Protocol of the Session on September 26, 2019

Angesichts der Tatsache, dass wir uns also sowieso mit der Hochschulzulassung in diesem Punkt im zentralen Verfahren beschäftigen mussten, haben wir natürlich das Gesetz insgesamt angefasst und uns überlegt, welche Kriterien hinzukommen. Berufliche Erfahrungen, aber auch die Wartezeit oder Tests, die die besondere Eignung darlegen, sind dabei Instrumente, die diskutiert werden. Wir wissen, dass das für die Hochschulen alles schwierig ist. Dass es sehr schwer ist, hier Einzelfallgerechtigkeit herzustellen, dass viele Verfahren, die sich die Hochschulen ausdenken, im Zweifelsfall auch beklagt werden, wissen wir auch. Wir haben eine großzügige Übergangsfrist. Wir haben im parlamentarischen Verfahren zum Beispiel noch mal die Vorabquoten für erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler heraufgesetzt. Wir haben die Wartezeit noch mal verlängert, im Wissen darüber, dass Wartezeit soziale Ungerechtigkeit ein wenig auszugleichen vermag. Wir werden die Hochschulen nun dabei begleiten, dieses neue Hochschulzulassungsgesetz in die Realität umzusetzen und geeignete Verfahren zu finden, damit möglichst viele junge Menschen den Studienplatz ihrer Wahl bekommen können. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Dr. Hausmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten an dieser Stelle mit Dringlichkeit über das Gesetz zur Umsetzung des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung. Eine Neuregelung ist aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Demzufolge ist das bisherige Verfahren zur Studienplatzvergabe für das Medizinstudium teilweise als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erachtet worden.

Bei der Umsetzung des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung gibt es zahlreiche Neuerungen. Dazu zählen die Abschaffung der Wartezeit, die Erhöhung der

Abiturbestennoten von 20 auf 30 Prozent sowie die Einführung einer zusätzlichen Eignungsquote im Umfang von 10 Prozent. Mit dem dialogorientierten Serviceverfahren wird dem Gerichtsurteil insoweit Rechnung getragen, denn im Auswahlverfahren werden zukünftig den Ergebnissen von fachspezifischen Studieneignungstests, von Gesprächen und mündlichen Verfahren ebenso wie Erfahrungen aus einer Berufstätigkeit, aus praktischen Tätigkeiten und außerschulischen Qualifikationen besonders Rechnung getragen.

Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass der Anteil Studierender, die zukünftig über die Abiturbestennoten zugelassen werden, von 20 auf 30 Prozent erhöht wird, denn dadurch wird der NC in seiner Bedeutung bestätigt. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Abiturnote nach wie vor die beste Prognose für ein erfolgreiches Studium liefert. Darin spiegeln sich Motivation, Ansporn und Bemühen am ehesten wider. Bei der Bewerbung für einen Studienplatz sollten Kriterien der Hochschulzugangsberechtigung auch weiterhin das stärkste Gewicht zukommen. Dementsprechend kommt dem Leistungsgedanken aus unserer Sicht eine gewichtige gesellschaftspolitische Rolle zu. Es wäre doch fatal, den jungen Menschen das Signal zu geben, dass sich Leistungsbereitschaft nicht mehr auszahlt.

[Beifall bei der CDU – Beifall von Stefan Förster (FDP), Franz Kerker (AfD) und Kay Nerstheimer (fraktionslos)]

Wir setzen darauf, dass junge Menschen sich schon frühzeitig anstrengen, um etwas zu erreichen, und dass diese Anstrengungen am Ende auch belohnt werden – belohnt mit dem Zugang zum Grundstudium. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich erklärt, dass der Numerus clausus und das mit ihm zusammenhängende Verfahren zulässig sind. Insoweit sich dies nun in einer Stärkung der Abiturnote im Rahmen des Auswahlverfahrens niederschlägt, ist das nur folgerichtig und erfreulich.

