Bestes Beispiel ist Ihr völlig inkonsequentes Vorgehen bei dem Einsatz wirkungsvoller Videoaufklärung. Hier haben Sie es wirklich geschafft, die weit überwiegende Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner gegen sich aufzubringen.
Trotz der Vielzahl von Beispielen, in denen die Videoaufklärung im Bereich der BVG erfolgreich eingesetzt worden ist, um Straftaten zu verhindern oder aufzuklären, eiern Sie in einem völlig unerklärlichen Zickzackkurs herum.
Im Jahr 2016 hatte damals unser gemeinsamer Senat von SPD und CDU – und damit mit Zustimmung von Herrn Müller und Herrn Geisel – eine Senatsvorlage für die Videoaufklärung verabschiedet und in dieses Abgeordnetenhaus eingebracht; und der ist von der SPD-Fraktion gestoppt worden. In der neuen Legislaturperiode hat die CDU-Fraktion genau diesen Antrag – wortidentisch – wieder eingebracht. Dieses Mal haben Herr Müller und Herr Geisel ihn abgelehnt – das, was sie selbst zuvor beschlossen hatten. Dann müssen Sie erkennen, dass sich gegen Ihre Verweigerungshaltung in der Bevölkerung Widerspruch regt. Sie müssen lernen, dass sich nach den veröffentlichten Umfragen eine weit überwiegende Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner quer durch alle Parteien für die Einführung der Videoaufklärung an gefährlichen Orten ausspricht. Und das Volksbegehren zieht Konsequenz daraus. Wie ist Ihre Reaktion? – Der Innensenator lässt zwei sogenannte mobile Videowagen anschaffen, um uns allen Sand in die Augen zu streuen und einzureden, das Notwendige erfolge. Tatsächlich dürfen und werden diese Videowagen mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlagen kaum eingesetzt. Im Ergebnis haben Sie sich damit lächerlich gemacht und blamiert, Herr Innensenator!
Das hat er inzwischen auch gemerkt, und nun kommt der nächste untaugliche Versuch, eine Lösung vorzugaukeln: Vor wenigen Tagen kündigt er eine Gesetzesinitiative zum Ausbau der Videoüberwachung an, um bereits am Tag danach in der Zeitung zu lesen, dass seine Koalitionäre diesen Vorstoß nicht mittragen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister und Herr Innensenator! Sie sind meisterlich im Ankündigen, aber im Umsetzen versagen Sie vollständig.
Wir hingegen haben uns entschlossen, auf Ihre Vorschläge nicht länger zu warten. Wir legen Ihnen unseren Gesetzentwurf zur Verbesserung der Terrorabwehr und der Kriminalitätsbekämpfung vor.
Dabei handelt es sich um einen umfassenden und substanziellen Vorschlag für die Ergänzung unserer Sicherheitsgesetze in Berlin. Diesem Vorschlag liegen umfassende Beratungen mit einer Vielzahl von Fachleuten in den vergangenen anderthalb Jahren zugrunde.
und die Freiheit des Einzelnen zu begrenzen, sondern unser Ansatz war und ist es, die Befugnisse der Polizei nach der Gefahrenlage auszurichten, unser Land, unsere Bürger und unsere Gäste zu schützen und die Freiheit des Einzelnen zu erhalten.
Denn wir müssen erkennen, verehrter Herr Kollege Lux: Freiheit ist auch die Freiheit vor körperlicher Gewalt, Freiheit vor Raub und Diebstahl und Freiheit der freien Selbstbestimmung. Es gibt keine Freiheit ohne Sicherheit!
Deswegen legen wir Ihnen unsere Vorschläge vor, die ein ganzes Paket von Maßnahmen umfassen, wie die elektronische Fußfessel zur Gefährderüberwachung.
Ja! Aber Sie haben es nicht angenommen, und deswegen werden wir nicht nachlassen, für das Vernünftige zu werben, ob Ihnen das passt oder nicht. Wir wollen, dass der Unterbindungsgewahrsam in bestimmten Gefahrenlagen eingesetzt werden kann,
insbesondere, wenn Personen Waffen bei sich führen oder die Begehung von Straftaten ankündigen. Das gibt es nicht, wird auch nicht eingesetzt!
Wir brauchen eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zur Abwehr von gegenwärtigen Lebensgefahren. Die strategische Fahndung zur Verhinderung erheblicher Straftaten und grenzüberschreitender Kriminalität, Telefonüberwachung zur Gefährderüberwachung gibt es im Gefahrenabwehrrecht des Landes Berlin nicht.
