Ich darf noch mal darauf hinweisen, dass wir uns auf Fragen – und diese kurz formuliert – beschränken wollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Demirbüken-Wegner! Wir nehmen diese Situation sehr ernst. Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir ein Problem hatten, dass die Kinder sozusagen nicht auf die Insel gelangen
konnten, weil der Fährdienst nicht funktioniert hat. Das hatte sehr unterschiedliche Gründe. Ich hatte hier auch schon mal berichtet, dass wir auch Ansprechpartner beim Schulpersonal hatten, die wir qualifiziert haben, um hier Unterstützung zu leisten. Wir arbeiten mit einem Dienstleister zusammen. Es wurden Stellen ausgeschrieben. Wir hatten dann letztlich neues Fachpersonal einstellen können.
Nach meinen Informationen ist diese Person erkrankt, sodass wir wieder ein Problem haben. Wir haben natürlich ein starkes Interesse, dass wir dieses Thema wieder lösen können, dass der Fährdienst gewährleistet ist und die Kinder letztendlich regelmäßig zum Unterricht auf die Insel gelangen können, aber das ist eine schwierige Situation. Das hat auch mit Fachkräftemangel in diesem Bereich zu tun. Aber wir haben wirklich ein starkes Interesse, dass dieses Problem wieder gelöst wird.
Verstehe ich Sie richtig, Frau Senatorin, dass weiterhin Kinder, Eltern und Lehrer das Ruder in die Hand nehmen müssen, bei allen Wetterlagen dieses bedienen müssen und damit womöglich auch zu Schaden kommen, dass Sie das ins Auge fassen? Zu qualifizieren ist die eine Geschichte, Personalmangel auch, die Situation vor Ort ist eine sehr schwerwiegende und gravierende, wenn damit womöglich Betroffene zu Schaden kommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich kann mich jetzt gerne wiederholen. Natürlich habe ich ein Interesse, dass Fachkräfte, also Personen in der Lage sind, das Fährboot zu bedienen, die Kinder letztendlich auf die Insel zu bringen und wieder zurück, das ist mein
Interesse und nicht, dass Eltern letztendlich einspringen müssen. Das kann es nicht sein. Deswegen sind wir hier auch weiterhin tätig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zurück auf das Thema Zweckentfremdungsverbot und frage den Senat im Hinblick auf die Ankündigung – wie in München –, 60 Tage für Homesharer zu erlauben, warum der Senat nicht die Hamburger Regelung hier avisiert, 182 Tage, die ja schon durch das Verwaltungsgericht Berlin in Fällen der Zweitwohnung so entschieden wurden.
Und wie möchte der Senat verhindern, dass das Gesetz so durchlöchert werden wird, indem jemand den 61. oder 62. Tag dann eben vorm Verwaltungsgericht Berlin einklagen wird?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das gleiche Problem hätten Sie beim 183. und 184. Tag. Davon mal ganz abgesehen! Das Land Hamburg ist inzwischen sehr unglücklich über seine Regelung, denn indem ich fast die Hälfte des Jahres für eine solche Nutzung freigebe, schaffe ich große Anreize, Wohnungen ausschließlich für einen solchen Zweck zu nutzen. Klarstellend möchte ich hier noch sagen: Es gab kein Urteil in dieser Sache, es gab lediglich einen Vergleich in einem Einzelfall. – Vielen Dank!
Kennen Sie die Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin in Sachen Zweitwohnung aus dem August letzten Jahres, das festgestellt hat, dass in Bezug auf Zweitwohnungen bis zu 182 Tage zu genehmigen sind, und gleichzeitig festgestellt hat, dass das erst recht für Erstwohnungen gelten müsse?
Ich würde gerne noch eine Nachfrage zum Thema Auskunftspflicht bzw. Internetportale stellen, weil wir ja leider die Erfahrung machen, dass Airbnb nicht gut mit den Behörden zusammenarbeitet, und möchte deswegen gerne wissen: Welche Möglichkeiten sieht denn der Senat, Portale wie Airbnb dazu zu zwingen, endlich Auskünfte zu erteilen und mit den Behörden zusammenzuarbeiten?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Schmidberger! Das ist tatsächlich eine schwierige Frage, die wir gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen derzeit bearbeiten. Es gibt ja bereits rechtliche Verpflichtungen in den derzeit bestehenden Rechtsgrundlagen, und wir stellen fest, dass diese oft nur fakultativ behandelt werden. Das bedeutet, dass man die Rechtsgrundlagen offensichtlich etwas konkretisieren muss, möglicherweise auch die Sanktionen verstärken, und in Absprache mit anderen Verwaltungen, insbesondere mit der Senatsverwaltung für Finanzen, Klarstellungen herstellen, möglicherweise auch weitere gesetzliche Grundlagen wie z. B. in den Regelungen zur Zweitwohnung – hier Verknüpfungen herstellen, um das zu verbessern.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt in Frohnau eine Invalidensiedlung. Die wird vom LAGeSo verwaltet.
Ich höre aus der Bundeswehr und vom Bundeswehrveteranenverband, dass es Interesse gäbe, diese Siedlung für Bundeswehrveteranen zu nutzen. Ich frage den Senat: Gibt es Überlegungen, ob wir diese Invalidensiedlung für Bundeswehrveteranen und -invaliden reaktivieren, oder soll diese Siedlung mit Migranten anderer Couleur belegt werden? – Danke schön!
Sehr geehrte Abgeordnete! Ich glaube, bei dieser Verwaltung handelt es sich um die Siedlung einer Stiftung, ich bin mir jetzt aber gerade nicht sicher, von daher tut es mir leid, wenn ich Ihre Frage nicht beantworten kann. Ich kenne übrigens keine entsprechenden Debatten, dass aus dieser Siedlung eine Unterkunft werden soll, aber ich müsste Ihnen die Antwort nachreichen. Es tut mir leid.
Dann waren wir so schnell, dass noch die Kollegin Pieroth-Manelli die Möglichkeit zu einer Frage hat.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat, in dem Fall Frau Breitenbach, inwieweit die Clearingstelle für psychosoziale Versorgung für Geflüchtete an der Charité auch noch nach dem 31. Dezember Fortbestand hat. Dort melden sich ja nach wie vor 300 bis 400 Geflüchtete im Monat und werden mit einer Kurzintervention betreut. Ich würde mich freuen zu hören, aus welchen Mitteln und in welcher Höhe die weitere Finanzierung geplant ist.