Ich komme nun zu einem wichtigen Thema, bei dem unsere Meinungen in der Tat auseinandergehen, schon seit einem Jahr. Ich spreche von der Anpassung der Besoldung. Da haben Sie trotz vorhandener Mittel nicht die richtigen Prioritäten gesetzt. Da vermasseln Sie auch einiges, was gerade im Hinblick auf Personalmanagement und Gewinnung von Personal möglich gewesen wäre. Auch Sie, Frau Schillhaneck, als Sie das gerade erläutern wollten: Wie Sie bei dem Erhöhungstermin vom 1. August auf den 1. Juni gekommen sind, erschließt sich mir immer noch nicht. Es ist ein Witz! Ich bin im Arbeitgeberverband tätig. Das sind immer solche Angebote, wo ich mir sage: Mit solchen Witzangeboten organisiert man sich den Streik der Gewerkschaften. Es ist ganz klar: Wenn man eine Angleichung will, muss man auch in die Systematik reingehen, dann muss die Systematik so sein, wie es auch mit den Angestellten und den übrigen Beamten läuft. Und da ist es nun mal der 1. Januar und nicht später. Das hätten Sie tun sollen, das hätten Sie tun müssen. Das haben Sie nicht getan, und damit haben Sie eine Chance vertan. Das ist das Ärgerliche, denn Sie haben auch eine Chance vertan, um Berlin als seriösen Arbeitgeber für die Beamten wie auch für die Angestellten zu präsentieren.
Hier schließt sich der Kreis zu den anderen Maßnahmen, die hier besprochen wurden: Das alles, was Sie hier vorhaben, auch was die Hortbetreuung angeht, geht nicht, wenn Sie kein Personal finden. Das Personal allerdings sollte Vertrauen in diesen Arbeitgeber haben. So bauen Sie das Vertrauen nicht auf. Und wenn Sie dann auch noch, den Schlenker muss ich mir erlauben, gegen die berechtigten Forderungen aus den Überstunden die Verjährungseinrede erheben, haben Sie auch noch den Rest
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Hauptausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie empfohlen. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Abschiebungshaft zur Durchsetzung der Ausreisepflicht und zum Schutze der Bürger vor Straftätern statt rot-rot-grüne Realitätsverweigerung
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz Asylberechtigter einerseits und die Durchsetzung der Ausreisepflicht gegen Nichtberechtigte andererseits sind zwei Seiten derselben Medaille. Wir können den wirklich Schutzbedürftigen großzügigen Schutz nur dann gewähren, wenn wir die nicht Schutzbedürftigen zur Ausreise veranlassen. Je mehr uns das gelingt, umso größer sind unsere Möglichkeiten, wirklich Schutzbedürftigen Schutz zu gewähren. Leider hat diese Erkenntnis die rot-rot-grüne Koalition noch nicht erreicht. Sie träumt von einer Welt ohne staatlichen Zwang, in der Ausreisepflichtige einer freundlichen Ausreiseaufforderung Folge leisten. Genau so hat sie es in ihrem Koalitionsvertrag auf S. 113 vereinbart. Ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin:
Bezogen auf die Beendigung des Aufenthalts will die Koalition einen Paradigmenwechsel. An die Stelle einer reinen Abschiebepolitik soll die Förderung einer unterstützten Rückkehr treten.
Das ist völlig realitätsfern, das beweisen die Antworten des Senats auf meine Schriftliche Anfrage vom 16. Januar. Während unter der Regierungsverantwortung der CDU hier in Berlin im Jahr 2016 die Ausreisepflicht gegen 11 629 Personen durchgesetzt worden ist, sind die Zahlen in Ihrer Regierungsverantwortung, meine Damen und Herren von der rot-rot-grünen Koalition, dramatisch
eingebrochen, und zwar um 55 Prozent. Daher muss uns die völlig unzureichende Vollziehung der Ausreisepflicht durch die rot-rot-grüne Regierungskoalition heute erneut beschäftigen.
In ihrem Koalitionsvertrag – S. 114 – haben Rot-RotGrün folgende weitere völlig unverantwortliche Vereinbarung getroffen:
Die Koalition hält Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam grundsätzlich für unangemessene Maßnahmen und wird sich deshalb auf Bundesebene für deren Abschaffung einsetzen.
Es ist schon erstaunlich, dass Sie diesen Unsinn auch noch durch Klatschen bekräftigen! – Daher wundert es auch nicht, dass der Innensenator nach der Schließung der gemeinsamen Abschiebehafteinrichtung der Länder Berlin und Brandenburg in Eisenhüttenstadt im Frühjahr 2017 nichts unternommen hat, um geeignete Abschiebehaftplätze in ausreichender Zahl zu schaffen.
