[Beifall bei der AfD – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos) – Andreas Wild (fraktionslos): Skandal!]
Das mag Frau Senatorin sehr recht sein, sie möchte ja ohnehin, dass die Berliner ihre Autos stehen lassen. Ich wage sogar zu unterstellen, dass die Planlosigkeit innerhalb der Verkehrslenkung ein wesentlicher und sehr willkommener Bestandteil der Güntherschen AutohasserPolitik in dieser Stadt ist, und ich behaupte, dass das bisherige katastrophale Baustellenmanagement des Senats sogar die wesentliche Stauursache in dieser Stadt ist.
das sind nur zwei Beispiele für zeitlich endlose Baustellen in dieser Stadt. Allein an der Karl-Marx-Straße wird seit acht Jahren gebaut.
Diese und eine Vielzahl anderer Baustellen macht Berlin seit Jahren zu einer unkalkulierbaren Staustadt. Die Durchschnittsgeschwindigkeit in Berlins Autoverkehr lag 2018 bei 17,6 Kilometern pro Stunde. Aktuell haben wir 2 400 Baustellen in Berlin – übertragen auf das 5 400 Kilometer lange Straßennetz entspricht das einer Baustelle auf 2,2 Kilometern.
Dazu kommt noch eine Vielzahl von Straßensperrungen wegen irgendwelcher Demonstrationen – immerhin rund 5 000 pro Jahr – und wegen Konzerten, Sport und sonstiger Großereignisse.
Seit 1. Januar dürfen wir nun gespannt sein, wie per Metamorphose durch Frau Günthers Gnade aus der trägen Raupe Verkehrslenkung Berlin der bunte Schmetterling Abteilung für Verkehrsmanagement wird –
und wie sich nun alle bisherigen Probleme in Luft auflösen – sollen. Das wird aber im rot-rot-grünen Umerziehungslager Berlin nicht passieren. Es ist schlicht und ergreifend nicht gewollt; ganz im Gegenteil, durch den Bau neuer Straßenbahnstrecken und völlig überdimensionierter Radwege wird es erst recht zu noch viel mehr Baustellen und zu noch mehr Staus kommen, der radikale Rückbau von Parkplätzen wird den Suchverkehr drastisch erhöhen. Autofahren soll immer unattraktiver werden, die
Sie streuen den Berlinern Sand in die Augen – keine Zwischenfrage –, und wenn Sie nun mit der Umstrukturierung der VLB so tun, als ginge es Ihnen um eine Verbesserung oder sogar eine Beschleunigung des Berliner Verkehrs: Nichts davon ist gewollt, nichts davon wird passieren. Aber genau daran werden Sie sich messen lassen müssen, spätestens im Herbst 2021, denn dann wird sich zeigen, ob die Bürger Berlins Ihre Verkehrsverhinderungspolitik weiter ertragen wollen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf meinen Vorredner, der hier so faktenreich Verschwörungstheorien vorgetragen hat, will ich nicht weiter eingehen. – Die Verkehrslenkung Berlin, kurz VLB, gibt es nicht mehr.
Ah, da hinten! Zum Glück sind wir nicht Ihren Vorschlägen gefolgt, denn dann hätten wir in den zwölf Bezirken den Zuständigkeitsdschungel, und es wäre wahrscheinlich alles noch viel schlimmer geworden. – Nein, zum Glück haben wir es anders gemacht. Wir haben aus drei Ebenen zwei gemacht und dazu die Abteilung VI, Verkehrsmanagement, in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gegründet. Aber die Veränderungen haben nicht erst mit der Abteilungsgründung begonnen, sondern schon viel früher. Mit der schrittweisen Umsetzung der Empfehlungen aus der Organisationsuntersuchung ist die damalige VLB schrittweise besser geworden, konnte ihre Arbeit wieder besser und schneller bewältigen.
