Ein Wesensmerkmal dieses Beauftragten ist es, dass dieser ein Beauftragter des Parlaments ist. Das hat zwei entscheidende Gründe: Der erste Grund ist, dass er eine hinreichende Unabhängigkeit gegenüber der Verwaltung erhalten soll, mit der er zu tun haben wird. Wir wollen, dass das Parlament, ähnlich wie bei der Datenschutzbeauftragten, hier die Möglichkeit hat, mit seinem Beauftragten für die Bürgerinnen und Bürger etwas zu tun. Er ist dadurch gestärkt, er ist unabhängig und kann einiges erreichen. Ein zweiter Aspekt ist aber auch wichtig – ja, ich habe keine Pause zum Klatschen gelassen, deswegen mache ich gleich weiter.
[Heiterkeit und Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Frank-Christian Hansel (AfD): Ist ja auch keiner mehr zum Klatschen da!]
Ein zweiter Aspekt ist die enge Anlehnung an den Petitionsausschuss, und da ist es wichtig, einen Moment genauer darauf zu gucken, denn der Petitionsausschuss hat nach der Berliner Verfassung natürlich eine herausgehobenen Stellung: Keiner Bürgerin, keinem Bürger darf verwehrt werden, ihren Petitionsausschuss anzurufen, und
das bleibt selbstverständlich so erhalten. Das heißt, wir mussten sehr viele Ideen darauf verwenden, wie wir den Petitionsausschuss mit dem Beauftragten vernünftig verknüpfen. … Wir haben es geschafft. Es ist uns gelungen. Alle Mitglieder des Petitionsausschusses mögen bitte § 4a des Petitionsgesetzes angucken. Wir haben genügend Ausnahmen für den Petitionsausschuss vorgesehen, dass der auch selber entscheiden kann, was er in Erstbearbeitung vornehmen will.
Der Beauftragte hat Rechte. Er hat auch ein Akteneinsichtsrecht. Wir wollten das auch gerade bei Polizeibeauftragten, die nicht hinter die Rechte des Petitionsausschusses zurückfallen. Deswegen hat er dieses Recht, aber es ist mir wichtig zu betonen – ich habe gerade noch ein paar Sekunden –: Auch der Beauftragte muss verhältnismäßig vorgehen, das heißt, er muss Konflikte mindern, er muss sprechen, er muss Mediationsfunktionen ausüben, er muss schlichten und all diese Dinge. Erst ganz am Ende steht als Ultima Ratio auch ein mögliches Akteneinsichtsrecht. Die Akten kann er beiziehen, um da weiterzukommen, aber das ist Ultima Ratio. Wir werden die einzelnen Punkte sicherlich in einer Anhörung im Ausschuss vertiefen und dort noch weiter darüber beraten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst zur Erinnerung: Im Sommer 2011 haben SPD und Linke hier in diesem Haus die Kennzeichnungspflicht für die Berliner Polizei beschlossen.
In dieser Legislaturperiode hat der grüne Justizsenator das sogenannte Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg gebracht.
Dies ist nicht nur bürokratisch, sondern stellt Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, insbesondere der Polizei unter Generalverdacht. In Wahrheit ist dies ein Beamtendiskriminierungsgesetz.
Nun haben sich SPD, Linke und Grüne etwas Neues ausgedacht: die Schaffung eines Bürgerbeauftragten, eines Polizeibeauftragten. Aus all diesen Maßnahmen spricht tiefes Misstrauen gegen die Männer und Frauen, welche bei der Polizei tagtäglich für unsere Sicherheit sorgen und ihre Köpfe für uns hinhalten. Mich beschämt das als Bürger und gewählter Volksvertreter.
Eines sollte uns im Parlament bewusst sein: Vertrauen und Loyalität sind keine Einbahnstraße. Deshalb gilt, die Polizei hat unsere uneingeschränkte Unterstützung und echte Solidarität verdient.
Nein, keine Zwischenfragen, vielen Dank! – Die Koalition möchte einen Bürgerbeauftragten installieren, dabei haben wir schon 160 Bürgerbeauftragte, nämlich uns hier, die gewählten Volksvertreter.
Die sind alle gut bezahlt, und wir brauchen keine weiteren Strukturen mit bis zu 20 neuen Stellen. Dies ist schlichtweg nicht nachvollziehbar. Die damit zusammenhängenden neuen Stellen wären bei der Polizei sinnvoller und bitter nötig.
Wer 20 Stellen bei einem Beauftragten schafft, wird eine Vielzahl von Polizisten künftig mehr binden, all die zusätzlich entstehenden Vorgänge zu bearbeiten. Lassen Sie uns mehr Polizei auf die Straßen bringen, nicht mehr Polizei an Schreibtische binden!
Wiederholt wird auf andere Bundesländer verwiesen. Richtig ist, die meisten Bundesländer haben keinen Polizeibeauftragten, weil keine Notwendigkeit gesehen wird.
In Nordrhein-Westfalen ist der Polizeibeauftragte beim Innenminister angesiedelt, und die Kennzeichnungspflicht wurde übrigens abgeschafft. Im Bundestag, auch mit Stimmen der SPD, wurde ein Beauftragter für die Bundespolizei abgelehnt. Die SPD in Berlin hat sich für die Berliner Beamten leider einen anderen Weg ausgesucht.