Und zur Kriminalitätsbekämpfung brauchen wir selbstverständlich eine vernünftige Regelung zur Videoaufklärung, für Bodycams, Kontaktverbote mit anderen Straftätern und eine gesetzliche Grundlage für den bereits im Einsatz befindlichen Taser.
Unser Vorschlag enthält nur, was in den Polizeigesetzen der anderen Bundesländer und des Bundes gang und gäbe ist.
Ich fordere Sie auf, meine Damen und Herren von der rot-rot-grünen Linkskoalition: Erkennen auch Sie die Realität! Berlin ist nicht nur das Bundesland mit den
meisten Straftaten und der geringsten Verbrechensaufklärung, Berlin ist leider auch ein prioritäres Ziel für extremistische und terroristische Straftaten.
Wir können uns kein Polizeirecht leisten, das dieser Bedrohungslage nicht gerecht wird. Deswegen betrachten Sie unseren Gesetzentwurf als einen sicherheitspolitischen Weckruf für Ihre rot-rot-grüne Linkskoalition. Lassen Sie sich auf eine fundierte sicherheitspolitische Debatte ein! Folgen Sie unserer Gesetzesinitiative, dann können auch Sie noch, wenn auch spät, Ihrer Verantwortung gerecht werden. – Herzlichen Dank!
Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Herr Zimmermann. – Bitte, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte gern auf eine Replik auf so manche Unschärfe von Ihnen, Herr Dregger, verzichten, weil uns das Thema viel zu ernst ist, um hier immer wieder mit bestimmten Behauptungen eine bestimmte Stimmung erzeugen zu wollen.
Das wollen wir nicht. Wir wollen eine seriöse Gesetzesberatung, und das sollte dieses Haus auch gemeinsam beherzigen.
Über ein Ziel herrscht ganz sicher Einigkeit in diesem Haus, dass wir nämlich alle der Gewalt, der organisierten Kriminalität und dem Terror das Handwerk legen wollen. Es soll sich niemand täuschen: Diese Regierungskoalition ist entschlossen, Recht und Gesetz durchzusetzen und alles Erforderliche zu tun, um die Bürgerinnen und Bürger in Berlin vor Kriminalität zu schützen.
Der Innensenator ergreift permanent, und zwar mit hoher Schlagzahl, Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in der Stadt. Weil Sie das hier zu Beginn so inkriminiert haben, Herr Kollege, möchte ich doch kurz einmal einige Beispiele der letzten Zeit aufzählen: Wir haben das Antiterror-Präventions- und Sofortprogramm nach dem Breit
scheidplatz-Anschlag aufgelegt. Wir beschaffen neue Dienstwaffen – nicht gebrauchte! – und Schutzwesten für die Polizei. Wir haben die neue Wache am Alexanderplatz eingerichtet, wir erhöhen die Stellenzahl bei der Polizei. Wir richten neue Diensträume für den polizeilichen Staatsschutz in einem Bestandsgebäude her, aber sehr geeignete, angemessene Räume für den Staatsschutz, genannt auch Antiterrorzentrum. Wir beschleunigen die Besoldungserhöhung zur Erhöhung der Attraktivität der Polizei. Wir stärken die Polizeiakademie, die so viele Polizistinnen und Polizisten ausbildet wie noch nie. Und aktuell – ein weiteres Beispiel – wir richten fünf mobile Wachen an frequentierten Plätzen ein, um dort die Sicherheit zu erhöhen. Diesen Kurs werden wir auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Darin werden wir uns von Ihnen auch nicht beirren lassen, Herr Kollege.
Unsere Aufgabe im Parlament ist es nun, den Rechtsrahmen so zu setzen, dass die Polizei bestmöglich in die Lage versetzt wird, gegen organisierte Kriminalität und Gewalt vorzugehen. Dabei wäre es nicht hilfreich, bei alten, vermeintlichen Gewissheiten stehenzubleiben. Vielmehr müssen wir auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren und da, wo es nötig ist, das Polizeigesetz anpassen. Wir haben den Terroranschlag erlebt und wir müssen leider mit einer latenten, abstrakten Terrorgefahr umgehen. Wir müssen immer auch auf höchstrichterliche Rechtsprechung reagieren, und wir müssen dafür sorgen, dass wir uns in die Sicherheitsarchitektur des Bundes und der Länder einpassen und diese unterstützen. Ich appelliere an alle Mitglieder in diesem Haus, in Berlin keine Sonderwege zu beschreiten, sondern ein Höchstmaß an bundesweiter Harmonisierung im Polizeirecht anzustreben.