Protocol of the Session on May 17, 2018

Änderungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 18/1033-3

Ich habe den Gesetzesantrag vorab an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz überwiesen – und darf nachträglich Ihre Zustimmung feststellen. – Ich eröffne hiermit die erste Lesung. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD, und hier der Kollege Kohlmeier. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten tatsächlich heute, wie es die Präsidentin zutreffend ausgeführt hat, und ich erspare es mir, den langen Titel noch mal vorzulesen, einfach gesagt, die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung im Berliner Landesrecht, und zwar so, wie die Datenschutzgrundverordnung dann nächste Woche am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird. Und da bin ich bei einem Problem, das ich hier offen ansprechen möchte, und zwar hinsichtlich der Zeitleiste, warum wir das so kurzfristig besprechen. Es war tatsächlich suboptimal, dass es die Koalitionsfraktionen nicht geschafft haben, hier rechtzeitig dieses Gesetz vorzulegen.

[Beifall von Paul Fresdorf (FDP)]

Aber, liebe Kollegen und Kolleginnen, wenn Sie mal regiert haben, dann wissen Sie, die Kollegen der CDU sind da etwas erfahrener, die Kollegen der FDP und der AfD deutlich unerfahrener. Es gibt selbstverständlich, wenn man so ein wichtiges Gesetzesvorhaben miteinander diskutiert, Gesprächsbedarf in den Koalitionsfraktionen, und diese Gespräche in den Koalitionsfraktionen muss man miteinander führen und aushalten. Insofern haben wir nun heute hier ein sehr gutes Gesetz zur Beratung, gleichwohl es eigentlich zu spät kommt. Die Präsi

dentin hat es bereits mitgeteilt, dass die Vorabüberweisung bereits erfolgt ist. Wir haben am Montag im Ausschuss bereits eine ausführliche und umfassende Anhörung zum Gesetz gehabt, sodass wir am 31. Mai 2018, und zwar in 14 Tagen, dann hier im Haus die zweite Lesung machen können.

Inhaltlich bin ich der Auffassung, dass wir eine gute Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung für Berlin machen, und das haben uns die Anzuhörenden auch bescheinigt, gleichwohl einige Änderungsvorschläge gekommen sind. – Auf zwei Punkte möchte ich eingehen, weitere Punkte werden dann meine Kollegen von den Grünen und von der Linkspartei noch einmal erörtern.

Zum einen ist mir wichtig, dass wir einen guten Ausgleich schaffen, und zwar zwischen Datenschutz und der Arbeitsfähigkeit der Berliner Behörden und der nachgeordneten Einrichtungen. Wir haben am Montag bereits diskutiert und auch darüber lange in der Koalition gestritten: Welche Befugnisse soll eigentlich die Datenschutzbeauftragte bekommen? Die Datenschutzbeauftragte hat auch öffentlich kommuniziert, dass sie gerne ein Anordnungsrecht und idealerweise auch eine Bußgeldmöglichkeit haben möchte, welches sie bei Datenschutzverstößen gegenüber Berliner Behörden oder nachgeordneten Einrichtungen verhängen kann. Ich verhehle nicht, dass ich große Sympathie für diesen Vorstoß und diesen Vorschlag habe, insbesondere weil wir uns im Datenschutzausschuss schon zweimal mit einem Berliner Unternehmen befassen mussten, und zwar mit der Charité, wo erhebliche Datenschutzverstöße vorliegen. Gleichwohl kann ich es mir schlechterdings vorstellen, dass die Datenschutzbeauftragte der einen Behörde einen Bußgeldbescheid schickt und eine vom Land finanzierte Behörde oder nachgeordnete Einrichtung dann ein Bußgeld zahlen muss, und zwar an die Datenschutzbeauftragte und hier von einer Tasche in die andere Tasche gezahlt wird oder dass schlechterdings das Verwaltungsgericht möglicherweise darüber entscheiden muss, wenn zwei Landesbehörden miteinander streiten.

