Protocol of the Session on October 19, 2017

Es war ja eigentlich geplant, dass die Clearingstelle zum Ende des Jahres aufgelöst werden soll, weil dann alle Geflüchteten in die Regelsysteme überführt werden sollen/können. Das ist jetzt aber einfach nicht der Fall. So wie eben schon gesagt wurde, nach wie vor gibt es da einen sehr großen Anlauf und Beratungsbedarf. Deshalb wurde jetzt entschieden, dass diese Clearingstelle weiter fortgeführt wird, noch mal ein weiteres Jahr, dann bis Ende 2018 – aus dem Kapitel 1171, das ist das LAF, der Titel 54010. Dieses weitere Jahr bis 2018 soll genutzt werden, das haben beide Staatssekretäre für Gesundheit und Integration so vereinbart, um dann noch ein Modell zu entwickeln und tatsächlich Ende des Jahres 2018 die Geflüchteten in die Regelsysteme zu überführen.

Nachfragen dazu gibt es nicht. Damit ist die Fragestunde für heute beendet.

Ich komme zur

lfd. Nr. 3:

Stellungnahme des Senats zum Bericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2016

Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drucksache 18/0555

Zunächst begrüße ich die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und erteile ihr das Wort. – Bitte sehr, Frau Smoltczyk!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 2016 war in datenschutzrechtlicher Hinsicht ein äußerst ereignisreiches Jahr. Geprägt wurde es vor allem durch die Entwicklung auf europäischer und internationaler Ebene, die jedoch unmittelbare Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger Berlins und die

Berliner Wirtschaft haben wird. Da ist zunächst die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, die nach vier Jahren zäher Verhandlungen im Mai 2016 in Kraft trat. Durch sie wird erstmals ein komplettes Rechtsgebiet für alle europäischen Mitgliedsstaaten verbindlich und im Detail geregelt. Nach einem Übergangszeitraum von zwei Jahren wird sie ab Mai 2018 europaweit unmittelbar anwendbar sein, ohne dass es noch einer nationalen Umsetzung bedürfte. Dies ist ein wirklich epochaler Schritt, der das Grundrecht auf Datenschutz europaweit anerkennt und ihm eine optimale Geltung in einer globalisierten Welt verschaffen soll.

Die neuen Regelungen stärken die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern durch erweiterte Auskunfts- und Löschrechte erheblich. Auch für Unternehmen bietet das neue Rechtssystem enorme praktische Vorteile, weil dadurch erstmals einheitliche Wettbewerbsbedingungen für alle im europäischen Raum tätigen Unternehmen geschaffen und einheitliche Ansprechpartner für sie definiert werden. Die Aufsichtsbehörden schließlich erhalten deutlich erweiterte Befugnisse, die einer möglichst effizienten Durchsetzung des Datenschutzes dienen sollen.

Für die Datenschutzaufsichtsbehörde hat mit dem Beschluss über die Einführung der DatenschutzGrundverordnung eine Zeit intensivster Vorbereitungen auf das neue Rechtssystem begonnen. Neue Verfahren der Zusammenarbeit mussten und müssen entwickelt und vorbereitet werden, das höchst komplizierte Rechtsgebiet muss in all seinen Anforderungen durchdrungen werden, um die notwendigen Vorbereitungen für die sehr komplexen neuen Verfahren treffen zu können. Diverse Gesetzesanpassungen wurden von uns intensiv begleitet, denn leider war festzustellen, dass auf Bundesebene verschiedene Versuche unternommen wurden, die auf europäischer Ebene gestärkten Datenschutzrechte auf nationaler Ebene wieder einzuschränken, was erhebliche verfassungsrechtliche Fragen aufwirft und im Übrigen auch Rechtsunsicherheit schafft. Insgesamt setzte zwischen den Datenschutzbehörden sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene eine intensive Diskussion um die Auslegung der neuen Regelungen ein, um ab Mai 2018 tatsächlich einigermaßen abgestimmt agieren zu können. Es ist eine riesige Herausforderung.

Zugleich haben wir alles in unserer Kraft stehende versucht, um unser Beratungsangebot für die Berliner Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und Verwaltungen zu verstärken. Nur als Beispiel möchte ich in diesem Zusammenhang unsere seit Beginn dieses Jahres regelmäßig stattfindenden Start-up-Sprechstunden hervorheben, in denen wir Berliner Gründerinnen und Gründer individuell zu Datenschutzfragen beraten. Dieses Angebot wird sehr gut angenommen und vermittelt uns gleichzeitig einen Einblick in die Schwierigkeiten der Wirtschaftsunternehmen mit den neuen Anforderungen und der Datenschutz-Grundverordnung.

