Gesetz zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen
Ich eröffne die erste Lesung. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Grüne und hier die Kollegin Schillhaneck.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Ein Staatsvertrag ist eigentlich etwas für die Freunde und Freundinnen der besonders radikalen Komplexitätsreduktion. Sie können eigentlich nur Ja oder Nein sagen. Das stellt uns im föderalen Bildungssystem, dem ja auch die Hochschulen zuzuordnen sind, an der Stelle immer vor das Problem, einerseits zu sagen, wir wollen Vergleichbarkeit, andererseits legen wir, ehrlich gesagt, auch aus guten Gründen Wert darauf, manchmal unseren eigenen Weg zu gehen. Das kann man auch im Bereich des Akkreditierungswesens, das eine Folge der Bologna-Reform ist, ganz deutlich so sehen.
Vor uns liegen jetzt der Staatsvertrag und das Gesetz zu seiner Umsetzung. Der letzte Baustein fehlt noch, das wird dann eine Verordnung sein. Aber die Frage, warum es eigentlich relevant ist, dass wir darüber reden, liegt darin, dass uns mit diesem Gesetz als Parlament, aber auch allen anderen Landesparlamenten etwas obliegt, was uns das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat, nämlich Rechtssicherheit schaffen.
Das Akkreditierungssystem ist, wie gesagt, eine Folge der Vereinbarung von 1999 über die sogenannte BolognaReform, den Bologna-Prozess, der gewisse Oberziele verfolgte und weiterhin verfolgt, die man zum Teil durchaus kritisch sehen kann. Wir Grünen stehen bis heute einer fast schon götzenhaften Überhöhung des Begriffs der Employability sehr kritisch gegenüber, die in vielen Fällen eher zu fast marktradikalen Orientierungen im Rahmen von unternehmerischem Hochschuldiskurs und Ähnlichem geführt hat.
Wozu wir aber ganz klar stehen ist zu sagen, wir brauchen Vergleichbarkeit. Nur Vergleichbarkeit kann die europaweite Mobilität überhaupt befördern, ermöglichen
und stützen. Gerade heutzutage muss man ganz klar sagen: In Zeiten, in denen darüber geredet wird: Grenzen dicht, Schengen außer Kraft setzen, was wollen die eigentlich alle hier –, muss es uns doch eigentlich allen miteinander ein Anliegen sein, über Vergleichbarkeit und Qualitätssicherung Mobilität gerade junger Menschen in der Lernphase im Studium, aber auch in anderen Bereichen zu sichern. Dazu leistet dieses Gesetz und leistet vor allem das Akkreditierungsverfahren einen wesentlichen Beitrag, so technisch die ganze Materie ist.
Uns als Grüne ist es wichtig, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass manchmal auch ganz technisch wirkende Dinge sehr weitreichende politische Folgen haben, vor allem auf politische Kontexte, die gerne einmal unter den Tisch fallen, wenn jemand nur das Wort „Akkreditierung“ hört. In der Tat: Was vor uns liegt, ist dann auch ein Minimalkompromiss, das kann man leider nicht anders sagen, aber aus einer Perspektive von grüner Hochschulpolitik, auch von in dieser Koalition ganz gut vertretenen, breit verteilten progressiven linken Hochschulpolitik eröffnet dieser Minimalkompromiss für uns auch eine Chance, nämlich ein paar Dinge umzusetzen, die uns wichtig sind, ein paar Dinge, die lustigerweise zum Teil schon in der Vereinbarung zur Bologna-Erklärung stehen. Da steht nämlich – und das hören einige Menschen überhaupt nicht gern – ganz explizit etwas von studentischer Beteiligung, Mitwirkung auf allen Entscheidungsebenen, bei allen Belangen. Die Akkreditierung als Qualitätssicherungsinstrument hat zum Teil zur Entdemokratisierung geführt. Man kann es aber auch positiv sehen.
Auf eins möchte ich dann aber doch noch hinweisen, wenn es heißt, das muss zurück in die Ministerien, lasst uns das Akkreditierungswesen abschaffen: Da gehört es nun gar nicht hin. Man kann ganz klar sagen, dass nach der Einführung des Bologna-Prozesses im Rahmen der Umsetzung im Sinne der Vergleichbarkeit des zwei- oder dreistufigen Studiensystems endlich die Entscheidung darüber, was Inhalt und Form und auch Lehrveranstaltungsform eines Studienganges ist, in die Hände der Hochschulen und dort, so hoffe ich, zum Teil haben wir da noch ein bisschen Umsetzungsdefizit, aber das ist, glaube ich, eines der gemeinen Vorhaben für diese Legislaturperiode, in die Hände von demokratisch gewählten gemeinsamen Gremien an den Hochschulen gelegt wurde und nicht mehr Referatsleitungen in Ministerien darüber entscheiden, was eigentlich ein gutes Chemiestudium ist. Das war damals ein erheblicher Fortschritt.