Insofern haben wir uns in der Abwägung, das ist möglicherweise nicht der Weisheit letzter Schluss, entschieden, hier keine Bußgeldmöglichkeit für die Datenschutzbeauftragte vorzusehen, sondern ihr die Möglichkeit einzuräumen, Datenschutzverstöße von Behörden zu beanstanden und dann in dem entsprechenden Fachausschuss miteinander zu beraten. Aber ich räume durchaus ein: Über die Frage kann man noch miteinander diskutieren, und über die Frage werden wir möglicherweise auch diskutieren, wenn man sich das Gesetz später noch mal anschaut.

Einen zweiten Punkt möchte ich hier deutlich machen, der in der Anhörung relevant war, und zwar die Frage, ob die Pressefreiheit eingeschränkt wird. – Nein, die Pressefreiheit wird durch dieses Datenschutzgesetz nicht ein

(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld)

geschränkt, und auch den Antrag der AfD, der vorliegt, der auf den Rechnungshof rekurriert, werden wir in 10 oder 14 Tagen im Ausschuss beraten. Das ist mein Vorschlag. Insofern besteht dann die Möglichkeit, Änderungsanträge vorzulegen, und zwar üblicherweise zu dem Zeitpunkt, wenn das Wortprotokoll vorliegt. Das würden wir abwarten und entsprechende Änderungsanträge einbringen.

Schlussendlich ist es gut, dass wir nun dazu kommen, dieses Datenschutzgesetz miteinander im Abgeordnetenhaus zu beraten und am 31. Mai 2018 zu einer Beschlussfassung zu kommen. Ich freue mich auf die Beratung in der nächsten Ausschusssitzung, und zwar mit Auswertung der Anhörung, die wir am Montag hatten. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD und der LINKEN]

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Stettner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Einige Gäste sind auch noch da. Die DSGVO – das klingt doch relativ sperrig, und ich glaube, die meisten können sich wenig darunter vorstellen, wovon wir eigentlich sprechen. Die Datenschutzgrundverordnung der EU – und da erlauben Sie mir bitte, dass ich ein klein wenig aushole – ist seit zwei Jahren als Verordnung in Kraft mit einer zweijährigen Übergangsfrist. Abgesehen von den Kollegen der FDP und der AfD, die weder auf Landes- noch auf Bundesebene da etwas verbockt haben, müssen wir alle ein bisschen ruhiger sein, denn auf Bundesebene haben wir auch noch kein Anpassungsgesetz geschafft. So gesehen sind wir da leider sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene etwas zu langsam unterwegs.

Warum braucht es diese einheitliche Datenschutzgrundverordnung? – Da sollten wir über Europa reden, weil wir der Meinung sind, dass wir in einer Vielfalt der Kulturen in Europa unsere Zukunft sehen. Und wenn wir glauben, dass wir ein souveränes Europa brauchen, dann müssen wir Europa auch die Möglichkeit zu agieren geben.

[Zuruf: Souveränes Deutschland!]

Ein souveränes Deutschland haben wir sowieso, kein Problem. – Aber wenn wir mit internationalen Konzernen und mit Big Data umzugehen haben, geht es darum, dass Europa die Macht hat, die Regelungen, die wir gemeinsam vereinbaren, auch durchzusetzen.

Das gab es bis vor zwei Jahren nicht. Es gab nur nationale Datenschutzgesetze und kein Europarecht. Wir alle haben die Diskussion um Facebook und Google nachvollzogen, es braucht eine europäische Regelung, die

auch umsetzbar ist. Das ist gemacht worden, und das ist diese sogenannte Datenschutzgrundverordnung, die wir jetzt an nationales Recht anzupassen haben, und die Öffnungsklauseln, die dort vorgesehen sind – also die Anpassung an deutsches Recht und an Berlin vorzunehmen.

Das haben wir im Ausschuss diskutiert. Wir werden eine Sondersitzung durchführen, um weiter darüber zu sprechen, und haben in einigen Punkten festgestellt, wo wir Dissens haben, die wir zu diskutieren haben. Zwei davon möchte ich aufzählen; sie sind beide schon genannt worden, und wir stellen fest, dass wir da nicht die ganz gleiche Auffassung haben. Es ist der Sinn und Zweck des Fachausschusses, darüber zu diskutieren.

Wir sind davon überzeugt, dass wir die Gewaltenteilung einzuhalten haben, auch beim Datenschutz. Auch beim Schutz der Persönlichkeitsrechte müssen wir darauf achten, dass die Gewaltenteilung funktioniert und die Finanzprüfung des Landesrechnungshofs ihren Job machen kann und nicht im Vorfeld den zu warnen hat, dass seine Daten aufgenommen werden, während die Untersuchung noch läuft.