Von enormer praktischer Bedeutung für die nationale Wirtschaft war die ebenfalls im Jahr 2016 getroffene Vereinbarung des sogenannten Privacy-Shields zwischen der Europäischen Kommission und den USA: Dieses Abkommen ist datenschutzrechtlich zwar nach wie vor mit vielen Fragezeichen versehen, bietet aber europäischen Unternehmen dennoch derzeit einen Rahmen zur Übermittlung personenbezogener Daten an zertifizierte US-Unternehmen. Auf der Webseite meiner Behörde sind detaillierte Informationen über das neue Abkommen zu finden.

Auf lokaler Ebene hatten wir mit einer großen Bandbreite datenschutzrechtlich relevanter Fragen zu tun. Natürlich ging es immer wieder um Fragen des Ausgleichs zwischen innerer Sicherheit und den Freiheitsrechten der Menschen, ob es sich nun um den Einsatz von Videoüberwachung, den Einsatz sogenannter stiller SMS in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder um das Wirken eines Vereins im Bereich der Deradikalisierung handelte.

Sehr großen Raum hat der Bereich Gesundheitsdatenschutz eingenommen, da nach wie vor erhebliche Mängel im Datenschutzmanagement und in der Datensicherheit sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch in den Krankenhäusern festzustellen sind. Gerade in diesem Bereich geht es aber um höchst sensitive Daten, die besonderen Schutzes bedürfen. Dieser Schutz fordert insbesondere in den großen Krankenhausbetrieben mit ihren komplexen Datenverarbeitungssystemen riesige Anstrengungen, die teilweise noch deutlich intensiviert werden müssen.

Im Übrigen ging es um Themen wie z. B. den Umgang von Wohnungsbaugesellschaften mit Kandidaturen für Mieterräte, die Gestaltung der Arbeit der Kinderambulanzen, die Zulässigkeit der Anforderung amtsärztlicher Diagnosen durch Arbeitgeber und vieles mehr. Fälle wie die Durchführung von Bewerbungsgesprächen über Skype oder der Einsatz von WhatsApp in Schulen zeigen, dass die sich immer weiter entwickelnde Digitalisierung der Gesellschaft auch zu immer neuen datenschutzrechtlichen Problemen führt.

Im Bereich der Informationsfreiheit hat sich ebenfalls vieles getan, seit das Berliner Informationsfreiheitsgesetz im Jahr 1999 in Kraft trat. Damals bedeutete es eine Abkehr vom traditionellen Prinzip des Amtsgeheimnisses. Die Informationsfreiheit hat sich jedoch in diesen vergangenen 18 Jahren stetig weiterentwickelt, sie ist sozusagen erwachsen geworden. Das spiegelt sich auch in den Eingaben zu diesem Bereich wider, die mein Haus erreichen. War in den Jahren zuvor noch ein regelmäßiger Anstieg zu verzeichnen, sind die Eingabezahlen im vergangenen Jahr erstmals zurückgegangen. Aber auch der Anteil an Eingaben, in denen wir einen anderen Umgang mit dem Informationsfreiheitsgesetz anmahnen mussten,

ist kontinuierlich zurückgegangen. Dies könnte darauf hindeuten, dass der Grundgedanke der Informationsfreiheit in der Verwaltung angekommen ist und auch ernst genommen wird.

[Benedikt Lux (GRÜNE): Das wäre schön!]

Es bleibt abzuwarten, ob die künftige Entwicklung diese Annahme stützen wird. Dennoch besteht weiterhin Handlungsbedarf. Die gesellschaftliche Entwicklung geht zur Fortentwicklung bestehender Informationsfreiheitsgesetze hin zu Transparenzgesetzen. Mit Verabschiedung des E-Government-Gesetzes im vergangenen Jahr ist Berlin einen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Allerdings muss die darin enthaltene Verpflichtung der Verwaltung zur proaktiven Veröffentlichung von Unterlagen noch konkretisiert und mit Leben erfüllt werden.

Das waren nur einige wenige Themen, mit denen mein Haus sich derzeit befasst. Die notwendigen Anpassungen in unserer Arbeit aufgrund der DatenschutzGrundverordnung stellen einen riesigen Kraftakt für meine Behörde dar. Ich möchte deshalb diese Gelegenheit auch nutzen, meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich für ihren steten und engagierten Einsatz zu danken, ohne den diese Umstellung nicht möglich wäre.

