Protocol of the Session on February 21, 2019

[Beifall bei der AfD]

Für die Grünen hat jetzt der Kollege Ziller das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme wieder zurück zum Transparenzgesetz – darum soll es ja heute gehen.

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und der FDP]

Ich möchte mit einem Blick nach Hamburg starten: Das Hamburger Transparenzgesetz ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, behördliches Handeln nachzuvollziehen,

(Ronald Gläser)

und untermauert so Vertrauen in den Rechtsstaat. Die demokratischen Strukturen profitieren von erhöhter Transparenz, gerade wenn sie auch für mittelbare Staatsverwaltung gilt.

Der SPD-Abgeordnete der Bürgerschaft Urs Tabbert hat dazu gesagt: Das Hamburger Transparenzgesetz ist eines der erfolgreichsten Gesetze, das die SPD in der dortigen letzten Wahlperiode etabliert hat. – Damit hat Hamburg deutschland- und auch europaweit Maßstäbe für modernes, nachvollziehbares Verwaltungshandeln gesetzt. – Ich finde, Rot-Rot-Grün kann sich an diesem Maßstab orientieren und sollte in diese Richtung weitergehen.

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und der FDP]

Mich als Berliner ärgert es immer, wenn andere Städte uns so meilenweit voraus sind. – Gucken wir uns an, wie es in Berlin aussieht! – Hier haben uns die Open Knowledge Foundation und diese Initiative die Arbeit abgenommen und einen guten Entwurf für ein Transparenzgesetz geschrieben. Heute bringt die FDP dieses Gesetz mit ein paar Abwandlungen hier ins Haus ein. Ich finde das gut, und vielen Dank an beide Akteure, damit wir daran weiterarbeiten können!

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und der FDP]

Im Koalitionsvertrag haben wir geschrieben, dass die Informationsfreiheit weiter in Richtung eines Transparenzgesetzes entwickelt werden soll. Wir haben nicht gesagt, wie weit wir in diese Richtung gehen. Ich bin überzeugt, wir sollten ankommen. Schauen wir mal; darüber müssen wir im Verlauf des Verfahrens reden! –

In meinen Augen haben wir zwei Wege: Wir als Parlament nehmen das Anliegen aus der Stadtgesellschaft auf und starten einen angemessenen Debattenprozess mit Akteuren der Stadtgesellschaft mit dem Ziel, bis zum Ende der Legislaturperiode die Lücke zu Hamburg zu schließen. Die zweite Möglichkeit: Wir warten, bis die Berlinerinnen und Berliner das mittels eines Volksbegehrens selber machen. – Da müssen wir uns entscheiden. Meine Fraktion ist dafür, den gesetzlichen Gestaltungsauftrag anzunehmen und im Sinne von gutem Regieren in den Dialog einzusteigen.

Es gibt keine gewichtigen Gründe gegen den Gedanken der Freiheit von Informationen und Daten. Alle im Vorfeld geäußerten Kritikpunkte am Hamburger Transparenzgesetz zeigen sich als substanzlos, wie die Evaluation gezeigt hat. Aber auch die Verwaltung profitiert deutlich von einer wie im Gesetzentwurf geforderten Transparenzplattform für notwendige Unterlagen. Denn das lernt man in Hamburg auch: Der Verwaltung bringt das fast noch mehr als den Bürgerinnen und Bürgern. Insofern: Lassen Sie uns auf den Weg gehen!

Noch ein Punkt: Da wir vorhin schon über das E-Government-Gesetz und die E-Akte gesprochen haben – wir sollten heute die E-Akte so bauen, dass beim Ein

pflegen all dieser Daten festgelegt wird: Open Data, Transparenzgesetz, welche Kategorie, wie veröffentlichbar? – Dann braucht in der Umsetzung des Transparenzgesetzes kein Mitarbeiter mehr an diese Daten heran, weil die in der digitalen E-Akte, die wir ja einführen, so hinterlegt werden. Insofern mein Bild: Wir bauen jetzt die Grundlage, dass 2023 mit der Einführung und Nutzung der E-Akte das alles automatisch passiert. Wir brauchen dann nicht mehr zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aber das heißt: Wir müssen uns heute auf den Weg machen!

Da Transparenz mittlerweile auch eine Frage der Stärkung unserer Demokratie ist, würde ich begrüßen, wenn wir über die Grenzen der Koalition hinaus dem Hamburger Beispiel folgen und in Berlin Maßstäbe für ein modernes und nachvollziehbares Verwaltungshandeln setzen.

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und der FDP]

Das gern auch mit zwei Fraktionen hier im Haus in der Opposition, die sich auf diese Debatte einlassen.

Zum Abschluss noch zwei Zahlen. Das Berliner Datenportal daten.berlin.de wird heute durchschnittlich zehntausendmal besucht. In Hamburg schwanken die Zugriffe zwischen 500 000 und einer Million. Ich bin überzeugt, Berlin kann es besser. Ich bin gespannt auf die Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD, der FDP und der CDU]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz und mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 6:

Gesetz zur Änderung des Berliner Bodenschutzgesetzes (BlnBodSchG)

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1615

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung zu dem Gesetzesantrag. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. – Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und mitberatend an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.

(Stefan Ziller)

Ich rufe auf

lfd. Nr. 7:

Zweites Gesetz zur Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1616

Erste Lesung

Ich habe die Vorlage vorab an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überweisen und darf Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen.

Ich eröffne die erste Lesung zu der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. – Herr Dr. Nelken, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Diese Gesetzesänderung beim Wohnungsaufsichtsgesetz ist sehr minimal. Es wird im Prinzip nur ein Satz eingefügt. Ich will es gleich vorwegschicken. Das ist im Prinzip eine vorgezogene Änderung. Es werden noch weitere Änderungen am Wohnungsaufsichtsgesetz folgen.

