dieser Richtung postuliert –, wer also rechtschaffen mit Tieren umgeht, ihnen kein Leid, keine

Schäden absichtlich oder über die Maßen zufügt, der hat auch vor diesem Gesetz nicht zu befürchten.

Das Tierschutzverbandsklagerecht, das wir heute verabschieden werden, ist aus meiner Sicht das wichtigste Projekt in Sachen Tierschutz dieser Koalition, und es ist deswegen ein echter Meilenstein. Es zeigt, dass die rotrot-grüne Koalition das Thema Tierschutz wirklich ernst nimmt und dass es eben dennoch einen Unterschied macht, wer dieses Land regiert. Aber vor allem ist heute ein schöner Tag für alle Tiere in Berlin, die jetzt endlich mehr Rechte haben und eine starke Stimme. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Für die Fraktion der CDU hat der Abgeordnete Freymark. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der CDU-Fraktion sehr ausgiebig über dieses Thema diskutiert. Im Oktober 2019 gab es hier in der ersten Lesung auch die Gelegenheit, schon ein Stück weit einen Stimmungstest zu vollziehen. Damals hat meine Kollegin Vogel deutlich gemacht, dass es grundlegende Sympathien in einzelnen Bereichen dafür gibt, dass man sich mehr um das Tierwohl und den Tierschutz in Berlin kümmert. Jeder, der oberflächlich mit dem Thema vertraut ist, hat immer das Gefühl – ich glaube, niemand anderes würde das hier im Raum behaupten –, dass Tierschutz ein ganz wichtiges Thema ist und eine erhöhte Priorität für uns hat. Das ist, glaube ich, nicht in Zweifel zu ziehen.

Trotzdem hat hier die Regierung, insbesondere durch die Koalitionsfraktionen, etwas vorgelegt, was die CDUFraktion nicht mittragen wird. Ich werde Ihnen auch darstellen, warum das so ist. Wir haben mittlerweile ein sehr kluges und ausgefeiltes bundeseinheitliches Tierschutzrecht, das auch in Berlin zum Tragen kommt. Wir haben in ganz Deutschland 740 Tierschutzorganisationen mit über 800 000 Mitgliedern, die sich für das Tierwohl in Deutschland starkmachen. Ich will daran erinnern, keine einzige Partei der hier anwesenden hat mehr Mitglieder, sondern deutlich weniger. Demnach ist es eine sehr überzeugende Zahl von Menschen, die sich da bewusst für Tierschutz einbringen.

In Berlin selbst haben wir mit dem Tierschutzverein einen starken Verbündeten, der sich ganz konkret in meinem Wahlkreis in Hohenschönhausen für das Tierwohl engagiert, immer wieder auch als Anwalt der Tiere auftritt und da, wo auch nur ein Fünkchen Kritik am

(Dr. Stefan Taschner)

Tierwohl in Berlin aufkommen könnte, ist das Tierheim mit dem Tierschutzverein vorne mit dabei. Ich will auch daran erinnern, wie wir hier über eine Wildtierstation debattiert haben, die wir damals als Rot-Schwarz gemeinsam finanziert haben. Da ging es um 50 000 Euro, einen vermeintlich läppischen Betrag, der in der Diskussion Wochen und Monate benötigte, um überhaupt Umsetzung zu finden.

Wir haben die Überwachungsbehörden. Wir haben umfassende Rechte dort. Wir haben die Veterinärämter, die im Übrigen nicht darüber klagen, dass sie viele Fälle nicht gelöst bekommen könnten, wenn es genug Personal gäbe. Es ist nämlich eine Personalfrage, dass sie sich einbringen und kontrollieren können. Das Beispiel, das Senator Behrendt gebracht hat, kann ich ganz klar widerlegen. Ich sitze seit neun Jahren im Petitionsausschuss und bin zuständig für die Umweltfragen, für das Tierwohl in Berlin. Da hat noch kein einziger einen solchen Fall nach vorne gebracht, aber jede Woche aufs Neue kommt die Frage nach Personal, nach Verwaltungseffektivität, nach der Frage: Kann man überhaupt Lösungen schaffen, wenn das Tierwohl gefährdet ist, oder dauert es Wochen, bis es eine Reaktion gibt? – Dieser persönliche Satz muss erlaubt sein, Herr Behrendt: Ich habe Ihnen vor vier Wochen selber ein Thema adressiert, das ich als wichtig empfinde. Bis heute habe ich dazu keine Antwort erhalten. Wenn das in allen Fragen des Tierschutzes so lange dauert, dann ist es kein Wunder, dass Sie hier alternative Lösungen suchen, ohne dass wir diese brauchen.

