Karin Seidel-Kalmutzki
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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Insbesondere in Krisenzeiten wie jetzt bei Corona ist die neutrale Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender gefragt. Weit mehr als 18 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer alleine bei der Tagesschau um 20 Uhr sprechen an dieser Stelle eine eindeutige Sprache. Auch bei der RBB-„Abendschau“ und „Brandenburg aktuell“ erzielten wir Rekordquoten.
Fernsehen und Radio sind also die verlässlichen Informationsquellen für die Bürgerinnen und Bürger. Dennoch ist eine Modernisierung der Medienordnung in Deutschland nötig. Dabei wurde der Mittelpunkt folgerichtig auf den Artikel 1 des Medienstaatsvertrages gelegt mit dem Ziel, den Regelungsrahmen der digitalen Entwicklung und den veränderten Geschäftsmodellen und Nutzergewohnheiten anzupassen, denn Onlineangebote wie soziale Netzwerke und Medienplattformen haben sich etabliert.
Schwerpunkte der Regelung sind, ich gehe auch etwas ausführlicher darauf ein, weil sie für die Berlinerinnen und Berliner eine große Relevanz haben, erstens der Rundfunkbegriff – bei der Zulassungspflicht für Rundfunkanbieter werden die Regelungen so angepasst, dass viele Anbieter aufgrund geringer Reichweite von der Verpflichtung ausgenommen werden –, zweitens die Regulierung der Intermediäre – neu ist, dass Intermediäre, das heißt Suchmaschinen, soziale Netzwerke und User-generated-Content-Portale erfasst werden, und auch hier gelten Transparenzpflicht und Diskriminierungsverbot –, drittens die Plattformregulierung – künftig sollen alle Anforderungen verstärkt werden, und es werden nichtinfrastrukturgebundene internetbasierte TV- und
Radioplattformen durch internetfähige Endgeräte als neue Gatekeeper erfasst –, und schließlich viertens die Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Vergleichbare Rechtsvorschriften werden mithilfe der Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Sie betreffen neben den Fernsehsendern nun auch Streaminganbieter oder Videosharingdienste. Außerdem wurden die Regelungen zur Werbeliberalisierung in den Staatsvertrag aufgenommen.
Der Medienstaatsvertrag sorgt jetzt für gleiche Spielregeln, leistet damit einen Beitrag zur Medienvielfalt und ist ein medienpolitischer Meilenstein. Die Länderchefs aller Bundesländer haben den Medienstaatsvertrag unterzeichnet, und mit der Freigabe durch die EU-Kommission ist ein weiteres Etappenziel erreicht.
Doch der Reformprozess muss weitergehen. Zum Medienstaatsvertrag haben alle Bundesländer eine Protokollerklärung abgegeben, in der sie zum Ausdruck bringen, dass es noch weiteren Reformbedarf gibt. Das betrifft neben dem Jugendmedienschutz, regionaler Vielfalt, Rundfunkzulassung und Medienkonzentrationsrecht auch die Barrierefreiheit. Mit einer gemeinsamen Erklärung haben sich die Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung im Januar 2020 an die Länderregierungen und Parlamente gewandt. Sie kritisieren, dass der Medienstaatsvertrag nach wie vor erhebliche Lücken bei der Barrierefreiheit von Medienangeboten aufweist. Besonders bei den privaten Anbietern gibt es einen großen Handlungsbedarf.
Aber es wurde ja bereits gesagt: Nach dem Staatsvertrag ist bekanntlich vor dem Staatsvertrag. Es wird weitere Verbesserungen geben müssen. Lassen Sie uns weiterhin konstruktiv und zielgerichtet daran arbeiten und heute zustimmen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in jüngster Vergangenheit immer mehr an Bedeutung gewonnen und ist jetzt wichtiger denn je. Er hat zur freien Meinungsbildung beigetragen, er hat die Vielfalt der Meinungen abzubilden, er hat wahrheitsgetreu und sachlich zu informieren, aufzuklären und zu bilden. Die Einhaltung dieses Auftrags wird insbesondere vom obersten Aufsichtsgremium, dem Rundfunkrat, überwacht. Dabei soll er gerade selbst die gesellschaftliche Vielfalt abbilden. Darum hat die Berliner Koalition schon mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, dass der Rundfunkrat im Einvernehmen mit Brandenburg evaluiert werden soll. Wir wollen diese Evaluation des Rundfunkrats, damit er ein kritisches Gremium bleibt, das Vielfalt sichert und die Zugänglichkeit der Programme für alle gewährleistet.
Dafür muss der Rundfunkrat ein arbeitsfähiges Gremium sein. Wir haben uns die Zusammensetzung der Rundfunkräte in den Ländern angeschaut. Der Rundfunkrat des RBB ist mit nur 30 Mitgliedern der kleinste. Als Mitglied dieses Gremiums und mit den Erfahrungen aus den letzten Sitzungen und Diskussionen kann ich sagen: Das ist
gut. Denn angesichts enormer Herausforderungen bei der Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks können wir es uns nicht leisten, den Rundfunkrat unverhältnismäßig auszuweiten. Mithilfe der Bestandsaufnahme durch den Senat werden wir unterschiedliche Modelle diskutieren. Die Forderung der Brandenburger Koalition, die auch an uns herangetragen wurde, im Rundfunkrat einen Sitz für die Vertretung von Menschen mit Behinderungen vorzusehen, werden wir wohlwollend prüfen.