Jetzt ist im Rahmen dieses Staatsvertrags endlich die Möglichkeit gegeben, auch die Rolle der Akkreditierungsagenturen so umzuformulieren, dass sie unsere Vorstellungen von demokratisch gestützten Verfahren auch im Rahmen der Studiengangsorganisation von Studium und Lehre, von Organisationen und Inhalten der Studiengänge in Berlin unterstützen. Genau deswegen sind dieses Gesetz und dieser Staatsvertrag wichtig, auch
wenn es erst einmal eine total trockene technische Materie ist. Denn nur mit dieser Vergleichbarkeit können wir das fördern, was wir wollen, nämlich Mobilität von jungen Menschen, auch in der Bildungsphase, und raus aus diesem Suppentellergucken und möglichst nur eine eigene Suppe kochen. – Danke!
Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Nun ist es ein Staatsvertrag, über den wir heute im Plenum reden. Ich gebe ganz ehrlich zu, meiner Meinung nach hätten wir das angesichts der Komplexität des Themas direkt im Wissenschaftsausschuss beraten können. Es handelt sich hier um einen Staatsvertrag über die Organisation eines Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung an deutschen Hochschulen, verkürzt ausgedrückt. Die Regelung des § 8a BerlHG ist schon beinahe floskelartig. Darin heißt es wie folgt:
Die Bewertung von Bachelor- und Masterstudiengängen hat durch anerkannte unabhängige Einrichtungen zu erfolgen …
Die bisherigen Akkreditierungsregeln waren jedoch nicht Gegenstand des BerlHG und hatten somit leider keinen Gesetzescharakter. Meiner Meinung nach war es nur eine Frage der Zeit, bis das Bundesverfassungsgericht den Bundesländern aufgibt, diese Fragen der Qualitätssicherung in Gesetzesform zu gießen. Aber lassen Sie es mich so sagen: Aus der rechtlichen Notwendigkeit entsteht für uns freilich auch die Chance, die Qualität der Qualitätssicherung zu verbessern. Mit dem Staatsvertrag legen wir hierzu die gesetzliche Grundlage.
Die bisherige Systematik der Qualitätssicherung war im Allgemeinen – ich will es mal so sagen – ganz in Ordnung, aber bei Weitem nicht optimal. Deshalb geht auch der Staatsvertrag zwar grundsätzlich von einer Beibehaltung der bisherigen Systematik aus, bringt aber auch einige wichtige Neuerungen mit sich. So wird die vom Bundesverfassungsgericht geforderte strukturelle Mehrheit der Wissenschaft im Akkreditierungsrat in § 9 umgesetzt. Um es klar zu sagen: Es ist richtig, dass private Akkreditierungsagenturen fortan lediglich und allenfalls eine begleitende Rolle übernehmen. Es kann nämlich nicht sein, dass wie bisher private Agenturen eine entscheidende Rolle übernommen haben.
Danke sehr! – Die übernimmt nun der Akkreditierungsrat, und das ist wissenschaftspolitisch richtig und auch
aus rechtlichen Gründen wichtig. Eine weitere entscheidende Neuerung gegenüber dem bisherigen nicht gesetzlich geregelten Akkreditierungssystem ist die Trennung des Verfahrens zur Bewertung der formalen Kriterien einerseits und andererseits die Bewertung der fachlichinhaltlichen Kriterien. Die Akkreditierungsregeln werden durch den Staatsvertrag aufgeräumt und besser strukturiert. Auch das ist zu befürworten.
Beim Blick auf den Akkreditierungsstaatsvertrag kann man attestieren, dass der Senat richtigerweise zugestimmt hat, aber bei aller Vernunft muss ich doch ein wenig Salz in die Wunde streuen.
Wo bitte ist die unter den Bundesländern vereinbarte einheitliche Rahmenverordnung? – Ja, ich weiß, eine Rahmenverordnung gehört nicht in den Staatsvertrag, aber man hätte sie zumindest als Annex dranhängen und im Zusammenhang mit der Musterrechtsverordnung und den Handreichungen vorgelegt bekommen können, um an der Stelle das Konvolut in einer Gesamtschau zu bewerten. Das hätte wissenschaftspolitisch wesentlich mehr Sinn gemacht. Das fehlt im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag vollkommen.