[Beifall bei der CDU]

Ich will noch kurz erwähnen: Wir haben Stellungnahmen im Rahmen der Diskussion in den Ausschüssen gehabt, von IHK, Max-Delbrück-Centrum, Charité, Bayer, vom Verband der forschenden Pharma-Unternehmen. Alle sagen unisono: Gefährden Sie nicht den Forschungs- und Wissenschaftsstandort in Berlin! – Wir sind in einem globalen Wettbewerb. Da geht es um Rechtssicherheit und Verlässlichkeit. Wenn wir die nicht garantieren können, werden wir nicht der Spitzenstandort für Forschung und Wissenschaft bleiben. Ganz im Gegenteil, allein nach Brandenburg, wo garantiert ist, dass es kein Tierschutzverbandsklagerecht geben soll, könnten diese Institutionen schon abwandern. Das wollen wir nicht.

Wir haben bei der Frage der Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern gezeigt – ich kann es als LichtenbergHohenschönhausener sagen –: Viele sind nach Brandenburg abgewandert, weil sie in Berlin nicht die Perspektive bekommen haben. Das droht uns auch in diesem Szenario. Das möchte ich nicht, und deswegen werbe ich dafür, dass wir kein Tierschutzverbandsklagerecht brauchen, sondern dass wir uns auf das besinnen, was da ist, nämlich ein starkes Abgeordnetenhaus, ein Petitionsausschuss, der in so einem Fall wie von Herrn Behrendt geschildert sofort nachjustieren würde, eine kluge Öffentlichkeit, eine Öffentlichkeitsarbeit und eine Presse, die natürlich nachfragt. Wir haben so tolle wunderbare Mög

lichkeiten in der Demokratie, Tierwohl zu stärken und im Blick zu haben, dass wir dieses Verbandsklagerecht, das im Übrigen kein Tier rettet,

[Zuruf von Stefanie Remlinger (GRÜNE)]

sondern maximal im Nachgang denjenigen zusätzlich belastet oder bestraft, der sich möglicherweise nicht angemessen verhalten hat. Mehr ist das nicht. Und deswegen ist es nicht das beste und stärkste Projekt, Herr Dr. Taschner, sondern es ist das schwächste Projekt, das Sie auf den Weg bringen können. Es ist ein Projekt, das Berlin als Standort schadet und nicht stärkt. Deswegen lehnen wir es ganz klar ab.

[Beifall bei der CDU – Zuruf von Daniel Buchholz (SPD)]

Erlauben Sie mir noch diesen Satz: Sie haben ja sieben andere Bundesländer benannt. Ich nenne Ihnen auch ein Bundesland, NRW. Das hat im Jahr 2013 genau dieser Argumentation folgend das Tierschutzverbandsklagerecht eingeführt. Nach fünf Jahren voller Bürokratie, finanzieller Aufwendungen und im Übrigen nicht des Eintretens dessen, was Sie hier in Aussicht gestellt haben, hat man es im Jahr 2018 wieder abgeschafft. Warum sollten wir in Berlin etwas einführen, das woanders gescheitert ist und diesen Standort gefährdet?