Wir wissen um die Bedeutung von Inklusion und Barrierearmut in den Sendeanstalten. Wir sehen auch, dass neben dem Hessischen Rundfunk und dem Bayrischen Rundfunk alle Rundfunkräte einen Vertreter für Menschen mit Behinderungen vorsehen. Darum werden wir ergebnisoffen diskutieren.
Wir behandeln die Frage sehr behutsam, wie gesellschaftliche Vielfalt im Rundfunkrat sinnvoll abgebildet wird. Wir berücksichtigen, dass sich Berlin und Brandenburg unterscheiden. Berlin ist Stadtstaat, turbulente Metropole; Brandenburg ist sowohl landwirtschaftlich geprägtes Flächenland als auch Teil der Metropolregion. Wir bilden mit Brandenburg also eine Hauptstadtregion. Wir teilen uns den RBB, und wir werden gemeinsam über den Rundfunkrat beraten. Unsere Verbindung mit Brandenburg sollte dem RBB und seiner Organisation zugutekommen. Es mag z. B. sein, dass gerade ein Wechsel im Rundfunkrat zwischen den Legislaturperioden dem Plenum hilft, Schwerpunkte anders zu setzen. Auch eine Poolbildung von Interessenvertretungen wäre denkbar. Solche Fragen wollen wir besprechen. Dafür brauchen wir eine detaillierte Bestandsaufnahme des Rundfunkrats. Darum bitte ich Sie um Zustimmung für diesen Antrag. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was ist passiert? – Einer von ungefähr 30 Programmpunkten der Reise des Medienausschusses im vergangenen Jahr im Mai nach Cannes war die Präsentation von Rise FX, einem Digitalunternehmen mit den Schwerpunkten Animation und Visual Effects. Weitere Gespräche mit vielen Akteuren folgten. Ein Kino wurde angemietet, und wir konnten uns gemeinsam von den Erfolgen der letzten Jahre überzeugen. Der Funke springt über: Beeindruckt von den Spezialeffekten und den vielen Gesprächen machen sich die Sprecherinnen und Sprecher der fünf Fraktionen auf den Weg, um die notwendige Unterstützung zu leisten. Dieses gemeinsame Agieren – es ist bereits erwähnt worden – ist nicht alltäglich hier im parlamentarischen Geschehen und hat große Anerkennung und Überzeugung in der Filmbranche bewirkt.
Die Konkurrenz schläft nicht, sondern hat vorgelegt. Längst ist die Bedeutung dieser Branche erkannt worden. Kanada und England haben ihre Wirtschaftsprogramme für die VFX-Firmen ausgebaut. Baden-Württemberg und Bayern haben hohe Summen eingestellt. Hamburg will nachlegen. Das war auch Ansporn für uns: Halt, jetzt wird es Zeit! Auch andere Regionen haben erkannt, dass durch ungünstige Rahmenbedingungen die Standorte im internationalen und nationalen Vergleich an Anzugskraft verlieren und die im Markt bestehenden Chancen in Berlin nicht ausgeschöpft werden. Die Aussage des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder diesbezüglich war: „Wir sollten uns auf Dauer nicht mit Platz zwei zufriedengeben“, war auch eine Kampfansage in Richtung Berlin. Das können wir so nicht stehen lassen.
Mit dem heutigen Beschluss ermöglichen wir, dass auch die kreative Arbeit der Postproduktion gefördert wird. Wir verhindern, dass Fachkräfte aus dem digitalen Hochtechnologiebereich in andere Regionen abwandern. Wir schaffen die Rahmenbedingungen dafür, dass die Filmkünstler vor Ort besser zusammenarbeiten und die Filmunternehmen in unsere Stadt investieren. So setzen wir uns für den Film- und Medienstandort Berlin ein. Wir stärken den Film als Kulturgut und das Kino als sozialen Ort.
Heute zur Eröffnung der 70. Berlinale – eines der bedeutendsten Filmfestivals weltweit und ein Publikumsmagnet – möchten wir ein deutliches Zeichen setzen für den Filmstandort Nummer eins in Deutschland, für unser Berlin. Mit dem Beschluss des Doppelhaushalts im Dezember des letzten Jahres ist es uns bereits gelungen, die VFX-Förderung mit den entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten und einen Meilenstein zu setzen. Jetzt geht es um die zeitnahe Umsetzung. Wir bedanken uns beim Medienboard. Dort liegen die Erfahrungen und Kompetenzen, um das Potenzial voll auszuschöpfen.
