Protocol of the Session on August 29, 2019

Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Diese Positionen der Polizeigewerkschaften sind mir bisher nur aus Zeitungsberichten bekannt. Wir hatten, wie es sich bei Gesetzgebungsverfahren gehört, die Gewerkschaften eingeladen, Stellung zum Gesetz zu nehmen. Das haben eine ganze Reihe auch genutzt, beispielsweise die GEW, der Deutsche Gewerkschaftsbund oder der Beamtenbund. Die Gewerkschaft der Polizei wurde eingeladen, hat im Verfahren bisher aber nicht Stellung genommen. Das ist nicht dramatisch, weil das noch nachholbar ist. Das Gesetz liegt jetzt hier bei Ihnen im Haus, und soweit ich weiß, ist geplant, dazu eine Anhörung durchzuführen, sodass dort noch alle Stellungnahmen, die bisher im Verfahren verabsäumt wurden, gemacht werden können. Vielleicht trägt das auch dazu bei, dass die Debatte versachlicht wird.

Der Vorwurf beispielsweise, in dem Gesetzentwurf würde sich eine Beweislastumkehr befinden, lässt sich durch eine einfache Lektüre des Gesetzes widerlegen. Wir haben dort eine Vermutungsregelung enthalten, die dem seit 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz des Bundes sehr ähnlich ist. Dort gibt es eine vergleichbare Vermutungsregelung. Damals sind ebenfalls viele Befürchtungen geäußert worden, zum Teil auch, um das Gesetz in Gänze abzulehnen. Die Befürchtungen, die geäußert wurden, haben sich nicht bewahrheitet; das ist nicht wirklich überraschend gewesen.

Uns – dem Senat – ist es wichtig, dass wir auch mit diesem Gesetz zu einem diskriminierungsfreien Verwaltungshandeln beitragen. Ich hatte das hier vor 14 Tagen bei der Einbringung des Gesetzes schon betont, dass wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Fortbildungsveranstaltungen handlungssicher machen wollen. Das gilt selbstverständlich auch für die Polizeibeamten des Landes Berlin ebenso wie für alle anderen, für Lehrerinnen und Lehrer, für Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen wissen, was sie tun können und was sie besser unterlassen, und deshalb werden wir zusammen mit der Verabschiedung des Gesetzes – das liegt ja, wie gesagt, in Ihren Händen – ein breites Angebot an Fortbil

dungsveranstaltungen für die Mitarbeitenden machen, damit sie handlungssicher wissen, was sie tun und beitragen können. Das begrüße ich auch.

Der Bund der Kriminalbeamten hat ausdrücklich gesagt, dass er sehr an einem diskriminierungsfreien Verwaltungshandeln auch im Land Berlin interessiert ist. Wenn die Gewerkschaften und die anderen wichtigen Organisationen der Stadt daran mitwirken, dann machen wir die ganze Stadt deutlich besser und erreichen es, dass weniger Berlinerinnen und Berliner von Diskriminierungserfahrungen berichten müssen, die sie leider auch mit Berliner Verwaltungsstellen machen.

Herr Vallendar! Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage – bitte schön!

Vielen herzlichen Dank! – Ich frage den Innensenator, wie sein Konzept der Bekämpfung der Clankriminalität und von Drogendealen

[Daniel Wesener (GRÜNE): Ganz anderes Thema!]

übereinzubringen ist mit dem Antidiskriminierungsgesetz, und zwar vor dem Hintergrund, dass es zu zahlreichen missbräuchlichen – –

Herr Vallendar! Das ist eine neue Frage! Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. Stellen Sie bitte Ihre Nachfrage!

Das ist eine Nachfrage, bezogen auf das Antidiskriminierungsgesetz.

[Zuruf von der LINKEN: Wo denn?]

Und ich frage den Senator:

Herr Vallendar! Stellen Sie bitte Ihre Nachfrage!

Ich frage den Senator,

[Regierender Bürgermeister Michael Müller: Den Senat! – Zuruf von Christian Buchholz (AfD)]

inwiefern das Antidiskriminierungsgesetz den Kampf gegen die Clan- und Drogenkriminalität unterminiert

[Sabine Bangert (GRÜNE): Sie können nur den Senat fragen!]

und was der Innensenator gedenkt, dagegen zu tun.

[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Das ist eine Dilettantentruppe!]

Dann bitte ich den Senat um Antwort. – Herr Behrendt, bitte!

Na, wir versuchen mal, da eine Nachfrage zum LADG herauszuhören! – Das eine hat mit dem anderen erst einmal relativ wenig zu tun. Mit dem LADG werden wir, so Sie es verabschieden, keine neuen Ermittlungskompetenzen schaffen, wie Sie durch eine Lektüre leicht feststellen. Wir werden aber auch keine Ermittlungskompetenzen einschränken, wie Sie auch durch eine Lektüre leicht feststellen können. Wir werden weiterhin, das haben wir versprochen, und das werden wir auch tun, Kriminalität in den verschiedensten Ausprägungen in dieser Stadt bekämpfen und dazu die Möglichkeiten, die sowohl im Polizeirecht als auch in der Strafprozessordnung enthalten sind, nutzen. Das hat mit dem LADG erst einmal mal wenig zu tun.

