Ich finde den Antrag grundsätzlich gut. – Lieber Herr Kollege wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion jetzt, wenn ich das richtig gelesen habe – herzlichen Glückwunsch! Ich habe nur zwei Probleme, und ich glaube, darüber müssten wir in den beiden Ausschüssen, sowohl im Wirtschaftsausschuss als auch im Hauptausschuss, noch einmal sprechen. Das erste Problem ist gleich im ersten Punkt:
Die Senatsverwaltung erarbeitet hierzu zusätzlich eine Handreichung, die die Unternehmen über mögliche Modelle der Mitarbeiterbeteiligung verständlich informieren soll und dafür Beratungsangebote anbietet.
Lieber Kollege Czaja! Sie glauben doch nicht im Ernst, dass dieser rot-rot-grüne Senat Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut über Beteiligungsmodelle informiert!
Ganz ehrlich: Ich halte das wirklich für komplett unrealistisch, und vielleicht können wir uns noch andere Möglichkeiten überlegen, wie man – wenn man so ein Programm aufsetzt, wofür ich ausdrücklich bin – den Senat auffordert, hier auf Bundesebene tätig zu werden. Er hat ja ungefähr 8 000, 9 000, 10 000 Bundesratsinitiativen, die alle nicht weiterkommen, weil möglicherweise niemand mit dieser Landesregierung ins Gespräch kommen möchte. Aber wie auch immer: Vielleicht ist es dann die 10 000. Bundesratsinitiative, die gestartet wird.
Bei der Etablierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen trägt der Senat dafür Sorge, dass für interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lediglich bürokratiearme Modelle etabliert werden.
Wenn ich diesem Senat alles zutraue, dann aber wirklich nicht, dass er bürokratiearme Modelle etabliert. Insofern können wir an den Instrumenten möglicherweise noch arbeiten. Grundsätzlich sind wir auf jeden Fall dafür, das zu tun; das ist ein interessanter Vorschlag. Ich kann mir die Rede von Herrn Dr. Nelken zum Thema MarxismusLeninismus und zum Kapital in Berlin schon vorstellen, die er hier dazu hält. Aber wie auch immer: grundsätzlich guter Vorschlag; gucken wir noch mal in die Einzelheiten! – Wir müssen uns damit abfinden, dass dieser Senat jedenfalls noch mit Rot-Rot-Grün regiert. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP sind nicht allzu verwundert, dass wir, Die Linke, glühende Anhänger von Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenbeteiligungen sind, und zwar am besten in Richtung 100 Prozent Gemeinschaftseigentum mit Selbstverwaltungselementen in genossenschaftlichen und genossenschaftsähnlichen
Nachdem ich die grundsätzliche Bereitschaft erklärt habe, das Thema im Ausschuss weiter zu vertiefen – und das halte ich durchaus für sinnvoll –, noch einige Anmerkungen: Erstens finde ich es unredlich, Unternehmensbeteili
gung – zu der Sie ja auch ein bisschen was gesagt haben – und Rechte und Bedingungen in Betrieben gegeneinander auszuspielen. Schon der Begriff Start-up-Unternehmen ist ja etwas ganz Verschwommenes. Wenn man bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in der Start-up-Liste nachguckt –,
werden Sie Unternehmen sehen, die mittlerweile mit Hunderten Beschäftigten ausgewachsen sind. Dieser Start-up-Begriff ist also problematisch. Ich gebe Ihnen recht, dass es z. B. gerade in der Gründungsphase eine sinnvolle Frage ist, dass man Mitarbeiter einbeziehen kann, die darauf brennen, sich für bestimmte Ideen einzubringen, und bestimmte Vorschläge zur Mitarbeiterbeteiligung, wie Sie sie in Ihrem Antrag vorgeschlagen haben, aufzunehmen.
Ihr Titel ist im Übrigen völlig falsch: Sie schreiben „Mitarbeiterbeteiligung“ – ich würde eher sagen „Mitarbeiterˍinnenbeteiligung“ – „bei Berliner Unternehmen ermöglichen.“
Tatsächlich ist die richtige Maßnahme dann aber eine Frage an den Bundestag, an die Bundesregierung, nämlich die Beteiligung durch die Besteuerung zu erleichtern und zu fördern. Warum der Berliner Senat irgendwie wem im Wege steht und es erst ermöglichen muss, ist überhaupt nicht Inhalt Ihres Antrags.
Sie verfolgen im Punkt 3 des Antrages, dass die Steuerbefreiung erhöht wird. Darüber kann man sich unterhalten, wenn ich auch skeptisch bin, dass wir eine europaweite Spitzenposition von 5 000 Euro anstreben sollten.