Ich bin überzeugt davon, dass die 70. Berlinale wieder ein voller Erfolg wird, auch wenn die Ausgangsbedingungen für die neuen Berlinale-Chefs nicht unbedingt optimal waren. Zur Berlinale präsentiert sich der Film als modernes Kulturgut, das die Berlinerinnen und Berliner und unsere zahlreichen Gäste in die Kinos bringt. Das Kino war und bleibt ein Ort des Miteinanders. Deshalb unterstützt die Koalition die Arbeit der Filmschaffenden und unsere Kinos. Wir freuen uns auf die nächsten Tage. Die Berlinale ist in Bewegung, genau wie unsere Stadt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Gläser! Ich weiß gar nicht, warum Sie als einziger auf diese Rederunde bestanden haben. Das war doch wieder nur die übliche und üble Grundsatzkritik an der Medienpolitik und den Medien. Dabei sind es gerade Sie und die AfD, die wirklich jede Situation nutzen, um dort präsent zu sein. Sie fordern das sogar ein.
(Ronald Gläser)
Noch ein Satz zur medienpolitischen Kompetenz und zum Interesse an Medien: Momentan steht wohl für sie die wohl dümmste Verschwörungstheorie des Jahres im Mittelpunkt, nämlich die angebliche Manipulation der Wetterkarte bei der Tagesschau. Was soll man dazu sagen?
So alt ist das nicht. Das stammt aus diesem Sommer. – Vielleicht gibt es ja doch eine Alternative für Deutschland, nämlich Wetterdienst statt Plenarsaal.
Wir haben im letzten Jahr viel über die Novellierung des Medienstaatsvertrags, der zwischen den beiden Staatskanzleien verhandelt wurde, debattiert. Anhand dieser Debatte erleben wir die Berliner Medienpolitik als Teil eines robusten Parlaments, das seinen Prüfauftrag zuverlässig erfüllt. Auch dank unserer intensiven Arbeit haben wir heute ein Vertragswerk vorliegen. Unsere Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg haben das in ihrer letzten Sitzung vor den Wahlen beschlossen. Auch hier geschah das nicht ganz ohne Kritik. Die Fördermöglichkeiten für die lokalen TV-Anbieter sind noch zu bewerten.
Der Vertrag passt den Rechtsrahmen für Rundfunkveranstalter in Berlin und Brandenburg weiter an die technischen Veränderungen unserer digitalen Medienlandschaft an. Er berücksichtigt das aktuelle Nutzungsverhalten, und er schließt Regelungslücken. Der Medienstaatsvertrag ist ein wichtiger medienrechtlicher Fortschritt. Wir geben der Landesmedienanstalt ein Instrument an die Hand, mit dem Rundfunkprogramme unabhängig von ihrem Übertragungsweg zugelassen werden. Das heißt, wir modernisieren das Zulassungsrecht, indem wir ein Führerscheinmodell einführen, wobei die Zulassung von Rundfunkprogrammen und die Zuweisung von Übertragungen getrennt werden.
Wir sprechen uns nachdrücklich für eine Förderung des Radios aus und haben mit dem Medienstaatsvertrag auch die freien Radios, den nicht kommerziell arbeitenden Lokalfunk medienrechtlich anerkannt. Es handelt sich hier nicht um den Spatz in der Hand, wie die freien Radios gelegentlich meinen, denn das freie Radio ist jetzt staatsvertraglich verankert. Es ist nicht nur förderwürdig, sondern auch förderpflichtig.
Ich fasse zusammen: Wir wissen, dass Mediennutzer keine Grenzen kennen. Wir wissen, dass wir moderne Medienpolitik deshalb über die Landesgrenzen hinaus denken müssen. Wir wissen aber auch, wie hoch zugleich
die Ansprüche an die lokale Verankerung sind. All dem tragen wir Rechnung, denn wir kooperieren eng mit den anderen Ländern, wir schließen heute einen Ländervertrag, der die Zusammenarbeit mit Brandenburg noch besser regelt, wir modernisieren das Zulassungsrecht für Rundfunk, wir stärken die regionale Vielfalt der Medienanbieter, wir reformieren den paritätisch besetzten Medienrat, und wir machen den Weg frei für die Stärkung lokaler Medien und des modernen Medienrechts. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst auf den Antrag beziehen und nicht auf einzelne Parteiprogramme. Am 26. Mai dürfen die Bürgerinnen und Bürger aller EU-Mitgliedstaaten das neue, neunte Europäische Parlament wählen. Die Europawahl stand lange im Schatten von Bundes- und Landtagswahl. Inzwischen hat sich der Blickwinkel geändert und das EU-Parlament hat eine größere Aufmerksamkeit erreicht.
Das Votum der Briten für den EU-Austritt hat eine stärkere Auseinandersetzung mit dem Für und Wider der EUMitgliedschaft produziert.
Obwohl zwei Drittel der Deutschen in kritischer Debatte Reformbedarf sehen und sich Veränderungen wünschen, genießt die EU eine breite Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung die politischen Auseinandersetzungen werden aber härter. Alte Vorurteile werden verhärtet, Kulturkämpfe werden geführt, Populisten produzieren sich.