[Beifall bei der SPD, der CDU, der LINKEN, den GRÜNEN und der FDP]

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Vielen Dank! – Für die Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der SPD. Der Kollege Schreiber hat das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte den Ball, den Sie gerade hierher geworfen haben, gerne zurückgeben, Frau Smoltczyk. Ich möchte mich auch seitens der SPDFraktion ganz herzlich bei Ihnen als Datenschutzbeauftragter, aber eben auch bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, und zwar auch gerade deswegen, weil sie unermüdlich für die Einhaltung der Grundrechte und Freiheitsrechte in dieser Stadt aktiv tätig sind und oftmals bei Debatten Dinge hören, wo sie sagen, na ja, das könnte man anders formulieren, aber sie an der Sache orientiert sind. Es ist wichtig, dass Sie diese Aufgabe übernehmen und wir den Datenschutzbericht nicht einfach abheften und sagen: Ist gut! – Er ist ein Auftrag an uns als Parlament, Dinge weiterzuverfolgen bzw. ihnen nachzugehen. Deswegen noch einmal von unserer Seite: Herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall von Henner Schmidt (FDP)]

Ich durfte vor genau einer Woche bei Ihnen hospitieren. Das war für mich interessant. Ich durfte mir die Behörde anschauen, mit Mitarbeitern sprechen und mir einen Überblick verschaffen, was sie leisten und tun. Eins ist dabei sehr deutlich geworden: Es geht teilweise um individuelle Datenschutzprobleme, aber die Behörde erfüllt gerade in politischen Debatten eine wichtige Funktion.

Ich möchte auf ein größeres Thema hinweisen, das uns in diesem und dem nächsten Jahr sicher noch intensiv beschäftigen wird, nämlich die Initiative zur Videoüberwachung. Dazu haben Sie sich rechtlich klar positioniert, und Sie haben abgewogen, was machbar und möglich ist. Dieser Input ist für die politische Debatte sehr wichtig. Es ist ein wichtiger Fingerzeig an uns, den Datenschutz bei diesem Thema hochzuhalten.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Als Innenpolitiker macht man den Spagat zwischen dem Ausschuss, der für Inneres zuständig ist, und dem, der für Datenschutz zuständig ist. Das geht. Es ist eine Frage, wie man die Rollen ausfüllt. Man muss abwägen zwischen Sicherheit auf der einen Seite und Freiheit und Grundrechten auf der anderen. Das sind ganz elementare Themen in unserem Land, in unserer Demokratie. Ich denke, da sind wir auf einem guten Weg.

Ein paar Punkte sollte man hier hervorheben: Ich finde es sehr gut, dass Sie umstrukturiert und dort, wo es möglich war, ein Bürgeroffice eingerichtet haben und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger der Stadt sind, die ein Problem oder Anliegen haben. Sie sagten, Sie hätten 1 500 bis 1 700 Bürgerkontakte im Jahr. Manchmal seien es kleine und manchmal große Probleme. Ich habe gesehen, dass Ihr Mitarbeiterstamm nicht so groß ist. Er wächst jetzt um 15 Personen. Es ist gut, dass es da mehr Stellen gibt, aber wir als Parlament müssen möglichweise auch über eine Infrastrukturverbesserung nachdenken, darüber, ob das Vorhandene in der Zukunft ausreicht, ob wir eine andere Liegenschaft brauchen. Denn der Datenschutz ist nicht nur wichtig, er muss auch in der Struktur wachsen, damit die Anliegen bearbeitet werden können.

Sie haben bereits auf die europäische Datenschutzgrundverordnung hingewiesen. Da waren Sie und Ihre Behörde ein Stück weit Vorreiter. Sie haben sich dem Problem frühzeitig gestellt und sich in die Institutionen eingebracht, als es um die Beratung ging. Sie haben dazu beigetragen, dass wir das im Mai des nächsten Jahres umsetzten können. Es entlässt aber die Politik nicht aus der Verantwortung, Sie dabei zu unterstützen.

Ich möchte mal mit Zahlen verdeutlichen, welche Größenordnungen die Sanktionsmöglichkeiten haben können – da soll der eine oder andere Finanzpolitiker ruhig in

seinem Sitz nervös werden –: Sie können bei Unternehmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes reichen, wenn datenschutzrechtliche Verstöße auftreten. Das würde über den Datenschutz an das Land Berlin zurückgehen. Das wäre ein guter Anreiz, sich dem Thema stärker zu widmen.

Sie haben in Ihrem Jahresbericht 14 große Themenkomplexe aufgegriffen. Die werden wir im Ausschuss alle begleiten. Ich will mit der Hoffnung schließen, dass Sie Ihre unermüdliche Arbeit fortsetzen. Sie werden vielleicht nicht immer Erfolg bei der Durchsetzung bei der Verwaltung oder der Politik haben, aber entscheidend ist, dass am Ende der Datenschutz und die Grundrechte gestärkt werden. Davon haben die Demokratie und der Rechtsstaat etwas. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der FDP – Beifall von Burkard Dregger (CDU)]

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Dr. Juhnke als Nächster das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Smoltczyk! Sie und Ihre Mitarbeiter haben uns heute wieder einen umfangreichen Bericht vorgelegt. Dafür danken wir Ihnen! Sie haben wieder eine Fülle von Missständen aufgedeckt, aber auch Verbesserungsvorschläge gemacht. Es wird unsere Aufgabe sein, im Fachausschuss darüber zu diskutieren, vor allem bei den Dingen, wo es immer noch unterschiedliche Auffassungen zwischen den Stellungnahmen des Senats und den Ausführungen gibt, die Sie in Ihrem Bericht gemacht haben.