Noch vor gut fünf Jahren konnte die VLB zum Beispiel Baustellenanordnungen nicht treffen – die treffen übrigens keine Baugenehmigungen und überwachen auch keine Baustellen, sondern treffen verkehrsrechtliche Anordnungen. Da konnten sie ihrer Arbeit also kaum nachkommen und standen natürlich auch in den Berliner Medien in der Kritik. Heute ist es anders; heute gibt es keine Klagen aus der Bauwirtschaft mehr, in den Medien gibt es keine Schelte.
Herr Friederici! An der Stelle könnten Sie doch auch einmal unsere Erfolge anerkennen und die Arbeit der Senatorin Günther loben,
[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Kristian Ronneburg (LINKE) – Stefan Förster (FDP): Ha, ha! – Zuruf von der CDU: Welche Arbeit?]
Von den Empfehlungen zur Umstrukturierung sind viele umgesetzt, die Antragsbearbeitung wurde verstärkt, sie wird bald vollständig online möglich sein. Schnittstellen wurden abgebaut, Abstimmungen effektiver gestaltet. Leider sind für den notwendigen Personalaufwuchs nicht alle Stellen bewilligt worden – das haben andere auch schon gesagt –: Hier muss weitergearbeitet werden.
Mit dem Mobilitätsgesetz werden zusätzliche Anforderungen an die Abteilung Verkehrsmanagement gestellt, so zum Beispiel bei der Unfallkommission. Diese arbeitet jetzt aber unabhängiger und effektiver. Was mit Jahresbeginn auch geschafft wurde – ist hier schon gesagt worden –: Die Abteilungsleitung wurde neu besetzt. Wir Bündnisgrüne wünschen dem Abteilungsleiter Herrn Haegele viel Erfolg bei der Arbeit,
Die Abteilung Verkehrsmanagement mit ihren vielen engagierten Mitarbeitern – an dieser Stellen sollen sie mal gelobt werden – brauchen wir mit ihren Fähigkeiten und Erfahrungen für die Umsetzung der Verkehrswende; da liegt ja noch einiges vor uns. – Danke schön!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Gesetzesantrag wird die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz empfohlen. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Gesetz zur Einführung des oder der Bürgerbeauftragten des Landes Berlin und des oder der Beauftragten für die Polizei Berlin
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2426
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute die erste Lesung unseres Gesetzes zur Einführung eines Bürger- und Polizeibeauftragten für das Land Berlin. Wir führen damit einen Ombudsmann oder eine Ombudsfrau institutionell ein, die für alle Bürgerinnen und Bürger und für alle Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung da sein und zur Verfügung stehen soll, und das ist, glaube ich, eine wichtige Neuerung für das Land Berlin, die wir hier und heute erstmals erörtern.
Mir ist es wichtig zu betonen, dass diese Ombudsperson für tatsächlich den gesamten öffentlichen Dienst Berlins zur Verfügung stehen soll und nicht nur für einen Ausschnitt. Denn damit ist signalisiert: Es kann selbstverständlich in verschiedenen Bereichen zu Problemen, zu Missverständnissen kommen, die ausgeräumt werden müssen, und deswegen ist es wichtig, dass dies nicht nur auf einen Verwaltungszweig beschränkt ist.
Ein Wesensmerkmal dieses Beauftragten ist es, dass dieser ein Beauftragter des Parlaments ist. Das hat zwei entscheidende Gründe: Der erste Grund ist, dass er eine hinreichende Unabhängigkeit gegenüber der Verwaltung erhalten soll, mit der er zu tun haben wird. Wir wollen, dass das Parlament, ähnlich wie bei der Datenschutzbeauftragten, hier die Möglichkeit hat, mit seinem Beauftragten für die Bürgerinnen und Bürger etwas zu tun. Er ist dadurch gestärkt, er ist unabhängig und kann einiges erreichen. Ein zweiter Aspekt ist aber auch wichtig – ja, ich habe keine Pause zum Klatschen gelassen, deswegen mache ich gleich weiter.