Wenn sich über Jahre die Politikverdrossenheit über Nicht-wählen gehen ausgedrückt hat, ist es Rechtspopulisten gelungen, nicht-Wähler zu mobilisieren. Hier liegt eine große Gefahr für die Demokratie.
Deshalb müssen alle demokratischen Parteien aufstehen, und gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen.
ich sehe, ich habe recht.
Hier Bürgerin und jeder Bürger hat es in der Hand, das Wahlrecht zu nutzen und dem Europäischen Parlament am 26. Mai die Legitimation zu geben, die es braucht, um die europäische Familie wirksam und stark zu vertreten.
Aber nicht allein die Bürgerinnen und Bürger sind gefragt, denn wir müssen schauen, dass viele zur Wahl gehen und dass es einfach ist, für jeden in Berlin, seine Stimme abzugeben. Was können wir also tun? Wir können den Senat auffordern, alle Maßnahmen zu ergreifen, um auf die EU-Wahl aufmerksam zu machen, um auf die Stärken einer bedeutenden Interessenvertretung hinzuweisen und um den Wahlgang nieder schwerlich zu
(Claudio Jupe)
gestalten. Genau das fordern wir mit breiter parlamentarischer Mehrheit in diesem Antrag.
Wir fordern den Senat auf, alles zu tun, um die Wahlbeteiligung bei der Europawahl zu erholen, und die Berlinerinnen und Berliner dabei zu unterstützen, dass ihre Interessen vertreten werden. In jeder Hinsicht soll etwas dafür getan werden, durch Veranstaltungen, durch Information und Aufklärung.
das Europafest am 11. Mai ist eine wunderbare Idee, um zu zeigen, was Europa ausmacht. Es wird ein Fest sein getragen von Initiativen und unter Beteiligung aller politischen Parteien, auf dem sich Berlin als bunte und europäische Metropole zeigt.
Ich weiß, es hat ein bisschen gedauert, aber gehen wir davon aus, was lange währt, wird gut.
Neben den vielen Veranstaltungen sollte seiner Sorge dafür tragen, dass alle hier lebenden Bürgerinnen und Bürger der EU wissen, dass sie ihr EU-Parlament wählen können. Dafür braucht es Informationsmaterial, das in verschiedenen europäischen Sprachen ausgefertigt ist, gedruckt und digital.
Es ist sinnvoll, dass die Landeswahlleitung Merkblätter auch in den Einwohnermeldeämtern auslegen lässt und dass sie gemeinsam mit den Wahlämtern darauf achtet, dass mir Wahllokale barrierefrei zu erreichen sind und die Anzahl der Prüfer Lokale aufgestockt wird.
Wir wollen, dass sich sowohl erst Wählerinnen und Erstwähler angesprochen fühlen, damit sie das aktive Wahlrecht jetzt schon erproben. Und wir wollen auch, dass Zweitwählerinnen und Zweitwähler wählen gehen, damit es zur Gewohnheit wird, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Deswegen begrüßen wir auch die aktive und finanzielle Beteiligung der Landeszentrale für Politische Bildung, die Informationsmaterial für nicht deutsche Bürgerinnen und Bürger und auch in leichter Sprache erarbeitet und in hoher Auflagenzahl an Bildungseinrichtungen, Bibliotheken und Bürgerämter ausgereicht hat.
war ich denke, das ist einen Applaus wert. – Wir wünschen uns, dass zur Steigerung der Wahlbeteiligung nichts unversucht gelassen wird, denn wir reden hier nicht von einer Kleinigkeit, wenn wir bedenken, dass sich in Berlin 245 000 EU-Bürgerinnen und EU-Bürger leben, und wir hoffen, dass sie alle zur Wahl gehen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Herr Gläser, Ihre Ergüsse zur Medienpolitik und Ihre überlange heutige Rede haben unsere Erwartungen nicht nur erfüllt, sondern bei Weitem übertroffen.
Mein Fazit: Unerträglich, destruktiv, und, wie man im Volksmund sagen würde, einfach ätzend.
Diese Rede ist allerdings kein Einzelfall. Ronald Gläser schrieb im Dezember auf seiner Website – ich darf mit Einverständnis des Präsidenten zitieren –:
RBB und ARD sind Regierungsfernsehen. Kritik wird – wenn überhaupt – nur von links geübt.
Dafür wird faktenfrei gegen Donald Trump gehetzt, oder es werden schlimmere Straftaten von sogenannten Flüchtlingen unter den Tisch gekehrt.
(Stefan Förster)
Ich empfinde dieses Zitat, das ich hier stellvertretend für viele andere Aussagen von Herrn Gläser erwähnen darf, als eine Beleidigung, als eine große Beleidigung unserer pluralen Medienlandschaft.
Und – Herr Gläser, Sie haben es ja bereits erwähnt: Ich und die anderen hier sind stolz darauf, dass wir durch die vielen privaten, aber insbesondere auch durch die öffentlich-rechtlichen Anbieter die ganze Breite unserer Gesellschaft medial abbilden können. Und so wird nämlich nichts, rein gar nichts, unter irgendeinen Tisch gekehrt.