In dem Datenschutzbericht spiegelt sich sicherlich auch die fortschreitende Digitalisierung und Vernetzung in allen Lebensbereichen wider. Ich denke, wer die bequeme Erledigung von Alltagsgeschäften im Internet oder das wirtschaftliche Wachstum durch Industrie 4.0 genießen möchte, der muss auch bereits sein, die grundsätzlichen Risiken dafür in Kauf zu nehmen. Unsere Aufgabe ist es, diese Risiken beherrschbar zu machen.

Ich möchte noch zwei Stichworte erwähnen: das E-Government und die Vernetzung der Menschen in der Smart City. Die neue Regierung hat mit dem unter RotSchwarz ausgearbeiteten Berliner E-Governmentgesetz eine gute Grundlage erhalten, die über Berlin hinausgestrahlt hat. Mit dieser guten Grundlage wird dem Senat auch die Schaffung einer zentralen IKT-Architektur erlaubt. Wir werden das weiter beobachten und der neuen Staatssekretärin viel Erfolg bei der Umsetzung dieses

(Tom Schreiber)

Gesetzes wünschen. Ich glaube, es ist eine der wesentliche Zukunftsvoraussetzungen dafür, dass wir in Berlin in der Lage sind, mit diesen Dingen technisch beherrscht, aber auch rechts- und datensicher umzugehen.

Das Stichwort Videoüberwachung wurde schon genannt. Frau Smoltczyk! Ihre Behörde hat dazu eine Presseerklärung herausgegeben, in der, wie ich finde, auch politische Argumente enthalten sind. Man muss überlegen, ob das Ihre Aufgabe ist. Sie sind natürlich unabhängig. Gleichwohl: Der Senat wird es mit Freude gesehen haben. Es droht mal wieder, dass das Volk nicht das macht, was es dem Namen nach soll: Es folgt nicht. Es droht eine Mehrheit beim Volk gegen die Auffassung des Senats, der der Meinung ist, die Stammtischhoheit über die LatteMacchiato-Zirkel im Innenstadtring zu haben. Die Bevölkerung sieht das aber beim Thema Videoüberwachung teilweise anders. Da müssen wir in der Tat immer zwischen Freiheit und Sicherheit abwägen. Wir stehen klar auf dem Standpunkt, dass es ohne Sicherheit für niemanden Freiheit geben kann. Sonst gäbe es den hobbesschen Dschungel mit dem Krieg jeder gegen jeden, in dem das Leben einsam, arm, hässlich, tierisch und kurz wäre.

[Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)]

Wir alle leben in Zeiten, in denen wir ein größeres Augenmerk auf die Sicherheit haben müssen. – Herr Lux, da brauchen wir auch Ihre Unterstützung. – Wir waren in der Vergangenheit privilegiert, der Freiheit einen größeren Raum geben zu können. Aber diese glücklichen und relativ unbeschwerten Zeiten scheinen erst einmal vorbei zu sein.

[Zuruf von Ronald Gläser (AfD)]

Aber bei jedem Grundrechtseingriff gilt: Die Dosis macht das Gift. Wir halten nach der Abwägung von Freiheit und Sicherheit eine Ausweitung von Videoüberwachung und das daraus resultierende höhere Schutzniveau der Bürger für zwingend geboten und vertretbar.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP – Niklas Schrader (LINKE): Sie wollen eine Überdosis!]

Natürlich ist das ein besonderer Eingriff in die Grundrechte. Das wissen wir. Es ist auch kein Allheilmittel. Auch das ist bekannt. Aber es ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit. Das sehen wir im ÖPNV. Wir wissen, dass es zu einer schnelleren Aufklärung von Straftaten führt und auch präventive Wirkung hat. Das ist unbestritten, zumindest bei denen, die sich objektiv mit diesen Dingen beschäftigen. Dass die Mehrheit der Bundesbürger die Ausweitung der Videoüberwachung begrüßt, ist bekannt. Sie haben einen Anspruch darauf, dass der Staat mit allen verhältnismäßigen Mitteln zu ihrem Schutz tätig wird.

Wir müssen für diese notwendigen Maßnahmen auch die funktionierenden datenschutzrechtlichen Regelungen finden. Damit sind wir wieder beim Thema Datenschutz