Der letzte kurze Punkt, über den ich noch sprechen möchte, ist das, was Sie Lokalradio nennen oder auch Bürgerrundfunk. Ich nenne das linkes Nischenradio, was kein Mensch braucht. Das sind Radiosender, die am Rande der Messbarkeit operieren. Kein Mensch schaltet das ein, aber der Staat, der Beitragszahler oder der Gebührenzahler muss dafür die gesamte Infrastruktur vorrätig halten. Das ist aus unserer Sicht nicht einzusehen. Wer ein interessantes Radioprogramm selber machen möchte, der soll einfach ein Podcast produzieren, das bei Youtube hochladen, dann müssen nicht der Beitrags- oder der Steuerzahler dafür aufkommen.
Wir kommen zum wichtigsten Punkt, das ist das sogenannte Führerscheinmodell. Das ist eigentlich der zentrale Punkt, um den es hier geht. Da muss ich etwas ausholen: Bislang ist es so: Die Landesmedienanstalt vergibt eine Lizenz an einen Rundfunkveranstalter. Das ist in einem Satz erklärt, wie es bisher gewesen ist. Das neue Modell ist sozusagen ein zweistufiges Verfahren: Die Landesmedienanstalt vergibt eine Lizenz an einen potenziellen Rundfunkveranstalter, der dann ggf. später eine Lizenz bekommt. Ist alles Pillepalle, kann man so stehen lassen, kann man natürlich so durchlaufen lassen. Aber, wenn Sie die medienpolitische Diskussion verfolgen und gucken, was auch auf anderen Ebenen mit Staatsverträgen so diskutiert wird, stellen Sie fest, dass immer öfter darüber diskutiert wird, dass demnächst alle Medienanbieter, also auch insbesondere die in den neuen Medien, wie Rundfunkbetreiber staatlich reguliert werden sollen. Wozu wird das führen? – Dann kommt der Tag, an dem jemand mit vielen Facebook-Abonnenten oder jemand, der viele Youtube-Zuschauer hat, oder jemand, der einen Blog betreibt, der viel gelesen wird, dann zu einer staatlichen Stelle gehen und eine Lizenz beantragen muss. Das wollen wir nicht!
Früher hat Zensur so funktioniert: Da ist man zu seinem Fürst gegangen oder zu dem Oberbürokraten vom Fürst und hat gefragt: Darf ich das und das drucken? –, und er hat gesagt: Hm, der Satz geht nicht. Der Artikel geht nicht. – Danach war man durch und konnte das veröffentlichen. Das war vor 300 Jahren. Heute leben wir in einer Zeit immer größerer Zensur und Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit und nicht nur in irgendwelchen unterentwickelten Regionen der Welt, sondern auch in all
unseren westlichen Demokratien. Lauter Gesetze, die gemacht werden, um die Presse- und Meinungsfreiheit irgendwie ein kleines Stückchen einzuschränken: Vorratsdatenspeicherung, Uploadfilter, Netzwerkdurchsetzungsgesetz und der inflatorische Einsatz von Urheberrechten
werden dazu genutzt zu verhindern, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Persönlichkeitsrechte, genau, das fehlte mir noch.
Ein gutes Beispiel dafür hatten wir gerade in Stuttgart. Da war der „Schwertmörder“ unterwegs am helllichten Tag, also ein illegaler Einwanderer hat einen Russlanddeutschen mit einem Schwert auf offener Straße abgeschlachtet. Anders kann man es nicht sagen. Viele Leute haben das gefilmt und haben diese Bilder dann hinterher hochgeladen. Dann gab es eine aufgeregte Debatte, aber nicht darüber, was der Typ in unserem Land zu suchen hatte, oder warum die Behörden dafür gesorgt haben, dass er nicht schnell wieder abgeschoben wird, nein, es gab eine Debatte darüber, ob man solche Bilder überhaupt zeigen kann. In der Tat gibt es einen Paragrafen im Gesetzbuch, der es untersagt, dass solche Videos gezeigt werden dürfen.