Dass das in der öffentlichen Debatte miteinander vermengt wird, schreit nach Aufklärung. Die wollen wir gerne liefern. Deshalb werde ich die Gewerkschaften jetzt auch – ich habe ja gesagt, die GdP hat bisher nicht Stellung genommen – einladen, das ist schon vorab geplant gewesen, damit wir darüber reden, wie das von mir geschilderte diskriminierungsfreie Verwaltungshandeln

gelingt. Aber bitte, bitte, bitte: Trennen Sie das eine vom anderen! Das eine ist Straftatenbekämpfung, das andere ist diskriminierungsfreies Verwaltungshandeln. Wenn das bei Ihnen, in Ihrer Partei vielleicht schwierig zu trennen ist und Sie das gerne vermengen und den Eindruck erwecken, wenn man Antidiskriminierungsarbeit macht, würde man Straftatenbekämpfung erschweren oder die Polizisten unter einen Generalverdacht stellen, dann kann ich dazu nur sagen: Diese Sichtweise teilen wir nicht, und der werden wir auch keinen Vorschub leisten.

[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN]

Ich will hier nur noch mal auf die Geschäftsordnung verweisen: Eine Nachfrage bezieht sich auf die Ausführungen des Senats und bitte nur auf das Gesagte. Deswegen bitte ich jetzt auch Herrn Ubbelohde, die zweite Nachfrage zu stellen!

Herr Senator! Wie begegnen Sie bei dieser von Ihnen eben geschilderten Verfahrensfolge und dem daraus entstehenden Unverständnis den Vorwürfen, der Senat würde potentiellen Nutznießern dieser Politik – wie Clans und Drogendealen – offensichtlich mehr Gewicht einräumen als den eigenen Polizei- und Verwaltungsbeamten?

[Zuruf von der AfD: Gute Frage! – Zuruf von Sabine Bangert (GRÜNE)]

Herr Senator, bitte!

Ich habe das Gefühl, sobald das Wort Polizei erwähnt wird, werden organisierte Kriminalität, Drogendealer etc. als eins betrachtet. Die Ursprungsfrage richtete sich auf das Gesetz, das ich vor 14 Tagen hier vorgestellt habe, das Landesantidiskriminierungsgesetz. Das beschäftigt sich mit vielen wichtigen Fragen, unter anderem auch mit der Berliner Polizei. Insofern ist es auch völlig richtig, dass sich die Gewerkschaftsvertreter das angucken. Wie gesagt, sie hätten sich schon im Gesetzgebungsverfahren dazu äußern können; das haben sie nicht getan. Es ist aber nie zu spät, und wir können gerne ins Gespräch darüber kommen, was das für die Polizei bedeutet.

Eine völlig davon zu scheidende Frage ist, wie die Polizei in dieser Stadt Kriminalität bekämpft. Da sind wir sehr effektiv, und da werden wir auch effektiv bleiben, und die Justiz, also die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte, werden ihren Anteil, das ist der Bereich, für den ich verantwortlich zeichne, dazu beitragen. Und wir haben ja auch in dem Haushaltsentwurf deutlich gemacht, dass wir uns dort personell noch weiter verstärken, damit wir die Bereiche Vermögensabschöpfung beispielsweise effektiver nutzen können, selbstverständlich diskriminierungsfrei. Wir schöpfen von denjenigen Vermögen ab, wo es sich anbietet aus kriminalistischer Sicht, wo wir etwas wissen, wo sie Straftaten begangen haben. Wir schöpfen aber nicht bei denjenigen Vermögen ab, die nun gerade schwarz oder behindert oder lesbisch sind oder Ähnliches. Diese Kriterien spielen bei der Polizeiarbeit und auch bei der Strafverfolgung keine Rolle. Ich wiederhole das aber gerne noch mal, Sie können gern noch mal eine Frage stellen. Ich bleibe auch dabei: Wir setzen uns für diskriminierungsfreies Verwaltungshandeln in allen Bereichen der Berliner Verwaltung ein. Vermutlich passt Ihnen das nicht. Aber wir werden uns von Ihnen da nicht abbringen lassen.

[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN]

(Marc Vallendar)

Die nächste Fragemöglichkeit hat an die Fraktion der FDP. – Herr Luthe, Sie haben das Wort!

Herzlichen Dank! – Ich frage den Senat: Wie hat sich die durchschnittliche Miete bei Bestandswohnungen und bei Neuvermietungen bei den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften in den letzten fünf Jahren, also seit dem Jahr 2013, prozentual entwickelt?

Für den Senat hat das Wort Frau Senatorin Lompscher.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Luthe! Sehen Sie es mir nach, ich habe die Zahlen nicht im Kopf. Aber die kann man nachlesen. Wir haben ja eine Kooperationsvereinbarung mit den städtischen Wohnungsunternehmen abgeschlossen, da werden auch solche Zahlen reportet. Wichtig ist zu sagen, dass sie unterhalb des Mittelwerts des Mietspiegels liegen, was die Bestandsmieten angeht, und dass wir beim Neubau die Situation haben, dass für alle Bauvorhaben, die nach dem Sommer 2017 begonnen worden sind, die Vermietung der frei vermieteten Wohnungen nicht über 10 Euro im Durchschnitt sein soll. Davor gab es auch höhere Mieten. Neubaumieten bei den Städtischen sind in den letzten Jahren auch bis 12 Euro möglich gewesen. Aber das haben wir mit der Kooperationsvereinbarung beendet.

Herr Luthe, Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage.

Herzlichen Dank! – Liebe Frau Senatorin! Ist es nicht vielmehr so, dass sich die durchschnittlichen Mieten im Bestand um etwa 20 Prozent in den letzten fünf Jahren erhöht haben, bei Neuvermietungen, z. B. bei der GESOBAU, sogar um 30 Prozent, und dass mehr als die Hälfte der Neubauwohnungen im Jahr 2018 für über 10 Euro vermietet wurden, sogar für bis zu 20 Euro, wiederum bei der DEGEWO?

Frau Senatorin, bitte schön!

Ich habe ja schon gesagt, dass ich die Zahlen nicht im Kopf habe, die Sie hier vorliegen haben. Da bitte ich um Nachsicht.

[Frank-Christian Hansel (AfD): Sollten Sie aber!]

Und ich bin mir auch nicht sicher, ob die Zahlen stimmen, die Sie da vorliegen haben. Denn für das letzte Jahr kann ich es Ihnen genau sagen, da haben sich die Bestandsmieten um 1,39 Prozent erhöht. Das ist das Ergebnis des Jahresberichts der letzten Kooperationsvereinbarung. Und dass im Jahr 2018 auch Neubauwohnungen über 10 Euro vermietet worden sind, hat damit zu tun, dass Wohnungen, die nach Sommer 2017 begonnen worden sind, in der Regel noch nicht fertiggestellt sind. Dass es aber Neubauwohnungen geben soll, die bis 20 Euro kosten, das ist mir neu.

Bitte schön, Ihre zweite Nachfrage!

Herzlichen Dank! – Die Zahl hat mich jetzt gerade irritiert, weil Sie von 1,3 Prozent sprachen, Ihr Staatssekretär hingegen hier etwas von 3,4 Prozent geschrieben hat. Ungeachtet dessen möchte ich noch mal festhalten: Es sind nicht einige wenige, sondern es sind 46,8 Prozent der Wohnungen im Jahr – –

Herr Luthe, eine Nachfrage, kein Statement bitte!

Ist es also zutreffend, dass entgegen dem, was Sie gerade gesagt haben, nach der Aussage Ihres Staatssekretärs jedenfalls die Mieten bei den Kommunalen sich um knapp 3 Prozent im letzten Jahr erhöht haben und mehr als die Hälfte der Wohnungen für mehr als 10 Euro vermietet wurden?

Frau Senatorin, bitte!

Ich habe den Eindruck, Herr Luthe, dass in Ihrer Fragestellung bezüglich der vorliegenden Antworten auf die Kleine Anfrage Missverständnisse vorliegen. Anders kann ich es nicht interpretieren. Wir haben ein ganz klares Commitment mit den städtischen Gesellschaften, dass in den Bestandswohnungen die Mieten nicht mehr als 2 Prozent jährlich steigen dürfen, und dieses Ziel ist im

letzten Jahr mit 1,39 Prozent sogar deutlich übertroffen worden. Und dass Neubauwohnungen derzeit noch über 10 Euro angeboten werden, das habe ich zu erklären versucht, aber ich versuche es auch gern noch mal: Wenn wir im Sommer 2017 ein Bauvorhaben beginnen, dann ist es üblicherweise im Sommer 2019 noch nicht fertiggestellt. Die fertiggestellten Neubauwohnungen der städtischen Gesellschaften sind in der Regel also vorher begonnen worden, und vorher gab es nicht die Beschränkung darauf, dass man bei den neu gebauten und freifinanzierten Wohnungen im Schnitt nicht über 10 Euro vermieten darf. Und deshalb ist es logisch, dass die Mieten der früher fertiggestellten Neubauten höher sind. Wir haben aber kein Interesse daran, dass im freifinanzierten Wohnungsbau der städtischen Wohnungsbaugesellschaften Wohnungen entstehen, die sich nur ein kleiner Teil der Berlinerinnen und Berliner leisten kann. Und deshalb genau haben wir in der Kooperationsvereinbarung diese Regelung getroffen.

[Marcel Luthe (FDP): Ich hätte noch zwei, drei Nachfragen!]