Genau das gleiche Problem haben wir bei der Pressefreiheit, beim sogenannten Presseprivileg. Auch das ist, glaube ich, eine gemeinsame Meinung hier im Haus, dass die Pressefreiheit nicht zu beschneiden ist. Hier kann ich dem Kollegen Kohlmeier nicht ganz zustimmen; die Expertenanhörung war da etwas differenzierter: Eindeutig ist dort mitgeteilt worden, dass die jetzige Situation die Pressefreiheit insoweit beschränkt, als das Presseprivileg nicht mehr in der gleichen Form eingehalten wird. Was heißt das? – Redaktionen sammeln natürlich Daten von Menschen, selbstverständlich, und sind bisher datenschutzrechtlich extra gestellt, sodass sie dies dürfen und nicht in eine Meldepflicht gebracht werden. Das ist ab dem 25. Mai nicht mehr der Fall. Deswegen haben wir eine Sondersitzung vereinbart, damit wir möglichst schnell darüber sprechen können, um wieder entsprechend der Gewaltenteilung das sicherlich von uns allen gewünschte Presseprivileg herzustellen.

Ich freue mich auf die Beratung und bin davon überzeugt, dass wir mit den entsprechenden Änderungsanträgen diese Fehler beheben werden. – Danke schön!

[Beifall bei der CDU]

Für die Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Niklas Schrader. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ende der nächsten Woche tritt die europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft, und schon allein das bedeutet ja

(Sven Kohlmeier)

einen ziemlich großen Schritt für den Datenschutz in der EU, aber auch in Berlin: Die Datenschutzgrundverordnung soll Menschen besser in die Lage versetzen, selbst über die Verwendung ihrer Daten zu bestimmen. Sie verpflichtet Unternehmen und auch öffentliche Stellen zu mehr Transparenz und Kontrolle bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Sie stärkt Informationsrechte, sie stärkt Widerspruchsrechte von Betroffenen. Sie verpflichtet zur Nutzung von datenschutzfreundlicher Technik nach dem Prinzip „privacy by design“.

Und vor allem stärkt sie auch die Rolle der Datenschutzbeauftragten in den Ländern. Auch wenn diese Verordnung ihre Schwächen hat – unter anderem, weil auch die Bundesrepublik Deutschland in den Verhandlungen immer wieder versucht hat, sie aufzuweichen –, bedeutet sie in der gesamten EU und auch in Berlin eine Stärkung des Datenschutzes. Das ist erst einmal erfreulich, und das kann uns auch keiner mehr nehmen.

Wenn wir uns jetzt hier mit unserem Gesetzentwurf, der insbesondere die Umsetzung der europäischen Regelungen für die öffentlichen Stellen des Landes Berlin regelt, an die Umsetzung auf Landesebene machen, dann ist unser Ziel, diese Grundausrichtung, diese Prinzipien der Datenschutzgrundverordnung zu wahren und für unsere Berliner Ebene durchzudeklinieren. Ich glaube, das ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ganz gut gelungen.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

Auf eine entscheidende Frage hier auf Landesebene möchte ich ein bisschen vertieft eingehen: Das ist die, wie die Datenschutzbeauftragte gegen Datenschutzverstöße öffentlicher Stellen vorgehen kann. Gegen Private, also Wirtschaftsunternehmen z. B., können die Aufsichtsbehörden ja nach der Datenschutzgrundverordnung jetzt Bußgelder verhängen. Das ist ein ziemlich großer Schritt, und ich hoffe, das wird zu einem höheren Datenschutzniveau bei Unternehmen wie Facebook und Co. beitragen.

Aber schwierig bleibt natürlich die Frage, welche Sanktionsmittel, welche Druckmittel die Datenschutzbeauftragte gegen öffentliche Stellen in der Hand hat, wenn sie dort Datenschutzverstöße feststellt. Da will ich auch das Beispiel Charité nennen, das auch Herr Kohlmeier schon angesprochen hat: Die Charité hat über Jahre hinweg bei der Digitalisierung von Verfahren datenschutzrechtliche Standards und auch Standards der Datensicherheit unterlaufen – obwohl die Datenschutzbeauftragte das mehrfach moniert hatte. Es ist nicht einfach, hier eine Lösung zu finden, wie man in so einem Fall Abhilfe schaffen kann. Es waren auch Bußgelder in der Diskussion, die man gegen öffentliche Stellen verhängen kann, bei der Verhandlung über diesen Gesetzentwurf.

