Kein Mensch darf im Rahmen öffentlichrechtlichen Handelns aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status diskriminiert werden.
Freiheit, von der auch Sie heute in den Haushaltsberatungen so viel geredet haben, die freie Entwicklung aller – nein, keine Zwischenfragen! – braucht Wertschätzung von Vielfalt und Anerkennung von Unterschieden als Bereicherung. Und genau diesem Ziel dient dieser Gesetzentwurf, und deshalb werden wir ihn beraten und wahrscheinlich auch beschließen.
Ich will – denn auch bei diesem Gesetzentwurf gilt natürlich das Strucksche Gesetz: Kein Gesetzentwurf verlässt das Parlament so, wie er hereingekommen ist – eine Frage stellen, wo ich finde, wo wir etwas besser machen können, nämlich wenn ich mir den Geltungsbereich angucke, § 3 Abs. 2 Satz 1. Da formuliert der Gesetzentwurf:
Soweit das Land Berlin unmittelbar oder mittelbar Mehrheitsbeteiligungen an juristischen Personen des Privatrechts oder Personengesellschaften hält oder erwirbt, wirkt es darauf hin, dass die Ziele und Grundsätze des Gesetzes auch von diesen beachtet werden.
Nun, das ist ein schönes Ziel, aber im Landesgleichstellungsgesetz, das eine ähnliche Zielstellung verfolgt, bei einem anderen Thema, ist die Formulierung so:
stellt es sicher, dass die Regelungen dieses Gesetzes auch von diesen entsprechend angewendet werden.
Ich finde, das geht einen Schritt weiter. Und es könnte doch eine Anregung sein, auch für das Landesantidiskriminierungsgesetz diese Formulierung zu nehmen. Denn ich finde, bei den landeseigenen Unternehmen, die privatrechtlich organisiert sind, können wir das nicht einfach rausfallen lassen. Ich will Ihnen ein Beispiel sagen: Wir hatten Beispiele von HIV-positiven Auszubildenden – eine chronische Erkrankung, wer es nicht weiß – bei Vivantes, die diskriminiert wurden, wo es auch um Fragen von Einstellung und Übernahme ging. Nun hat Vivantes, große Freude, die Deklaration für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben unterzeichnet. Darüber freue ich mich. Warum eigentlich das Land Berlin als Arbeitgeberin nicht, frage ich mich mal. Bochum, Fürth und Hamburg gehörten zu den Erstunterzeichnerinnen dieser Erklärung. Das ist eine freiwillige Leistung, die Vivantes hier gemacht hat. Das finde ich gut. Aber wenn wir ein Gesetz machen, dann, finde ich, sollten wir auch sicherstellen, dass der Geltungsbereich auch ein Unternehmen wie Vivantes erfasst, damit die Menschen, die dort möglicherweise diskriminiert werden, auch die Möglichkeit haben, sich zu wehren und die Unterstützung von uns als Gesetzgeberinnen zu spüren.
Insofern freue ich mich auf die parlamentarischen Beratungen. Und da eben hier von mit Steuergeldern subventionierten Verbänden die Rede war, meine übliche Anmerkung: Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Fraktion hier rechtsaußen zur Aufhellung der dunklen Finanzquellen ihrer Partei beitragen sollte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich begrüßt die FDP den Einsatz für Antidiskriminierung als Merkmal für eine freie Gesellschaft. Ich möchte aber am Beginn meiner Rede eine Anmerkung machen. Der Herr Senator hat sich ja hier noch ziemlich Mühe gegeben, das Gesetz gut zu begründen. Aber was Sie, Herr Walter, weiter hier gesagt haben, das mündet ja doch ein bisschen in eine Art Erziehungsdiktatur. Das möchten wir in diesem Land nicht haben.
Es ist für uns fraglich, ob das Landesantidiskriminierungsgesetz hier überhaupt notwendig ist. Dieses Gesetz zielt auf den Kampf gegen die Diskriminierung innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz ist mit dem AGG schon seit Jahren gegeben. Es stellt sich für uns die Frage, ob ein weiteres Gesetz für die Verwaltung notwendig ist, da diese ja so oder so in besonderem Maße an die Verfassung von Berlin gebunden ist. Hier wiederum finden wir im Artikel 10 ein verfassungsrechtlich normiertes Diskriminierungsverbot, das unter den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland seinesgleichen sucht. Man stellt sich also umso mehr die Frage: Misstrauen die Behördenleitungen der Verwaltung, bzw. gibt es hier überhaupt gravierende Probleme in Bezug auf ein diskriminierungsfreies Verhalten bei der Berliner Verwaltung?
Herr Kollege! Sie hatten eingangs den Begriff „Erziehungsdiktatur“ verwendet. Ich kann mir darunter nicht so recht etwas vorstellen, vielleicht können Sie das ausführen?
Frau Kollegin! Da gibt es verschiedene politikwissenschaftliche Definitionen, die man überall nachlesen kann.