Nein! – Und anders, als Sie es sagen, Herr Gläser, bestimmt nicht die Regierung, sondern der öffentliche Rundfunk selbst das Programm.
Wer von einem Regierungsfernsehen spricht, der äußert, was Sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorwerfen, nämlich: faktenfrei hetzen. Ich weiß, dass heute das Wort „hetzen“ schon mal kritisiert wurde, aber ein Synonym wie „Verleumdung“ oder „Verunglimpfung“ trifft es einfach nicht. Es ist faktenfreies Hetzen.
Aber zurück zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ich bin froh, dass wir mit diesem Staatsvertrag den Startschuss für die Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgegeben haben. Erstens ermöglichen wir damit, dass der öffentlichrechtlichen Rundfunk seinen Informationsauftrag auch im Internet wahrnehmen kann.
Zweitens schaffen wir mit der Neudefinition des Begriffs „Presseähnlichkeit“ Rechtssicherheit und einen Rundfunkauftrag, der den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten erlaubt, sich auf ihre Kernkompetenzen Bewegtbild und Ton zu konzentrieren.
Drittens wurde ein Kompromiss zum Einstellen der Lizenzangebote fiktiver Filme und Serien in Mediatheken erreicht. Das war eine alte Forderung; europäische Werke dürfen dort in Zukunft bis zu 30 Tage lang angeboten werden.
Natürlich haben wir noch längst nicht alles erreicht, was wir uns vorgenommen haben. Ich spreche schon von der Frage, die ja im Raum steht – eine nachhaltige und faire Beitragsstruktur. Ich möchte deshalb jetzt schon nach vorne auf den Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag blicken, in dem unter anderem auch dieses Thema aufgegriffen wird.
Heute beschließen wir einen wichtigen Baustein für einen modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und ab morgen verhandeln wir über das, was noch kommen muss. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seitdem sich die digitalen Technologien in unserem Alltag selbstverständlich verbreitet haben und weite Teile der Gesellschaft über die praktischen Möglichkeiten verfügen, rund um die Uhr online zu sein, beobachten wir einen Strukturwandel der Öffentlichkeit, dessen Folgen wir auch 15 Jahre nach Einführung von Facebook und Youtube nicht abschließend beurteilen können. Sicher ist, dass die digitalisierte Kommunikation weiterhin
wachsende Bedeutung hat – für unsere Wissens- und Meinungsbildung, für unsere sozialen Beziehungen oder auch nur für die Art, wie wir unsere Freizeit organisieren.
Gerade die Beurteilung von neuen Technologien stellt unsere gesetzlichen Instrumente immer wieder auf die Probe. Die neuerliche Änderung des Rundfunkstaatsvertrages entspricht dieser Tatsache. Seine Novellierung soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass seine Festlegungen im Großen und Ganzen richtig sind. Auch der im Rundfunkstaatsvertrag definierte Rundfunkbegriff ist nützlich. Videokanäle und Streaming-Fernsehangebote gehören demnach zu den Rundfunkangeboten, weil sie über ein Medium verbreitet werden, mit dem sie mehr als 500 Personen erreichen – Rundfunk eben.
Rundfunk muss verantwortungsbewusst behandelt werden, weil er viele Bürger zugleich anspricht. Darum sind auch Web-TV- und Streaming-Anbieter verpflichtet, bei den Landesmedienanstalten ihre Prüfung und Zulassung zu beantragen und eine Gebühr zu entrichten, die in einem verhältnismäßig niedrigen Bereich liegt. Zugegeben, die Zulassungspflicht von Web-Video-, Web-TV- und Streaming-Angeboten betrifft vielleicht ein paar Dutzende Kanäle, die tatsächlich ein Publikum von 500 und mehr Usern erreichen und eher in der Lage sind, die Zulassungsgebühr aufzubringen. Sie betrifft daneben aber ungleich mehr Anbieter und Kanäle, die wenig Publikum haben, niemals Einnahmen erzielen werden und dennoch einen Beitrag für ein freies und offenes Internet als Grundlage für gesellschaftliche, wirtschaftliche und demokratische Teilhabe leisten.
Angesichts dieser vielfältigen Problemlagen haben wir in unserer Koalitionsvereinbarung selbstverständlich auch die Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages aufgenommen. Unter anderem debattiert Berlin gemeinsam mit den anderen Ländern auch die Frage, die sich im Antrag der FDP wiederfindet. Denn viel weiter wagt sich die liberale Medienpolitik nicht, als die Streaming-Anbieter – wie es die Medienanstalten auch selbst schon vorgeschlagen haben – wie Digitalradio zu behandeln und die Zulassungspflicht in eine Anzeigepflicht umzuwandeln.
