Die Kombination aus Grad der Hochschulzugangsberechtigung, der Wartezeit, der beruflichen Vorbildung, der sogenannten Vorabquote und dem Losverfahren bei Ranggleichheit bildet dies auch ab. So sieht § 10 in Bezug auf die Vorabquote vor, dass bis zu 30 Prozent, aber nicht weniger als 20 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze erstens an Bewerber und Bewerberinnen gehen, die einer Sonder- oder Härtefallregelung unterliegen. Hier haben wir die Quote aufgrund des Bedarfs von fünf Prozent auf 20 Prozent angehoben. Zweitens gehen Sie an Bewerber und Bewerberinnen, die minder
jährig sind. Diese Zahl ist besonders in Berlin in den letzten Jahren stark gestiegen. Drittens gehen Sie an Bewerber und Bewerberinnen, die ihren Beruf in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs ausüben, viertens an ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, fünftens Bewerber und Bewerberinnen, die einen anderen Studiengang abgeschlossen haben, und schließlich Bewerber und Bewerberinnen – auch das wurde schon gesagt –, die z. B. aufgrund eines Sportkaders an einen Studienort gebunden sind.
Ich habe das u. a. der AfD schon im Ausschuss erklären müssen: Unser erklärtes Koalitionsziel ist es, möglichst vielen und möglichst divers den Zugang zu den Berliner Hochschulen zu ermöglichen
und nicht, wie manche sich dies wünschen, ausschließlich Bestenauslese zu betreiben. Quantität und Qualität schließen sich nicht aus, und wir wollen das auch nicht gegeneinander ausspielen.
Wir sollten Engpässe durch eine gute Gesetzgebung vermeiden, und deshalb hat sich diese Koalition darauf verständigt, die Kriterien im Gesetz zu verankern, die eine rechtssichere Durchführung des Zugangs ermöglichen und zugleich die Auswahl möglichst gerecht gestalten. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage mal so: Wären wir beim Ursprungsentwurf geblieben, den der Senat vorgelegt hat, hätten wir heute hier eine 100-prozentige Zustimmung, und wir müssten gar nicht reden.
Das habe ich auch schon Herrn Staatssekretär Krach im Ausschuss gesagt: Ich habe schon schlechtere Entwürfe gesehen, die aus Verwaltungen kamen. – Von daher war der erste Entwurf eigentlich ein guter Aufschlag, weil er auch nicht unnötig über das hinausging, was das Gericht festgestellt hat, sondern versuchte, das umzusetzen und einen pragmatischen Weg zu finden, wie man das handhaben kann.
Einige Punkte, die jetzt hineingekommen sind – darauf hat Kollege Hausmann hingewiesen –, sind unnötig. Sie sind bürokratisch und in vielen Fällen auch nicht gerecht. Das ist dann auch ein Problem, wenn man meint, noch mal etwas draufsetzen zu müssen auf eine an und für sich stimmige Vorlage, die in diesem Falle ja auf dem Tisch lag.
Ich will es gern noch einmal konkret machen: Wenn man bei Punktgleichheit lost, mag das aus Verzweiflung geschehen, und man sagt: Ich habe keine besseres Instrument. Das ist so, wie bei der Seitenwahl beim Fußball die Münze zu werfen, aber da geht es ja um weniger als bei der Frage: Wie gestalte ich die Zukunft von Leuten, die studieren wollen? Das ist ein anderes Level als die Seitenwahl beim Fußball. Wenn ich dann zu dem Ergebnis komme, ich lose, ist das eigentlich ein Offenbarungseid. Das kennen wir von Listenaufstellungen bei Wahlen. Das Los ist immer das schlechteste Instrument. Dann muss ich eben so lange entscheiden, bis ich ein Ergebnis habe, und ich muss weitere Kriterien einführen. Aber zu sagen, jemand darf studieren oder nicht, weil das Los auf ihn fällt oder nicht, also eine reine Zufallsentscheidung, ist doch keine fachlich begründete Entscheidung für die Zulassung zu einem Studium, und das kann es doch auch nicht sein.