Neben den bundesgesetzlichen Regelungen werden im vorliegenden Gesetzentwurf nun auch landesrechtliche Regelungen für die Studienplatzvergabe im örtlichen Verfahren angepasst. Eines der Ziele war, die Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern unabhängig von Schulzensuren stärker zu berücksichtigen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen! Sie werden nicht müde, eine immer stärkere Durchlässigkeit unseres Bildungssystems zu fordern, dabei ist das deutsche Bildungssystem bereits so durchlässig wie kaum ein anderes auf der Welt. Sie fordern Chancengerechtigkeit und scheinen dabei zu vergessen, dass sich junge Menschen vorab, also bereits in der Schule, durch Leistungen für ein Studium qualifiziert haben. Das sind schulische Leistungen, die sich eben in der Abiturnote widerspiegeln. Was sich eigentlich hinter Ihrem ständigen Ruf nach Chancengerechtigkeit versteckt, ist

(Dr. Ina Maria Czyborra)

der Wunsch nach Gleichmacherei. Das ist aus unserer Sicht eine Absage an die Leistungsbereitschaft der Menschen. Wir glauben nicht, dass der von Ihnen vorgeschlagene Weg der richtige ist. Aus unserer Sicht erfüllt unser Hochschulsystem den Grundsatz der Chancengerechtigkeit bereits jetzt schon. Wir werden Ihrem Antrag daher nicht zustimmen können. – Vielen Dank!

[Anhaltender Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Für die Linksfraktion hat jetzt der Abgeordnete Schulze das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte eigentlich etwas zu den Details des Gesetzes sagen, aber die Rede des Kollegen Hausmann fordert mich jetzt doch heraus. NCs sind als Notmaßnahme in den Siebzigerjahren entstanden, als man den sogenannten Studierendenberg hatte und nicht wusste, wie man die Kapazitäten so schnell ausbauen sollte, dass alle einen Studienplatz bekommen. Wir haben in unserer Verfassung das Grundrecht auf Berufsfreiheit enthalten; die Kollegin Dr. Czyborra hat es angesprochen. Im Kern darf hier jeder den Beruf erlernen, den er erlernen möchte. NCs sind die Notmaßnahmen, wenn die Studienplätze für diese Berufswahl nicht ausreichen. Nun sind wir in Berlin in der besonderen Situation, eine Großstadt und noch dazu eine sehr attraktive Großstadt zu sein. Wir haben sehr viele Bewerbungen auf relativ wenige Studienplätze. Leider müssen wir immer auswählen, wer bei uns studieren darf. Das aber zum Grundprinzip zu erheben, wie Sie das gerade gemacht haben – dass nur jemand, der eine gute Abiturnote hat, hier studieren darf, als wenn wir nicht alle Menschen zu einem guten Berufsabschluss führen wollten –, das muss ich entschieden zurückweisen.

[Zuruf von Burkard Dregger (CDU)]

Das sieht übrigens auch das Bundesverfassungsgericht nicht vor.

[Zuruf von Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU)]

Dieses hat die NCs immer als temporär begrenzte Notmaßnahme beschrieben, und deswegen ist es auch so, dass dort, wo wir Studiengänge haben, die nicht voll ausgefüllt sind, die NCs wieder abgeschafft werden müssen. Es gibt ja auch zulassungsfreie Studiengänge in Berlin, die nicht so eine hohe Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern haben. Wir wollen eigentlich, dass das Studienangebot der Studiennachfrage entspricht. Das heißt, unser Ansinnen muss es sein, so viele Studienplätze aufzubauen, dass alle jungen Menschen, die einen bestimmten Studiengang wählen wollen, das auch tun können. Das muss unser Ziel sein.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Wir werden in Berlin Schwierigkeiten damit haben, einfach wegen der Attraktivität der Stadt und natürlich auch der Attraktivität der Wissenschaftseinrichtungen. Wir haben aber auch Universitäten und Hochschulen, die nicht voll sind. Da gibt es auch keine NCs. Da wünschen sich die Menschen vor Ort, dass Studierende dort endlich hingehen. Das muss auch das Ziel für uns alle sein. Insofern geht es jetzt darum, die Hochschulen weiter zu öffnen und den Versuch zu unternehmen, dass wir tatsächlich keine Studierendenberge haben, die wir irgendwie untertunneln müssen, sondern dass wir Bildungschancen ausbauen.