Ohne jeden Zweifel ist die Abschiebehaft nicht erforderlich in der weit überwiegenden Zahl der Fälle, in denen die Ausreisepflicht im Wege der Direktabschiebung durchgesetzt werden kann und in denen es sich nicht um strafrechtlich in Erscheinung getretene Personen handelt. Aber, meine Damen und Herren von der rot-rot-grünen Linkskoalition: Was ist mit vollziehbar ausreisepflichtigen, verurteilten und im Gefängnis einsitzenden Strafgefangenen, deren Entlassung aus der Strafhaft bevorsteht? Was ist mit bereits auf freiem Fuß befindlichen Straftätern? Was ist mit terroristischen Gefährdern? Was ist mit ausreisepflichtigen Personen, die sich der Abschiebung bereits wiederholt entzogen haben? Was ist mit Personen wie dem tunesischen Staatsangehörigen Fatih Ben M., dessen Fall kürzlich bekannt wurde? Was ist mit einem solchen abgelehnten, vollziehbar ausreisepflichtigen Asylantragsteller, gegen den elf Ermittlungsverfahren laufen, der 18 oder mehr Alias-Identitäten missbraucht hat und sich der Abschiebung bereits wiederholt entzogen hat? Wollen Sie diese Personen auf freiem Fuß lassen? Wollen Sie weiter zusehen, wie sie sich der Abschiebung entziehen? Wollen Sie es verantworten, dass von ihnen weitere Gefahren für unsere Bürger ausgehen? Das ist doch völlig unverantwortlich, meine Damen und Herren von der rot-rot-grünen Koalition! Richtig ist doch vielmehr: Sie haben die Verantwortung, alle Ihnen zur Verfügung stehenden rechtstaatlichen Mittel auszuschöpfen, um die Ausreisepflicht durchzusetzen, insbesondere bei Straftätern, bei gefährlichen Personen und denjenigen, die sich ihrer Abschiebung bereits entzogen haben.
Erkennen Sie denn nicht, dass Ihr Vollzugsdefizit das Vertrauen der Bürger in die Durchsetzungsfähigkeit des demokratischen Staats, ja, der wehrhaften Demokratie gefährdet und die Legendenbildung der Opportunisten am rechten Rand befördert?
Daher fordere ich Sie auf: Geben Sie Ihre Träumereien über freiwillige Ausreisen auf! Kommen Sie endlich zur Besinnung! Erfüllen Sie endlich die Ihnen obliegende Pflicht! Schützen Sie nicht ausreisepflichtige Straftäter, Gefährder und Asylbetrüger, sondern schützen Sie unser Land! – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dregger! Wir haben vorhin in der Aktuellen Stunde gehört und gespürt, wie weit das Klima der Debatten in diesem Haus schon vergiftet ist. Obwohl Sie das hier in wohlgesetzten Worten vorgetragen haben, bleibt es dennoch eine pure Polemik. Tragen Sie nicht durch Ihre pure Polemik zu einer weiteren Verschlechterung des Klimas in diesem Haus bei!
Es gibt nämlich kein Vollzugsdefizit oder irgendeine Art von Träumerei in der Frage der Abschiebung, sondern es gibt die Anwendung des geltenden Bundesrechts, zu dem wir verpflichtet sind und zu dem sich der Senat und die Koalition bekennen.
Wir haben im Jahr 2017 1 638 Ausreisepflichtige abgeschoben. Wir schieben also jeden Monat im Durchschnitt weit über 100 Personen ab, genau sind es 136. Was Sie sagen für das Jahr 2016, dass da 11 000 oder was abgeschoben worden sein sollen von den Ausreisepflichtigen, weiß ich nicht, wie Sie darauf kommen. Die Statistik sagt für 2016 2028. Vielleicht haben Sie die Wahlperiode zusammengezogen, das können Sie noch mal erläutern. Wir nehmen regelmäßig Abschiebungen vor. Das ist die dauernde Praxis in Berlin, so, wie es das Bundesrecht vorsieht. Und das steht auch überhaupt nicht zu unserer Disposition.
Vielen Dank, Herr Kollege! – Ich hatte vorgetragen, dass unter unserer Regierungsverantwortung 2016 die Ausreisepflicht gegen 11 629 Personen durchgesetzt worden ist. Ist Ihnen bekannt, dass es darunter 2 028 Abschiebungen und 9 601 Ausreisen unter der Androhung der Abschiebung gegeben hat?
Sehr gut, Herr Kollege Dregger, dass Sie das klargestellt haben. Sie haben nicht etwa 11 000 abgeschoben, sondern Sie haben 11 000 zu Ausreisepflichtigen gemacht, von denen 2 028 im Wege der Abschiebung zurückgeführt wurden. Danke für die Klarstellung. In diesem Wege der Anwendung des Abschiebungsrechts fahren wir fort in dieser Wahlperiode. Es ist also nicht so, dass wir irgendetwas verweigern, sondern Sie verweigern sich den Fakten, die aktuell vorliegen. Ich will auf die genaueren Umstände kommen.
