Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gutes Personal im öffentlichen Dienst zu gewinnen und zu halten, ist und bleibt alles andere als einfach. Weder der Bevölkerungszuwachs noch der Fachkräftemangel gehen an uns spurlos vorbei. Dementsprechend ist das Thema Personalgewinnung schon seit vielen Jahren ein wichtiges Thema für uns im Parlament wie auch im Senat. Wir haben darüber regelmäßig im Plenum gesprochen; hier heute alleine drei Mal – im Hauptausschuss wie auch im Unterausschuss Personal.
Der vorliegende Antrag dokumentiert daher vielleicht den Willen der FDP-Fraktion, sich mit gut gemeinten Vorschlägen an der Debatte zu beteiligen. Er bleibt aber in mehrfacher Hinsicht hinter dem zurück, was wir längst angeschoben haben und was der Senat bereits erfolgreich umsetzt. Er bleibt übrigens auch hinter dem zurück, was schon länger möglich ist. Im Land Berlin kann schon heute ein Sonderzuschlag in Höhe von zehn Prozent des Anfangsgrundgeldes etwa dann gewährt werden, wenn ein wichtiger Dienstposten sonst nicht besetzt werden kann.
Was mich an Ihrem Antrag etwas verwundert, ist die Tatsache, dass Sie Ihr Füllhörnchen lediglich über die Beamtinnen und Beamten ausschütten wollen. Zu den Angestellten ist Ihnen offenbar nichts eingefallen, vielleicht haben Sie sie aber auch vergessen.
Ich warte darauf! – Was mich auch verwundert, liebe FDP: Unter dem Titel „Gutes Personal gewinnen und binden“ machen Sie ausschließlich Vorschläge für finanzielle Anreize. Das wundert mich insofern, als Herr Schlömer gerade selbst noch viele andere Punkte aufgezählt hat, die jedoch in dem Antrag im Sinne von Maßnahmen nicht vorkommen.
Müssen Sie gar nicht! Dazu haben wir nämlich schon eine ganze Menge eingebracht. – Der Mammon ist nicht schnöde, und natürlich ist Geld nicht egal. Wir sind aber bei der Bezahlung schon längst nicht mehr Schlusslicht. Wir haben sowohl bei den Angestellten als auch bei den Beamten kräftig auf den Durchschnitt der Länder aufgeholt, und darauf können wir stolz sein.
Die Gründe, warum jemand geht oder bleibt – Sie haben sie zum Teil selbst aufgezählt –, sind in Wahrheit vielfäl
Wir werden den Wettbewerb um die besten Köpfe jedenfalls nicht gewinnen, indem wir einfach mit Geld um uns werfen, was wir nicht haben. Es wäre schlichtweg unrealistisch, den Bund als Konkurrenten damit finanziell einholen zu wollen. Wenn man sich die Ergebnisse der entsprechenden Mitarbeiterbefragungen anschaut, zeigt sich, dass Geld einer von vielen Faktoren ist, die den Ausschlag geben. Wettbewerbsvorteile als öffentlicher Arbeitgeber hat man vor allen Dingen dann, wenn man eine gute realistische Aufstiegsperspektive bietet, wenn das Arbeitsklima stimmt und sich Familie und Beruf unkompliziert miteinander vereinbaren lassen. So gewinnt man motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Es geht gerade den Jüngeren nicht nur ums Geld um jeden Preis und auf Kosten der Familie – ich hätte jetzt beinahe das Wort Work-Life-Balance eingebaut –, es geht um Lebensqualität. Genau in diese Richtung gehen bereits alle Bestrebungen, die wir im Parlament und im Senat angeschoben haben. Dazu können wir uns im Ausschuss und Unterausschuss noch einmal gemeinsam die aktuellen Berichte anschauen. Ihren Antrag sollten wir jedenfalls erst mal dorthin überweisen. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte – sozusagen als Haushälterkollege – die Gelegenheit nutzen, um dem Kollegen Swyter von der FDP-Fraktion für die gute Zusammenarbeit im Hauptausschuss und in anderen Bereichen des Parlamentes ganz herzlich zu danken und ihm von meiner und unserer Seite alles Gute zu wünschen. Es war eine spannende Zeit mit interessantem Austausch und Diskurs, die auch Spaß gemacht hat. Ich wünsche dir jedenfalls von dieser Stelle noch einmal alles Gute!