Wir durchdenken die Variante, die Zulassungspflicht für Rundfunkangebote, die über herkömmliche Übertragungstechnologien verbreitet werden, beizubehalten und gleichzeitig die Anzeigepflicht für Streaming
Fernsehangebote zu normieren. Wir prüfen also, ob und inwieweit der aktuelle Rundfunkbegriff und die daran gekoppelte Zulassungspflicht für Streaming-Angebote im Internet noch zeitgemäß ist. Und wir denken auch über weitergehende Liberalisierungsmöglichkeiten nach. Angesichts deutlich gewachsener Internetnutzung, aber auch in Anbetracht der Tatsache, dass die Regelung, die die FDP vorschlägt, nicht technologieneutral wäre und die Frage aufwirft, ob sie mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes vereinbar ist, gilt es,
über den Tellerrand des FDP-Antrags zu schauen. Darum ist es auch sinnvoll, die Zulassungspflicht einer generellen kritischen Überprüfung zu unterziehen, denn wir wollen erreichen, dass der Rundfunkstaatsvertrag ein zeitgemäßes Regelwerk ist, das die Rechte und Pflichten von Rundfunk festlegt. Aus diesem Grund unterstützen wir die Beratung, die Berlin im Verbund mit den anderen Ländern führt. Den FDP-Antrag unterstützen wir nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ehrenbürgerschaft ist ein hohes Gut und muss sensibel gehandhabt werden. Dazu gehört ein Höchstmaß an Vertraulichkeit. Es sollte zunächst eine interne Verabredung getroffen, und es muss vor allem mit den zu Ehrenden gesprochen werden, ob sie oder er die Auszeichnung annehmen möchte. Dazu gehört dann auch, die Ehrung nicht parteipolitisch zu vereinnahmen, sondern als gemeinsam getragenes Ansinnen von Senat und Abgeordnetenhaus zu behandeln und so zu präsentieren.
Wer das anders macht – und das gilt für alle Fraktionen dieses Hauses –, gefährdet aus meiner Sicht den überparteilichen Wert dieser Auszeichnung und schädigt – und
(Georg Pazderski)
das ist ganz besonders wichtig – zudem die vorgeschlagenen Personen.
Wir können gerne die bereits mehrfach im Parlament besprochene Idee neu beraten, die Ehrenbürgerliste insgesamt zu thematisieren und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu überprüfen, um immer wiederkehrende Einzelanträge auf An- oder Aberkennung einer Ehrenbürgerschaft – das hatten wir in der letzten Legislaturperiode – künftig zu vermeiden. Lassen Sie uns gemeinsam mit der Senatskanzlei einen Weg finden, weil es darum geht, einen breiten Konsens in der Stadt zu erzielen!
Um auch das zu sagen: Ich kenne Gail Halvorsen seit vielen Jahren persönlich. Ich habe eine sehr hohe Meinung von ihm und von seinen außerordentlichen Lebensleistungen. Gleichwohl bin ich mir sicher, dass er keine Lust hat und es sogar ablehnen würde, hier in einen Strudel parteipolitischer Auseinandersetzungen zu geraten. Die Form des Einbringens des Antrags durch die Antragsteller deutet darauf hin, dass genau dies das Ansinnen der AfD ist. Das kann ich nicht akzeptieren, das ist der Person und der Würde der Ehrung nicht angemessen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ereignisreiche Tage stehen vor uns. Wir erwarten in den nächsten Wochen viele Gäste in Berlin. Deshalb frage ich den Senat nach dem Sicherheitskonzept für den Kirchentag und bitte auch für das Pokalendspiel einschließlich der Fanfeste. – Danke!
Ja, nur kurz: Ein Teil der Gäste, die den Kirchentag besuchen, reist ja weiter nach Wittenberg. Wie eng ist denn die Zusammenarbeit mit den Behörden in SachsenAnhalt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst, auf den Beitrag von Herrn Gläser werde ich nicht eingehen. Ich glaube, das ist verlorene Lebenszeit, und wir sollten hier eigentlich sachlich diskutieren.
Das Debattenklima und der gesellschaftliche Diskurs im Netz und speziell in den sozialen Netzwerken haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert.
Leider müssen wir feststellen, dass diese Debattenkultur, sofern dieser Begriff überhaupt noch zutrifft, der letzte Beitrag hat das ja gezeigt, öfter beleidigend, verletzend und rassistisch gefärbt ist. Immer häufiger werden Menschen zum Ziel von Hassreden und rassistischer Hetze, nur weil sie andere Meinungen vertreten, eine andere Hautfarbe, Herkunft oder sexuelle Orientierung haben oder an einen anderen Gott glauben.
Nein! – Vor ein paar Jahren waren Begriffe wie FakeNews, Fake-Accounts, Hassrede oder Social Bots unbe
kannt und absolut unüblich. Heute sind sie leider allgegenwärtig.
Es muss bei der jetzt geführten Debatte um einen neuen Regulierungsrahmen für soziale Netzwerke im Kern darum gehen, wie wir mit rechtswidrigen Inhalten wie etwa Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung künftig umgehen und wie wir dieses Recht wirksam durchsetzen können.
