Es werden immer wieder Fragen gestellt wie: Ist die Beteiligung der Religionsgemeinschaften noch zeitgemäß, und wenn ja, welche Religionsgemeinschaften sollen dort vertreten sein? Und warum soll nicht z. B. auch die Humanistische Union dort vertreten sein? Oder warum werden Seniorinnen und Senioren nicht repräsentiert? Warum – entgegen anderer Behauptungen hier – keine queeren Menschen? Und warum sind bisher bei uns im Gegensatz zu anderen Rundfunkräten Menschen mit Behinderung nicht vertreten, obwohl sie ja auch ein besonderes Interesse bei der Aufsicht des RBB in Bezug auf seine Verpflichtungen zur Barrierefreiheit haben? – Ich
persönlich empfinde Letzteres als einen Missstand. Deswegen hat meine Fraktion ihren Platz Herrn Dominik Peter, dem Vorsitzenden des Berliner Behindertenverbands, zur Verfügung gestellt. Aber das kann ja keine dauerhafte Lösung sein, denn die Behindertenverbände müssen schließlich selbst entscheiden können, wer sie repräsentieren soll, und das wird uns auch vor künftigen Debatten nicht schützen.
Wir wollen diesmal diese Debatte nicht wieder erst zum Ende der Legislaturperiode des Rundfunkrats führen, sondern rechtzeitig und unter Berücksichtigung und Einbindung aller. Dafür müssen wir selbstverständlich auch unser Partnerland Brandenburg berücksichtigen und uns mit ihm abstimmen, denn wir wollen, dass der Rundfunkrat nicht nur die Berliner Gesellschaft abbildet, sondern auch die Brandenburger Gesellschaft. Wir müssen dabei zudem berücksichtigen – Frau Kollegin Halsch hat schon darauf hingewiesen –, dass das Arbeitsgremium am Ende auch arbeitsfähig bleibt. Deswegen braucht es einen abgestimmten Dialog, mit dem wir rechtzeitig anfangen müssen, und darum haben wir uns dazu entschieden, dieses heiße Eisen eben doch anzufassen.
Auch in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben zur Staatsferne sollten wir den Rundfunkrat ruhig noch mal überprüfen. Aber, Herr Goiny, Sie müssen deswegen keinen Angstschweiß bekommen. Ich sehe das ähnlich. Ich glaube, Berlin muss sich da keine zu großen Sorgen machen. Im Vergleich zu anderen Ländern sind in unserem Rundfunkrat beispielsweise keine Vertreter und Vertreterinnen für die Regierungen oder die Parteien vorgesehen. Ich bin auch der Meinung, dass Sie Recht haben in dem Verständnis Ihrer Rolle als Repräsentant einer diversen Berliner Gesellschaft, und so sollten wir uns hier auch sehen. Dem stimme ich zu. Aber dennoch: Diversität ist eben immer auch eine Frage von Repräsentanz und von Sichtbarkeit, und deswegen bin ich durchaus dafür, dass auch Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter dafür sorgen können, dass diese Diversität dort auch abgebildet wird.
Wer sich bisher nicht an uns gewandt hat und wen wir bisher auch noch nicht in dieser Debatte berücksichtigt haben, das sind organisierte Neonazis wie die Gothia. Aber ich glaube, da werden wir auch keine Probleme haben, in Zukunft eine Einigung zu finden, dass das auch so bleiben wird. Da bin ich relativ zuversichtlich. Wir sollten insgesamt sehr sorgsam mit unserer Medienordnung und den Institutionen, die die Aufsicht über die Medienordnung haben, umgehen. Wenn wir beispielsweise nach Ungarn gucken, wo sich jetzt Journalistinnen und Journalisten genehmigen lassen müssen, ob sie über kritische Themen berichten, dann wissen wir, wie es um die Pressefreiheit in Europa bestellt ist. Darum bitte ich Sie alle um eine Beratung mit Fingerspitzengefühl und mit
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, wenn man sich in Deutschland die Zusammensetzung der Rundfunkräte anguckt, hat man ein buntes Bild an unterschiedlichen Personenkreisen, die dort tätig sind. Das ist teilweise sehr vielfältig zusammengesetzt, teilweise auch sehr schmal geschnitten, und man muss natürlich auch ehrlicherweise sagen: Es stimmt, der RBB-Rundfunkrat ist mit 30 Mitgliedern von allen ARD-Anstalten, selbst Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk eingerechnet, der zahlenmäßig kleinste. Allerdings sind wir auch nur eine Zwei-Länder-Anstalt. Im Vergleich dazu hat der Norddeutsche Rundfunk mit seinen vier Ländern 58 Mitglieder, und die müssen sich noch auf Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern aufteilen. Also von daher kann man schon sagen, dass in Berlin und Brandenburg auch jetzt schon eine Vielzahl von Gruppen berücksichtigt ist, jedenfalls im Vergleich zu den großen Sendeanstalten. Das will ich auch gern an dieser Stelle feststellen.
Zweitens: Es ist nie verkehrt, auch mal zu überprüfen, ob man einen Rundfunkrat breiter zusammensetzen kann und ob die jetzigen Personen und Institutionen, die vertreten sind, noch die gesellschaftliche Bandbreite widerspiegeln. Wir haben ja in einigen Bundesländern zum Beispiel noch die Vertriebenenverbände in den Rundfunkräten, nicht in Berlin bzw. Brandenburg, aber durchaus in einigen Ländern. Da kann man sich schon 75 Jahre nach Kriegsende fragen, ob Verbände, die vielleicht in den Fünfziger- und Sechzigerjahren noch eine integrative Bedeutung hatten – in der alten Bundesrepublik –, heute noch eine breite gesellschaftliche Schicht vertreten und ihre Mitgliedschaft noch angemessen ist. Ich würde sagen: Nein –, um das ganz klar zu sagen.
So muss man bei jeder Institution gucken, wen man berücksichtigt und wen man nicht berücksichtigt. Wenn man eine Organisation, die 20 000 Leute vertritt, hineinnimmt, aber die Kleingärtner, deren Zahl in Berlin 400 000 beträgt, nicht, dann hat man wieder eine Diskussion: Warum die einen, warum die anderen nicht, und wer ist gesellschaftlich wertvoller und wer nicht? Das muss man dabei auch entsprechend abwägen. Ich will die
Diskussion gar nicht vorwegnehmen und bin überzeugt, dass man an der einen oder anderen Stelle auch entsprechend ergänzen kann, ich möchte aber auf diese Frage aufmerksam machen.
Es bleibt schließlich noch der Punkt, dass man vielleicht auch gucken darf, ob man bei den jetzigen Institutionen, und wenn es nur die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus und Brandenburger Landtag sind, das zahlenmäßig etwas einengen kann. Kollege Goiny hat recht: Es ist gut, dass medienpolitischer Sachverstand vertreten ist – aus dem Berliner Abgeordnetenhaus durch die Kollegin Halsch und auch Herrn Goiny selbst. – Aus meiner Sicht ist es aber entbehrlich, wenn ehemalige Landesminister, wie zum Beispiel seitens Brandenburg, oder Fraktionsvorsitzende dort vertreten sind. Die können sich auch an anderer Stelle in Gremien und die öffentliche Debatte einbringen. Ob wir am Ende sieben Rundfunkratsmitglieder allein aus den beiden Parlamenten haben müssen und ob man da nicht etwas reduzieren kann, darüber kann man sicherlich auch reden. Dann würden Plätze frei für andere gesellschaftliche Gruppen, ohne dass man das Gremium entsprechend aufblähen müsste.
