Protocol of the Session on October 19, 2017

egal, ob an Runden oder eckigen Tischen. Das Problem war eher, dass nicht klar erkennbar war, welchen Arbeitsauftrag ein Runder Tisch überhaupt haben soll und ob es dort noch einmal um das Ob der Umsetzung des Volksentscheids und nicht um das Wie gehen soll.

[Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)]

Ich frage trotz allem, wenn Sie den 6. November schon angesprochen haben, mit welchen konzeptionellen Vorstellungen der Senat eigentlich in diese Gespräche geht. Denn es hängt vieles auch davon ab, wie man sich überhaupt den Betrieb von zwei Flughäfen in paralleler Weise vorstellt. Daran anknüpfend, sind auch Rechtsfragen zu beantworten. Mich interessiert also, welche Überlegungen der Senat in konzeptioneller Hinsicht angestellt hat mit Blick auf den 6. November und die Verhandlungsposition des Landes Berlin und wie er sich hinsichtlich der Rechtsfragen

[Zuruf von Stefan Gelbhaar (GRÜNE)]

bis dahin ausreichend ertüchtigen wird. Bisher geht der Gutachtenbestand der Senatsressorts in unterschiedlicher Art und Weise und vor allem dahin, die Frage zu beantworten, wie es nicht gehen soll. Jetzt frage ich: Haben Sie sich in rechtlicher Hinsicht ausreichend gewappnet, gute juristische Argumente dafür vorzutragen, dass und wie der Weiterbetrieb rechtssicher gestaltet werden kann?

[Zuruf von Udo Wolf (LINKE)]

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Erst einmal nehme ich jetzt auch wieder – ich weiß gar nicht, ob erstaunt oder mit Freude – zur Kenntnis, dass es auch bei Ihnen offensichtlich wieder neue Überlegungen gibt;

[Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Ach! von der LINKEN]

denn Sie haben sehr deutlich auch hier in den Parlamentsaussprachen formuliert, dass Sie sich nicht an irgendwelchen Diskussionsformaten beteiligen werden. Es scheint nun wiederum neue Überlegungen bei Ihnen zu geben.

Ich kann aber eine Situation nicht auflösen. Darüber können Sie immer wieder neu reden wollen, aber es ist nicht aufzulösen, dass an dieser Stelle das Land Berlin nicht alleine handeln kann, sondern wir haben auf der Berliner Ebene einen Volksentscheid, mit dem wir uns im Senat serös und ernsthaft auseinandersetzen müssen; wir haben aber zwei andere Partner, die Bundesebene und das benachbarte Bundesland Brandenburg, die mit entscheiden, was es für den Luftverkehrsstandort Berlin-Branden

burg bedeutet, für den Singlestandort BER, oder auch, welche Konsequenzen es für den Flughafen Tegel hat. Es ist nicht wegzudiskutieren, dass es diese Situation gibt. Insofern – das habe ich auch in der Parlamentssitzung deutlich gemacht – ist die gemeinsame Kabinettssitzung sehr wichtig. Wir gehen mit dem Votum der Berlinerinnen und Berliner in diese gemeinsame Kabinettssitzung, aber es gibt Interessen der Brandenburger Kollegen, die sicherlich auch formuliert werden. Und es gibt eine gemeinsame Landesplanung, die weit über das Flughafenthema hinausgeht, die auch im Interesse Berlins liegt. Sie müssen akzeptieren, dass dieser Senat die Interessen Berlins auch jenseits der Luftverkehrsfrage zu vertreten hat,

[Zuruf von Oliver Friederici (CDU)]

was zum Beispiel Gewerbeansiedlung, Wohnungsbau und Verkehrswege anbelangt. Das sind Dinge, die im Landesentwicklungsplan eine Rolle spielen, die mitzudiskutieren sind. Insofern müssen und werden wir auf Grundlage der Folgenabschätzung der einzelnen Häuser eine Abwägung treffen – das ist das, was jetzt kommen muss –, welche Risiken, welche Auswirkungen der Volksentscheid hat, wie man mit Finanzfragen umgeht – Sie haben das eben angesprochen. Das kommt in der Folgenabschätzung der Häuser, die uns am 24. vorliegt. Damit gehen wir dann in diese Diskussion.