So gut die Zusammenarbeit mit dem Kollegen Swyter war, so ist, das muss man sagen, nicht jeder Antrag aus der FDP-Fraktion gleichermaßen gut.
Insofern muss ich anmerken, dass das, was hier als Gesetzesinitiative vorgelegt wird, aus unserer Sicht nicht der
optimale Weg ist. Richtig ist: Wir sind noch lange nicht am Ende der Diskussion, was wir für den öffentlichen Dienst in Berlin tun können und müssen. Da ist in der Tat vieles geschehen, und es sind noch viele Dinge in Fluss. Wir glauben allerdings nicht, dass eine befristete Prämie, wie immer man sie tituliert, die noch nicht einmal ruhegehaltsfähig ist, am Ende ein taugliches Instrument ist, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes – hier namentlich für die Beamtinnen und Beamten im Lande Berlin – zu gewährleisten.
Wie bewerten Sie, dass der Bund gerade eine solche Regelung mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht hat?
Nun, das kann ich Ihnen sagen: Der Bund hat eine andere Besoldungsstruktur. Wenn wir das Besoldungsniveau des Bundes erreicht hätten, könnte man über so etwas diskutieren. Gerade dieses Beispiel zeigt aber auch, dass wir in Berlin mit der von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahme zu kurz greifen. Wir müssten natürlich – und das haben wir Ihnen, also dem Parlament, bei zwei Haushaltsberatungen mit jeweiliger Gegenfinanzierung vorgeschlagen – auch in Berlin das Bundesniveau bei der Beamtenbesoldung erreichen, und dann können wir über weitere filigrane Maßnahmen der Steuerung nachdenken. Der Bund zieht mit solchen und anderen Maßnahmen, die Sie beschrieben haben, immer weiter davon. Das ist aber im Bereich der Beamtinnen und Beamten einer unserer Hauptkonkurrenten in der Region, und deswegen glauben wir, dass wir es im Land Berlin am Ende nur schaffen, wenn wir mit einer soliden und dauerhaften Besoldung für die Berliner Landesbeamtinnen und -beamten eine Wettbewerbsfähigkeit herstellen können. Das, was sich die Koalition und der Senat vorgenommen haben – den Schnitt der Länderbesoldung zu erreichen –, was auch funktionieren wird, um das noch einmal klarzustellen, wir glauben das inzwischen auch, reicht aus unserer Sicht aber nicht aus. Das sage ich jedes Mal, Herr Senator! Sie freuen sich immer wieder darüber. Das ist schön, dass man Ihnen so schnell eine kleine Freude machen kann. Das mache ich doch immer sehr gerne. Wir glauben dennoch, dass das nicht reicht, lieber Herr Finanzsenator! Wir glauben, dass man da mehr machen muss.