Da sage ich: Das ist ein Stück Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit. Das deutsche Volk hat das Recht zu erfahren, was die Auswirkungen der multikulturellen Gesellschaft sind. Deshalb sind alle Gesetze, die irgendwie eine Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit bedeuten ganz schlecht. Das wollen wir nicht!
Wir wollen Presse- und Meinungsfreiheit für das ganze deutsche Volk. Deswegen können wir da leider nicht zustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Gläser! Ich weiß gar nicht, warum Sie als einziger auf diese Rederunde bestanden haben. Das war doch wieder nur die übliche und üble Grundsatzkritik an der Medienpolitik und den Medien. Dabei sind es gerade Sie und die AfD, die wirklich jede Situation nutzen, um dort präsent zu sein. Sie fordern das sogar ein.
Noch ein Satz zur medienpolitischen Kompetenz und zum Interesse an Medien: Momentan steht wohl für sie die wohl dümmste Verschwörungstheorie des Jahres im Mittelpunkt, nämlich die angebliche Manipulation der Wetterkarte bei der Tagesschau. Was soll man dazu sagen?
So alt ist das nicht. Das stammt aus diesem Sommer. – Vielleicht gibt es ja doch eine Alternative für Deutschland, nämlich Wetterdienst statt Plenarsaal.
Wir haben im letzten Jahr viel über die Novellierung des Medienstaatsvertrags, der zwischen den beiden Staatskanzleien verhandelt wurde, debattiert. Anhand dieser Debatte erleben wir die Berliner Medienpolitik als Teil eines robusten Parlaments, das seinen Prüfauftrag zuverlässig erfüllt. Auch dank unserer intensiven Arbeit haben wir heute ein Vertragswerk vorliegen. Unsere Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg haben das in ihrer letzten Sitzung vor den Wahlen beschlossen. Auch hier geschah das nicht ganz ohne Kritik. Die Fördermöglichkeiten für die lokalen TV-Anbieter sind noch zu bewerten.
Der Vertrag passt den Rechtsrahmen für Rundfunkveranstalter in Berlin und Brandenburg weiter an die technischen Veränderungen unserer digitalen Medienlandschaft an. Er berücksichtigt das aktuelle Nutzungsverhalten, und er schließt Regelungslücken. Der Medienstaatsvertrag ist ein wichtiger medienrechtlicher Fortschritt. Wir geben der Landesmedienanstalt ein Instrument an die Hand, mit dem Rundfunkprogramme unabhängig von ihrem Übertragungsweg zugelassen werden. Das heißt, wir modernisieren das Zulassungsrecht, indem wir ein Führerscheinmodell einführen, wobei die Zulassung von Rundfunkprogrammen und die Zuweisung von Übertragungen getrennt werden.
Wir sprechen uns nachdrücklich für eine Förderung des Radios aus und haben mit dem Medienstaatsvertrag auch die freien Radios, den nicht kommerziell arbeitenden Lokalfunk medienrechtlich anerkannt. Es handelt sich hier nicht um den Spatz in der Hand, wie die freien Radios gelegentlich meinen, denn das freie Radio ist jetzt staatsvertraglich verankert. Es ist nicht nur förderwürdig, sondern auch förderpflichtig.
Ich fasse zusammen: Wir wissen, dass Mediennutzer keine Grenzen kennen. Wir wissen, dass wir moderne Medienpolitik deshalb über die Landesgrenzen hinaus denken müssen. Wir wissen aber auch, wie hoch zugleich
die Ansprüche an die lokale Verankerung sind. All dem tragen wir Rechnung, denn wir kooperieren eng mit den anderen Ländern, wir schließen heute einen Ländervertrag, der die Zusammenarbeit mit Brandenburg noch besser regelt, wir modernisieren das Zulassungsrecht für Rundfunk, wir stärken die regionale Vielfalt der Medienanbieter, wir reformieren den paritätisch besetzten Medienrat, und wir machen den Weg frei für die Stärkung lokaler Medien und des modernen Medienrechts. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD gefällt sich gerne in der Opferrolle und versuchte das auch bei dem Thema wieder. Richtig bleibt aber – Frau Kollegin Halsch hatte darauf schon hingewiesen –, dass aus dem Umfeld keiner Partei so viel Nachrichten- und Informationsfälschungen kommen wie aus Ihren Kreisen. Insofern ist es eine unglaubliche Story, wenn Sie hier versuchen, einen solchen Unsinn zu erzählen.