Kein Bundesland hat auch nur annähernd solche Befugnisse, wie Sie hier im rot-rot-grünen Gesetzentwurf vorsehen.
Neben dem Innenausschuss bin ich auch im Petitionsausschuss und dort für die Petitionen in Sachen Polizei zuständig. Ich schätze ausdrücklich die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit. Wir setzen uns dort kritisch mit allen Petitionen auseinander, nie wird irgendetwas unter den Teppich gekehrt. Wir haben dort bisher alle Dinge einstimmig beschlossen, egal ob sie von Bürgern eingebracht wurden oder aus der Polizeibehörde kamen. Danke dafür an die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss sowie an die Mitarbeiter im Ausschussbüro!
Lassen Sie mich abschließend feststellen: Wir haben eine gut funktionierende Kontrolle der Polizei durch das Parlament, insbesondere über den Innenausschuss. Wir haben einen Petitionsausschuss, der sich engagiert mit Bürgereingaben in Sachen Polizei befasst. Wir haben Abgeordnete, die über schriftliche Anfragen alles kritisch hinterfragen können. Wir haben eine gut funktionierende Dienst- und Fachaufsicht der Senatsinnenverwaltung. Wir haben in allen Ämtern und Direktionen funktionierende Stäbe im Beschwerdemanagement und Disziplinarwesen. Nein, es braucht keinen Polizeibeauftragten. Die CDUFraktion lehnt diese Art des Misstrauens ab, ebenso die überflüssigen Doppelstrukturen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Belgien hat es, Dänemark hat es, Norwegen hat es, Großbritannien hat es, Irland hat es, Portugal hat es,
verschiedene Staaten der USA haben es, Rheinland-Pfalz hat es, Schleswig-Holstein hat es. Das ist jetzt keine vollständige Liste, aber Sie können hier sehen: Wenn wir heute ein Gesetz zur Einführung einer oder eines Bürger- und Polizeibeauftragten einbringen, dann ist das etwas, was in anderen Ländern bereits gut funktioniert.
Wir machen hier etwas, bei dem es in Deutschland wirklich eine Lücke gibt. Seit vielen Jahren fordern Bürgerrechtsorganisationen, aber auch internationale Organisationen wie der Europarat von Deutschland die Einführung
denn es fehlt hier einfach die Möglichkeit, wenn man der Meinung ist, man ist falsch behandelt worden, man ist rechtswidrig behandelt worden oder sogar Opfer einer Straftat geworden, sich dann an eine andere, eine unabhängige Stelle wenden zu können und nicht an die Behörde selbst.
Das ist der Kern des Gesetzes, das wir heute vorlegen. Dafür schaffen wir einen Bürger- und Polizeibeauftragten. Ich finde, das ist ein wirklich großer Schritt für die Bürgerrechte in dieser Stadt.
Es geht hier auch um nichts weniger als um das Vertrauen in Behördenhandeln, nicht um Misstrauen – um Vertrauen! Es fördert oft nicht das Vertrauen, wenn die Polizei gegen sich selbst ermittelt. Es fördert oft auch nicht das Vertrauen, wenn man sich genau der Behörde offenbaren muss, von der man sich in seinen Rechten verletzt fühlt. Deshalb brauchen wir eine unabhängige Stelle. Die muss unabhängig sein, nicht an eine Senatsverwaltung angegliedert, nicht an die Polizei oder eine andere Behörde. Deswegen haben wir sie ähnlich konstruiert wie die Datenschutzbeauftragte, als oberste Landesbehörde, weisungsfrei, nur dem Gesetz unterworfen. Nur so können Vorgänge aufgeklärt werden, ohne dass der Verdacht im Raum steht, dass nicht neutral ermittelt wird. So kann das auch nur ein Instrument zur Stärkung des Vertrauens in die Polizei und andere Behörden sein.
Selbstverständlich muss der Polizeibeauftragte auch offen für Anliegen sein, die aus der Polizei selbst kommen. Das ist doch völlig klar. Dann, glaube ich, kann diese Stelle auch dazu beitragen, dass mögliche Missstände schneller bekannt werden, dann unabhängig untersucht werden können, dass Missstände behoben oder auch Vorwürfe ausgeräumt werden können. Ich nenne nur mal das Beispiel Polizeiakademie. Da geisterten Vorwürfe durch die Welt über Missstände oder dass die Polizeiakademie von kriminellen u. Ä. unterwandert sei. Auch in solchen Fällen ist eine unabhängige Stelle von Nutzen. Deshalb schaffen wir auch die Möglichkeit für Polizistinnen und Polizisten, sich vertraulich, ohne Einhaltung des Dienstweges an den Polizeibeauftragten zu wenden, ohne dass daraus berufliche Nachteile erwachsen dürfen. Das kann helfen, Polizeiarbeit besser zu machen. Ich finde es erfreulich, dass auch die Polizeigewerkschaften das erkannt haben. Die GdP und der BDK haben sich offen geäußert, anders als die CDU.