Es ist nicht so, dass der uns vorliegende Gesetzesentwurf aus heiterem Himmel kam. Nein! Aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Hasskriminalität, vor allem bei Facebook, Youtube und Twitter hatte der Bundesjustizminister bereits vor zwei Jahren eine Taskforce mit Betreibern und Vertretern der Zivilgesellschaft ins Leben gerufen. Die Unternehmen hatten zugesagt, Hinweisen auf Hasskriminalität konsequenter als bisher nachzugehen. Zudem sollten anwenderfreundliche Mechanismen zur Meldung kritischer Beiträge eingerichtet und diese, sofern sie rechtswidrig waren, binnen 24 Stunden nicht nur geprüft, sondern auch gelöscht werden.
Ich lasse keine zu. – Maßstab der Prüfung war und ist das geltende Recht. Sicher, die Selbstverpflichtung der Unternehmen führte zu ersten Verbesserungen, aber diese reichen bei weitem nicht aus. – Das Ergebnis ist: Bei Youtube werden zwar mittlerweile 90 Prozent der von Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte gelöscht, aber bei Facebook liegt diese Quote gerade einmal bei 39 Prozent, also weit darunter. Ganz zu schweigen von Twitter. Dort führt nur eine von hundert Nutzermeldungen zur Löschung. Ich frage mich, warum sich die gerade erwähnten sozialen Netzwerke, hinter denen milliardenschwere Unternehmen stecken, so schwertun, Hasskriminalität in ihren Netzen zu beseitigen.
An den technischen Möglichkeiten liegt es jedenfalls nicht. Ein Blick in Richtung USA genügt. Dort werden aufgrund der geltenden Rechtslage beispielsweise anzügliche Bilder sofort gesperrt. Also muss ich einzelnen sozialen Netzwerken zumindest Gleichgültigkeit in diesen Fragen unterstellen. Aber da wir die wachsende Hasskriminalität sicherlich nicht dadurch eindämmen werden, indem wir dieses bösartige Phänomen schulterzuckend und gleichgültig behandeln, gibt es nur eine Möglichkeit: Wir müssen handeln.
Eines der Hauptprobleme bei der Durchsetzung des geltenden Rechts ist das Fehlen von verantwortlichen
(Ronald Gläser)
Ansprechpartnern bei den Betreibern dieser Netzwerke für Justiz, Strafverfolgungsbehörden und auch für die Betroffenen. Oft gibt es nicht einmal eine zustellungsfähige Adresse des Plattformbetreibers in Deutschland. Auch das muss sich ändern. Dienstanbieter sollen künftig mit einer Kontaktstelle vertreten sein, die 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Verstöße gegen diese Pflicht zur Vorhaltung einer rechtlich verbindlichen Kontaktstelle werden mit einer hohen Geldbuße geahndet. Wir halten das für den richtigen Weg.
Auch die jährlich vorgesehene Berichtspflicht begrüßen wir. Besonders wichtig ist uns das unverzügliche Tätigwerden. Nach geltendem Recht haften Provider bereits heute für die Rechtsverletzung der Nutzer, sobald sie Kenntnis von diesen haben und nicht tätig geworden sind. Im Telemediengesetz werden Dienstanbieter verpflichtet, Beschwerden und Hinweise unverzüglich zu bearbeiten. Das ist gut und richtig, aber es reicht offensichtlich nicht.
Ich möchte einen Punkt an dieser Stelle klarstellen, der die Diskussion mitunter in eine falsche Richtung lenkt. Die Pflichten des Gesetzesentwurfs sollen nur sozialen Netzwerken auferlegt werden, längst nicht allen im Telemediengesetz aufgeführten Dienstanbietern. Der Gesetzentwurf erfasst nur soziale Netzwerke, die in Deutschland mindestens zwei Millionen registrierte Nutzer haben, und diese müssen erst dann rechtswidrige Inhalte löschen oder sperren, wenn sie eine konkrete Beschwerde erhalten haben. Eine Verpflichtung zum aktiven Suchen sieht der Gesetzesentwurf überhaupt nicht vor. Es soll auch keine verpflichtenden Upload-Filter und keine Vorkontrolle durch die Anbieter sozialer Netzwerke geben.
Kommen wir kurz zum Thema Meinungsfreiheit: Dem vorliegenden Antrag entnehme ich, dass die AfD eine Einschränkung der Meinungsfreiheit befürchtet, wenn das Gesetz in Kraft tritt.
Die Aufregung kommt wahrlich aus berufenem Munde. Vermutlich wollen Sie die Inhalte des Gesetzentwurfs bewusst falsch verstehen, und ich habe gemerkt, Sie haben es nicht richtig gelesen oder wahrscheinlich gar nicht.
Eine andere Interpretation verkneife ich mir aus Respekt vor dem Hohen Haus. Der Schutz der Meinungsfreiheit ist für meine Partei und meine Fraktion ein hohes Gut und hat höchste Priorität.
Damit es für alle verständlich ist: Die Löschung oder Sperrung strafbarer Inhalte ist keine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Um was geht es denn konkret? – Allein um Delikte, die den Tatbestand des Strafgesetzbuches
erfüllen. Ich wiederhole mich hier ganz bewusst: Strafbare Inhalte unterliegen nicht dem Schutz der Meinungsfreiheit.
