Protocol of the Session on December 8, 2016

Vielen Dank! Gratulation und alles Gute!

Frau Dilek Kolat, Senatorin für die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. – Bitte schön!

Ich schwöre es.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der FDP]

Danke sehr! Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die Amtsführung!

Herr Andreas Geisel, Senator für die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. – Bitte schön!

Ich schwöre es.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der FDP – Beifall von Danny Freymark (CDU)]

Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!

Frau Elke Breitenbach, Senatorin für die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. – Bitte sehr!

Ich schwöre es.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der FDP – Beifall von Danny Freymark (CDU)]

Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!

Herr Dr. Dirk Behrendt, Senator für die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. – Bitte sehr!

Ich schwöre es.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der FDP – Beifall von Danny Freymark (CDU)]

Danke sehr! – Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!

Frau Katrin Lompscher, Senatorin für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. – Bitte sehr!

Ich schwöre es.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der FDP – Beifall von Danny Freymark (CDU)]

Danke sehr! – Alles Gute!

Frau Regine Günther, Senatorin für die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. – Bitte sehr!

Ich schwöre es.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der FDP – Beifall von Danny Freymark (CDU) und Burkard Dregger (CDU)]

Danke schön! – Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!

Vielen Dank und viel Erfolg! – Jetzt geht es ans Arbeiten!

Ich bitte auch die Senatsmitglieder, auf ihren Plätzen Platz zu nehmen.

Zu den Tagesordnungspunkten 3.1 bis 3.5 sind keine Prioritäten angemeldet worden.

Ich komme zu

lfd. Nr. 4:

Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 30. November 2016 Drucksache 18/0041

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/0026

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.

Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II – Drucksache 18/0026. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag auf Drucksache 18/0026 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen AfD – die Annahme. Wer dem Gesetzesantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Die Linke, Grüne, SPD, CDU und FDP. Gegen

stimmen? – AfD und der fraktionslose Kollege. Damit kann es Enthaltungen nicht geben. Oder gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Ersteres war die Mehrheit. Damit ist das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes so beschlossen.

Ich komme zu

lfd. Nr. 5:

Wahl der auf das Land Berlin entfallenden 26 Mitglieder der 16. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten

Wahl Drucksache 18/0040

hierzu:

Vorschlagslisten der Fraktionen zur Wahl der auf das Land Berlin entfallenden 26 Mitglieder der 16. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten

Wahl Drucksache 18/0040-1

Ich bitte um erhöhte Aufmerksamkeit!

Gemäß Artikel 54 Abs. 4 GG in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung – Bundespräsidentenwahlgesetz – BPräsWG – hat der Präsident des Deutschen Bundestages die 16. Bundesversammlung für den 12. Februar 2017 ins Reichstagsgebäude einberufen.

Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Gemäß der Bekanntmachung der Bundesregierung vom 30. September 2016 über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 16. Bundesversammlung hat das Abgeordnetenhaus 26 Mitglieder zu wählen. Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BPräsWG haben die Landtage die Wahl zur Bundesversammlung unverzüglich vorzunehmen. Gemäß § 4 Abs. 1 BPräsWG wählt der Landtag die auf das Land entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten. Die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtags sind bei der Wahl entsprechend anzuwenden.

Die Fraktionen hatten sich ursprünglich auf eine gemeinsame Vorschlagsliste geeinigt. Die Anzahl der von den Fraktionen jeweils vorzuschlagenden Mitglieder wurde gemäß § 9 Abs. 1 GO Abghs nach dem Höchstzahlverfahren d‘Hondt ermittelt. Nach diesem Verfahren entfielen auf die Fraktion der SPD sieben Sitze, auf die Fraktion der CDU fünf Sitze, auf die Fraktion Die Linke vier Sitze, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vier Sitze, die AfD-Fraktion vier Sitze und die Fraktion der FDP zwei Sitze.

Nunmehr liegt ein Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die Wahl entsprechend § 4 Abs. 3 BPräsWG auf der Grundlage mehrerer Vorschlagslisten durchzuführen. Damit ist der gemeinsame Wahlvorschlag aufgekündigt.

Die Fraktionen haben Mitglieder und Ersatzmitglieder zur Wahl durch eine gemeinsame Wahlvorschlagsliste aller Fraktionen vorgeschlagen. Ich schlage Ihnen nunmehr vor, diese Vorschläge jeweils zu einer Vorschlagsliste für die jeweilige Fraktion zusammenzufassen. Die benannten Ersatzmitglieder ergänzen also die Liste als weitere Bewerber. Insgesamt stehen somit sechs Vorschlagslisten zur Wahl. Eine entsprechende Tischvorlage ist Ihnen verteilt worden. Ergänzend darf ich Ihnen mitteilen, dass die AfD-Fraktion zwischenzeitlich eine Änderung der Reihenfolge ihrer Bewerberinnen und Bewerber vorgenommen hat. Der Bewerber Hanno Bachmann soll nunmehr auf den Listenplatz 5, der Bewerber Dr. HansJoachim Berg den Listenplatz 6 einnehmen. Ein entsprechender Wahlzettel, auf dem alle sechs Vorschlagslisten der Fraktionen aufgeführt sind, ist vorbereitet.

Jeder von Ihnen hat eine – und nur eine – Stimme zu vergeben. Sie haben die Möglichkeit, sich für eine dieser Vorschlagslisten zu entscheiden und Ihr Kreuz hinter der entsprechenden Vorschlagsliste zu setzen. Ein leerer oder nicht mit einem Kreuz versehener Stimmzettel gilt als ungültiger Stimmzettel, genauso wie nicht eindeutig gekennzeichnete Stimmzettel oder Stimmzettel mit zusätzlichen Vermerken.