Denn eines ist auch klar, und das weiß jeder, der eine Fraktionssitzung bestreitet – da haben die allermeisten Fraktionen ja sogar deutlich mehr Personal als wir –: Schon bei zwölf Personen ist es manchmal schwer, auf eine Meinung zu kommen. Und wenn man ein regelmäßiges Gremium von 30 Personen hat, wird es irgendwann auch unübersichtlich für die Leitung und die Beschlussfindung, sollte es sogar noch deutlich größer werden. Das weiß jeder, dass ein Gremium mit 50, 60 oder 70 Personen nicht wirklich effektiv entscheiden kann. Insofern: Ja, der Antrag ist sinnvoll. Es ist sinnvoll, darüber nachzudenken und zu diskutieren, was man optimieren kann und wie man Personenkreise, die bisher nicht dabei sind, einbeziehen kann – durchaus auch die Behindertenverbände. Ich finde es sehr gut, dass die Linken jemanden schicken, der auch diese Interessen vertritt. Es soll ja jeder auch über seine eigene Gruppe hinaus die gesamte Bevölkerung im Blick behalten. Aber, wie gesagt, das wäre zum Beispiel eine Institution, die man da hineinnehmen könnte. Insofern lassen Sie uns das in der gesamten Breite diskutieren, aber nicht mit dem Holzhammer sagen, es müssten jetzt 50, 60 oder noch mehr Mitglieder werden. Vielmehr sollten wir schauen, wie man die Bandbreite abbilden kann, ohne den Rundfunkrat unnötig aufzublähen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Me
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Letzte Woche war eine gute Woche für den Rechtsstaat und für den Kampf gegen den politischen Islam, denn das Bundesverfassungsgericht erklärte es für rechtmäßig, Referendarinnen, die in der Rolle einer Richterin oder Staatsanwältin bei Gericht auftreten, das islamische Kopftuch zu verbieten. Es stärkte so die staatliche Neutralität und bestätigte im Übrigen implizit entsprechende Regelungen in unserem Berliner Neutralitätsgesetz.
Aber weitere Schritte sind notwendig, und das belegen Fälle aus Hamburg und Kiel, wo zwei junge Frauen, eine Schülerin und eine Studentin, jeweils darauf beharrten, ihre Schule bzw. Universität vollverschleiert zu besuchen. Dies zu verbieten, scheiterte bislang an der fehlenden speziellen Rechtsgrundlage, welcher es für den damit verbundenen Eingriff in die Religionsfreiheit bedarf. Unsere Fraktion hat schon 2016 einen Antrag auf ein umfassendes Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum, wie es in vielen anderen europäischen Staaten übrigens längst gängig ist, eingebracht. Wäre man dem damals gefolgt, würde heute keine Rechtslücke bestehen. So aber müssen wir auch in Berlin spezielle Regelungen erlassen, um zumindest an Schulen und Hochschulen den Nikab untersagen zu können. Das zumindest sollte doch Minimalkonsens sein.
Es liegt auf der Hand, dass man vollverschleiert zahlreiche der im Berliner Schulgesetz niedergelegten Bildungs- und Erziehungsziele nicht erreichen kann, und ebenso wenig kann man auf diese Weise vernünftig einen wissenschaftlichen Diskurs in universitären Lehrveranstaltungen führen. Wir brauchen also entsprechende Verbote, um unsere Bildungsinstitutionen funktionsfähig zu erhalten.
Aber uns geht es noch um etwas anderes. So mag man einwenden, das Thema werde symbolhaft überfrachtet, weil es in Berlin, soweit bekannt, noch gar keinen Fall einer vollverschleierten Schülerin bzw. Studentin ge
geben hat. Und ja, uns ist es in der Tat wichtig, ein Zeichen zu setzen – ein Zeichen, dass wir endlich klare Grenzen ziehen, gegen das Vordringen des politischen Islam, und denen entgegentreten, die aus der Religion ein politisches Projekt machen.
Wie notwendig das ist, zeigt exemplarisch der Fall der Kieler Studentin – hinter der stehen nämlich Salafisten, die auch ihren Prozess finanzieren wollen. Es geht den Fundamentalisten eben gerade darum, sukzessive in unsere Institutionen einzudringen und den Nikab systematisch nach und nach in allen Bereichen der Öffentlichkeit zu etablieren. Deshalb ist es so wichtig, den Anfängen zu wehren.
Was überdies die rein praktische Notwendigkeit einer Regelung mit Blick auf die künftig zu erwartenden Fallzahlen angeht, möchte ich auch auf Aktivitäten des Bundesgesetzgebers verweisen. Der hat es kürzlich als erforderlich erachtet, ein Verbot der Gesichtsverhüllung von Verfahrensbeteiligten vor Gericht gerade auch mit Blick auf die Burka zu regeln. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin auszugsweise aus der diesbezüglichen Bundesratsinitiative:
gerichtliche Praxis erwartet, dass Fallkonstellationen mit vollverschleierten Personen … angesichts der beachtlichen Zahl von Zuwanderern aus Kulturkreisen, in denen eine solche Verschleierung nicht unüblich ist, vermehrt auftreten werden.
Zitat Ende. – Die hier geäußerte Erwartung lässt sich ohne Weiteres auf die Situation an Schulen und Hochschulen in Berlin übertragen. Geben wir also unseren Schulen und Hochschulen rechtzeitig die Mittel an die Hand, mit dem Phänomen der Vollverschleierung adäquat umgehen zu können.
Der Nikab steht dem Bildungserfolg entgegen und hat zudem als Symbol der Frauenunterdrückung an unseren Bildungsstätten ganz grundsätzlich nichts verloren. In der Aktuellen Stunde haben Sie gerade wieder die Frauenrechte beschworen – hier können Sie nun beweisen, dass es Ihnen damit auch gegenüber fundamentalistisch-islamistischen Praktiken wirklich ernst ist. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Bachmann hat ja gerade deutlich gemacht, worum es ihm bei diesem Antrag geht: Die AfD möchte ihre politische Agenda weiterverfolgen, die AfD möchte den Islam mit Fundamentalismus gleichstellen, die AfD möchte hier Angst schüren, Ressentiments schüren und nimmt Bezug auf vermeintlich künftige Fallzahlen – woher auch immer Sie zitiert haben, die Quelle haben Sie ja nicht offengelegt, Herr Kollege Bachmann.
Wenn es denn so wäre, dass mit zukünftiger Zuwanderung die Frage der Nikabs an den Schulen in Berlin zu stellen wäre, dann frage ich mich doch selber tatsächlich, wo die ganzen Nikabs, bei der vielen Zuwanderung, die wie nach Ihrer Auffassung schon hatten, an den Schulen geblieben sind. Denn Sie haben ja richtig festgestellt: Es gibt bisher im Land Berlin nicht einen einzigen Fall, in dem diese Frage von Nikabs in der Schule relevant wäre. Vor 14 Tagen bei der Bildungsverwaltung abgefragt: Kein einziger Fall an einer Berliner Schule oder an einer Berliner Universität, wo das der Fall war.
Es gab zwei Fälle in Hamburg und Kiel, und Sie machen anhand dieser zwei Fälle eine Verallgemeinerung dahingehend, dass hier ein Problem besteht. Ich sehe dieses Problem überhaupt nicht, Herr Kollege Bachmann. Es ist überhaupt kein Problem; es ist in Berlin kein Problem, und es gibt zwei Fälle in ganz Deutschland. Ich habe keine Ahnung – ich bin kein Bildungspolitiker –, wie viele Schülerinnen und Schüler und Hochschulabsolventen und Studierende es in Deutschland gibt –
zwei Fälle in Deutschland. Und wegen zwei Fällen in Deutschland wollen Sie hier eine politische Änderung haben. Nein, lieber Kollege Bachmann, das ist zu kurz gegriffen.
Nein, von Herrn Vallendar nicht. – Zu dem Rechtlichen. Auf die rechtlichen Fragestellungen sind Sie ja überhaupt nicht eingegangen, dass selbstverständlich, wenn man diese Frage hier beantworten möchte und politisch beantworten möchte, Artikel 4, und zwar die Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler, zu beachten und zu berücksichtigen ist und selbstverständlich auch Artikel 6, das Erziehungsrecht der Eltern.