Stattdessen wird uns der Staatsvertrag als eine Art Fragment, durchaus unheimlich wichtig, aber doch leider nur bruchstückhaft vorgelegt, und so entsteht der Eindruck, dass bei den detaillierten Verordnungen jetzt wieder jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen kann. Meinen Glückwunsch! Das ist meiner Meinung nach eine inkonsistente Wissenschaftspolitik, und ich hätte da mehr Transparenz und Kohärenz erwartet. Das sage ich hier an der Stelle ganz ehrlich. Dennoch stehen wir als CDUFraktion dem Staatsvertrag positiv gegenüber. – Ich bedanke mich!
Vielen Dank! – Sehr verehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich fange mit der „guten alten Zeit“ an. Als mein Doktorvater studierte – so wird es zumindest erzählt –, lief das so: Ein Erstsemester betrat das Seminar und traf auf den Professor und die anderen Studenten, Assistenten, Doktoranden, gemeinsam über die Arbeit gebeugt. Er erhielt Aufgaben, die seinem Studienanfängerstand angemessen waren, und so forschte und lernte man. Im Sommer ging man ins Feld und forschte und im Winter wieder ins Seminar und lernte, und irgendwann sagte dann der Prof, dass es nun Zeit sei, sich ein Promotionsthema zu suchen, oder man bekam eines,
und nach Abgabe der Arbeit bekam man die Urkunde, den Doktorhut und damit den Studienabschluss. – Das klingt traumhaft: totale Freiheit, Einheit von Forschung und Lehre, keine zeitraubenden Zwischenprüfungen und dergleichen. Ein wirklich ideales Wissenschaftlerleben, denkt man, aber es mag vielleicht manch einem aufgefallen sein: Entgegen meiner sonstigen Gewohnheit habe ich nur in der männlichen Form gesprochen, denn der totalen Freiheit stand auch eine Beliebigkeit und Willkür gegenüber. Wem wurde die Karriere geebnet und wem eher nicht? Mir scheint, Frauen waren als Studentinnen eher dafür vorgesehen, ihre männlichen Kommilitonen zu heiraten.
Zur gleichen Zeit gab es auch schon Hochschullehrer, die nicht einen einzigen Absolventen hervorbrachten, weil es ihnen zu mühsam war oder weil sie sowieso alle Studierenden für unwürdig hielten. Wir haben ein gutes Beispiel in Berlin. Das waren Zeiten, in denen Begriffe wie „Employability“ oder „Polyvalenz“ noch Fremdwörter waren. – Eigentlich sind sie es auch heute noch. – Damals studierten nur wenige, und seither haben wir den rechtlichen Rahmen, in dem gelehrt und gelernt wird, immer weiter ausdifferenziert, denn es studieren heute viel größere Anteile eines Jahrgangs.
Studiengänge sollen heute eine bestimmte Qualität haben, Leistungen vergleichbar sein. Lehrende und Studierende haben die Pflicht und ein Recht darauf, dass ein Studium in einem definierten Maß auch Ausbildung ist und zu allgemeiner Anerkennung und zu Beschäftigung führt. Deshalb überprüfen und akkreditieren wir heutzutage Studiengänge.
Zu Recht wird immer wieder angemahnt, dass auch Leistungen in der Lehre zur wissenschaftlichen Exzellenz der einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wie auch der Institutionen gehören müssen. In unserem bisherigen Bewertungssystem spielen sie eine unzureichende Rolle. Diese Diskussion ist nun auch schon sehr alt. In meiner Studienzeit waren wir es als linke Studierende, die mit Evaluationsbögen durch die Vorlesungen liefen, um die Dozentinnen und Dozenten – Dozenten mehrheitlich – bewerten zu lassen, und meistens wurden wir rausgeschmissen. Die wollten sich das nicht gefallen lassen. Wir forderten damals Qualität, und dabei bezieht sich Qualität von Studiengängen eben nicht nur auf die einzelnen Lehrveranstaltungen, sondern auf die Studierbarkeit, also auf die Organisation, auf die Anforderungen und darauf, ob das alles eigentlich auch in der geforderten Zeit leistbar ist.
Wie zentral das Thema Lehre ist, zeigt sich vielleicht am besten da, wo wir selbst als Staat auf gut ausgebildete Absolventinnen und Absolventen angewiesen sind, wo wir die Abnehmer sind, nämlich am besten in der Lehrkräfteausbildung. Wo könnte Qualität in der öffentlichen Wahrnehmung wichtiger sein als bei Lehrerinnen und
Lehrern, denen wir unser Kostbarstes anvertrauen, unsere Kinder und unsere Zukunft? Wir brauchen aber nicht nur gute Lehrkräfte. Wir brauchen momentan sehr viele und das sehr schnell und nicht zulasten von Qualität. Hohe Studienabbrecherzahlen aufgrund von schlechter Lehre können wir uns gerade in dieser Zeit überhaupt nicht leisten. Gerade hier zeigt sich, dass eine Hochschullehre, die alle Register zieht und sich aller digitalen und pädagogischen Mittel bedient, zur Sicherung der Zukunft unserer gesamten Bildungssystems notwendig ist.