[Beifall bei der CDU, der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zurufe von der AfD]
Im Übrigen erzählen Sie auch in der Sache Unsinn, denn es gab ja bisher auch eine Zulassungsregel. Sie konnten ja bisher auch nicht einfach Radio machen. Wenn Sie sich den Staatsvertrag in der Synopse richtig angucken, werden Sie sehen, dass diese Regeln umgestellt und andere Regeln gestrichen worden sind. Der Eindruck, den Sie hier zu erwecken versuchen, hier sei ein neues Instrument einer bösartigen Zensur geschaffen worden, um die Wahrheit zu unterdrücken, ist geradezu lächerlich. Im Übrigen finde ich es völlig richtig, dass es auch im Bereich des Jugendschutzes Regelungen gibt, was im Fernsehen gesendet werden darf und was nicht. Wenn Sie so etwas brauchen, finden Sie das vielleicht auf irgendwelchen Internetplattformen. Dort können Sie sich vielleicht solche Filme angucken. Sie mögen andere Neigungen haben als wir. Die können Sie dann da gegebenenfalls ausleben.
Uns geht es jedenfalls in der Sache bei diesem Staatsvertrag auch um eine Reihe von Neuregelungen, die die wir mittragen. Wir haben aber auch ganz deutliche Kri
tikpunkte, denn es ist in den Beratungen im Ausschuss deutlich geworden, dass insbesondere die Medienanstalt Berlin-Brandenburg auch mit Formaten wie Alex völlig unzureichend finanziert ist. Sie ist auch unzureichend finanziert, wenn es darum geht, neue Herausforderungen zu stemmen.
Dass wir den Antrag heute hier ablehnen, ist einfach der Tatsache geschuldet, dass diese Koalition und vor allem die beiden verhandelnden Staatskanzleien sich nicht in der Lage sahen, hierfür einen Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten. Es macht ja keinen Sinn, dass wir hier schöne Neuregelungen in den Staatsvertrag schreiben, die in der Praxis – das trifft im Übrigen auch für die freien Radios zu – nicht finanziert werden können. Wir bedauern sehr, dass das hier nicht möglich gewesen ist. Wir haben Vorschläge unterbreitet, wie man durch eine Umstrukturierung der Finanzierungen, die über die MABB laufen, das hätte möglich machen können. Offensichtlich ist die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staatskanzleien so schlecht, dass man sich nicht imstande sah, das noch einmal miteinander zu verhandeln.
Wir glauben, dass gerade Alex TV, das jedes Mal die Plenarsitzung live überträgt und eine Vielzahl von anderen spannenden Fernseh- und Radioformaten entwickelt hat, einen wichtigen Beitrag zur Medienkompetenz und Medienbildung in dieser Stadt leistet. Wir wissen, dass die nicht auskömmlich finanziert sind. Wir sind sehr gespannt, mit welchen Vorschlägen diese Koalition uns hier noch überraschen wird, wie diese Aufgabe künftig finanziert werden soll. Das trifft übrigens auch auf die freien Radios zu, denn die Verpflichtung in den Staatsvertrag zu schreiben, heißt ja noch lange nicht, sie finanziert zu haben. Insofern sind wir hier leider auf halber Strecke stehengeblieben. Das bedauern wir sehr, und deswegen können wir diesem Staatsvertrag trotz einer Vielzahl von Regelungen, die wir gut finden, im Ergebnis heute nicht zustimmen. – Vielen Dank!
[Beifall bei der CDU und der FDP – Anne Helm (LINKE): Ach, Herr Goiny! Das kriegen wir doch zusammen hin!]
