Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Polizei und unsere Feuerwehr schützen alle Berliner, immer und überall, rund um die Uhr. Das gilt in gleicher Weise für unsere weiteren Rettungskräfte, eh
renamtliche wir hauptamtliche: Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser, Arbeiter-Samariter-Bund, DLRG, Technisches Hilfswerk und die Bundeswehr. Sie leisten viele Überstunden, sie haben eine hohe Einsatzbelastung, regelmäßig wachsen sie über sich hinaus, hoch motiviert und professionell. Sie gehen – darauf hat Kollege Luthe zu Recht hingewiesen – nicht selten erhebliche Risiken für ihr Leben und ihre Gesundheit ein. Daher gebühren ihnen unser Dank und unsere Anerkennung, und das ist das Mindeste, was sie von uns erwarten können.
[Beifall bei der CDU, der AfD und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]
Umso unverständlicher ist es, dass unsere Polizei und unsere Rettungskräfte immer wieder und immer mehr zum Ziel von Angriffen werden. Es ist nicht zu verstehen, dass beispielsweise lebensrettende Rettungseinsätze unserer Berliner Feuerwehr nicht nur gestört, sondern sogar bekämpft werden. Wer unsere Polizei und unsere Rettungskräfte angreift, bei dem stimmt etwas nicht, der braucht Nachhilfe und der muss mit aller Härte bestraft werden.
In der Silvesternacht gab es 47 Angriffe auf Polizeibeamte, 24 von ihnen wurden verletzt. Es gab 24 Angriffe auf Feuerwehrleute, während diese 617 Brände löschten und unzählige Rettungseinsätze fuhren. Drei Feuerwehrleute wurden verletzt. Im letzten Jahr gab es insgesamt etwa 7 000 Übergriffe auf Polizeibeamte. 7 000! Das sind durchschnittlich 19 am Tag. Die Zahl der Übergriffe auf die Feuerwehr stieg auf etwa 200. Dem dürfen wir nicht weiter tatenlos zusehen. Sehr geehrter Herr Kollege Zimmermann! Da reichen auch nicht warme Worte, sondern da muss langsam einmal gehandelt werden.
Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Koalition auf Bundesebene von CDU/CSU und SPD den Strafrahmen erweitert hat. Nunmehr sind nicht nur Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte strafbar, sondern auch Angriffe auf Polizeibeamte und auch auf Feuerwehrleute, und das ist absolut richtig.
Die Deutsche Bahn, die in ihren Zügen ebenfalls immer wieder Übergriffe gegen ihr Personal erleben muss, stattet dieses mehr und mehr mit Körperkameras aus. Denn auch die Deutsche Bahn hat erkannt, dass die Aktivierung einer Bodycam nach allen Erfahrungen aus den anderen Bundesländern dazu führt, dass aggressive, potenzielle Angreifer von ihrem Plan ablassen. Im Übrigen können Bodycams zur Beweissicherung dienen, um später eine Strafverfolgung zu ermöglichen.
Viele Länderpolizeien setzen die Bodycams ein, doch der Berliner Polizei und der Berliner Feuerwehr fehlen die gesetzlichen Befugnisse dafür. Seit zwei Jahren liegen Ihnen, liebe Koalition aus SPD, Linkspartei und Grünen, unsere Vorschläge, unser Gesetzentwurf hierzu vor. Ich habe es immer noch nicht aufgegeben, bei Ihnen für dieses sinnvolle Mittel zu werben. Deshalb bitte ich Sie, sich jetzt endlich aus Ihrer Erstarrung zu lösen und eine gesetzliche Grundlage für die Bodycams zu ermöglichen und nicht immer nur davon zu reden.
In der Rigaer Straße werden unsere Polizisten regelmäßig von linken Gewalttätern angegriffen. Bisher hat das bei Ihnen, sehr geehrter Herr Innensenator, zu keinen erkennbaren Schlussfolgerungen geführt.
Die Polizisten werden in die Rigaer Straße gerufen, sie werden dort teils lebensgefährlich angegriffen mit Pflastersteinwürfen von Hausdächern, ohne dass die vermummten Gewalttäter überführt und verurteilt werden können. Die erforderlichen geeigneten Aufklärungsmöglichkeiten fehlen.
Zeugen aus der Nachbarschaft werden durch „Hausbesuche“ der linken Gewalttäter eingeschüchtert und mundtot gemacht. Im Ergebnis bleiben all diese fürchterliche Angriffe ohne Konsequenzen. Die linken Gewalttäter fühlen sich ermutigt, so weiter zu machen. Das ist völlig inakzeptabel.
Es ist völlig unverantwortlich, Polizisten dorthin in den Einsatz zu schicken und diesen Angriffen auszusetzen, ohne dass diese mit geeigneten Mitteln verhindert bzw. aufgeklärt werden können. Die CDU-Fraktion hat dazu Vorschläge gemacht: Videoaufklärung – ich freue mich, dass jetzt auch die FDP-Fraktion davon spricht –, Bewaffnungsverbot, Vermummungsverbot. – Sie lehnen das ab, aber sie machen keine eigenen Vorschläge. Sie stecken den Kopf in den Sand und hoffen, dass nichts passiert, aber es passiert ständig etwas. So darf es nicht weitergehen!