Wir wenden uns gar nicht prinzipiell gegen das System von Zulagen. Wir haben Sicherheitszulagen, Notfallsanitäterzulagen und Anwärterzuschläge. All das sind sinnvolle Instrumente, um besondere Dienstsituationen des öffentlichen Dienstes, gerade der Beamtinnen und Beamten, abzugelten, aber wir kommen am Ende des Tages nicht umhin, eine wettbewerbsfähige Besoldung im öffentlichen Dienst anbieten zu können. Das ist auch noch mal etwas, was nach anderen Spielregeln läuft als die Tarifvergütung für die Tarifbeschäftigten. Deswegen ist das auch nicht immer alles eins zu eins vergleichbar. Insofern glauben wir, dass der Vorschlag, den die FDP auf den Tisch gelegt hat, uns am Ende des Tages nicht wirklich weiter bringt. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da die FDP letztlich nicht durch Sachvorschläge in der medialen Debatte war, bin ich erst mal froh über diesen Antrag, der in der Tat ein Problem adressiert, das in Berlin wichtig ist, nämlich Lösungen zu finden, wie wir Fachpersonal im öffentlichen Dienst besser gewinnen und halten können. Nur, das kam auch ein bisschen aus der Rede des Kollegen Schlömer heraus, denn er sprach von Sonderzuschlägen, wenn wir uns aber den Gesetzentwurf angucken, den uns die FDP vorgelegt hat, dann steht da was von Prämien. Es gibt im Beamtenrecht schon einen substanziellen Unterschied zwischen Prämien und Zulagen. Prämien werden nämlich für mehr Leistung gezahlt und nicht für Anwesenheit, also Bleiben oder Kommen. Sie meinen wahrscheinlich Zulagen oder Zuschläge, worüber der Kollege Schlömer dann auch gesprochen hat, im Gegensatz zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Das Beamtenrecht, das sehr dezidiert ist, kennt eine Menge Zulagen oder Zuschläge. Die sind nicht im Berliner Landesbesoldungsgesetz geregelt, sondern im Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin. Dort werden in den §§ 42 bis 51 eine Menge Zulagen aufgezählt, u. a. die Amtszulage, die Stellenzulage, die Erschwerniszulage, Zulagen für Wahrnehmung eines höheren Amtes usw. usf. In § 51, der heißt „andere Zulagen“, ist geregelt, dass andere Zulagen und Vergütungen als die in den vorherigen Paragrafen genannten nur gewährt werden dürfen, wenn dies bundesgesetzlich bestimmt ist. Eine Bleibe- oder Komm-Zulage ist bundesgesetzlich nicht bestimmt.
Falls Sie doch Prämien meinen, die gibt es in Berlin schon, nämlich in der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung sind die geregelt. Sie dienen der Anerkennung herausragender besonderer Leistungen, werden einmalig gezahlt und können bis zum Anfangsgrundgehalt der Besoldungsgruppe gehen. Diese Prämien werden übrigens im Land Berlin genutzt, ganz häufig, von vielen Bezirken. Ich finde, das ist auch ein guter Weg. Insofern lassen Sie uns im Ausschuss, in den der Gesetzentwurf kommt, darüber diskutieren, was wir tun können, um Fachpersonal im öffentlichen Dienst besser zu gewinnen und zu halten! Insofern ist das wahrscheinlich eine gute Diskussionsgrundlage dafür.
Lassen Sie mich zum Ende noch kurz zum Kollegen Swyter sagen: Vielen Dank! Es war mir eine Freude, Ihr Sitznachbar im Hauptausschuss gewesen zu sein. Alles Gute im weiteren Leben sozusagen! – Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass die Fraktion hier rechts außen zur Erhellung der dunklen Finanzquellen ihrer Partei beitragen sollte. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Schatz! Dadurch, dass Sie einen reichen Fundus aus Ihrer SED-Vergangenheit in Form von Finanzen haben, kann ich verstehen, dass Sie hier so mit fetter Brust über Finanzen sprechen. Bleiben Sie mal bei Ihren Finanzen, und lassen Sie uns mit unseren Finanzen gut klarkommen! Wir haben da weniger Probleme als Sie, übrigens auch moralisch.
Wir kommen zu dem Antrag. Ich behalte den Antrag wörtlich im Auge. Es geht hier um Prämien, und über diese Prämien werde ich auch gerne für meine Fraktion sprechen. Dieser Antrag der FDP auf Gesetzesänderung ist aus Sicht der AfD-Fraktion nicht zielführend. Er wird leider nicht dazu beitragen, einen signifikant bedeutsamen Anteil an Personal zu gewinnen. Er wird zudem keinen Beamten davon abhalten, im Einzelfall eine langfristig lukrativere Alternative außerhalb des Berliner Landesdienstes anzunehmen. Es ist erfreulich, dass sich die antragstellende Fraktion mit dieser grundsätzlichen Intention mit unserer Fraktion synchronisiert, sich nämlich ebenso der Probleme der öffentlich Beschäftigten im Land Berlin anzunehmen.