Dies alles zu regeln, dem dient dieser Staatsvertrag. Er legt die rechtssichere Grundlage, die Musterrechtsverordnung folgt. Ich bitte um eine zügige Beratung in den Ausschüssen und eine Beschlussfassung der Gesetzesvorlage, damit das Land Berlin diesen Staatsvertrag noch in diesem Jahr ratifizieren kann. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über was reden wir hier heute? – Es geht um eine Veränderung des Akkreditierungsverfahrens für Studiengänge an deutschen Hochschulen. Ich will nicht verhehlen, dass wir die geplanten Änderungen kritisch sehen, denn ohne das bestehende Akkreditierungswesen insgesamt vorab einer kritischen Überprüfung zu unterziehen, sollen nun durch einen Staatsvertrag der Länder neue Umbaumaßnahmen angestoßen werden.
Dabei ist der Nutzen des Akkreditierungswesens bis heute empirisch nicht belegt. Es existiert keine empirische Untersuchung, inwiefern die Akkreditierung von Studiengängen überhaupt zu einer Qualitätsverbesserung bzw. Qualitätssicherung führt. Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass die Akkreditierung auf eine allgemeine Qualitätssteigerung zielt. Die Akkreditierung kann lediglich eine Mindestqualität gewährleisten, ohne dass dies an den staatlichen Hochschulen in Deutschland je ein Problem gewesen wäre.
Im harmlosen Fall ist die Akkreditierung ein formalbürokratischer Akt ohne inhaltliche Konsequenzen. Im ungünstigsten Fall können Vorgaben der Akkreditierungskommission die Qualität der Studiengänge erheblich beeinträchtigen, denn durch die wechselnde Zusammensetzung der Kommissionen kommt es immer wieder zu willkürlichen Anforderungen. Aus subjektiven Präferenzen resultieren dann inhaltliche Auflagen, die die Stringenz der Prüfungsordnungen gefährden.
Ein Weiteres kommt hinzu: Durch den Akkreditierungszwang kommt es unvermeidlich zu einer Beschneidung der Autonomie der Hochschulen. Der Akkreditierungszwang gefährdet die Kulturhoheit der Länder und nimmt den Hochschulen die Möglichkeit, über die Gestaltung der Studiengänge selbst bestimmen zu können. Ich zitiere aus dem Heidelberger Aufruf gegen die Akkreditierung:
Das Unwesen der Akkreditierung führt zu universitärer Planwirtschaft, einem Exzess an Bürokratie und zur Selbstherrlichkeit einer niemandem verantwortlichen Akkreditierungsoligarchie.
Durch den Staatsvertrag zur Studienakkreditierung werden private und staatliche Steuerungselemente auf problematische Weise verschränkt. Die Hochschulen beauftragen privatrechtlich eine Akkreditierungsagentur, die ein Gutachten verfasst, auf dessen Grundlage der Akkreditierungsrat per Verwaltungsakt über die Akkreditierung entscheidet. Daran knüpfen sich ungelöste Rechtsschutzfragen an, wenn die Hochschulen oder einzelne Fakultäten das durch die Agentur geleistete Begutachtungsverfahren als fehlerhaft einstufen. Besser wäre es, die formelle Zulassung der Studiengänge durch das zuständige Ministerium unter Wahrung der Freiheit in Forschung und Lehre zu ermöglichen. Dies war gängige Praxis vor Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge in der Zeit vor der Bologna-Reform. Das System der Akkreditierung ist ein bürokratisches Monstrum, das keine Verbesserung der Lehre bewirkt. Die Verfahren zur Akkreditierung sind für die beteiligten Professoren über Monate mit einem immensen Zeitaufwand verbunden, für die Hochschulen mit hohen Kosten. Darüber hinaus behindern sie die kurzfristige bedarfsgerechte Änderung von Lehrinhalten oder Prüfungsregularien massiv.
Bei Abwägung aller Argumente sehen wir keinen Grund, dem Vertrag zum Akkreditierungswesen unsere Zustimmung zu erteilen. Da allerdings, wie es bereits erwähnt wurde, auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden sollen, werden wir uns der Stimme enthalten, um die Handlungsfähigkeit der Universitäten sicherzustellen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!