Wir sehen bei Formen der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbeteiligungen Potenziale für Start-ups bei der Gewinnung von Fachkräften für die Bindung an Unternehmen in frühen Gründungsphasen. So etwas unterstützt praktisch gerade die Neugründungen, die anzutreffende hohe Arbeitsmotivation, um etwas Neues zu entwickeln, das Interesse an dem Produkt, an der Lösung und Innovation zu untersetzen, wo Mitarbeiter oft Abstriche am konkreten monatlichen Einkommen usw. machen, aber dadurch ein gewisser Ausgleich da sein kann.
Wir geben dem DGB aber auch recht, der in der Anhörung im Bundestag darauf hingewiesen hat, dass er das Locken von Mitarbeitern in so eine Beteiligung auch darin sieht, dass sie Risikokapital aufbringen – immerhin sind nach drei Jahren von fünf Start-ups vier wieder vom Markt gefegt –, dass sie dann nicht nur ihren Arbeitsplatz verlieren, sondern auch das Kapital, das sie dort mit in dem Unternehmen hatten, auch noch weg ist. Insofern freue ich mich auf eine vertiefende Debatte im Ausschuss und danke für die partielle Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Berliner! Liebe Unternehmer! Im vorliegenden Antrag der FDP befindet sich der richtige Grundgedanke,
eine Beteiligung der Belegschaft am Unternehmen, in dem man arbeitet, zu ermöglichen und zu fördern. Wir als AfD sprechen uns ohnehin für eine soziale Marktwirtschaft im Sinne Ludwig Erhards aus. Dazu gehört auch die Schaffung von Vermögen für die Menschen in unserem Land und die Beteiligung an den eigenen Unternehmen. Wir sind in dem Gesamtkontext auch für eine Förderung der Aktienkultur, Wohlstand für alle.
Das sorgt für zusätzliche Anreize, für eine höhere Motivation der Belegschaft, sich jeden Tag aufs Neue anzustrengen und sich für die langfristigen Ziele und den langfristigen Unternehmenserfolg einzusetzen. Ebenfalls ist die Vermeidung von steuerlichen Nachteilen absolut begrüßenswert. Dementsprechend stehen wir Ihrem Antrag auf den ersten Blick positiv gegenüber. Kritisch hingegen sehen wir den Antrag in Bezug auf die Wahl der Unternehmen, für die dieses gelten soll. Die Schaffung von Mitarbeiterbeteiligung wird zwangsläufig zu Bürokratie und Administration in den jeweiligen Unternehmen führen.
Somit kommen wir zu des Pudels Kern: Der Ansatz der FDP ist gut, aber nicht komplett durchdacht. Ein Start-up sowie junge Gründer wollen und müssen sich in erster Linie auf ihr Business konzentrieren. Es ist eine Heidenarbeit, eine Firma aufzubauen, ein Team zusammenzustellen, ein Produkt zu entwickeln, zu vermarkten und dann auch noch damit Geld zu verdienen. Folgende Dinge mögen junge Gründer überhaupt nicht: Steuern, Bürokratie und Streit. All das kann kein Unternehmen gebrauchen, erst recht nicht in der Gründungsphase. Das würde aber passieren bei sehr kleinen Unternehmen und sehr großem Streubesitz. Was für die Belegschaft gut gedacht ist, kann für den Unternehmer ein Graus sein, vor allem, wenn dieser Senat seine Finger im Spiel haben soll. Das Gleiche gilt für alle Personengesellschaften, kleine und mittlere Betriebe, bei denen Ihr gut gemeinter Gedanke eventuell Zwist und Streit säen könnte. Unser Vorschlag dazu lautet wie folgt: Konzentrieren Sie Ihren Antrag auf Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe und ihrer Rechts
Auch sollte die Unternehmensbeteiligung generell gefördert und sollten die Freibeträge bei der Abgeltungsteuer im gleichen Umfang erhöht werden. Das verleitet die Mitarbeiter nicht dazu, ihr gesamtes Vermögen oder ihre Altersvorsorge in das eigene Unternehmen zu stecken. Liegen alle Eier in einem Korb, dann sind bei einem Konkurs des eigenen Unternehmens Arbeitsplatz, Vermögen und Altersvorsorge gleichzeitig weg. Das ist hier schon mehrfach richtigerweise erwähnt worden. Die Mitarbeiter sollten durchaus zu Mitarbeiterbeteiligung, aber auch zu Risikobewusstsein und Streuung des Vermögens animiert werden, dann können wir Ihrem Antrag zustimmen. So ist der Antrag noch nicht ganz zustimmungsfähig.