Wir fordern ja bereits seit unserem Einzug in dieses Parlament vehement, sich im Zuge einer Verwaltungsreform auch mit den Gründen des Nichteinstiegs in die für viele öffentlich Bedienstete leider in weiten Teilen immer noch unattraktive Verwaltung ernsthaft zu beschäftigen. Der anderen, noch rudimentär bürgerlichen Oppositionsfraktion, nämlich der CDU, sei an dieser Stelle gleich noch einmal in Erinnerung gerufen, dass sie bis 2016 den Innensenator stellte und fünf Jahre Zeit hatte, sich übrigens nicht nur dieses Themas anzunehmen, sondern auch der vielen anderen Punkte, Herr Goiny, die Sie so gerne angesprochen haben.
Leider sind die heute von der antragstellenden Fraktion angedachten Instrumente aus Sicht der AfD-Fraktion gänzlich ungeeignet. Sie fordern zu allem Überfluss dann auch noch eine nicht ruhegehaltsfähige Prämie, die auf maximal 48 Monate begrenzt ist. Nun ist es aber nach wie vor so, dass zwischen den Beamten in Berlin und ihren meisten Kollegen in anderen Behörden trotz der einen oder anderen Erhöhung eine nicht unerhebliche Einkommenslücke klafft. Zudem machen sich die demografische Entwicklung, die damit verbundene Überalterung und drohende Pensionierungswelle, aber auch die zu geringe Ausbildungs- und nach wie vor zögerliche Neueinstellungsquote der letzten Jahre deutlich bemerkbar.
Hier kann die Lösung aber nicht sein, gute und leistungsfähige Mitarbeiter, die auch für andere Verwaltungen des öffentlichen Dienstes interessant sind, kurzfristig mit Prämien zu ködern. Maximal vier Jahre sind bezogen auf die Lebensarbeitszeit ein überschaubarer Zeitraum, dies umso mehr, da die Zahl der benötigten qualifizierten Kräfte in den nächsten Jahren eher zu- als abnimmt. Ein sinnvolles Unterfangen sieht also anders aus.
Um dauerhaft die Wahrnehmung der Kernaufgaben, beispielsweise im Bereich der inneren Sicherheit, der Justiz, in den Gesundheitsämtern oder in den Bürgerämtern, garantieren zu können, braucht es dauerhafte Perspektiven und Anreize. Kurzfristige extrinsische Anreize verpuffen dagegen schnell.
Es braucht hier aber endlich dauerhaft verlässliche Rahmenbedingungen für die Stabilisierung der Berliner Verwaltung. Um diese zu schaffen, kann es nur eine Möglichkeit geben: Neben intrinsischen Anreizen – da bin ich sehr klar bei Frau Dr. West, die sich dazu geäußert hat – benötigen wir im Wettbewerb mit Bund und den anderen Bundesländern Möglichkeiten, bestehen zu können. Das ist nach wie vor eben auch die Frage von Bezahlung und von einer entsprechenden Vergütung.
Um die Besten gewinnen zu können, müssen wir den Wettbewerb mit den anderen Stellenanbietern, nicht zuletzt auch außerhalb des öffentlichen Dienstes, bestehen. Auch das wurde hier bereits zu Recht angesprochen. Das kostet nun mal dauerhaft und nicht nur temporär. Berlin
ist trotz mangelhafter Anreize für Wohnungsneubau durch diesen Senat, rechtsfreier Räume und der an vielen Orten inzwischen von vielen hingenommenen Vermüllung im öffentlichen Raum ein interessantes Arbeits- und Lebensumfeld. Dieses schafft dafür der Bund, wenn er nämlich hier vormacht, was wir in Berlin nicht zustande bekommen, nämlich mit seinen explizit finanziellen Anreizen. Es reicht nicht, eine attraktive Stadt zu sein, wir müssen auch sehen, dass es für Beamte Gründe geben muss, sich nicht nur nach Berlin zu wenden, sondern vor allen Dingen auf ihren Positionen in Berlin zu bleiben. Beides ist hier vakant. Beides müsste in einem Antrag deutlicher dargestellt werden, als es hier in diesem Fall an vielen Stellen Ihres Antrags geschehen ist.