Bayern führt den Begriff der „drohenden Gefahr“ in sein Polizeigesetz ein. Ein Begriff, den das Bundesverfassungsgericht für bestimmte schwere Straftaten, Terror, auf Bundesebene eingeführt und dem BKA dort Kompetenzen gegeben hat. Bayern führt diesen Begriff ein für alle möglichen Polizeibefugnisse,
Bayern führt weiter den unbegrenzten Gefährdergewahrsam ein, es gibt keine zeitliche Grenze mehr für die Ingewahrsamnahme
Und das geht leider auch nicht. Wir werden ganz sicher diese Maßnahmen, die an grundlegende Rechtsstaatsprinzipien rühren, hier in Berlin nicht umsetzen.
Wir haben die Aufgabe, die Sicherheitsanforderungen und die Freiheitsrechte gegeneinander abzuwägen und sie in Übereinstimmung zu bringen, und nicht eine einseitige Maßnahme zu ergreifen. Diese Abwägung müssen wir hier vornehmen. Der verweigern Sie sich leider weitgehend, Herr Dregger, weil Sie zu einseitig auf die eine Seite setzen.
Die CDU legt jetzt einen langen Katalog vor, mit dem Sie praktisch alles ins Gesetz schreiben wollen, was landauf landab zur Ausweitung von Befugnissen vorgeschlagen wird. Leider verlassen Sie damit genau dieses Prinzip der Abwägung zwischen Sicherheit und Individualrechten. Ich will nur zwei Beispiele aus Ihrem Entwurf nennen. Auch Sie wollen einen unbegrenzten Präventivgewahrsam einführen.
Das wird nicht funktionieren. Sie wollen weiterhin mit einem einzigen Satz jede auf dem Markt befindliche intelligente Software zur Überwachung von Menschen einsetzen. Sie schreiben nicht eine einzige Schranke in diese Vorschrift hinein. Dabei ist eine solch einschneidende Maßnahme, wenn überhaupt, nur haltbar, wenn ihr präzise, enge Grenzen im Gesetz gezogen werden. Die Grundrechtsschranken, Herr Dregger, sollten Sie eigentlich nicht vergessen haben.
Demgegenüber bereitet die Koalition einen Gesetzentwurf zum ASOG vor, der die Balance zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten wahrt und der die polizeilichen Befugnisse maßvoll weiterentwickelt.
Ich gehe davon aus, dass der Senat nach der Sommerpause hier eine Beschlussvorlage einbringen wird, und wir werden uns dann im zweiten Halbjahr
und dann beide Entwürfe, Ihren und unseren, detailliert beraten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Liebe Gäste! Ich bin wirklich sehr gespannt, Herr Zimmermann, ob dann dieser Gesetzentwurf der Koalition auch wirklich kommt. Denn angekündigt ist er jetzt seit anderthalb Jahren. Immer wieder, wenn wir einzelne Gesetzespassagen im Rahmen des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes oder des Unmittelbaren-Zwang-Gesetzes vorlegen, kommt der sukzessive Verweis von Staatssekretär Akmann: Wir legen ein Musterpolizeigesetz vor. – Wir nehmen Sie beim Wort. Sie haben gesagt, zum Ende der parlamentarischen Sommerpause liegt der vor. Wenn nicht, haben Sie ein Erklärungsproblem.
Bayern hat mit die höchste Aufklärungsquote und den niedrigsten Kriminalitätsstand. Gemessen an diesen Zahlen ist das sehr wohl mit Vorbildcharakter zu sehen.
[Beifall bei der AfD – Beifall von Kay Nerstheimer (fraktionslos) und Andreas Wild (fraktionslos) – Gunnar Lindemann (AfD): Bravo! – Benedikt Lux (GRÜNE): Noch werden Berliner dort aufgenommen!]
Sie brachten so ein paar Beispiele wie diese mobilen Videoüberwachungswagen, die zwei, die durch Berlin fahren mit der großen Tafel: Achtung! Hier Videoüberwachung! –, was nichts anderes ist als eine Verlegung von Schwerpunkten. Wie ernst nehmen Sie das Thema? Schauen Sie einmal auf die Tagesordnung. Wir haben
[Beifall bei der AfD – Beifall von Kay Nerstheimer (fraktionslos) und Andreas Wild (fraktionslos) – Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Dadurch, dass Sie Anträge schreiben?]
Herr Albers! Wenn man keine Anträge schreibt zur inneren Sicherheit, wenn man keine Formulierungen fordert, dann nimmt man das Thema offensichtlich nicht ernst.
Herr Kollege Dregger! Es ist ja mitunter zu erkennen, dass Sie versuchen, Ihr Profil zu schärfen, jetzt als neuer Fraktionsvorsitzender, und das Thema innere Sicherheit nach vorn zu bringen. Ich dachte mir bei der Überschrift „Gesetz zur Verbesserung der Terrorabwehr und Kriminalitätsbekämpfung“: Jetzt kommt ein richtig großer Wurf. Jetzt sind wir mal alle gespannt. In Ihrer Rede leiten Sie knapp vier Minuten damit ein, dass Sie über den Verfassungsschutz reden und überhaupt nicht zu Ihrem Antrag. Dann habe ich mir den Antrag ganz genau angeguckt und stelle fest, was soll denn dort behandelt werden und was ist alles komplett neu? Dann stelle ich fest, Sie fordern eine Novellierung von § 19a, da geht es um die Bodycams, ich übersetze einmal den Paragrafen. Wer hat den Antrag denn eingebracht, die Novellierung von § 19a? – Das war die AfD-Fraktion.
Dann fordern Sie die Novellierung von § 21, da geht es um die Schleierfahndung. Sie wissen, es gibt zwei Bundesländer, die keine Schleierfahndung haben, bis vor kurzem waren es drei, NRW ist nachgezogen, jetzt gibt es nur noch Berlin und Bremen. Das ist natürlich ein stückweit Magnetfunktion, wenn wir genau diese anlasslosen Kontrollen nicht zulassen. § 21, Schleierfahndung, hatten wir bereits, ist abgelehnt worden von Ihrer Fraktion, nichts Neues. § 24a, hatten wir da noch keinen Antrag? – Doch! Von Ihnen, Herr Kollege und von der AfDFraktion. Wieder nichts Neues.
Zu § 25d fordern Sie die Fußfessel als weitere Maßnahme im Rahmen der Gefährderüberwachung – vernünftiger Punkt! Hatten Sie aber schon eingebracht, wieder nichts Neues!