Selbstverständlich muss der Polizeibeauftragte auch offen für Anliegen sein, die aus der Polizei selbst kommen. Das ist doch völlig klar. Dann, glaube ich, kann diese Stelle auch dazu beitragen, dass mögliche Missstände schneller bekannt werden, dann unabhängig untersucht werden können, dass Missstände behoben oder auch Vorwürfe ausgeräumt werden können. Ich nenne nur mal das Beispiel Polizeiakademie. Da geisterten Vorwürfe durch die Welt über Missstände oder dass die Polizeiakademie von kriminellen u. Ä. unterwandert sei. Auch in solchen Fällen ist eine unabhängige Stelle von Nutzen. Deshalb schaffen wir auch die Möglichkeit für Polizistinnen und Polizisten, sich vertraulich, ohne Einhaltung des Dienstweges an den Polizeibeauftragten zu wenden, ohne dass daraus berufliche Nachteile erwachsen dürfen. Das kann helfen, Polizeiarbeit besser zu machen. Ich finde es erfreulich, dass auch die Polizeigewerkschaften das erkannt haben. Die GdP und der BDK haben sich offen geäußert, anders als die CDU.
Ich will auch noch eines deutlich machen: Diese Stelle kann ihre Arbeit natürlich nur effektiv machen, wenn sie auch Befugnisse hat. Natürlich ist es das allererste Ziel, erst mal miteinander zu reden, eine gütliche Einigung herzustellen, zu vermitteln. Das hat Kollege Zimmermann zu Recht betont. Aber wenn das zu keinem Ergebnis führt, dann muss die Stelle natürlich auch richtig ermitteln können. Deswegen haben wir im Gesetzentwurf weit reichende Befugnisse für die Stelle vorgesehen. Es können alle Beteiligten befragt werden. Es gibt ein Auskunftsrecht gegenüber der Senatsverwaltung. Es gibt ein Akteneinsichtsrecht. Es gibt ein Betretungsrecht für polizeiliche Einrichtungen. Und ganz wichtig: Der oder die Beauftragte kann auch tätig werden, wenn gleichzeitig ein Strafverfahren oder ein Disziplinarverfahren läuft. Das ist doch völlig logisch, sonst läuft das bei vielen Fällen ins Leere. Der Bürgerbeauftragte ist nicht nur zum Händeschütteln da, er muss auch handfest ermitteln können.
Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen. Ich freue mich, dass wir hier eine gesetzliche Grundlage schaffen. Aber ich will hier auch sagen: Das ist nur der erste Schritt. Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage, das Regelwerk dazu, aber wenn wir das dann in der zweiten Lesung beschließen, dann müssen wir natürlich auch das nötige Personal bereitstellen. Das ist die zweite Aufgabe, denn wir wollen natürlich alle, dass diese Stelle auch ordentlich arbeiten kann. Dafür braucht es Personal. Also es liegt noch etwas vor uns. Packen wir es an! – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Liebe Gäste! Herr Schrader, es ist falsch, was Sie sagen. Dieses Gesetz schafft kein Vertrauen, dieses Gesetz schafft Misstrauen, und ich werde Ihnen auch sagen, warum. Es schließt auch keine Lücke, genauso wenig, wie das Landesantidiskriminierungsgesetz eine Lücke schließt. In keinem der 16 Bundesländer gibt es so ein Gesetz, und wenn es das nicht gibt, gibt es dafür auch keine Notwendigkeit. Das gibt es übrigens auch nicht in Berlin. Dieser Gesetzentwurf, so wie er hier zusammengeschrieben wurde, ist definitiv nicht dazu da, eine Lücke zu schließen. Nein, er ist dazu da, um eventuell, wie Sie mal im Innenausschuss gesagt haben, Ihre polizeikritischen Kräfte und Freunde zu unterstützen, wobei ich diese als alles andere denn als
Als vor einiger Zeit der Kollege Lux den Gedanken eines Polizeibeauftragten aufgeworfen hat, war ich demgegenüber absolut aufgeschlossen. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Wir haben ja immer noch die ganzen Dinge im Rahmen der Schießstätten-Affäre in der Bearbeitung, und in der Aufarbeitung der Schießstätten-Affäre habe ich mir die Frage gestellt, wie die Chronologie dieser gesamten Situation war. Es kann nicht sein, und es durfte eigentlich auch nicht sein – da gebe ich Ihnen Recht –, dass diejenigen innerhalb einer Behörde, die auf Missstände hinweisen, dann auch noch als Nestbeschmutzer gebrandmarkt werden und ewig kein Gehör finden. Da habe ich mir ähnlich wie Sie überlegt, welche Möglichkeiten man schaffen kann, um dieser Situation Herr zu werden. Sie wissen, ich war viele Jahre Soldat, und da gibt es so ein Instrument. Da gibt es den Wehrbeauftragten, eine parlamentarische Kontrolle. Dort können sich Angehörige der Streitkräfte, auch ehemalige, auch Reservisten und auch Externe, ohne Einhaltung des Dienstweges auch bei laufenden Disziplinarverfahren oder laufenden Rechtsverfahren an einen Wehrbeauftragten wenden, um dort eine Eingabe zu machen. Ich dachte, in dieser Art und Weise könnte man das etablieren. Dann wäre das gut.