Ich möchte jedenfalls nicht zwangsweise belehrt werden, wie ich mich im täglichen Leben zu verhalten habe. Es ist hier eine freie Gesellschaft, und die soll es auch bleiben.
Insgesamt geht dieses Gesetz im Wesentlichen in zwei Punkten über das verfassungsrechtlich bereits geregelte des Artikels 10 in der Verfassung von Berlin hinaus, indem es den Diskriminierungstatbestand des sozialen Status erschafft. Hier bleibt wohl abzuwarten, wie sich dieser im Rahmen des Verwaltungshandelns vor den Gerichten bewähren wird. Ich freue mich jetzt schon darauf, die ersten Diskussionen mit Unternehmern mitzuerleben, die sich ein florierendes Gewerbe im Görlitzer Park aufgebaut haben,
und dann aufgrund ihres zur Schau gestellten sozialen Status in das Blickfeld der Behörden geraten sind.
Schließlich schafft dieses Gesetz ein neues Schadenersatzrecht, eine neue Verbandsklage gegen die Verwaltung. Müssen wir hier etwa damit rechnen, dass dann ergänzend zur bekannten Umwelthilfe nun auch die deutsche Antidiskriminierungshilfe die deutschen Gerichte beschäftigen wird
und die Verwaltung mit Klagen überzieht? Die FDP steht diesem Gesetz sehr skeptisch gegenüber, nicht zuletzt, weil die Senatsjustizverwaltung sich erst einmal um ihre sogenannten Brot- und Butterthemen kümmern müsste, wie zum Beispiel die Zustände in den Berliner Justizvollzugsanstalten, den kostenträchtigen Vollzugstourismus nach Berlin sowie die nicht besetzten Stellen bei den Staatsanwaltschaften und Berliner Gerichten. Wir werden uns sehr intensiv mit diesem Gesetz im Ausschuss auseinandersetzen, und diese Auseinandersetzung wird entsprechend kritisch verlaufen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung sowie
Gesetz zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien vom 5. Juni 2019 Drucksache 18/1991
Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Paragrafen 1 bis 3 der Gesetzesvorlage sowie den anliegenden Staatsvertrag und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. – In der Beratung beginnt die AfDFraktion und hier der Abgeordnete Gläser. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg könnte eine neue Zensurwelle in unserem Land auslösen – dazu gleich mehr. Das möchte ich dazu noch sagen: Es ist natürlich wieder typisch, dass die anderen Parteien darüber nicht reden, bzw. das Thema abräumen wollen. Aber es gibt eine Fraktion, die sich um diese Dinge kümmert.
Lassen Sie mich mit den Dingen beginnen, die auch aus Sicht meiner Fraktion zustimmungsfähig wären. Da ist zunächst einmal die Tatsache, dass der Vorsitzende des Medienrates in Zukunft nicht mehr zwangsläufig ein Jurist sein muss. Das sehen wir auch so. Das kann auch ein Kaufmann sein oder ein Journalist, der kann diese Aufgabe wahrscheinlich genauso gut ausüben. Dann gibt es einige sprachliche Anpassungen, die mögen notwendig sein, die meisten sind überflüssig. Es handelt sich um eine durchweg gegenderte Schreibweise. Die ist ebenso überflüssig, wie die Frauenquote, die sie jetzt eingeführt haben, vor allem vor dem Hintergrund, das schon jetzt die Mehrzahl der Personen in diesem Gremium Frauen sind. Da frage ich mich: Wo ist der Nachholbedarf? Aber ich sage auch: Selbst wenn da nur Männer drin wären, hätten wir keine Frauenquote verlangt, denn wir wollen, dass Leute aufgrund ihrer Qualifikation und nicht aufgrund ihres X- oder Y-Chromosoms in so ein Gremium gewählt werden.
Wir lehnen auch die Ausweitung von sieben auf neun Mitglieder ab. Die Mitglieder klagen über Arbeitsüberlastung. Das mag stimmen, aber Tatsache ist, dann darf die Politik, dann dürfen Sie diesem Gremium nicht immer wieder neue Aufgaben überstülpen. Es wäre das Beste, die Landesmedienanstalt würde sich darauf beschränken, die Vergabe der Rundfunklizenzen zu machen. Dafür müsste sie sich zweimal im Jahr treffen, da braucht man keinen riesigen Apparat.
Der letzte kurze Punkt, über den ich noch sprechen möchte, ist das, was Sie Lokalradio nennen oder auch Bürgerrundfunk. Ich nenne das linkes Nischenradio, was kein Mensch braucht. Das sind Radiosender, die am Rande der Messbarkeit operieren. Kein Mensch schaltet das ein, aber der Staat, der Beitragszahler oder der Gebührenzahler muss dafür die gesamte Infrastruktur vorrätig halten. Das ist aus unserer Sicht nicht einzusehen. Wer ein interessantes Radioprogramm selber machen möchte, der soll einfach ein Podcast produzieren, das bei Youtube hochladen, dann müssen nicht der Beitrags- oder der Steuerzahler dafür aufkommen.