Der größte Teil der Rückführungen, die wir vornehmen, sind Direktabschiebungen. Die sind nämlich effizienter, und die brauchen auch keinen richterlichen Beschluss. Aber wir nutzen natürlich auch das Mittel der Abschiebungshaft, und zwar so, wie es das Gesetz verlangt, und nicht nach Gutdünken, wie Sie das immer vortragen. Die Abschiebungshaft ist nämlich kein Instrument der Präventivhaft, sondern dient in erster Linie der Sicherung der Abschiebung und nicht anderen Zwecken. Kann die Rückführung anders erreicht werden, dann ist die Haft nach dem Gesetz nicht möglich. Das wissen Sie natürlich ganz genau. Dort, wo es nötig ist, und dort, wo es möglich ist, macht Berlin die Abschiebungshaft nach den Regeln der Bundesgesetze sich zu eigen und wendet die an.
Kommen wir zu den Abschiebehaftplätzen. Die haben Sie in Ihrer Rede nicht weiter erwähnt. Die kommen aber in dem Antrag vor. Sie beklagen fehlende Kapazitäten in Berlin und damit einen Mangel, den Sie in Ihrer Ressortverantwortung letzte Wahlperiode leider selber herbeigeführt haben. Oder wollen Sie leugnen, dass Ihr Senator den Abschiebegewahrsam in Grünau geschlossen hat? Wir halten es für unverzichtbar, eine ausreichende Zahl von Haftplätzen vorzuhalten, und deshalb nutzen wir zurzeit auch die JVA Tegel, um Gefährder zu inhaftieren, die abgeschoben werden sollen. Zudem kooperieren wir mit anderen Bundesländern bei der Unterbringung im
Wege der Amtshilfe, und schließlich schaffen wir neue Kapazitäten der Unterbringung für Gefährder auch im Land Berlin. Wir handeln im Unterschied zu Ihnen in der letzten Wahlperiode, Herr Kollege.
Sie vermitteln weiter den falschen Eindruck, als ließen wir den Weg der Direktabschiebung aus der Strafhaft ungenutzt. Das ist einfach nicht richtig. Sie haben ja selbst auf einen aktuellen Fall hingewiesen. Die Entscheidung, ob nach Strafprozessordnung aus der Strafhaft heraus abgeschoben werden kann, obliegt der Staatsanwaltschaft. Die muss nämlich entscheiden, ob die weitere Strafvollstreckung zugunsten der Abschiebung aufgehoben werden kann. Und die Statistik zeigt, dass dies in zahlreichen Fällen in Berlin auch geschieht. Selbstverständlich wird auch geprüft, ob nach Verbüßung der Strafe unmittelbarer Abschiebegewahrsam angezeigt ist, angeordnet werden muss, um die Abschiebung zu sichern. Auch das unterliegt der Verantwortung der Justiz. Hier ist allerdings der Richtervorbehalt erforderlich. Es obliegt jedenfalls nicht dem Willen der Koalition, ob dies geschieht oder nicht geschieht.
Ich weiß, ja. Geht aber trotzdem nicht. Ich muss nämlich zu viel erläutern, nämlich zu den Fällen, die Sie ja in der Begründung anführen zu einigen Fällen zur Begründung des angeblichen Verweigerungskurses, den wir da fahren. – Der Fall des tschetschenischen Jugendlichen: Hier war die direkte Überführung in Abschiebehaft deshalb nicht möglich, weil die russischen Behörden nicht kooperiert hatten, was aber damals bei dem Minderjährigen erforderlich gewesen wäre. Und nun können wir darüber beraten, ob diese Voraussetzungen nach Bundesrecht, das ist nämlich § 58 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, so richtig sind oder nicht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, das will ich kurz zitieren:
Auch bei Vorliegen der sonstigen Abschiebungsvoraussetzungen ist dem Minderjährigenschutz grundsätzlich Vorrang vor der Sicherung der Abschiebung durch Haft einzuräumen.
Wir können überlegen, ob diese Entscheidung des Bundesgesetzgebers richtig ist oder nicht. Entscheidend ist, dass Sie in Ihrer Verantwortung im Bundesinnenministerium aktiv werden müssten, wenn Sie da etwas ändern wollen, aber nicht wir hier in diesem Abgeordnetenhaus.
Letzte Anmerkung: Fatih Ben M., den Sie hier genannt haben, war nie als Gefährder eingestuft. Der ist auch aufenthaltsrechtlich keine Sache Berlins, das ist alleinige Zuständigkeit Sachsens und damit auch alle aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Nicht die Berliner sind dafür zuständig, sondern Sachsen. Hier liegen Sie auch daneben. Bei Licht betrachtet bleibt von Ihrem ganzen Antrag nicht viel übrig. Deswegen sollten wir den entscheidenden Punkt aufnehmen, nämlich im Bund zu klären, wo Verbesserungen nötig sind oder nicht. Herr Dregger, hinten in der Fraktion zu sitzen, heißt nicht, Hinterbänkler zu sein, sondern auch Sie tragen Verantwortung, nämlich nicht Desinformation zu betreiben, sondern Aufklärung. Das ist mein Appell an Sie. Danke schön, Herr Kollege!