Wir haben eine Position dazu, dass wir es nach wie vor kritisch betrachten, beide Standorte offenzuhalten. Wir sehen als Senat erhebliche Risiken, aber wir haben den Volksentscheid. Und mit diesem Votum gehen wir in die Diskussion. Wir werden sehen, wie die Gesellschafter sich dazu verhalten, die beiden anderen, die Bundesebene und das Land Brandenburg. Wir werden sehen, wie der oder die Gutachter darauf reagieren, welche Rahmenbedingungen wir vorfinden, welche rechtlichen Möglichkeiten man hat, welche finanziellen Risiken sich aus dem einen oder anderen Schritt ergeben. Auf dieser Grundlage werden wir im Senat zu einem Votum kommen. Dieses Votum legen wir Ihnen im Parlament vor.

[Zuruf von Sebastian Czaja (FDP)]

Ein Volksentscheid ist gleichbedeutend mit einem Parlamentsbeschluss, das den Senat bindet. Wir werden Ihnen ein Votum vorlegen, und dann werden Sie darüber befinden müssen.

Insofern ist das ein mehrstufiges Verfahren. Noch einmal: Ich kann nur empfehlen, sehr sachlich, sehr unaufgeregt und besonnen mit dem ganzen Thema umzugehen. Aber der eine wie der andere Weg hat erhebliche Auswirkungen, ganz unabhängig vom Flugverkehr, ganz unabhängig vom Standort Tegel. Und das ist mit zu berücksichtigen, wenn wir mit dem Land Brandenburg und der Bundesebene darüber diskutieren.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

(Stefan Evers)

Danke schön! – Die zweite Nachfrage stellt Herr Kollege Friederici von der CDU-Fraktion. – Bitte schön, Herr Kollege!

[Zuruf von Torsten Schneider (SPD)]

Vielen Dank, Herr Präsident! – Hinsichtlich Ihrer weitschweifigen konzeptionellen und zeitlichen Ausführungen der letzten rund zehn Minuten muss ich Sie noch mal konkret fragen:

[Zurufe von Torsten Schneider (SPD) und Daniel Buchholz (SPD)]

Hinsichtlich der Tegel-Offenlassung oder -Schließung ist es eminent wichtig, wann der neue Flughafen BER fertig wird. Können Sie an dieser Stelle garantieren, dass der Flughafen BER in der laufenden Wahlperiode bis 2021 fertiggestellt und in Betrieb gehen wird?

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Friederici! Zu der Frage des Öffnungstermins hat sich der Flughafenchef geäußert und gesagt, dass er Ende dieses Jahres, Anfang nächsten Jahres einen Termin nennen wird. Ich denke, das sollten wir gemeinsam abwarten.

[Beifall bei der SPD – Zuruf von Georg Pazderski (AfD)]

Dann kommen wir zur nächsten gesetzten Frage der Fraktion Die Linke. – Frau Gennburg, bitte schön, Sie haben das Wort!

Danke, Herr Präsident! – Das Flugwesen entwickelt sich, und infolgedessen frage ich den Senat, wie es mit der Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes in Berlin aussieht und ob, wie es in der Presse zu lesen war, eine Regelung in Aussicht steht, die das Homesharing und die gewerbsmäßige Untervermietung von Wohnraum reguliert, um Klarheit zu schaffen und die Wohnraumversorgung in Berlin auf sichere Füße zu stellen. – Vielen Dank!

Frau Senatorin Lompscher, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Gennburg! Es ist Gegenstand der Koalitionsvereinbarung, dass wir das Zweckentfremdungsverbotsgesetz novellieren wollen, und vor dem Hintergrund, dass es eine nur noch bis zum Frühjahr 2018 ausgesetzte Genehmigungsfiktion für die Erteilung von Erlaubnissen zur Nutzung von Ferienwohnungen gibt, besteht auch eine zeitliche Dringlichkeit. Damit ist der Zeitrahmen beschrieben. Wir müssten dieses Gesetz vor dem Frühjahr 2018 in Kraft setzen, um nicht in die Bredouille zu kommen, dass aus Versehen Genehmigungen für Ferienwohnungsnutzungen erteilt werden.

Das ist aber nicht der einzige Grund. Es gibt auch inhaltliche Veränderungsabsichten der Koalition. So soll insbesondere der Zeitraum für Wohnungsleerstand verkürzt werden. Bisher besteht ein Genehmigungsvorbehalt erst ab sechs Monaten. Das soll nach Hamburger Vorbild auf drei Monate verkürzt werden. Ähnlich sieht es beim Thema Wohnungsabrisse aus.