Wenn Sie sagen, das deutsche Bildungssystem sei sozial gerecht, es sei eines der egalitärsten der Welt, dann muss man sagen, dass das einfach nicht stimmt. Die Studien, die es dazu gibt, sagen das Gegenteil. Die sprechen davon, dass wir trotz der Studiengebührenfreiheit immer noch eine extrem hohe Abhängigkeit von der sozialen Lage der Eltern haben. Wir haben an unseren Hochschulen eben gerade keine soziale Durchmischung in ausreichender Form. Und wenn wir jetzt die Zulassungsverfahren überarbeiten, dann geht es uns genau darum, dass Menschen, die zum Beispiel kein Abitur, sondern berufliche Qualifikationen haben – wie eine Krankenschwester, die lange gearbeitet hat und jetzt Ärztin werden will –, ein Studium auch aufnehmen können. Dazu haben wir die richtigen Regelungen geschaffen.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Klaer?

Ja, bitte schön!

Bitte schön!

Sehen Sie es auch so wie ich, dass es einige Bundesländer gibt – zum Beispiel Brandenburg –, die nicht ausreichend ausbilden, was bedeutet, dass wir für andere Bundesländer ausbilden und die Leute uns danach abgezogen werden?

Das Saldo ist, ehrlich gesagt, eher umgekehrt. Wir bilden für andere Bundesländer aus, und die jungen Menschen bleiben dann hier. Das ist tatsächlich so der Fall. Die gehen danach nicht nach Brandenburg zurück, worüber

(Dr. Hans-Christian Hausmann)

sich die Brandenburger bitter beschweren. Wir haben dann den wissenschaftlichen Nachwuchs da, die hochausgebildeten Menschen. Aber es gibt spannende Beispiele wie die Lehrerausbildung in Bayern oder BadenWürttemberg. Dort werden wirklich zu wenige Lehrer und Lehrerinnen ausgebildet. Das machen wir hier mit, und die gehen dann zurück nach Bayern oder BadenWürttemberg. Darüber können wir mal nachdenken. Das ist tatsächlich ein Problem. – Danke!

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Dr. Ina Maria Czyborra (SPD) und Anja Kofbinger (GRÜNE)]

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Trefzer das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch beim Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und dann beim Gesetz zur Umsetzung des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung, über das wir heute reden, war der Ausgangspunkt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Karlsruhe hat im Dezember 2017 entschieden, dass wesentliche Voraussetzungen für die Hochschulzulassung nicht mit der Verfassung vereinbar sind, und daraufhin hat im Dezember letzten Jahres die Kultusministerkonferenz einen neuen Staatsvertrag über die Hochschulzulassung verhandelt.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehören die Abschaffung der Auswahl nach Wartezeit, die Erhöhung der Abiturbestenquote, wie erwähnt, von 20 auf 30 Prozent und die Neueinführung einer sogenannten zusätzlichen Eignungsquote im Umfang von zehn Prozent, durch welche Bewerbern Chancen unabhängig von den im Abitur erreichten Noten eröffnet werden. Das ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings reicht das nicht aus. Mit der Abschaffung der Wartezeitquote und der Stärkung schulunabhängiger Kriterien ist das System ein Stück weit gerechter geworden, aber es hat eben noch nicht das Optimum erreicht. Die Überbetonung der Abiturbestenquote bleibt bestehen und wird sogar verstärkt.

Dieser Staatsvertrag soll jetzt mit dem Gesetz zur Umsetzung des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung in geltendes Recht umgesetzt werden. Erfreulicherweise gab es hier sehr konstruktive Verbesserungsvorschläge der Humboldt-Universität. Die Vorschläge kamen sehr spät an – das muss man sagen –, aber nicht zu spät. Ich habe so ein bisschen den Eindruck, liebe Kollegen von den Koalitionsfraktionen, dass Ihnen da der Wille gefehlt hat oder vielleicht auch einfach die Zeit, um sich konstruktiv mit dem auseinanderzusetzen, was die HU vorgeschlagen hat. Für uns war es jedenfalls selbstverständlich, dass wir die Vorschläge unbefangen analysiert und dann eben

auch konstruktiv eingebracht haben. Denn die Vorschläge der HU haben völlig zu Recht die Absicht, die Vorgänge und die Bestimmungen zu vereinfachen und auch zur Rechtssicherheit einen entscheidenden Beitrag zu leisten.

Die AfD-Fraktion hat auf dieser Grundlage Änderungsanträge im Ausschuss eingebracht. Eine ganz kleine Sache war dabei – rein formaler Natur –, dass mit der Immatrikulation für ein Studium eben auch alle sonstigen Anträge auf Zulassung zum Studium als zurückgenommen gelten. Ich verstehe nicht, warum Sie sich diesem Vorschlag der HU nicht anschließen konnten. Was soll das, dass hier die Zulassung unnötig bürokratisiert wird?

