Welches Vorgehen bereitet der Senat für künftige Hitzeperioden vor, lautet meine Nachfrage. – Danke schön!
Vielen Dank! – In Abstimmung unserer Senatsverwaltung mit den Straßen- und Grünflächenämtern und auch mit Hochschulexperten bereiten wir jetzt vor, was wir in den kommenden Jahren tun müssen, um die Vegetation besser auf diese Veränderungen einzustellen, damit wir auch in den kommenden Jahren erst einmal ausreichend Wasser und Dünger zur richtigen Zeit zur Verfügung stellen können. Wenn die Expertise vorliegt, stelle ich die hier gern vor.
Was ich bei Ihrer Aufzählung vermisst habe: Es war früher hier in Berlin üblich, die Wasserwerfer der Berliner Polizei bei Hitzeperioden für die Bewässerung der Bäume mit einzusetzen. Muss ich das hier so verstehen, weil Sie die nicht erwähnt haben, dass Sie die diesmal dafür gar nicht in Anspruch genommen haben?
Das war jetzt keine vollständige Aufzählung. Wir haben natürlich alles gemacht – und da bedanke ich mich auch noch mal bei dem Innensenator, der hier sehr unterstützend tätig war –, damit wir gemeinsam diese große Herausforderung für die Stadt stemmen.
Wir kommen zur nächsten Frage. Die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort. – Herr Ubbelohde, bitte schön!
In einem ihrer Tweets äußerte Staatssekretärin Chebli vor einiger Zeit unter dem Hashtag „noafd“, wir – wer immer das sei – seien zu wenig radikal. Ich frage nun den Senat, gerade mit Blick auf die eben getätigten Worte des Regierenden Bürgermeisters, für keine politische Radikalität eintreten zu wollen: Wie beurteilt der Senat denn diesen Aufruf zur politischen Radikalisierung durch ein Mitglied der Landesregierung, insbesondere angesichts der Tatsache, dass zum Repertoire radikaler Linker Brandstiftung sowie Angriffe auf politische Gegner gehören?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Das hat ja eben im Rahmen der Debatte schon eine Rolle gespielt. Ich glaube, auch Herr Fraktionsvorsitzender Wolf ist schon darauf eingegangen. Man muss es nicht so formulieren. Es ist auch nicht meine Wortwahl. Ganz klar ist auch: Niemand, weder Frau Chebli noch sonst jemand aus der Landesregierung, wollte damit ausdrücken, dass es zu irgendwelchen Gewalttätigkeiten kommen soll oder irgendetwas in diese Richtung, was Sie offensichtlich damit verbinden, im Gegenteil. Es ging genau darum, sich klar und eindeutig zu positionieren gegen Übergriffe und Gewalttätigkeiten. Und in diesem Zusammenhang ist dieser Begriff gefallen.
Noch einmal: Man kann es anders ausdrücken. Ich würde es anders ausdrücken. Aber die Haltung des Senats und auch die von Staatssekretärin Chebli ist an dieser Stelle eindeutig.
Herr Müller! Wie werden Sie denn dann in diesem bemerkenswerten Zusammenhang den Rufen, insbesondere auch aus Ihrer eigenen Koalition, begegnen, Frau Chebli zu entlassen?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Der Ruf ist mir bisher nicht bekannt. Es entbehrt damit jeder Grundlage, auf diese Frage zu antworten. Sie können glauben, dass wir in einer sehr guten Zusammenarbeit sind. Frau Chebli ist die Staatssekretärin für bürgerschaftliches Engagement, für Internationales. Als Bevollmächtigte des Landes vertritt sie uns im Bundesrat. Und wenn Sie sich die Mühe machen würden, auch einmal hinter die Kulissen zu gucken und die Arbeit dann wirklich zu bewerten, z. B., dass das Land Berlin schon in diesen zwei Jahren der Zusammenarbeit deutlich präsenter und sichtbarer im Bundesrat ist als in der gesamten Legislatur davor, dann würden Sie auch das mit der Arbeit von Frau Chebli verbinden und sehen, dass es eine gute Zusammenarbeit ist. Insofern entbehrt Ihre Frage jeder Grundlage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Regierender Bürgermeister! Teilen Sie denn meine Auffassung, dass gerade in einer politisch sehr aufgeheizten Situation eine Wortwahl, Radikalität zu fordern, mehr als unglücklich ist?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich habe meiner Position da jetzt auch nichts hinzuzufügen. Natürlich sollten wir uns alle immer bewusstmachen, was wir sagen, wie wir es formulieren, und auch sensibel mit entsprechenden Äußerungen umgehen. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Es ist auf einem privaten Twitteraccount ausgedrückt worden, dass man sehr betroffen ist und sich sehr auch persönlich angegriffen fühlt durch diese Vorkommnisse in Chemnitz. Ich bitte auch da um Verständ
nis. Wenn man sich Frau Cheblis Lebensgeschichte ansieht, ihre Biografie ansieht, sie ist jemand, der auch persönlich angegriffen wird. Dass man wiederum umgekehrt in so einer Situation sensibel ist und sensibel reagiert, auch dafür sollten wir Verständnis haben. Ich glaube, in der Sache ist zu dieser Formulierung alles gesagt.