Ich finde, das kann man diskutieren. Aber wir sind uns, glaube ich, einig darüber, dass ein Bußgeld – Herr Kohl

meier hat das auch angesprochen –, das von der einen öffentlichen Stelle gegenüber der anderen verhängt wird – und dann fließt das von einem öffentlichen Topf in den anderen –, nicht unbedingt unproblematisch ist und auch nicht zwangsläufig ein wirksames Sanktionsmittel darstellt.

Deshalb haben wir in unserem Entwurf den Vorschlag gemacht, dass es für die Datenschutzbeauftragte ein Beanstandungsrecht gibt, und wenn der Beanstandung nicht gefolgt wird, dann kann die Datenschutzbeauftragte den zuständigen Fachausschuss hier im Haus anrufen und die Aufnahme dieses Vorgangs auf die Tagesordnung verlangen. Dann besteht die Möglichkeit, so ein Datenschutzproblem im Ausschuss mit dem zuständigen Senator, mit der zuständigen Senatorin zu beraten und damit mit der politischen Spitze zu beraten und diese zur Rede zu stellen. – Ich finde, das ist ein Fortschritt und kann auch die Rolle der Datenschutzbeauftragten stärken.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

Wir werden das im Ausschuss noch diskutieren, und ob das jetzt der Königsweg ist, wird sich tatsächlich erst in der Praxis herausstellen. Ich glaube, wir müssen da jetzt erst einmal ein bisschen ausprobieren. Wir sind gern bereit – ich glaube, da kann ich auch für die Koalition sprechen –, dass wir die Praxis dieses Gesetzes nach einiger Zeit noch einmal anschauen und bewerten und dann ggf. einige Punkte ändern und das auch noch in dieser Wahlperiode tun.

Für mich ist eins klar: Die unabhängige Datenschutzaufsicht in Gestalt der Datenschutzbeauftragten ist nicht dazu da, den öffentlichen Stellen und der Verwaltung das Leben so einfach wie möglich zu machen. Mehr Schutz von Grundrechten bedeutet nun einmal oft einen Mehraufwand und oftmals einen Konflikt mit anderen politischen Zielen. Das ist völlig normal, und da ist es die Aufgabe der Datenschutzbeauftragten, der Verwaltung auch einmal auf die Nerven zu gehen und Datenschutzregeln einzufordern. Das ist essenziell für den Grundrechtsschutz, und dafür müssen wir ihr auch die nötigen Instrumente in die Hand geben.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Wir haben vor ein paar Tagen die Anhörung im Datenschutzausschuss gemacht. Da wurden einige Fragen aufgebracht, die hier auch schon angesprochen wurden. Die müssen wir noch diskutieren, z. B. wie sich das neue Datenschutzrecht auf die unabhängige Arbeit des Landesrechnungshofs auswirkt oder ob wir das sogenannte Presseprivileg ausreichend berücksichtigt haben, damit das Niveau der Pressefreiheit erhalten bleibt. Das müssen wir selbstverständlich sicherstellen. Diese Punkte werden wir noch in Ruhe auswerten und die Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, diskutieren.

Ich hoffe, wir werden da zu einer Lösung finden. Aber ich sage dabei auch: Wir dürfen bei unserem Landesgesetz nicht hinter die Datenschutzgrundverordnung zurückfallen, sondern im Gegenteil: Wo es möglich ist, sollten wir die Spielräume nutzen und den Datenschutz stärken. In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Gläser. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das

[Der Abgeordnete hält ein Schriftstück hoch.]

ist die DSGVO, Ihr eines bürokratische Monster aus Brüssel, und das

[Der Abgeordnete hält ein weiteres Schriftstück hoch.]

ist das Berliner Landesgesetz zum Datenschutz. Das sind die Dinge, mit denen sich die Berliner in Zukunft vermehrt beschäftigen sollen.