Ich komme zum Ceterum censeo: Im Übrigen lehnen wir den Vorschlag der Strategiekommission der Linken ab, dass 1 Prozent der Reichen in diesem Land zu erschießen oder ins Arbeitslager zu stecken sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen der FDP-Fraktion! Es wurde schon erwähnt: Wir sind uns im Grunde fast einig, was die Intention Ihres Antrags angeht, nur – Herr Gindra hat schon darauf hingewiesen – ist etwas bedauerlich, dass Sie nur die Mitarbeiterbeteiligung fordern, nicht auch die Mitarbeiterinnenbeteiligung, weil Sie die Hälfte der Menschen vergessen. Aber am kommenden Sonntag, dem 8. März, dem Internationalen Frauentag, haben Sie Gelegenheit, sich bei den verschiedenen Veranstaltungen in dieser Stadt ein bisschen weiterzubilden.
Nun aber zum Inhalt des Antrags und der ansonsten, wie ich schon sagte, absolut richtigen Intention, die dieser hat. Berlins boomende Start-up-Szene boomt weiter. Wir haben in 3 000 Start-ups in der Stadt derzeit etwa 78 000 Menschen beschäftigt, davon sind allein in den letzten zwei Jahren 19 000 dazugekommen. Täglich entstehen neue Arbeitsplätze bei den Start-ups, und die Gewinnung der talentierten Fachkräfte wird dabei natürlich zunehmend auch für diese zur Herausforderung.
Start-ups sind häufig nicht in der Lage, schon hohe Gehälter zu zahlen und müssen stattdessen mit anderen Assets um Mitarbeitende werben. Damit sind sie nicht allein, denn in unserer Stadt gibt es zum Glück auch noch viele andere Unternehmen, zahlreiche Weltkonzerne der Digitalbranche, wie Google und Facebook, Innovation Labs von Dax-Unternehmen wie Daimler, Allianz und Porsche, aber auch zukunftsorientierte etablierte Berliner Mittelständler werben um Personal mit ähnlichem Profil in unserer Stadt. Da reicht aber der Kicker und ClubMate am Arbeitsplatz bei den Start-ups schon lange nicht mehr aus, um für neue Mitarbeiter zu werben.
Daher ist die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein probates Mittel der Start-ups, um ihre Position im Wettbewerb um diese innovativen und besten Köpfe zu verbessern. Weil eben im Moment die tatsächliche Beteiligung an Unternehmen in Deutschland so komplex ist, weichen Start-ups dabei oftmals auf virtuelle Anteile aus. Das hat leider oft Konsequenzen für Transparenz und auch Sicherheit der Beteiligungen. Deshalb ist es absolut richtig, dass hier endlich im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachgesteuert wird, und da hat Ihr Antrag definitiv eine richtige Zielsetzung.
Die hierfür notwendigen Maßnahmen beschreiben Sie vor allem im Punkt 3 Ihres Antrages. Es gehören vor allem dazu die Freibetragserhöhung, Regelungen, die bewirken, dass die Steuerzahlung des Mitarbeiters nicht schon bei der Einräumung, sondern erst bei der Veräußerung der Unternehmensbeteiligung stattfindet sowie auch Regelungen, die bewirken, dass Mitarbeiterbeteiligungen nicht wir Arbeits-, sondern wie Kapitaleinkünfte besteuert werden können. Ja, das ist alles richtig, ich sagte es bereits, aber es ist nicht nur richtig. Die Senatorin hat genau diese Initiativen schon in Gang gebracht.
Im Wirtschaftsausschuss – Herr Czaja, ich weiß nicht, ob Sie nicht da waren oder das Protokoll nicht gelesen haben –, im Januar dieses Jahres war es, glaube ich, in der Fragestunde hat die Senatorin darauf hingewiesen, dass sie derzeit genau das erarbeitet, diese Bundesratsinitiative mit den Kolleginnen und Kollegen der Länder schon bespricht und auch entsprechend einbringen möchte. Von daher kommt Ihr Antrag ein bisschen zu spät, aber nichtsdestotrotz: Es schadet nichts, im Ausschuss vielleicht noch mal über die Einzelheiten zu sprechen oder sich den aktuellen Stand abzuholen. Vielleicht ist es, bis es im Ausschuss ist, schon durch den Bundesrat. Wer weiß es?
Ebenfalls verwundert habe ich zur Kenntnis genommen, was Herr Gräff sagte, Ihren vierten Punkt. Ich habe mich gefreut, dass Sie mal nicht auf der so unendlich bürokratischen bösen Verwaltung herumhacken, sondern hier sogar vorschlagen, dass unsere innovative Verwaltung den Unternehmen sagen soll, wie sie bürokratiearme
Mitarbeitermodelle entwickelt und etabliert. Das finde ich eine interessante Message, das merke ich mir und freue mich auf die Ausschussberatung. – Danke schön!