Wenn man dann beim NC feststellen muss – darauf hat Kollege Schulze richtigerweise hingewiesen –, er verwaltet den Mangel, dann muss man gerade mit Blick auf die demografische Entwicklung in Deutschland, aber auch die demografische Entwicklung bei den Ärztinnen und Ärzten, alle Anstrengungen unternehmen, dass wir erheblich mehr Kapazitäten in diesem Bereich bekommen. Wir erleben immer wieder, dass die Politik den Entwicklungen hinterherklappert. Das haben wir bei der Lehrerausbildung gesehen. Erst brauchten wir angeblich keine, dann soll die Humboldt-Universität möglichst jedes 10 000 Lehrer fabrizieren. So schnell geht das nicht. Das Gleiche bei den Polizistinnen und Polizisten: Erst braucht man angeblich keine, jetzt soll die HWR im Eiltempo und mit fraglicher Qualität jedes Jahr möglichst Hunderttausende Polizisten ausbilden. So wird es nicht funktionieren. Das Gleiche müssen wir auch einmal bei den Medizinern diskutieren. Wir haben ja in Deutschland ein erhebliches demografisches Problem, insbesondere auch in der Fläche, auf dem Land – Brandenburg ist vorhin schon thematisiert worden. Wenn ich schon will, dass man bestimmte Landarztstellen besetzt, dann muss ich auch gewisse Vorzüge und Quoten hineinschreiben. Dann kann ich auch gewissen Leuten einen Vorzug geben, die sagen, sie verpflichten sich für zehn oder zwanzig Jahre, eine Landarztpraxis zu übernehmen. Das wäre zum Beispiel eine Möglichkeit, dann hätten wir wenigstens einen praktischen Nutzen.
Ich kann immer darauf verweisen, dass jeder die Freiheit hat, zu studieren, was er oder sie will – vollkommen richtig –, aber wir müssen auch praxisgerecht ausbilden. Dazu gehört eben auch, dass man schaut: Wo sind Engpässe, wo bestehen Bedarfe, und wie kann man das miteinander verknüpfen? Am Ende kann jedenfalls nicht entscheidend sein, wie lange jemand wartet oder wie viele Umwege er genommen hat, sondern wie qualifiziert derjenige ist, um das Studium antreten zu können. Das muss das vorrangige Kriterium sein, das verwässern Sie ein Stück weit, und deswegen können wir dem so nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Fachausschuss empfiehlt einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – die Annahme mit Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/2070 mit den Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2213 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Oppositionsfraktionen und beide fraktionslose Abgeordnete. Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich habe diese Gesetzesvorlage vorab federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung sowie an den Hauptausschuss überwiesen und darf Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds als Vertretung des Landes Berlin im Ausschuss der Regionen (AdR) der Europäischen Union in der 7. Mandatsperiode (2020-2025)
Im Januar 2020 beginnt eine neue Mandatsperiode des Ausschusses der Regionen. Dem Land Berlin steht turnusgemäß ein Sitz in diesem Ausschuss zu. Als Mitglied hat der Senat Herrn Staatssekretär Gerry Woop benannt. Die Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Ausschuss der Regionen steht dem Abgeordnetenhaus zu. Die vorschlagsberechtigte Fraktion der SDP schlägt entsprechend der Ihnen vorliegenden Tischvorlage Frau Abgeordnete Karin Halsch zur Wahl vor.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Wahl nach § 74 Abs. 1 der Geschäftsordnung in einfacher Abstimmung durchzuführen. Wer Frau Abgeordnete Halsch zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die AfDFraktion und drei fraktionslose Abgeordnete. Damit ist Frau Abgeordnete Halsch zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen gewählt – herzlichen Glückwunsch, Frau Halsch!
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in den 2. Untersuchungsausschuss „BER II“ auf Vorschlag der AfD-Fraktion
Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. In der 29. Plenarsitzung am 28. Juni 2018 wurde der Untersuchungsausschuss „BER II“ eingesetzt, und seine Mitglieder wurden gewählt. Auf Vorschlag der AfDFraktion wurde Frau Abgeordnete Dr. Brinker zum stellvertretenden Mitglied gewählt. Frau Dr. Brinker hat diese Mitgliedschaft niedergelegt. Die AfD-Fraktion schlägt als neues stellvertretendes Mitglied Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek vor. Die Wahl erfolgt gemäß § 74, Abs. 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung in einfacher Abstimmung mittels Handaufheben.
Wer Herrn Scholtysek zum stellvertretenden Mitglied des Untersuchungsausschusses „BER II“ zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Das sind die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion, die AfD-Fraktion und
alle drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das sind alle Koalitionsfraktionen. – Damit ist der Kollege zum stellvertretenden Mitglied des Untersuchungsausschusses gewählt. – Herzlichen Glückwunsch, Herr Scholtysek!
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 28. August 2019 Drucksache 18/2135
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn dieser Senat in dieser Stadt überhaupt noch etwas baut, dann ist das Mist.