Vielen Dank, Frau Vorsitzende! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Staatsverträge sind vielleicht nicht unbedingt die spannendsten Dinge im Parlament. Sie werden nicht von uns verhandelt und eingebracht, und wir können am Ende nur noch zustimmen oder ablehnen. Aber weil genau diese Medienstaatsverträge immer wieder Anlass für die AfD sind, eine Generaldebatte gegen unsere Medien zu führen, haben wir die Gelegenheit,
unsere Debatte noch einmal für Sie alle transparent zu machen. Vielleicht interessiert es Sie ja auch. Gemessen daran, dass es sich um einen Staatsvertrag handelt, haben wir es uns in den Verhandlungen nicht einfach gemacht. Es hat im Vorfeld sehr viele intensive Gespräche zwischen dem Parlament und der Senatsverwaltung, zwischen Opposition und Koalition, zwischen Abgeordneten und dem Medienrat und mit vielen Initiativen in dieser Stadt gegeben, und es gab sie natürlich auch zwischen Berlin und Brandenburg. Dafür möchte ich noch einmal allen Beteiligten danken. Ich finde, so muss das sein, so gehört sich das auch.
Dass wir als Linke aber bis zum Schluss noch Nachbesserungsbedarf gesehen haben, habe ich im Ausschuss transparent gemacht und kommuniziert. An dieser Haltung halten wir auch fest. Es geht vor allem auch um unserer Forderung, die freien Radios besser fördern zu können. Da haben wir uns eine mutigere Lösung gewünscht und bis zum Schluss versucht, mit allen Beteiligten eine solche Lösung zu finden. Man muss dazu sagen, dass andere Bundesländer schon lange ausführlichere Konzepte geschaffen haben, um eine Förderung zu ermöglichen. Sie haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Gerade Berlin hat eine sehr lebendige freie Radioszene mit einer sehr spannenden Geschichte bis zurück zu den oppositionellen Piratenradios. Ich glaube, dass es diese ehrenamtlich Engagierten, die zu einem Nischendasein verdonnert sind, verdient haben, dass wir sie in eine Medienordnung aufnehmen. Denn die Sicherung der Medienvielfalt heißt eben auch, dass Medien nicht nur die öffentlichrechtlichen und die privat-kommerziellen sind, sondern eben auch nicht kommerzielle, selbst organisierte Medien.
Wir haben aber immerhin den ersten Schritt gemacht. Wir haben jetzt ermöglicht, dass die freien Radios gefördert werden, und haben dieser Forderung auch Ausdruck verliehen. Jetzt ist es die Aufgabe zu sehen, wie wir das konkret umsetzen wollen. Da können sich die freien Radiomacherinnen und Radiomacher auch auf uns verlassen. Unsere Aufgabe ist mit diesem Staatsvertrag nicht beendet. Wir werden selbstverständlich im Gespräch bleiben.
Kollege Goiny! Ich bin mir auch sicher, dass wir da noch eine ganze Menge erreichen können. Wir beraten den Haushalt ja erst, und eins ist klar: Inhaltliche Programmförderung machen wir nicht aus dem Haushalt. Die Medienanstalt ist zur Vielfaltssicherung da, und wir im Gegensatz zur AfD wollen eben nicht in die Inhalte der Medien hineinregieren. Sie haben ja hier klar gesagt, dass Sie die Förderung der freien Radios nicht wollen, weil Ihnen das Programm darin nicht gefällt, weil es Ihnen zu links ist, weil es Ihnen zu oppositionell ist.
Das machen wir nicht. Wir haben aber durchaus Ideen, bei welchen Aufgaben wir die Medienanstalten noch unterstützen können, und darüber werden wir uns natürlich in den Haushaltsverhandlungen und auch zusammen mit der Medienanstalt unterhalten. Ich bin mir sicher, dass dann auch die Bürgermedien und auch die freien Radios zum Zuge kommen werden, und darauf freue ich mich. – Vielen Dank!
[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Notker Schweikhardt (GRÜNE)]