Warum ist es jetzt wichtig, und warum reden wir heute darüber, dass wir diesen einen Punkt vorziehen? – Das hat damit etwas zu tun, dass in der Stadt, wie Sie alle wissen, die Wohnungssituation sehr angespannt ist und wir in der Stadt das Phänomen zu verzeichnen haben, dass es verwahrloste, leerstehende ruinierte Häuser gibt und sich die Eigentümer scheinbar nicht darum kümmern bzw. mit der Verwahrlosung spekulieren.

Dieser jetzt eingefügte Passus ermöglicht es, den Bezirksämtern, wenn sie Ersatzvornahmen machen, die aufgewendeten Kosten als öffentliche Lasten auf dieser gesetzlichen Grundlage im Grundbuch zu sichern, sodass sie im Falle einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers, dieses verausgabte Geld auch wieder zurückbekommen. Damit wollen wir, dass auch jetzt die Bezirksämter, die Bau- und Wohnungsaufsicht, in solchen Fällen nicht zögerlich ist, sondern eingreift, um solche Missstände abzustellen.

Das ist ein wichtiges Zeichen. Das schließt das Risiko nicht aus. Es mindert nur das Risiko, dass man als Bezirksamt auf diesen verausgabten Kosten sitzen bleibt. Insofern ist es nur ein kleiner Schritt. Es sind noch weitere Sachen zu ändern. Es ist sicher sehr wichtig, dass auch die Bezirke, was die finanziellen Auswirkungen betrifft, natürlich durch die Hauptverwaltung im Wesentlichen mit abgesichert werden.

Aber da wir heute schon über Wohnungen geredet haben, stellt sich die Frage – das kann ich Ihnen jetzt auch nicht

ersparen, zu fragen –, was die überflüssige Drohgebärde soll: bauen, bauen, bauen. Wir haben alle Probleme gelöst. Mehr Wohnungen wird es auch so nicht geben. Wie kommt es eigentlich, dass wir eine solche Situation haben? Ich weiß ja, dass Sie offensichtlich realitätsabstinent sind und überhaupt nicht lernfähig, denn was wir in den letzten Monaten diskutiert haben, grenzt an eine schuldbare Ignoranz gegenüber den tatsächlichen Verhältnissen in dieser Stadt.

Es hat auch etwas mit Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt zu tun. Ich sage jetzt einmal, das neosozialistische Kampforgan „Die Welt“ hat unlängst einmal geschrieben: „Wohnen gilt am Kapitalmarkt inzwischen als Rohstoff.“ Das ist das, was Sie vielleicht einmal lernen oder sich zu Herzen nehmen sollten und nicht nur in „Der Welt“ nachlesen. Ich kann es Ihnen nur empfehlen, denn dort wird auch über den Sonderbericht der Vereinten Nationen geredet, dass im Prinzip die Wohngebäude ihre soziale Funktion verloren haben. Sie sind praktisch Spielmasse im Kasino. Dazu gehört zum Beispiel, dass man auch mit Leerstand und Verwahrlosung spekuliert. Dagegen muss etwas unternommen werden, um unsere Probleme hier zu lösen. – Ich danke!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Für die CDU-Fraktion hat Herr Gräff das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frei nach dem Motto: Es ist noch nicht alles gesagt worden von jedem, werden wir diesem Gesetzesvorschlag zustimmen. Wir finden das auch in der Tat einen richtigen Schritt. So haben wir uns auch im Stadtentwicklungsausschuss in dieser Woche geäußert. Ich bin, Herr Dr. Nelken, weil Sie es angesprochen haben, aber sehr gespannt auf die Änderungen, die da kommen, viel gespannter als auf diesen Änderungsvorschlag, der großen Konsens im Haus genießt. Da bin ich nicht ganz so optimistisch. Ich glaube, es geht genau in die Richtung, die wir heute auch an anderer Stelle hier diskutiert haben, wofür Sie nicht unser Vertrauen haben, weil es am Ende nicht dazu führt, dass Mieten in Berlin sinken und sich der Wohnungsmarkt entspannt. Jedenfalls für das, was hier vorgeschlagen worden ist, haben Sie unsere Zustimmung. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Für die SPD-Fraktion Frau Spranger. – Bitte schön, Frau Kollegin!

(Präsident Ralf Wieland)

Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine sehr verehrten Herren! Herr Gräff! Ich finde es toll. Sie haben es auch schon im Stadtentwicklungsausschuss gesagt, dass Sie das unterstützen. Das ist auch sehr wichtig, weil wir alle gemeinsam wissen, auch wenn sich die heutigen Temperaturen draußen nicht ganz so anfühlen, als ob wir noch im Winter und damit in der Heizsaison wären, dass es wichtig ist, dass es warme Wohnungen und funktionierende Heizungen gibt. Das alles sind menschliche Grundbedürfnisse, die die Berliner Mieterinnen und Mieter berechtigterweise auch haben. Dennoch gibt es eben Vermieter, die ihrer Instandhaltungspflicht eben nicht nachkommen, die ihre Mieter eiskalt frieren lassen. Bei der Deutschen Wohnen – ich darf das jetzt hier auch noch einmal so sagen, es war auch Diskussion im Ausschuss – sind eben jüngst Beispiele aufgetreten, zum Beispiel die Eisenbahnsiedlung in Steglitz, sie umfasst 500 Wohnungen im Umfeld des Kottbusser Tores, die ohne Heizung und Warmwasser dastanden.

[Benedikt Lux (GRÜNE): Das Kottbusser Tor ist in Steglitz?]