Herr Kollege! Ich darf sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Luthe von der FDP-Fraktion zulassen.
Herr Kollege Dregger! Wie bewerten Sie denn in dem Kontext Rigaer Straße die Weisung der Polizeipräsidentin, bei der Verfolgung flüchtiger Tatverdächtiger, wenn sie sich denn in ein sogenanntes linkes Szeneobjekt, gemeint das Haus Rigaer Straße 94, retten, die Verfolgung zunächst abzubrechen und über mehrere Umwege auf die Weisung des höheren Dienstes zu warten?
Herr Kollege Dregger! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine zweite Zwischenfrage des Kollegen Buchholz von der AfD-Fraktion zulassen.
Herr Kollege Dregger! Es ist ja schön, dass Sie ankündigen, was es alles nicht gäbe, wenn Sie Verantwortung hätten. Gäbe es denn, wenn Sie Verantwortung hätten, auch nicht die massive finanzielle Unterstützung mit Steuergeldern für die linke Szene und linke Szeneobjekte, und zweiter Teil der Frage: Haben Sie überhaupt bei der CDU mitbekommen, in welchem Umfang die stattfindet?
Die CDU-Fraktion insgesamt unterstützt selbstverständlich niemanden, der Gewalt gegen unseren Staat, seine Bediensteten und gegen irgendjemand anderen in unserer Stadt anwendet,
Wir haben hier häufig über Respektkampagnen für die Polizei diskutiert, es gibt dafür im Haushaltsplant auch
Mittel. Wir haben auch Entschließungsanträge hier besprochen, unser letzter vom 19. November 2019, Entschließungsanträge für Respekt gegenüber Einsatzkräften der Polizei und der Feuerwehr. Aber was nützten Respektkampagnen und Entschließungen, wenn der Senat und die Koalition an vielen Stellen selbst keinen Respekt zeigen?
Der Zustand vieler Polizei- und Feuerwehrwachen ist noch immer erbärmlich. Im Polizeiabschnitt 62 in Biesdorf ist die Heizung mehrwöchig ausgefallen, teilweise auch der Strom. Im Polizeiabschnitt 45 in Lichterfelde ist die Wasserversorgung ausgefallen, und es hat sich im Keller ein Fäkaliensee gebildet. Der Investitionsrückstau ist erheblich. 1,1 Milliarden Euro in den Liegenschaften der Polizei und etwa 200 Millionen Euro in den Liegenschaften der Feuerwehr. Obwohl Sie, Ihre Koalition, so wie keine andere Vorgängerkoalition über Haushaltsmittel verfügen, so viel wie noch nie, haben Sie bisher nichts unternommen, um diesen erbärmlichen baulichen Zustand der Polizei- und Feuerwehrwachen wieder in Ordnung zu bringen. Sie haben auch bei den Haushaltsberatungen im letzten Jahr wieder gezeigt, dass das keine Priorität für Sie hat. Sie haben unsere Anträge dazu abgelehnt. Das ist auch eine Frage des Respektes gegenüber unseren Einsatzkräften.
Man kann auch vieles Weitere tun. Wir haben am 19. September 2018 einen Antrag vorgelegt, den behördlichen Rechtsschutz für Polizeibeamte und Feuerwehrleute zu verbessern. Auch die medizinische Notfallversorgung von Notfallpatienten kann zu zivilrechtlichen, strafrechtlichen Verfahren führen, auch für Rettungskräfte. Angriffe auf Rettungskräfte müssen ebenfalls rechtlich betreut werden, und in den Extremsituationen des finalen Rettungsschusses fehlt ebenfalls behördlicher Rechtsschutz, weil der finale Rettungsschuss gar nicht im Polizeirecht geregelt ist. Wir als CDU-Fraktion haben hier die erforderlichen Anträge vorgelegt und wir wären sehr dankbar, wenn Sie sich endlich einmal damit befassen würden, damit wir hier auch zu Ergebnissen kommen.
Auch der Umgang mit den Schießstandgeschädigten – der Kollege Luthe hat es zu Recht angesprochen – lässt zu wünschen übrig. Da geht es insbesondere um die Frage, ob das, was ihnen widerfahren ist, als Dienstunfall anzuerkennen ist. Wir sind der Auffassung, dass wenn die Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften – die erhebliche Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften, muss man sagen – zu einer Erkrankung führt, das als Dienstunfall anerkannt werden können muss. Um dahin zu kommen brauchen wir eine Beweiserleichterung – die haben wir gesetzlich vorgeschlagen, und ich hoffe im Interesse der
Betroffenen und zukünftiger Fälle, dass Sie sich in den weiteren Beratungen hierfür offen zeigen werden.
Der nächste Punkt: Das sogenannte Antidiskriminierungsgesetz, das Sie uns hier vorlegen, ist ein Beamtendiskriminierungsgesetz.
In diesem unglaublichen Gesetzentwurf erklären Sie jede Verwaltungsmaßnahme, jede polizeiliche Maßnahme zu einem diskriminierenden Akt und erwarten, dass die Behörde, der Polizeibeamte das Gegenteil beweist.