Aber nach der Lektüre des vorliegenden Gesetzentwurfs habe ich feststellen müssen, dass hier wieder eine grüne Handschrift sehr dominant ist. Es ist ähnlich wie beim Landesantidiskriminierungsgesetz, wo de facto – ich will das noch mal kurz wiederholen: da hat übrigens auch die GdP eine Zustimmung erklärt, ist aber, nachdem man das verstanden hatte, auch massiv auf die Barrikaden gegangen – die Möglichkeit geschaffen wurde, dass zum Beispiel ein schwarzafrikanischer Drogendealer glaubhaft geltend machen kann, er fühle sich diskriminiert, und damit ein Verwaltungsgang ausgelöst wird. Ähnlich versuchen Sie es hier, wenn ich mir § 8 durchlese, wo es heißt, dass sich „Bürger und Bürgerinnen rechtswidrig oder unzweckmäßig“ behandelt fühlen. Wer legt denn fest, was „unzweckmäßig“ ist?
Gehen wir weiter, denn es sind ja noch viele andere schöne Dinge drin! Wir haben hier die Formulierung:
Beschwerden und Eingaben, deren Urheber nicht erkennbar sind, kann der oder die Berliner Polizeibeauftragte ohne sachliche Prüfung an die zuständige Stelle weiterleiten.
Ohne sachliche Prüfung! Was ist denn das für ein Gesetz? – Herr Zimmermann, Sie haben doch eingangs seitens Ihrer Fraktion dieses Gesetz gelobt. Ich darf Ihnen die Frage stellen: Haben Sie dieses Gesetz überhaupt gelesen? Wissen Sie, was für ein Monstrum Sie hier in der Summe konstruieren, wenn Sie die Grünen so weitermachen lassen? Antidiskriminierungsgesetz erschwert die Polizeiarbeit. Dieses Gesetz erschwert die Polizeiarbeit.
Es öffnet Tür und Tor für Missbrauch, für zukünftige Disziplinarverfahren. Ich verstehe die Sozialdemokraten nicht.
Ich verstehe, dass Sie im freien Fall sind. Ich verstehe auch, dass Sie Zugeständnisse machen, die Sie im tiefsten Inneren nicht machen würden. Aber Sie müssen ja die Koalition bis 2021 halten, und das ist der Würgegriff, den Sie jetzt aushalten. Ich finde es übrigens auch schade, dass der Innensenator nicht da ist. Der ist ja auch im Würgegriff der – links bis linksaußen – unter anderem polizeifeindlichen Kräfte in dieser Koalition gefangen. Wenn Sie noch einen Hauch von Sozialdemokratie im Leibe spüren, dann empfehle ich Ihnen eines: Treten Sie aus dieser Koalition von Polizeifeinden aus! Machen Sie Polizeiarbeit weiterhin noch halbwegs erträglich und ziehen Sie die richtige Konsequenz! – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal vorweg: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Berliner Verwaltung und die Polizistinnen und Polizisten leisten tagtäglich eine unverzichtbare Arbeit für den Zusammenhalt in unserer Stadt, und dafür gebührt ihnen ein herzlicher Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen!
[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Beifall von Maik Penn (CDU) und Karsten Woldeit (AfD)]
In einer Stadt wie Berlin ist es wirklich kein leichter Job. Sie müssen Regeln durchsetzen. Die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger an die Politik und die Verwaltung steigen. Der Job kann mit Konflikten verbunden sein, und Konflikte sind normal. Entscheidend ist aber, wie wir mit den Konflikten, wie wir mit Kritik und wie wir mit potenziellen oder echten Missständen, mit gefühlten, behaupteten oder objektiven Missständen umgehen und wie wir Konfrontationen vermeiden. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Arbeit des Staats, der Verwaltung und der Polizei auch erleichtert wird, indem Vertrauen und indem die Möglichkeit zur Beschwerde existieren, und diese werden wir mit dem Bürger- und dem Polizeibeauftragten stärken.
Bislang können Beschwerden im Wesentlichen an die Behörde selbst oder an die Justiz auf dem Rechtsweg gerichtet werden, aber um die Beschwerdemöglichkeiten und damit auch das Vertrauen in den Rechtsstaat zu erhöhen, müssen wir den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses stärken. Der leistet auch einen tollen Job. Aber es ist ein Ausschuss mit allen Fraktionen, in dem alle Fraktionen über einen Sachverhalt beraten – über einen Einzelfall beraten.
Diese bzw. dieser unabhängige Beauftragte ist dem Abgeordnetenhaus und auch dem Petitionsausschuss, Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, verpflichtet. Er bzw. sie soll vorkämpfen, vorsortieren, sich den Einzelfall schon mal anschauen und natürlich auch strukturelle Fragen hinter den Einzelfällen erkennen. Er bzw. sie ist eine nur dem Parlament zugeordnete Stelle, die niemandem untersteht, auch selbstständig tätig werden kann, also ein unabhängiges Kontrollorgan. Jede Person kann sich an die oder den Beauftragten wenden und ein Fehlverhalten der Verwaltung geltend machen. Damit setzt die rot-rot-grüne Koalition heute eines ihrer zentralen politischen Versprechen um, und ich bin sehr froh darüber.
Konflikte können nicht immer vermieden werden, aber Wege für eine einvernehmliche Lösung können gefunden werden. Der oder die Polizeibeauftragte ist auch eine Beauftragte für die Polizeidienstkräfte und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung. Diese können sich ebenfalls mit Beschwerden oder persönlichen oder strukturellen Anliegen an diesen bzw. diese wenden. Beispiele wurden auch schon genannt wie die Affäre um die vergifteten Schießstände oder die Vorgänge in der Polizeiakademie. Diese zeigen, dass Beschwerden außerhalb des Dienstwegs eine gute Alternative sein können. Auch bei Großlagen und Demonstrationen – auch nicht immer konfliktfrei – ist es wichtig, eine unabhängige Stelle zu haben, die dann auch den Dienstweg entlastet, die unabhängig tätig werden kann, die beobachten kann und bei dienstlichen Problemen oder bei strukturellen Missständen, wenn es zum Beispiel um den Verdacht von Racial Profiling geht, Abhilfe schaffen kann. Sie soll unabhängig ermitteln, die Zusammenhänge dahinter erkennen und aufliefern können. Uns Grünen war es wichtig – und deswegen bedanke ich mich auch für das Kompliment, dass dieses Gesetz eine grüne, bürgerrechtliche Handschrift trägt –,
dass die Bürgerbeauftragte, der Bürgerbeauftragte in Verfahren jeder Art tätig werden kann, strukturelle Defizite erkennen kann, dass sie bzw. er Kritikkultur und Kooperation stärkt. Freundschaft bedeutet ja auch, dass man mal ein kritisches Wort an jemand richten kann. Das bedeutet nicht das, was Sie hier als Duckmäusertum, als blinde Gefolgschaft, als Rumschleimerei, wie ich es häu
fig erlebe, vorzelebrieren, wo Sie den Polizisten hinterherrennen und sie vollschleimen. Nein, Freundschaft, echte Freundschaft, lieber Herr Kollege, ist, wenn man sie auch mal kritisch, konstruktiv begleiten kann. Das erwarte ich von Ihnen ja sowieso, aber auch von den Polizistinnen und Polizisten und von den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land. Diese sollen und müssen uns auch kritisieren, und wir müssen uns sachlich mit dieser Kritik auseinandersetzen. Dafür sind wir als Politikerinnen und Politiker dar, und dabei kann eine unabhängige, nur dem Parlament verpflichtete Stellen helfen.
[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Daniel Buchholz (SPD) und Frank Zimmermann (SPD)]
Das Interessante ist doch, dass wir mit der oder dem Polizeibeauftragten auch eine Stelle haben, die neben der Staatsanwaltschaft selbstständig tätig werden kann – im Unterschied zu den anderen Bundesländern; insofern stimmt das Kompliment auch, dass hier Berlin ein bisschen stärker sein wird – während laufender Disziplinarverfahren, während Strafverfahren. Aber die Staatsanwaltschaft ist nicht verpflichtet, das Verfahren aus der Hand zu geben, sondern der oder die Beauftragte hat sich dann an den Dienstherrn zu wenden, an den Innensenator, um kooperativ die Probleme aufzuklären. Aber es gibt keinen Maulkorb für die Polizeibeauftragte bzw. den Polizeibeauftragten, sondern sie bzw. er kann unabhängig und selbstständig tätig werden. Diese starke Rolle ist wichtig, um eine unabhängige Kontrolle der Polizei, aber auch der öffentlichen Verwaltung in diesem Land zu haben.
Die oder der Bürgerbeauftragte besitzt ebenfalls umfangreiche Befugnisse. Sie oder er nimmt Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern entgegen, hört sie an, leistet Aufklärungsarbeit, indem sie oder er den Senat oder andere öffentliche Stellen um Auskunft ersucht. Die zuständige Stelle soll der oder dem Beauftragten über Maßnahmen, Fortgang, Ergebnis des Verfahrens berichten. Sie oder er berichtet dann auch den Bürgerinnen und Bürgern über die Bearbeitung der Eingabe und leitet diese an den Petitionsausschuss weiter. Außerdem ist diese Stelle auch der Beauftragte, die Beauftragte bei Fragen der Diskriminierung im Schulwesen, auch das ein Thema, das die Zivilgesellschaft weit interessiert hat und das wir mit dieser unabhängigen Stelle lösen.
Zum Schluss: Wir zeigen, dass wir den Koalitionsvertrag umsetzen, dass wir umsetzen, was wir vertraglich vereinbart haben, dass Rot-Rot-Grün in der Innenpolitik sehr gut zusammenarbeitet. Wir machen Ihnen ein Angebot. Es war in allen Redebeiträgen ein bisschen hörbar, dass Sie vielleicht Doppelarbeit beklagen und dass Sie die Vor- und Nachteile abwägen. Wir machen Ihnen aber ein Angebot: Das war die erste Lesung dieses Gesetzes. Wir wollen nicht nur mit Ihnen, mit der Opposition, sondern auch mit Praktikerinnen und Praktikern, mit Betroffenen, mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und interessierten
Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen, mit allen, die sich um Verwaltung, Polizei und Bürgerdienste kümmern, damit dieses Gesetz noch besser werden kann. Ich erwarte, dass wir nach möglichen Anhörungen im Innenausschuss noch im Frühsommer 2020 mit der Beschlussfassung und Umsetzung beginnen können. Alle, die für Innenpolitik und Bürgerrechte in unserem Land eine Leidenschaft haben, können sich darauf freuen. – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Kollege Lux! Ich muss Ihnen vielleicht sogar dankbar sein für die kleine Beleidigungsphrase, die Sie mir an den Kopf geworfen haben. Es erinnert mich an den Redebeitrag zu unserer Priorität, wo Sie einigen Kollegen meiner Fraktion ein demokratisches Verständnis zugestanden haben. Ich sage Ihnen übrigens auch hier, und diese Möglichkeit geben Sie mir: In meiner Fraktion finden Sie ausschließlich Demokraten. Bei Ihnen bin ich mir da nicht ganz sicher, Herr Kollege.
Wenn Sie davon sprechen, die rot-rot-grüne Koalition setze im Rahmen der Innenpolitik ihren Koalitionsvertrag um, dann wird mir angst und bange,
weil Sie nämlich zeigen, wie Sie Ihren Koalitionsvertrag umsetzen, und das ist nicht zur Stärkung der inneren Sicherheit – ganz im Gegenteil. Sie versuchen immer, es ganz nett zu verpacken. Sie versuchen, es eloquent darzustellen. Ich bekomme das auch mit, wenn regelmäßig Besuchergruppen von der Polizeiakademie kommen – engagierte junge Männer und Frauen, die mitunter auch beklagen, was so alles falsch läuft unter der Administration eines rot-rot-grünen Innensenators.
Ich kann auch nachvollziehen, dass es Sie wurmt, wenn ich nach einem Redebeitrag Applaus bekomme und Sie kritische Fragen. Ich kann auch nachvollziehen, dass Sie schwer enttäuscht sind, wenn man Ihrer Partei ein gewisses gesundes Misstrauen entgegenbringt, weil Sie das selbst gar nicht empfinden. Das ist ja Ihre eigene Welt, Ihre Filterblase, da kommen Sie gar nicht heraus.
Dass Sie dann denken, wenn man schlicht und ergreifend den Menschen zuhört – Sie haben von wahrer Freundschaft gesprochen. Wir können uns gern einmal auf eine Tasse Kaffee treffen,
dann tauschen wir einmal aus: Wie viele Freundschaften mit Polizeikräften gibt es denn bei Ihnen im privaten Bereich, wie viele gibt es bei mir nach 20 Jahren Exekutive? Ich glaube, da gibt es einen kleinen Unterschied. – Wissen Sie, was uns unterscheidet?