Zum Homesharing kann man sagen: Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, die eigene Wohnung für einen bestimmten Zeitraum unterzuvermieten, allerdings nicht zu gewerblichen Zwecken. Wenn man versucht, den gewerblichen Zweck vor dem Hintergrund der AirbnbWerbung, die Sie alle bestimmt schon im Radio gehört haben, angemessen zu regeln und ein abgewogenes Verhältnis zwischen Wohnraumversorgung auf der einen Seite und Ferienwohnungsnutzung auf der anderen Seite herzustellen, dann bietet es sich an, die Münchener Regelung für Berlin in den Blick zu nehmen. Dort ist es nach entsprechender Anmeldung und Registrierung bis zu 60 Tage im Jahr zulässig, die eigene Wohnung für Ferienwohnungszwecke zu vermieten. Die Übernahme einer solchen Regelung prüfen wir im Rahmen der Novelle.

Einen weiteren wesentlichen Punkt will ich nicht verhehlen: Es geht darum, dass wir eine Treuhänderlösung einführen. Für den Fall, ein Eigentümer einer nicht für Wohnzwecke zur Verfügung stehenden Wohnung ist nicht bereit oder in der Lage, sie wieder für Wohnzwecke herzurichten, macht das Land Berlin eine Ersatzvornahme und nimmt das mittels eines Treuhänders in die Hand, damit die Wohnungen dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden.

Das ist im Groben die beabsichtigte Regelung. Wir hoffen, dass wir das im Senat noch in diesem Jahr beschließen und dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung zuleiten können.

[Zuruf von Marcel Luthe (FDP)]

Danke schön! – Wünschen Sie, eine Nachfrage zu stellen, Frau Gennburg? – Bitte schön, dann haben Sie das Wort!

Vielen Dank für die Ausführungen! Mich würde noch interessieren, ob es nicht gut und richtig wäre, auch eine steuerliche Lösung herbeizuführen – das richtet sich ggf. auch an den Finanzsenator. Wir wissen, dass es in New York mit Airbnb eine andere Regelung gibt. Da versucht man, vor allem die dem Staat real entgehenden Steuereinnahmen zurückzuholen und damit auch die Zweckentfremdung von Wohnraum im großen Stil, wie sie durch Plattform-Kapitalisten wie Airbnb geschieht, zu unterbinden und somit zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen.

[Zuruf von Stefan Förster (FDP)]

Frau Senatorin!

Da ein solches Gesetzesvorhaben ohnehin durch den Senat muss und auch die Mitzeichnung der Senatsverwaltung für Finanzen erforderlich ist, kann man solche Gespräche am Rande natürlich führen.

[Zuruf von Marcel Luthe (FDP)]

Was mir wichtig ist: Airbnb und andere große private Vermieter signalisieren immer eine gewisse Kooperationsbereitschaft und verweisen auf gute Beispiele anderswo. Wenn wir eine Regelung haben und beide Seiten wissen, was geht und was nicht geht, würde ich sie gerne beim Wort nehmen und eine solche Kooperation, bei der auch steuerliche Regelungen eine Rolle spielen, für Berlin durchaus nicht ausschließen.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Buchholz von der SPD-Fraktion. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Ich habe das mit großer Freude vernommen, habe aber noch eine Frage zum Zeitablauf, damit wir endlich diesen teils auch unklaren Rechtsverhalt für Berlin aufklären können: Schafft es der Senat wirklich – hoffentlich –, bis zum Dezember die Vorlage ins Parlament zu bringen, in der insbesondere geregelt wird, dass die 60-Tage-Regelung analog zu Hamburg und München auch in Berlin eingeführt wird – mit einer Registrierung und Anmeldung für Leute, die ihre Wohnung weitervermieten wollen –, damit

wir als Parlament die bisher etwas ungeklärten Zustände schnell beenden können?

Frau Senatorin!

Für Gesetzesvorhaben des Senats gibt es einen etwas komplizierten Weg. Ich habe schon angedeutet, wann wir fertig sein müssen, wann das Gesetz in Kraft treten muss, damit wir die Genehmigungsfiktion, die wir streichen wollen, tatsächlich auch gestrichen haben. Gesetzesvorhaben des Senats, die die Bezirke betreffen, gehen vorher in den Rat der Bürgermeister. Der erste Senatsdurchgang wird auf jeden Fall noch in diesem Jahr sein, davon gehen wir mal aus. Dann kommt es in den RdB, und ich hoffe, es kommt von dort schnell zurück, sodass wir es im zweiten Senatsdurchgang im Januar hätten. Dann kann es dem Abgeordnetenhaus zugeleitet werden. Das ist der bisherige Zeitplan.

Vielen Dank!