Ein weiterer Kritikpunkt unsererseits: Der Einschub in § 13 Abs. 1 der Vorlage beschränkt die Hochschulen auf reine deutsche Kooperationen. Die HU hat gesagt, dass sie hier auch international kooperieren will, und wir haben diesen Vorschlag aufgegriffen. Ich kann nicht verstehen, warum Sie diesem Vorschlag nicht zustimmen konnten.

[Andreas Wild (fraktionslos): Weil er von der AfD kommt!]

Ich weiß nicht, ob es Ihr Ziel ist, die internationale Zusammenarbeit der Universitäten zu verhindern, oder ob es einfach nur daran lag, dass der Vorschlag von der HU oder von der AfD kam. Ich weiß nicht, was der Grund dafür gewesen sein könnte.

Bei einem weiteren Änderungsantrag ging es um die kapazitäre Wirksamkeit. Nach jetziger Rechtslage müssen Hochschulen, wenn sie mehr Geld erhalten für die Qualitätsverbesserung der Lehre, auch mehr Studenten aufnehmen. Wir wollen allerdings, dass die Mittel zur Qualitätssicherung in der Lehre auch tatsächlich ihrer Zweckbindung gemäß wirksam werden können, und das beinhaltet eben ganz klar die Forderung, dass diese Mittel nicht kapazitätswirksam werden dürfen.

Auch das Lehrangebot, das aus Drittmitteln für die Forschung finanziert wird, sollte nach unserer Auffassung genauso wenig kapazitätswirksam werden wie eben die Mittel für die Exzellenzinitiative. Es muss ausgeschlossen werden, dass Hochschulen durch eine verbesserte sächliche Ausstattung zur Anhebung der Studienplatzzahlen gezwungen werden.

All diesen aus unserer Sicht sehr vernünftigen Änderungen konnten Sie nicht zustimmen. Diese Änderungen sind aber aus unserer Sicht unerlässlich, um den Hochschulen den notwendigen Spielraum zur Qualitätsverbesserung in der Lehre zu geben. Es kann ja nicht das Ziel sein, möglichst viele Studenten an die Hochschulen zu führen, wenn dies zum Preis verschlechterter Studienbedingungen geschieht. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ohne die vorgeschlagenen Änderungen ab. – Herzlichen Dank!

(Tobias Schulze)

[Beifall bei der AfD – Beifall von Jessica Bießmann (fraktionslos) und Andreas Wild (fraktionslos)]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Pieroth-Manelli das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe ja heute zum zweiten Mal die Freude, nach Herrn Trefzer zu sprechen, und bitte Sie jetzt noch mal um Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit. Ich fasse das zusammen, was meine Koalitionspartner und -partnerinnen schon gesagt haben, und versuche das noch mal entsprechend zu strukturieren. Vielleicht stimmt dann ja auch die Opposition diesmal der Umsetzung dieses Staatsvertrages zu.

Bei der Hochschulzulassung – Frau Czyborra hat es richtig gesagt – geht es um eine sehr wichtige Frage, nämlich das Recht des Einzelnen auf die freie Berufswahl. Dieses Grundrecht einzuschränken, muss immer eine Frage der sehr genauen Abwägung sein. Jede Einschränkung dieses Grundrechts, egal, ob über NC oder andere Auswahlverfahren, ist immer umstritten, doch solange Bund und Länder bundesweit nicht genügend Studienplätze für alle Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stellen, müssen wir auf Landesebene eine so gerechte Regelung wie möglich für die Hochschulzulassung finden, besonders in Berlin, das einer der beliebtesten Studienorte, wenn nicht sogar der beliebteste Studienort in der Bundesrepublik ist.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung setzen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 auf der Landesebene um. Machen wir uns nichts vor: Die Spielräume sind nicht besonders groß. – Trotzdem haben wir uns die Kriterien für den Zugang der Studierenden an den Berliner Hochschulen sehr genau angeschaut, denn Ziel ist es, möglichst viele Menschen eine Hochschulausbildung zu ermöglichen und die Studienplätze gerecht zu verteilen.

[Zuruf von Carsten Ubbelohde (AfD)]