[Zuruf von Daniel Buchholz (SPD)]

Es gibt dafür kein rationales Argument, nur dass Sie sich offensichtlich mit den Institutionen und rechtlichen Möglichkeiten, die jetzt schon vorgegeben sind, um Tierwohl im Blick zu haben, nicht ordentlich beschäftigt haben. Sie haben Ihre Hausaufgaben nicht gemacht, wir haben es getan. Deswegen sagen wir Nein zu Ihrem Gesetzentwurf. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Kohlmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Tierschutz ist nach Artikel 20a des Grundgesetzes Staatszielbestimmung und in Artikel 31 Abs. 2 der Verfassung von Berlin geschützt, lieber Kollege Freymark! Dies beantwortet möglicherweise auch, warum wir uns als Koalitionsfraktionen entschieden haben, ein Verbandsklagerecht einzuführen. Die Frage hat heute Morgen der Kollege Dregger schon mal gestellt. Also die Frage nach dem, was man in Berlin braucht und warum man ein Gesetz macht, sollte man vielleicht nicht an so einem wichtigen Gesetz wie Versammlungsgesetz oder Tierschutzverbandsklagerecht erörtern, die kann man mal bei diversen weiteren Gesetzen erörtern, die wir hier beraten.

(Danny Freymark)

Nun haben Tiere tatsächlich nicht die Möglichkeit, selber gegen Maßnahmen der Behörden oder eine Verletzung des Tierschutzrechts zu klagen. Insofern braucht man, wie es vom Justizsenator dargestellt wurde, eine rechtliche Grundlage dafür, dass die in Berlin anerkannten Tierschutzorganisationen mit Sitz in Berlin dann hier auch Verwaltungshandeln überprüfen können.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Seibeld?

Sehr gerne!

Sie haben das Wort, Frau Seibeld!

Vielen Dank! – Lieber Kollege Kohlmeier! Sind Sie mit mir der Auffassung, dass es der Verfolgung von Tierrechten jedenfalls helfen würde, wenn der Rechtsstaat insofern funktionieren würde, dass die Verfahrenslaufzeiten sich reduzieren würden, dass Aktenzeichen vergeben würden und dass vielleicht die IT auch an den Berliner Gerichten funktionieren würde?

Das ist ja eine rhetorische Frage – oder, Frau Kollegin? Sie wissen, dass ich mit Ja antworte, weil ich selbst Jurist bin. Selbstverständlich ist Voraussetzung dafür, dass Tierschutzorganisationen Rechte der Tiere durchsetzen können, dass eine funktionierende Justiz besteht, und da hat der Justizsenator ja auch noch ein Jahr Zeit, hier entsprechende Vorschläge im Parlament zu machen. Da bin ich guter Hoffnung.

[Lachen bei der CDU und der FDP]

Das Tierschutzverbandsklagerecht ist bekanntermaßen nichts Neues. Das gibt es in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, und Nordrhein-Westfalen hat es unter CDU und FDP gerade abgeschafft. Wir wollen mit diesem Gesetz die Hauptstadt der Alternativen für Tierversuche werden. Deshalb hat die Wissenschaftsverwaltung an der Charité ein Zentrum geschaffen, um Alternativen zu Tierschutzversuchen zu erforschen, und auch die Einstein-Stiftung wird in Kürze ein solches Zentrum für Alternativen zu Tierversuchen schaffen.

Der Wissenschaftsstandort ist auch die Hauptstadt der biomedizinischen Forschung, und zur Wahrheit zählt halt dazu: Es wird auch in Zukunft Tierversuche geben. Darauf kann und wird Berlin und Berliner Wissenschaft

nicht verzichten können. Gerade die aktuelle Pandemie zeigt, wie wichtig Forschung ist und wie wichtig Forschung in Berlin ist. Insofern, Herr Kollege Taschner, stimme ich Ihnen nicht ganz zu, dass die Wissenschaft hier zurückstehen muss, denn das, was wir mit diesem Gesetz machen, ist meines Erachtens ein vernünftiger Ausgleich, und zwar zwischen dem Tierschutz auf der einen Seite und der notwendigen Forschung und Wissenschaft auf der anderen Seite.