Kommen wir zur nächsten Fragerunde. Für die FDPFraktion hat jetzt der Abgeordnete Krestel das Wort. – Bitte!
Ich frage den Senat: Ist es richtig, dass bis dato nicht sichergestellt ist, dass die Berliner Richter den Beamten und Staatsanwälten gleichgestellt ihre Lebensarbeitszeit bei Erhalt eines Zuschlags bis zur Vollendung des 68. Lebensjahrs verlängern können?
Danke schön für die Frage! Die war ein bisschen unverständlich. Deswegen vielleicht noch mal zum Hintergrund. Es ist in der Diskussion und schon beschlossen, dass die Berliner Landesbeamten
Meine Kollegen links und rechts von mir haben es nicht verstanden; vielleicht gibt es auch den einen oder anderen Abgeordneten, der es nicht verstanden hat, worum es eigentlich geht.
Also: Die Beamten können auf Antrag, den man auch ablehnen kann, künftig bis zum 68. Lebensjahr arbeiten, Staatsanwälte übrigens auch. Bei den Richterinnen und Richtern ist das nicht ganz so einfach machbar. Wie Sie wissen, genießen die ja richterliche Unabhängigkeit. Es wäre nur möglich, ihnen einen gebundenen Anspruch auf Verlängerung bis zum 68. Lebensjahr zu geben. Man könnte nicht aus dienstlichen oder anderen Gründen eine Verlängerung dann ablehnen. Das ist in der Diskussion. Das ist von den Richterverbänden in der Diskussion, das wird bei uns im Haus diskutiert.
Aber letztendlich haben nicht wir das zu entscheiden, sondern Sie. Das ist ja die Frage, ob Sie die gesetzlichen Grundlagen, die es dafür gibt, ändern wollen oder ob Sie die nicht ändern wollen. Ich könnte es nicht, der Senat
könnte es nicht verfügen, dass das in Zukunft für die Richterinnen und Richter so geht. Von daher kann ich den Ball nur zurückspielen ans Parlament und darum bitten, dass das Parlament sich dieser Frage einmal annimmt, auf Antrag von wem auch immer. Und dann können Sie diese Diskussion führen und das Für und Wider abwägen. Es gibt für beide Seiten gute Argumente. Ich habe mich da überzeugen lassen von den Richterverbänden, dass wir in diese Richtung gehen sollten. Das ist ja in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Das ist aber eine Entscheidung, die dem Parlament zusteht und nicht der Exekutive.
Den Ball nehmen wir gern in die Hand, Herr Senator. Aber Sie sind ja nun leider nicht Mitglied des Parlaments, im Gegensatz zu vielen anderen Senatsmitgliedern. Aber es ist doch letztlich so, dass die Mitglieder des Senats hier eine gewisse Führungsfunktion bei der Arbeit der Koalition haben. Sind Sie denn bereit, die Berliner Richter als dritte Gewalt mit den gleichen Rechten und Möglichkeiten auszustatten? Denn die Beamten und auch die Staatsanwälte, die zwar nicht gleichgestellt sind, aber doch den Richtern ein ganzes Stück näherstehen als normale Verwaltungsbeamte, haben ja diese Möglichkeit bereits.
War jetzt die Frage, ob ich bedaure, dass ich kein Abgeordneter bin? Nein, ich bedaure das nicht. Ich bin vollauf ausgelastet mit meiner Tätigkeit als Senator für diese wichtigen Aufgaben, die ich mache. Von daher sehe ich eigentlich keine Möglichkeit, daneben noch sinnvoll ein Abgeordnetenmandat auszufüllen.
Das bedaure ich nicht. Wenn Sie das bedauern, ist das Ihre Einstellung. Der Senat würde die Führungsfunktion, die Sie uns unterstellt haben, womöglich gern ausfüllen. Aber wir haben sie schlichtweg nicht. Sie kennen ja die parlamentarische Demokratie. Der Gesetzgeber sitzt mir hier gegenüber. Von daher ist es Ihre Aufgabe, wenn Sie der Meinung sind. Ich habe deutlich gemacht, dass ich eine Sympathie für diese Position habe und diese Diskussion interessant und wichtig finde und sie auch mit den Richterverbänden führe, aber ich kann das nicht entscheiden. Sie können ein Gesetz machen, wo Sie dann
reinschreiben, dass der Senat das dann entscheiden darf. Das ist dann eine Verordnungsermächtigung. Das kennen Sie gesetzestechnisch. Wenn Sie meinen, das ist der richtige Weg, dann können wir uns Gedanken machen, wie wir das ausfüllen. Aber die Gewaltenteilung, die ich übrigens sehr schätze, gut finde und verteidige,
nicht zuletzt als Justizsenator, da ist völlig klar zugewiesen, wessen Aufgabe wo gemacht wird. Ihre Aufgabe – von allen Abgeordneten – ist, darüber nachzudenken, ob sie diese Regelung mit den 68 Jahren auf Richterinnen und Richter erweitern wollen. Das können Sie entscheiden und uns ins Gesetz schreiben. Wenn das im Gesetz steht, dann werden wir das anwenden, und wenn sie es nicht ins Gesetz schreiben, dann werden wir das nicht anwenden. So ist das in der parlamentarischen Demokratie, und so kann ich Ihre Frage beantworten.
Vielen Dank! – Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Die Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen in freiem Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt.