Ich glaube – wenn ich das so äußern darf –, manche zugelassene Zwischenfrage würde den Diskurs mehr beleben als irgendein Zwischenruf. Es würde auch die Debatte beleben. Ich bin immer ein großer Fan von Wort und Widerwort; das macht Spaß. Ich hoffe, dass Sie in diesem Sinne weiter alles mögliche Gute für diese Stadt tun wollen. Ich werde draußen gerne erzählen, mit welchem Engagement, mit welchem Pathos und mit welcher Leidenschaft die allermeisten Kolleginnen und Kollegen – und zwar fraktionsübergreifend – tätig sind für diese Stadt. Das ist draußen viel zu wenig bekannt. Ich möchte meinen Beitrag dazu leisten, dass das bekannt wird. – Ihnen weiter gutes Schaffen und Gelingen für diese Stadt! – Herzlichen Dank!
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, so macht man das! – Herr Swyter! Herzlichen Dank auch für Ihre Worte! Ich wünsche Ihnen für Ihre berufliche Zukunft alles Gute! Behalten Sie uns gut in Erinnerung, und lösen Sie Ihr Versprechen ein, Gutes über uns zu erzählen!
Sehr geehrter Herr Präsident! – Werter Herr Swyter! Damit ich nicht Gefahr laufe – weil ich ein vergesslicher Mensch bin –, das zu vergessen, möchte ich mich für Ihre Wort gleich eingangs bedanken. Ich finde Ihre Worte ausgesprochen hilfreich, gut und rührend, und möchte sagen, dass es ein bisschen das berührt, was ich oft denke, wenn Leute uns vorwerfen, dass wir doch alle das Gleiche seien, eine Soße, dass man keine Unterschiede merken würde zwischen den Parteien. Wir haben die letzten drei Jahre miteinander diskutiert. Ich freue mich, Sie kennengelernt zu haben. Ich glaube, Sie haben oft den Kopf über Dinge geschüttelt, die unsereins so denkt und gesagt hat. Aber ich glaube, dass gerade das, was Sie angesprochen haben, genau der gemeinsame Boden ist, der uns trägt: dass wir alle in unserer Imperfektheit versuchen, das Beste für das Land Berlin zu tun und uns mit Leidenschaft und unseren Limitationen da betätigen. Ich freue mich, wenn Sie tatsächlich so über uns sprechen,
Aber zum Thema: Für uns Grüne ist Berufsfreiheit in der Tat ein hohes Gut, für mich auch. Es ist ein Thema, für das ich bei Jugendlichen, wenn es um Ausbildung geht, sehr oft werbe, dass sie sich ihren Beruf wählen dürfen. Wir haben auch als Grüne sehr viel Erfahrung damit, glaube ich, dass Erfahrung ein wichtiges Gut ist. Wir haben in unserer frühen Zeit rege Debatten um Rotation und darum, wie wichtig es ist, dass sich die Strukturen nicht verhärten und dass da nicht nur alte Leute sitzen, die an ihren Stühlen kleben, geführt und alle miteinander gelernt, dass doch auch Erfahrung und Wissen ihren Wert haben, dass es in der Politik dicke Bretter zu bohren gilt, dass es oft sehr lange dauert, bis man ein Anliegen verwirklichen kann, und dass man dann den Menschen, die so für Dinge kämpfen, auch gönnen sollte, dass sie sie verwirklichen können, dass es lange dauert, Netzwerke aufzubauen und zu respektierten Ansprechpartnern, Ansprechpartnerinnen für Bürgerinnen und Bürger zu werden, und viele andere Gründe mehr.
Nicht zuletzt genannt sei das Thema, dass wir wissen, wie wichtig Vielfalt in einem Team ist, wie viel besser es ist, wenn Teams divers zusammengesetzt sind. Insofern haben wir Sympathie dafür, dass es möglich sein müsste, dass die eine oder andere ältere Person länger im Amt bleiben darf, als es bis jetzt im Bezirksamtsmitgliedergesetz vorgesehen ist.
Aus unserer Sicht betrifft es nicht nur die Frage der Altersgrenze nach oben, sondern auch die Mindestaltersgrenze. Wenn ich hier von der Vielfalt gesprochen habe, dann waren auch junge Menschen gemeint, und man kann sagen, es ist nicht dramatisch, dass im Bezirksamtsmitgliedergesetz steht, man müsse 27 sein, um Stadträtin werden zu können. In der Praxis ist mir so ein Fall nicht bekannt, aber trotzdem sage ich: Es gehört von uns aus auf jeden Fall zur Diskussion dazu.
Danke schön! – Ich möchte auch sagen, dass ich es nicht unbedingt für zu 100 Prozent gegeben halte, dass es hier um Altersdiskriminierung geht. Bei der Frage der Grenze des Übergangs ins Pensionsalter glaube ich, dass wir eigentlich auch über das Thema Fürsorge sprechen.
Wichtiger ist mir aber noch der letzte Punkt, und zwar, dass wir hier über politische Wahlbeamte und -beamtinnen sprechen und ich mich immer frage: Warum gibt es zum Beispiel diese Altersgrenze im Bezirksamtsmitgliedergesetz, aber nicht im Senatorengesetz?
Ich habe auch den Eindruck, dass das Mikro abgeschaltet wurde, weil meine Fraktion sagt, sie hört mich nicht. – Aber gut, da werdet ihr vertrauen müssen! – Und es gibt im Senatorengesetz auch keinen Verweis auf nachzuweisende Sach- oder Fachkunde, die man im Bezirk wiederum sehr wohl brauche.
Einen kleinen Moment! – Jetzt besser? Bin ich zu hören? – Herr Czaja! Sie müssen wegen mir jetzt nicht aufstehen, aber schön, dass Sie Haltung angenommen haben!
Ich probiere es noch mal zu meinem Punkt der Unterschiede zwischen Bezirksamtsmitgliedergesetz und Senatorengesetz und der Altersgrenzen, die da nicht sind, und der Sach- und Fachkunde, die nur im Bezirk gefragt sind: Ich frage mich, ob da nicht eine gewisse Missachtung der Bezirkspolitik dahinter steckt, die sich für mich immer darin zeigt, dass Kommunalpolitik für weniger politisch, für weniger wichtig gehalten wird als Landes- und Bundespolitik. Das halte ich und das halten wir alle, glaube ich, für falsch. Bezirkspolitik ist nicht weniger politisch und vor allem auch nicht weniger wichtig. Ich könnte mir vorstellen, dass jeder von uns jetzt noch einen Christian Ströbele oder einen Wolfgang Schäuble oder eine Frau Däubler-Gmelin in der Kommunalpolitik im Dienst haben wollte; das könnte durchaus eine Bereicherung sein.
Ich bin, glaube ich, auch sehr nah bei Herrn Swyter, wenn ich sage, dass sich für mich auch die Frage stellt, warum wir den wählenden Versammlungen nicht vertrauen, die Entscheidung entsprechend zu treffen, ob die Menschen – sei es, weil sie sehr jung sind, oder sei es, weil sie sehr alt sind – noch für Ämter geeignet sind. Ich glaube insofern, dass wir da gedeihlich weiter darüber diskutieren würden. Ich habe diese politischen Ebenen aber auch betont, weil ich nicht sicher bin, dass wir normales Laufbahnrecht und politisches Wahlbeamtentum in allen Punkten hundertprozentig identisch sehen können. Insofern bin ich gespannt auf die weiteren Diskussionen. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Gesetzesantrag wird die Überweisung an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Gesetzesänderung: Gutes Personal gewinnen und binden – neue Wege bei der Personalgewinnung und Personalbindung
In der Beratung beginnt die Fraktion der FDP, und der Abgeordnete Schlömer hat das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der Freien Demokraten legt heute einen Antrag auf Ergänzung bestehender gesetzlicher Vorschriften im Besoldungsrecht vor, die eine signifikante Attraktivitätssteigerung für Beschäftigte, insbesondere Beamte im Land Berlin mit sich bringen wird.
Ich gehe davon aus, dass die nachfolgenden Rednerinnen und Redner sagen werden: Das haben wir schon; das brauchen wir nicht! – Aber ich glaube, in dieser Form gibt es das noch nicht, und ich freue mich auf eine Debatte, die insbesondere im Ausschuss zu führen sein wird.
Es geht nämlich schlichtweg darum, die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitgebermarke Berlin im Handlungsfeld von Personalgewinnung und Personalbindung bei Polizei, Feuerwehr und anderen sicherheits- oder systemkritischen Bereichen zu stärken. Ohne einen solch hoch professionellen Personalkörper im Land Berlin werden wir den Herausforderungen der Zukunft nicht weiter gerecht werden können. Dieser fordert, sich in allen Handlungsfeldern des Personalmanagements gänzlich neu auszurichten und aufzustellen. Denn ohne dies wird unsere Vision für eine sichere, smarte und serviceorientierte Stadt Berlin keine Wirklichkeit werden können. Ergänzend zu unserem Vorschlag für eine eigene Besoldung für das IT-Personal schlagen wir deshalb Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit in sicherheitskritischen Bereichen der Landesverwaltung vor. Gerade bei Polizei oder Feuerwehr – eine Herzensangelegenheiten des Kollegen Luthe – brauchen wir einen öffentlichen Dienst, der präsent und hinsichtlich seiner Anzahl auskömmlich ist. Wir brauchen hier gutes und gut
Da kann man auch klatschen, ja! – Natürlich ist Geld nicht alles. Eine moderne Arbeitsplatzumgebung, Arbeiten mit Geräten, die man aus dem privaten Gebrauch kennt, Vertrauensarbeitszeit, zeitlich flexible Ar
beitszeitmodelle, sofern bei Polizei und Feuerwehr möglich, kontinuierlich attraktive Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, neue Verwendungsaufbaukonzepte, Karrierepfade und andere Instrumente der Berliner Verwaltung können helfen, sich für Talente und beruflichen Nachwuchs attraktiver zu machen.
Aber machen wir uns nichts vor: Es geht auch oder vielleicht sogar primär ums Geld und um die Besoldung. Hier konkurrieren wir nicht nur mit der Bundesebene, mit Kommunen und anderen Bundesländern, sondern grundsätzlich auch mit der gewerblichen Wirtschaft. An deren Lohnniveau gilt es sich auszurichten. Zumindest geht es darum, im Vergleich wettbewerbsfähig zu bleiben. Genau hier setzt unser Vorschlag an. So kann die Gewährung eines sehr flexibel handhabbaren Personalgewinnungszuschlags dabei helfen, nicht nur die besten Nachwuchskräfte auf eine Beschäftigungsmöglichkeit im Land Berlin aufmerksam zu machen, sondern sie auch für eine Tätigkeit in öffentlichen Stellen zu gewinnen. Auch dringend benötigte Fachkräfte, gerade in ingenieurwissenschaftlichen oder technischen Aufgabengebieten der Feuerwehr, oder einfach Personal in strukturell schwach aufgestellten und schwierig zu besetzenden, weil spezialisierten Handlungsfeldern lassen sich über flexible Personalgewinnungsprämien leichter anwerben.
Ergänzend zu dem Vorschlag der Personalgewinnung schlagen wir mit den aufgeführten Personalbindungsprämien vor, ein geeignetes Mittel vorzusehen, um die Arbeitgeberattraktivität insgesamt zu steigern und insbesondere unser Spitzenpersonal für eine langfristige Aufgabenwahrnehmung in hoheitlichen und öffentlichen Tätigkeitsbereichen zu halten. Dieses Mittel zur Personalbindung ist vor dem Hintergrund zahlreicher Dienstherrenwechsel zum Bund oder anderen Bundesländern ein geeignetes Mittel zur Gegensteuerung und Personalbindung.
Dass dieses Instrument ein Instrument sein muss, das eine besondere Anwendung finden soll, zeigt sich daran, dass wir, ähnlich wie in einem anderen Vorschlag auf Bundesebene, auch auf die Begrenzung von Haushaltsmitteln setzen. Damit zeigen wir sehr deutlich auf, dass wir in den Personalgewinnungs- und Bindungsprämien einen Ausnahmecharakter sehen, der dann zu wählen ist, wenn wir gutes Personal haben und gutes Personal binden wollen. Ich bitte um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank!
Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gutes Personal im öffentlichen Dienst zu gewinnen und zu halten, ist und bleibt alles andere als einfach. Weder der Bevölkerungszuwachs noch der Fachkräftemangel gehen an uns spurlos vorbei. Dementsprechend ist das Thema Personalgewinnung schon seit vielen Jahren ein wichtiges Thema für uns im Parlament wie auch im Senat. Wir haben darüber regelmäßig im Plenum gesprochen; hier heute alleine drei Mal – im Hauptausschuss wie auch im Unterausschuss Personal.