Lassen Sie mich abschließend festhalten: Der vorliegende Gesetzesentwurf kann nur eine von vielen Maßnahmen gegen die Verbreitung von Hasskriminalität und strafbaren Fake-News sein. Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, muss von der Justiz konsequent verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden. Auch die Zivilgesellschaft ist gefordert, nicht tatenlos zuzuschauen, wenn Menschen bedroht und verunglimpft werden. Wir brauchen wieder eine Debattenkultur, die die Bezeichnung „Kultur“ auch verdient. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat nach dem Stand der Vorbereitung des Internationalen Deutschen Turnfestes vom 3. bis 10. Juni in Berlin. Insbesondere interessiert mich, ob es ausreichend Volunteers gibt, ob ausreichend Unterkünfte vorhanden sind und wie die Zusammenarbeit mit den Bezirken ist. – Vielen Dank!
Ja, nur eine kleine. Das war eine sehr ausführliche Antwort. Herr Senator Geisel! Wie wird denn diese Veranstaltung beworben, bzw. wie werben Sie dafür, noch mehr Volunteers zu gewinnen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich diesen Antrag zum ersten Mal in den Händen hielt, dachte ich: Oh! Die fünfte Jahreszeit hat angefangen. Es ist Karneval.
Beim zweiten Lesen dachte ich: Nö! Eigentlich ist das gar nicht witzig. Es ist nicht einfallreich, im besten Fall ist es einfältig. Außerdem fiel mir ein, dass ich mit diesem Vergleich all diejenigen diskreditieren würde, die sich in den Karnevalsvereinen ehrenamtlich über Wochen und Monate darauf vorbereiten, etwas Fantasievolles, Humorvolles und Anspruchsvolles zu präsentieren. Davon kann hier wirklich nicht die Rede sein.
Außerdem, meine Damen und Herren von der AfD, bleibt bei mir der Beigeschmack, dass Sie uns heute hier zum Narren halten wollen. Sie präsentieren eine Sache, die vor zwei Jahren im Landtag Brandenburg mit Pauken und Trompeten und großer Mehrheit einfach weggestimmt wurde.
Was erwarten Sie eigentlich heute von uns? Dass wir hier ein donnerndes Helau in den Saal schreien? Zustimmung gibt es schon gar nicht. Eigentlich ist es nur schade um das Papier, das Sie in wiederholter Weise für diesen Antrag verwendet haben.
Apropos Papier: Werte Kolleginnen und Kollegen von der AfD! Ich sehe es Ihnen nach. Sie sind neu in diesem Parlament. Da muss man noch viel lernen.
Dazu gehört das unfallfreie Kopieren von Anträgen. Sie sollten daran denken – Sie haben in Ihrer Wiedervorlage sicher noch Anträge aus anderen Landesparlamenten, die Sie uns künftig zumuten wollen –,
dass wir nicht Landtag XYZ sind, sondern das Abgeordnetenhaus von Berlin.
Ein weiterer Hinweis: Man muss auch als Oppositionsfraktion nicht jeden Quatsch auf das Papier bringen, nur weil man sich davon ein mittelgroßes mediales Interesse verspricht; es sei denn, Sie wollen ständiges Kopfschütten, Unverständnis, Spott und Hohn erzielen. Wenn das Ihr Vorhaben ist, dann haben Sie es mit diesem Antrag erreicht.
Eigentlich wollte ich nicht weiter auf den Inhalt dieses Antrags und meinen Vorredner eingehen, denn das wäre eine Aufwertung, aber gestatten Sie mir bitte einen Appell an die Kolleginnen und Kollegen der AfD: Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit in Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz ist indisponibel. Der öffentlichrechtliche Rundfunk ist ein Grundpfeiler für die Integration aller gesellschaftlichen Gruppen und damit für eine funktionierende Demokratie unverzichtbar. Das scheint bei Ihnen noch nicht angekommen zu sein.
Das, was hier gefordert wird, ist ein weiteres Beispiel dafür, warum sich Politik gerade nicht in den Funktionsauftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten einmischen sollte.
(Frank-Christian Hansel)
Ich kenne ein solches Vorgehen noch aus den Jahren vor 1989. Das wollen Sie nicht wirklich.
Auch heute können wir die unterschiedlichen Tendenzen der versuchten Einflussnahme von Politik und Staat auf Programme und deren Ausgestaltung in vielen Ländern erkennen: Polen, Ungarn, Türkei und neuerdings auch USA.
Das sind einige negative Beispiele, die nicht nur dort auf heftige Kritik stoßen. Ich möchte noch einmal ganz deutlich sagen: Die Programmhoheit liegt bei den Sendern und nur dort. Das muss und soll so bleiben.
Zum Schluss noch ein Zitat aus der „Berliner Zeitung“ vom 10. Februar:
Die AfD prangert ein altes Nicht-Problem an.
Dem kann ich zustimmen. Das Problem ist auch nicht die Deutschlandkarte, sondern die Fraktion, die sie eingeblendet haben will.
Ja!